Google-Shoppingsuche mit Weiterleitung auf eBay: Ist das rechtlich alles so korrekt?

    • Google-Shoppingsuche mit Weiterleitung auf eBay: Ist das rechtlich alles so korrekt?

      Hallo allerseits,

      wenn man einen Artikel wie z.B. das Photopapier "AP210100A6" über Google-Shopping sucht, zeigt einem (aktuell) der erste Eintrag:

      Google-Anzeige schrieb:



      AgfaPhoto - 100 Blatt
      3,47 € bei über 20 Händlern
      Ein Klick bringt einen auf eine Detailanzeige:


      Soweit alles schön und gut, wenn man jetzt aber über das Bild oder den Eintrag in der Detailanzeige zu eBay weiterklickt, landet man auf folgender Seite:


      Diese eBay-Seite enthält mit den Sofort-Kaufen-Knopf eine direkte Kaufmöglichkeit, zeigt aber nicht die gesamten Angebotsinformationen und erst recht nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Widerrufsrecht usw. an.
      Diese Informationen werden erst über weitere Aufrufe/Links sichtbar.


      Ist das mit unserem Wettbewerbsrecht vereinbar?
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      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • ICh hab das mal nachgestellt.

      Das ist doch aber noch gar kein Problem. Richtig lustig wird es dann wenn Du mal
      AgfaPhoto Fotopapier kaufen bei google eingibst:
      google.de/?gws_rd=ssl#q=AgfaPhoto+Fotopapier+kaufen

      Ich bin da jetzt im Moment mal hierher gekommen:





      Dann gehe ich auf die oben angezeigten google-Shopping-Ergebnisse





      und weil es so hübsch ist, nehme ich unten den Link zu den "500 Blatt Agfaphoto Fotopapier Inkjet Papier 10x15 210g Glossy" von team_radi-druck bei ebay. Bis hierher war es noch alles google.

      Der nächste Klick bringt mich dann aber hierher:



      http://www.ebay.de/itm/like/400958026153

      Das ist, wenn ich das richtig sehe, die selbe Seite, die Du auch geschossen hast.

      Du stellst auch völlig richtig fest, dass das ein gefundenes Fressen für jeden Abmahner ist. Denn tatsächlich fehlen da die gesamten vorvertraglich notwendigen Belehrungen, die das EGBGB von uns GVK sehen möchte.

      Und? Das ist ebay. Meinst Du denn, das juckt die? Das wissen die. Weil mir das schon vor längerem aufgefallen ist.

      Genau wie der Umstand dass da unten weitere Werbeinblendungen anderer Händler stehen, bei denen ich das augenfällig interessante mal eingekreist habe. Dir muss ich da wohl nicht erklären, was das bedeutet. Das Suchmaschinenurteil ist einschlägig bekannt. Sogar bei ebay, denn die haben darauf hin in die "normale" Suchfunktion die Anzeige der VSK eingebaut.

      Für die weniger Bewanderten gibt es hier eine kleine Hilfestellung:
      bbs-law.de/2011/12/der-preis-i…en-preisangabeverordnung/

      Also wenn Du Abmahnopfer suchst, dann nimm bitte diese ebay-like-Seite, trage eine beliebige ebay-Artikelnummer ein und pflück dir unten ab, was reif ist.

      Du bist aber trotzdem in der falschen Branche. Denn bei euch geht das noch halbwegs. Richtig lustig wird das hier: ebay.de/itm/like/371006407023?lpid=106&chn=ps

      Denn selbst die VK, die im Angebot noch artig ihre Grundpreisangabe nach PAngV drinstehen haben werden hier dann wieder eingeseift, abgewatscht und abkassiert.

      Ich würde dir also raten, ebay unter Fristsetzung aufzufordern, die Darstellung deiner Angebote auf ihrer Seite zukünftig rechtskonform auszugestalten und dir diese Maßnahme schriftlich zu bestätigen. Denn soweit ich das sehe fehlt die Grundpreisangabe so ziemlich überall, wo sie erforderlich wäre. Solange ebay das aber ofiziell von dir nicht weiss, hast Du keine Handhabe, die Kosten einer eintreffenden Abmahung dann bei ebay zurückzufordern.

      Axo - ein Schmankerl habe ich noch. Du kennst (dem Prinzip nach) das hier?



      Scheisse gelaufen würd ich mal meinen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.