Ebaybug schon wieder

    • Ebaybug schon wieder

      Nach erfolgreicher Ersteigerung teilt ebay dem Käufer nicht mehr den Namen und die Anschrift des Verkäufers mit , in beiden emails nicht.
      Teilt der Verkäufer die Daten ebenfalls nicht mit , kommt kein Kaufvertrag zustande. Ob das jetzt immer so ist , oder nur ein ( vorübergehendes )technisches Versagen, bleibt abzuwarten.
    • Erik Eriksen schrieb:

      Teilt der Verkäufer die Daten ebenfalls nicht mit , kommt kein Kaufvertrag zustande.
      Woraus ergibt sich denn diese eigenwillige Interpretation? Der Kaufvertrag ist doch bereits zustande gekommen.

      Zu dem Bug selbst kann ich nichts sagen, da ich zur Zeit nicht verkaufe.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Der Käfer tritt immer wieder mal auf....

      @TE... hast du den die EOA-mail garnicht oder nur mit fehlenden Angaben bekommen? Wenn Letzteres, schreibst du deinen Handelspartner über das Ebaysystem an und lässt dir die Daten nachreichen.
      Oder du schaust in die Kaufabwicklung rein, da sollten die zumindest drinstehen.
    • viel besser, lass dir von EBAY die Kontaktdaten deines Handelpartners geben, wenn du eine "verbindende" Artikelnummer hast, sprich einer beim anderen gekauft hat, ist die Antwort eine Sache von Sekunden:

      ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sof…9&clk_rvr_id=673339775796
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • monza30 schrieb:

      Oder du schaust in die Kaufabwicklung rein, da sollten die zumindest drinstehen.
      Da steht oft auch gar nix drin, und manchmal bekommt man dabei als Käufer nicht einmal eine Kopie.
      Genauso wenig stehen Name und Adresse in der sogenannten "Rechnung" die von fleißigen Verkäufern übers Ebaysystem verschickt werden.
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    • @ biguhu Das ist keine eigenwillige Interpretation , sondern deutsches Recht. Zu den formellen Vorraussetzungen eines Kaufvertrags gehört , dass beide Parteien eindeutig bestimmt sind und gegeneinander bekannt sind. Fehlt eine Partei ist, ist der Vertrag nichtig oder gar nicht erst zustande gekommen´( Auslegungssache).
      @monza30 - Angeschrieben habe ich - Antwort gibt es nicht.
      In der Kaufabwicklung stehen die Angaben nicht !
      @Stubentiger - den Link kann ich aufrufen , gebe ich die Daten ein , wird nichts angezeigt. ( ebaybug- gestörte Verbindung zur Datenbank ??)
    • Stubentiger schrieb:

      Da steht oft auch gar nix drin, und manchmal bekommt man dabei als Käufer nicht einmal eine Kopie.
      Genauso wenig stehen Name und Adresse in der sogenannten "Rechnung" die von fleißigen Verkäufern übers Ebaysystem verschickt werden.
      Ich hab da viel zu wenig "Kaufabschlüsse" in der Bucht, um das genau zu wissen wie es "normal" ist. Bis jetzt hab ich noch nie den Fall gehabt, garnicht an die Daten zu kommen, ohne Herrn Ebay fragen zu müssen....

      "Rechnungen" hab ich auch noch nie bekommen.... ausser Bettelbriefen von Herrn Ebay, dass ich doch büddascheen bezahlen soll was ich gekauft habe. Da ich ja bar zahle, fliegt der Käse sofort in den Papierkorb....
    • Erik Eriksen schrieb:

      den Link kann ich aufrufen , gebe ich die Daten ein , wird nichts angezeigt. ( ebaybug- gestörte Verbindung zur Datenbank ??)
      das ist durchaus möglich.... daher kannst du nicht davon ausgehen dass der Vertrag nichtig sei. Und die EOA-mails ohne Kontaktdaten sind ebenfalls schon aus der Vergangenheit bekannt. Das ändert am vertragsverhältnis garnichts.
      Schliesslich hast du dich laut Ebay-AGB selbst um deinen Vertragspartner zu kümmern und die Daten zu verifizieren.
    • Erik Eriksen schrieb:

