Auktion vorzeitig beendet - Ärger mit Käufer

    • Habe ich schon wieder was verpasst, welche anderen Konten und warum sollte die aktuelle Sperre nun dauerhaft sein. Er war in der letzten Zeit doch gleich zwei mal für 14 Tage gesperrt und dann wieder aktiv. Und viel wichtiger, warum sollte eine nunmehr dauerhafte Sperre Einfluss auf vor dieser Sperre geschlossene Kaufverträge haben ?

      Aber davon mal ab, sofern es wirklich zu einem gültigen Kaufvertrag gekommen sein sollte, dann steht dem Herrn natürlich ein Handy im in der Auktion beschriebenen Zustand zu. Ob du ihm ein Defektes, eine Tüte Gummibärchen oder gar nichts liefern wolltest macht da keinen Unterschied.

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    • Pandora schrieb:

      Und viel wichtiger, warum sollte eine nunmehr dauerhafte Sperre Einfluss auf vor dieser Sperre geschlossene Kaufverträge haben ?
      Die Kaufverträge können ja nur zustande gekommen sein, als es keine Sperre gab.... da war er also durchaus in der Lage, Verträge auf der platten Form zu schliessen... es sei denn, es wäre ein anderer Account genutzt worden, davon kann ich aber nichts lesen hier

      Pandora schrieb:

      Aber davon mal ab, sofern es wirklich zu einem gültigen Kaufvertrag gekommen sein sollte, dann steht dem Herrn natürlich ein Handy im in der Auktion beschriebenen Zustand zu
      so sieht es aus....
    • @marcodavid

      Noch brennt ja nichts, du hast zwei Wochen ab Zustellung des MB Zeit, diesem zu widersprechen.

      Die Fragen, die du dir stellen musst, sind folgende:

      -Hast du berechtigt abgerbrochen?
      -Kannst du den Defekt belegen (Fotos, Reparaturkostenvoranschläge)?

      Ein berechtiger Abbruch wäre durchaus möglich, aber da der freundliche Bieter hier höchstwahrscheinlich mitliest, du wahrscheinlich hierzu auch schon Angaben gegenüber ihm gemacht hast, wäre es kontraproduktiv hier den Ablauf öffentlich wiederzugeben.

      Schreib die Redaktion oder mich einfach mal an, schildere alles und die Redaktion oder ich schauen das mal an. Bitte sei so umfangreich wie möglich, damit du eine entsprechende Einschätzung bekommen kannst.
      Schließlich geht es um dein Geld.

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    • grafiksammler schrieb:

      ...Daraus folgt, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

      Dem Mahnbescheid kannst Du widersprechen und abwarten, ob Herr Will die weiteren Kosten eines Rechtsstreits vorschießt. Wenn nicht, dann ist nach 6 Monaten die Sache durch liegenlassen erledigt. Ich würde erst dann reagieren, wenn ich eine Klageschrift vom zuständigen Amtsgericht zugesandt erhalten hätte.
      Wenn der TE hier alles vollständig geschildert hat, dann kann er unabhängig von dem Vorliegen eines Kaufvertrages, dem MB widersprechen.
      Der Käufer hat ihm eine Frist zur Übermittlung der Kontodaten gesetzt, aus einem Verzug dabei kann er keinen Schadensersatz ableiten. Das sollte der Kollege schon erkennen.
      Dazu müsste er schon vom Vertrag zurückgetreten sein, denn der MB gilt nur für die Durchsetzung von Geldforderungen.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      wealth350 schrieb:

      Der Will hat mir eine Frist bis zum 3.8. gesetzt. Bis dahin werde ich wahrscheinlich von Ebay nichts in Erfahrung bringen. Wie soll ich mich da jetzt verhalten?
      Klar hat er. Er liest ja hier mit. Also weiss er, das er Druck aufbauen muss, weil ihm sonst seine Impressumsdaten um die Ohren fliegen.
      Was ist weiter mit Herrn Mathias Will nach der Frist passiert?
      Hat Ebay nochmal reagiert?
      Der Ebay Account gt5shop wurde ja bereits von Ebay gelöscht.
      Gab wohl zu viele Abmahnungen?
      Gibt es bereits neue Accounts von Ihm?