Kategorieauswahl Ebay - hat das eine Bedeututng?

    • Kategorieauswahl Ebay - hat das eine Bedeututng?

      Habe ich die richtige Kategorie ausgewählt?

      `Liebe Leute,
      habe letztens diesen Artikel hier verkauft: eBay item number:261987045019
      Wie ihr auch sehen könnt habe ich die Kategorie: "Malerei>Gemälde 1900-1949>Im Stil der Zeit & Repros>Porträts & Personen" ausgewählt.
      Also ich war mir nicht 100% ig sicher ob es im Stil der Zeit also eine Repro ist oder eben ein 100% iges Original. deshalb habe ich es auch in diese Kategorie reingesetzt
      Jetzt meine Frage : Habe ich mich abgesichert oder kann der Kunde das Gemälde zurückversenden.
      Beim nächsten Mal werde ich einfach wie hier: eBay item number:321832517804 reinschreiben dass es im Stile von verkauft wird.
      Leider habe ich das nur in der Kategorie gemacht und es ist wirklich schwierig fast unmöglich die Authenzität herauszufinden. Es gibt nur wenige Profis und dieses möchten unglaublich viel Geld dafür. Für mich als privater Verkäufer ist das nicht viel Aufwand.
      Wäre froh wenn ihr Eure Meinungen dazu äußern könnt.

      Habe heute auf Wunsch des Kunden die Rückzahlung gesendet, er schrieb mir dass er das Gemälde nur dann versendet, wenn er noch zusätzliches Geld von mir bekommt, stimmt das?

      Da ich hier jetzt gelernt habe werde ich jedes mal wenn Unsicherheiten herrschen, einfach darunter schreiben dass ich nichts garantiere und keine Rücknahmen möglich sind.

      Vielen Dank erstmas


    • Inwieweit die Kategorie Bedeutung hat, kommt meist auf die Gesamtumstände an. Entscheidend ist, wie der Käufer es verstehen musste. In diesem Fall hätte dir auch eine andere Kategorie nicht geholfen. Du verkaufst ein Gemälde von Hugo Scheiber, also hast du ein solches auch zu liefern.

      reality250 schrieb:

      Habe heute auf Wunsch des Kunden die Rückzahlung gesendet, er schrieb mir dass er das Gemälde nur dann versendet, wenn er noch zusätzliches Geld von mir bekommt, stimmt das?
      Was meinst du mit zusätzlichem Geld? Und ob das stimmt, das kannst doch nur du beurteilen. Wir wissen nicht, was er schreibt.


      reality250 schrieb:

      Da ich hier jetzt gelernt habe werde ich jedes mal wenn Unsicherheiten herrschen, einfach darunter schreiben dass ich nichts garantiere und keine Rücknahmen möglich sind.
      Das wird dir nicht helfen und macht die Sache nicht besser. Bei einem Sachmangel wirst du Nachbessern oder Rückabwickeln müssen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:


      Was meinst du mit zusätzlichem Geld? Und ob das stimmt, das kannst doch nur du beurteilen. Wir wissen nicht, was er schreibt.
      Damit ist folgendes gemeint: Er hat die Rückzahlung erhalten. Möchte jetzt aber noch zusätzlich 19,90€von mir damit er das Bild wieder zu mir schicken kann.

      Nach eigenen Recherchen habe ich gelesen dass er die Versandkosten trägt. Ich bin auch privater Verkäufer stimmt das?


      http://www.ebay.at/itm/Abstrakte-Komposition-mit-blonder-Frau-Expressionist-Olgemalde-69-5x58cm-/321823829801

      Ich glaube er hat das wirklich richtig gemacht. Man kann hier nichts mehr abstreiten.
    • reality250 schrieb:

      Da ich hier jetzt gelernt habe werde ich jedes mal wenn Unsicherheiten herrschen, einfach darunter schreiben dass ich nichts garantiere und keine Rücknahmen möglich sind.
      Ob du mit diesem Disclaimer:

      Es handelt sich um einen Privatverkauf nach neuem EU- Recht!!
      Daher geben wir keinerlei Gewährleistung, Garantie und Rücknahme!!
      Bilder Sind Teil der Beschreibung!!
      Da es keinerlei Nachweise oder ähnliches gibt wird der Artikel als, in der Art wie oder im Stile von verkauft,
      als dekorationsware!!!
      Für Versand oder Transportschäden haftet der Käufer
      Der Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben!!
      Durch sein gebot erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden!!

      aus der Nummer rauskommst, wenn Du in der Artikelbeschreibung zuvor praktisch ein "Original" anbietest, wage ich zu bezweifeln.

      Sinngemäß sollte dieser eBay-Grundsatz auf Deine Angebote anzuwenden sein:
      pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html
      pages.ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers.html


      Das Bild wurde schon einmal verkauft
      http://www.ebay.de/itm/Hugo-Scheiber-Art-Deco-mit-Hugo-Expressionist-1873-1950-/261957547490

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • reality250 schrieb:

      Damit ist folgendes gemeint: Er hat die Rückzahlung erhalten. Möchte jetzt aber noch zusätzlich 19,90€von mir damit er das Bild wieder zu mir schicken kann.
      Wenn es sich nicht um ein Original handelt, dann haben wir hier einen Sachmangel vorliegen. Dann kommst du auch für die Rücksendekosten auf. Du kannst froh sein, wenn er keine Strafanzeige stellt, denn du hast gerade zugegeben, dass du nicht sicher warst, ob es sich um ein Original handelt, hast es aber als ein solches verkauft.

      reality250 schrieb:

      Ich glaube er hat das wirklich richtig gemacht. Man kann hier nichts mehr abstreiten.
      Was möchtest du damit sagen? Was hat das mit deiner Auktion zu tun?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es geht hier doch um deine Auktion. Ob andere ein Original versenden, können wir gar nicht beurteilen. Du hast ein Gemälde als original verkauft, bei dem du nicht sagen konntest, ob es Original oder Fälschung ist. Nimm es mit allen Konsequenzen zurück und sei froh, wenn es nicht noch eine Strafanzeige oben drauf gibt.

