ebay-Konto dauerhaft für den Verkauf eingeschränkt, was tun ?

    • ebay-Konto dauerhaft für den Verkauf eingeschränkt, was tun ?

      Hallo zusammen,


      ich bin über google auf euch gestoßen und offenbar befinden sich hier einige Profis was eingeschränkte/gesperrte ebay Accounts betrifft. Daher schildere ich euch einfach mal die Lage, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.


      Sachlage: Mein ebay-Konto ist dauerhaft für den Verkauf gesperrt


      Das Konto existiert schon ewig, eingetragen ist 1999. Der größere Verkauf startete 2003.


      Die letzten paar Jahre lief das aber nur noch so nebenher, deshalb muss ich mir natürlich in erster Linie selbst die Schuld geben da ich mich ehrlicherweise nicht gekümmert habe um die Neuerungen bezüglich der Mängelquote. Ist definitiv einfach an mir vorbei gegangen. War ja immer alles gut :-/


      Nun wurde das Konto dauerhaft für den Verkauf gesperrt, einfach so, ohne jede Vorwarnung.

      Ich habe mir nochmal alle Mails durchgeschaut, da kam keine Warnung oder Hinweis oder ähnliches.

      Sonst schreiben sie doch auch wegen jedem Mist.

      Das einzige was ich fand waren zwei emails „So schützen wir Ihr Verkäuferkonto“, darin ging es aber nur um detaillierte Verkäuferbewertungen aus qualifizierten Transaktionen die automatisch mit 5 Sternen bewertet wurden. Ansonsten kein Hinweis auf das drohende Unheil. Ich habe aber, wie gesagt, nur sehr selten einen Blick in das Verkäufercockpit geworfen.Und da war immer alles ok. Und selbst wenn ich da irgendetwas gesehen hätte, so wäre ich wohl nie im Leben auf die Idee gekommen dass man dann gleich dauerhaft rausfliegen kann :-/


      Okay, nun könnt ihr sagen selbst schuld, und das stimmt natürlich auch. Was mich aber aufregt sind folgende Punkte:

      • Die unbefristete, kontenübergreifende Verkaufsperre ohne Vorwarnung. Ich weiss nicht, aber wenn ich mir meine "Vergehen" ansehe finde ich das gelinde gesagt unverschämt. Hinweis darauf, Androhung derselben meinetwegen, zeitliche Sperre wäre auch noch in Ordnung. Aber unbefristet, kontenübergreifend ? Das entzieht sich komplett meinem Verständnis.
      • Wie immer, die mangelnden Kommunikationsmöglichkeiten mit ebay. Natürlich habe ich gemailt, als erste Antwort kam eine namenlose 08/15 Mail ohne jeglichen Fragenbezug, als zweites kam eine nur formal hilfreichere, da mit Namen versehene, Antwort vom Sicherheitsdienst. Man habe mein Konto sehr gründlich geprüft und bleibt dabei, auf Wiedersehen. Bitte schreiben Sie uns nicht mehr. Auf meine konkreten Punkte wurde natürlich ebenso wenig eingegangen wie in der ersten Mail.

      So geht man einfach nicht mit langjährigen Geschäftspartnern um. Frage ist nun, was kann man machen ? Kann man überhaupt was machen ?


      Theoretisch ist mir das Ganze egal, was diesen Account betrifft. Ist zwar ärgerlich, aber nicht so dramatisch. Das Problem ist nur, ich würde ja auch weiterhin gerne privat das ein oder andere verkaufen. Und meine Frau hat ja auch noch einen Account. Was man so zum Thema "ebay-Sippenhaft" ließt klingt ja nicht so schön. Seit der Einschränkung habe ich nichts verkauft, deshalb sind noch keine weiteren Probleme hinzugekommen.


      Also Frage an euch, kann man da noch etwas richten ? Emails werden ja nicht mehr beantwortet, anrufen wird wohl auch nichts bringen da man den Sicherheitsdienst nicht ans Telefon bekommt. Brief schreiben und hoffen ?


      Ansonsten, wie seht ihr das ? Ist das gerechtfertigt ? Bin ich so ein schlechter Verkäufer dass die ebay-Welt vor mir geschützt werden muss ?


      Die Kontodetails:
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      Danke fürs Lesen und etwaige Hilfestellungen.


      Gruß

      Micha
    • ebay führt die accounts nach Gutherrenart. Der Computer entscheidet und das war es dann.

      In Einzelfällen soll es Rücknahmen gegeben haben. Ansonsten herrscht Sippenhaft.

      Also: Andere IP-Adresse, andere Bankverbindung, anderer Name + Adresse, sonst findet der Kollege Computer das erneut raus.

