Hi erstmal,
bin durch google auf diese Seite gestossen und hoffe hier finde ich Hilfe.
Also zum Thema...
Ich hab vor ca. 2 Monaten ein Acer MP3-Stick bei eBay verkauft. Hatte ihn gut verpackt und als versichertes Packet verschickt. Nachdem es aber beim Käufer ankam war er plötzlich defekt. Er wollte sich dann dort an die Post wenden, diese meinten aber angeblich das nur der Versender Beschwerde einreichen kann. Nachdem wir versucht haben das Problem anders zu lösen (u.a. hatte er den Acer-Händler in seinen Ort kontaktiert) hat er den Stick dann zurück geschickt...
Wie das Packet dann bei mir ankam, war das Packet größtenteils beschädigt und aufgerissen. Ich habe dann erstmal Beweisfotos gemacht und dann versucht bei meiner Post eine beschwerde einzureichen. Hier konnte ich das merkwürdigerweise machen, obwohl (laut seiner Poststelle) konnte ja nur der Versender eine Beschwerde einreichen. Nach weiteren 2 Monaten hat sich dann die Post bei ihn gemeldet und meinte, dass die "Innenverpackung unzureichend war und sie den Schaden nicht übernehmen."
Was kann ich jetzt machen, wie soll ich jetzt weiter handel, Geld zurück, Ware zurück? Und wer trägt die Schuld
MfG
BaedDog
bin durch google auf diese Seite gestossen und hoffe hier finde ich Hilfe.
Also zum Thema...
Ich hab vor ca. 2 Monaten ein Acer MP3-Stick bei eBay verkauft. Hatte ihn gut verpackt und als versichertes Packet verschickt. Nachdem es aber beim Käufer ankam war er plötzlich defekt. Er wollte sich dann dort an die Post wenden, diese meinten aber angeblich das nur der Versender Beschwerde einreichen kann. Nachdem wir versucht haben das Problem anders zu lösen (u.a. hatte er den Acer-Händler in seinen Ort kontaktiert) hat er den Stick dann zurück geschickt...
Wie das Packet dann bei mir ankam, war das Packet größtenteils beschädigt und aufgerissen. Ich habe dann erstmal Beweisfotos gemacht und dann versucht bei meiner Post eine beschwerde einzureichen. Hier konnte ich das merkwürdigerweise machen, obwohl (laut seiner Poststelle) konnte ja nur der Versender eine Beschwerde einreichen. Nach weiteren 2 Monaten hat sich dann die Post bei ihn gemeldet und meinte, dass die "Innenverpackung unzureichend war und sie den Schaden nicht übernehmen."
Was kann ich jetzt machen, wie soll ich jetzt weiter handel, Geld zurück, Ware zurück? Und wer trägt die Schuld
MfG
BaedDog