      Was ich mich allerdings frage: Lohnt es sich Gemälde von Hugo Scheiber zu fälschen. Was bringen die auf dem Kunstmarkt?
      Nachtrag: Allerdings gibt es ja auch legalisierte Gemäldekopien. Um eine solche könnte es sich ja hier handeln.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Zunächst mal zum letzten Gemälde von Art-trading. Da ist alles richtig gemacht worden. Zudem gibt der VK als Gewerblicher ein Rückgaberecht.
      Richtig gemacht, weil er ein Gemälde angeboten hat und sein Angebot nicht explizit dem Maler Hugo Scheiber zugeordnet hat, sondern die Zuordnung jedem Interessenten überlassen hat.

      Du hast dagegen ein Original-Hugo-Scheiber angeboten und ich bezweifle die Authenzität auch.
      Daher hat Dein Angebot einen Sachmangel, auch wenn Du das Gemälde in der richtigen Kategorie angeboten hast. ( jeder Interessent konnte bei Deinem
      Text davon ausgehen, dass Du versehentlich oder aus Unkenntnis die falsche Kategorie gewählt hast.

      Übrigens, die ebay-Kategorie "Malerei>Gemälde 1900-1949>Im Stil der Zeit & Repros>Porträts & Personen"
      ist gleichbedeutend mit der Zuordnung "im Stil von". Wenn Du als ( angeblich ) Unkundiger Dich in Deiner Beschreibung der Kategorie angepasst hättest, und das Wort "Original" überhaupt nicht geschrieben hättest, würde es besser für Dich ausgegangen sein.

      Übrigens: Die Einordnung durch einen Fachmann ist viel preiswerter als Du denkst. In Österreich gibt es viele Auktionshäuser, die Dir bei einem ersten Gespräch bereits sagen können, ob Du ein Original oder eher ein Gemälde mit einer möglicherweise gefälschten Signatur "im Stil von...." hast.
    • Vielen dak für den sehr sehr informativen Text.


      biguhu schrieb:

      Was ich mich allerdings frage: Lohnt es sich Gemälde von Hugo Scheiber zu fälschen. Was bringen die auf dem Kunstmarkt?
      Das weiß ich leider nicht. Aber ja danke für all deine Bemühungen. Werde dem Käufer auch das Geld für den Rückporto zahlen jetzt habe ich durch diese Unwissenheit umsonst einen Verlust von 55€eingegangen. Jetzt weiß ich aber viel viel mehr danke euch
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Bist du dir sicher, dass diese eindeutig sind?
      Da habe ich sowohl in der Titelbeschreibung ()NACH oder AFTER) ergäntzt zusätzlich wurde ausdrücklich hingewiesen dass diese im Stile von. Damit so etwas nie wieder vorkommt werde ich den Käufer vor/nach der Zahlung gleich fragen ob es in Ordnung ist und ob er sich das eh bewusst ist dass diese keine 100% ige Originale sind.

      Und beim nächsten Einstellen werde ich ein Auktionshaus besuchen und fragen damit ich die Beschreibung dementprechend auch gestalten kann
    • reality250 schrieb:

      Titelbeschreibung ()NACH oder AFTER)
      Dennoch erweckt das gesamte Angebot den Eindruck, als ob es ein Original von Scheiber ist, was Du anbietest

      reality250 schrieb:

      im Stile von
      beziehe ich auf das nachfolgende "Art Deco", nicht auf den (angebl.) Künstler

      reality250 schrieb:

      vor/nach der Zahlung gleich fragen
      Dir scheint sich nicht zu erschließen, dass mit Ablauf der Auktion ein Kaufvertrag entstanden ist

      reality250 schrieb:

      dass diese keine 100% ige Originale sind
      wie darf man das jetzt verstehen:
      Du weißt, dass es keine Originale sind
      oder
      Du bist Dir nicht 100%-ig sicher, ob es Originale sind?
    • reality250 schrieb:

      ob er sich das eh bewusst ist dass diese keine 100% ige Originale sind.
      Frag lieber, ob er sich bewusst ist, dass diese keine 100% ige Originale sind.

      Soweit ich weiß, gibt es auch keine 70-, 80- oder 90-%-ige "Originale" ;)

      es sei den du schreibst: es sind 100%ige Fälschungen, Replikate, Nachdrucke etc. PP

      Wenn du nicht weißt, was es ist, gib immer das schlechtere an, wenn es besser ist, wird sich keiner beschweren :thumbup:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Aus meiner eigenen Erfahrung:

      Vor 12 Jahren hatte ich ein Buch ersteigert, das vom Verkäufer im Text "mit Original-Radierungen" angepriesen worden ist.
      Als es ankam, stellte sich heraus, dass die "Original-Radierungen" Buchdrucke von den Original-Radierungen waren.

      Der Verkäufer war uneinsichtig und es kam zum Rechtsstreit. Der Richter sagte in der Verhandlung, dass es eine
      Reihenfolge gäbe, die vom Verkäufer einzuhalten sei:
      1) Die Rubrik muß richtig sein,
      2) Die Überschrift korrekt
      3) Der Text alle Details, die für die Beurteilung des Objekts notwendig sind, incl. aller Mängel, enthalten.

      In meinem Rechtstreit waren Punkt 1 + 2 vom Verkäufer richtig angegeben, bei 3 haperte es, darum hab ich den Rechtsstreit dann gewonnen.