      Wenn die Kundenbeschwerden "Artikel nicht erhalten" erst in den letzten Wochen Deine Quängelquote in die Höhe getrieben haben und
      Du den Versand per Post/DHL gemacht hast, gäbe es evt. einen kleinen Hoffnungsschimmer wg. der Streiks. ebay hat in den news zugesagt,
      dass die darauf zurückzuführenden negativen Sternchen alle herausgenommen werden. Wenn das Deine Quote unter die 5% drücken würde,
      würde ich mir überlegen, darauf Bezug zu nehmen und eine Revision der Quängelquote und Neubewertung einzufordern.
    • Hmm das klingt ja nicht so gut.
      Glaube ich nicht, das war eigentlich alles vor dem Streik.

      Und selbst wenn, wo könnte ich die Neubewertung anstossen ? Die emails liesst ja niemand.

      Laut Vorschau wäre ich, bevor sie abgeschaltet wurde, am 20.7. wieder unter den 5% gewesen.
    • Erinnere Dich an die gute alte Post, die bietet bis heute Einschreiben mit Rückschein an.
      Ob Dir dann eher eine bitte, bitte Position oder ein hartes Auftreten hilft kann ich nicht beurteilen.

      Allerdings: wenn nur 1x während des Streiks ein erheblicher Sternchenabzug gewesen wäre, würde Dir das wohl am
      ehesten weiterhelfen.
    • Von den 10 "Artikel nicht erhalten" sind dir alle als Mangel erhalten geblieben, obwohl 2 zu deinen Gunsten entschieden wurden?
      Da kannst du ansetzen. Anrufen. Anrufen. Anrufen.

      Fälle, die "ohne deine Mitwirkung" (oder so ähnlich) geschlossen wurden, hast du keine?
      Die werden zusätzlich zur MQ geführt und gefährden ebenfalls den Account.
      Poststreik Juni ist noch gar nicht in die aktuelle Bewertung eingeflossen.
      Soll der Verkäuferstatus zum 20.07. nicht ausgesetzt werden?
      Für dich aber egal.
    • Grade nochmal geschaut, alles sehr verwirrend.
      Also ja, die beiden vom Kundenservice geschlossenen Fälle sind als Mangel in der Liste drin.
      Dürften die das nicht ? Und die anderen schon ? Wo kann man das denn nachlesen ?

      "Ohne meine Mitwirkung" geschlossene Fälle habe ich keine.
    • Die einzige Möglichkeit, dass der Mangel nach Falleröffnung/Anfrage wieder entfernt wird, ist ja gerade die Fallentscheidung zu Gunsten des VK. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
      Das kannst du den "neuen Verkäuferstandards" entnehmen.

      Allerdings, bei den Formulierungen "Ihnen wurde keine Schuld zugesprochen" und ""Der Fall wurde zu Ihren Gunsten geschlossen" werden die Mängel offenbar manchmal entfernt und manchmal nicht.
    • Folgende Mängel berücksichtigen wir bei der Berechnung der Mängelquote:
      • Detaillierte Verkäuferbewertungen für Artikel wie beschrieben mit 1, 2 oder 3 Sternen oder für die Versandzeit mit 1 Stern.
      • Offene Anfragen wegen eines von der Beschreibung abweichenden oder nicht erhaltenen Artikels.
        • Sofern solche Anfragen nicht gegen Sie entschieden wurden, zählen Sie nicht als Mangel.
      • Negative oder neutrale Bewertungen.
      • Abbruch eines Kaufs durch den Verkäufer, weil der Artikel nicht mehr vorrätig war oder an einen anderen Käufer verkauft wurde.
      Die Verkäuferstandards auf deren Basis Ihr eBay-Servicestatus berechnet wird, sind in unseren Mindeststandards festgelegt.



      Hinweis: Pro Transaktion zählen wir maximal 1 Mangel, auch wenn rein theoretisch mehrere Mängel pro Transaktion auftreten können.

      verkaeuferportal.ebay.de/mindeststandards-fuer-verkaeufer

      Auf das von mir fett und kursiv Gekennzeichnete könntest du dich zumindest berufen.

    • Man hat sich anscheinend entschieden mir doch noch einmal zu antworten:
      Die Entfernung von Mängeln kann nach unserer Überprüfung und positiver Entscheidung nur durchgeführt werden, wenn die Transaktionen innerhalb der letzten 120 Tage stattfand.
      Die Transaktionen, aus der die von Ihnen angesprochenen Mängel stammen, sind jedoch länger als 120 Tage her.

      :wallbash