      @ biguhu Das ist keine eigenwillige Interpretation , sondern deutsches Recht. Zu den formellen Vorraussetzungen eines Kaufvertrags gehört , dass beide Parteien eindeutig bestimmt sind und gegeneinander bekannt sind.
      Der Vertrag wird in der Sekunde geschlossen, in der die Auktion beendet ist. Zu diesem Zeitpunkt kennt keine der Vertragsparteien die Identität des Vertragspartners. Zunächst ist also ein Vertrag vorhanden, der nicht einfach so nichtig wird. Da gehört es schon mehr dazu.

      Unabhängig davon wirst du sicherlich die Rechtsnorm nennen können, nach der zu einem Kaufvertrag zwingend die Identität der Vertragspartner gehört, oder? Dann kann man deine Zeilen besser nachvollziehen.
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    • @ biguhu- mit Abschluss der " Auktion" wird lediglich die Absicht erklärt , einen Kaufvertrag abzuschliessen.
      Denn ohne , dass beide Parteien bekannt sind , kann ein Vertrag nicht zustandekommen.
      Ergänzend möchte ich anmerken , dass ich nicht hier poste , um juristischen Unterricht zu geben.
      Vielleicht teilst Du mal mit , woher Dein Wissen stammt. :)

      Die AGB von Ebay und das Verhalten von Ebay sind in öfter nicht mit deutschem Recht vereinbar.
    • aber da weiß ich, wo seine Tankstelle Haus Kippenautomat wohnt ;)

      Kleiner Hinwweis, ein Kaufvertrag kann auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland)#Form
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    • Bei Tankstelle, Supermarkt etc. handelt es sich um sogenannte Bargeschäfte . Hier könnte der Verkäufer ebenfalls die Angaben verlangen , verzichtet aber darauf , weil mit dem Erhalt des Kaufpreises sein Interesse erloschen ist. Der Käufer jedoch ,ergo ich und Du,weis genau wer der Verkäufer ist - mit Namen und Adresse. Er kann ggf weitere Ansprüche geltend machen. Bei grösseren Barkäufen wird ebenfalls ein Kaufvertrag mit den Angaben beider aufgesetzt ( Fernseher etc).
      Bei Käufen bei ebay oder Internetshops handelt es sich um unbare Geschäfte. Hier sind allein schon zur Absicherung der Rechtsposition die Angaben zu beiden Parteien notwendig. Bei ebay ist es schon vorgekommen , dass nach Vorabzahlung keine Ware geliefert wurde.
      Bei schriftlichen Kaufverträgen ist die Angabe zu beiden Parteien ein Muss (Formvorschriften)- oder würden Sie einen Gebrauchtwagen kaufen , wenn die Verkäuferseite nicht ausgefüllt ist ?
      Lehrgangsgebühr am Ausgang entrichten.
    • Erik Eriksen schrieb:

      mit Abschluss der " Auktion" wird lediglich die Absicht erklärt , einen Kaufvertrag abzuschliessen.
      Ich dachte nicht, dass man nachdem der BGH - ich glaube, es war bereits 2004 - abschließend geklärt hat, dass bei ebay verbindliche Kaufverträge geschlossen werden, dies in diesem Forum noch diskutieren muss. Noch erschreckender finde ich allerdings die Vorstellung, dass man auf solche Vertragspartner stoßen kann. Jedenfalls möchte ich solchen Unfug nicht unkorrigiert hier stehen lassen, denn fatal wäre es, wenn ein Leser das so übernehmen würde. Du bist uns übrigens noch die Rechtsvorschrift schuldig, nach der Kaufverträge nur bei bekannter Identität der Vertragspartner geschlossen werden können. Ich gehe nicht davon aus, dass da noch eine Antwort kommen wird. Beispiele aus dem täglichen Leben, warum dies Unsinn ist, haben ja bereits andere User geliefert.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das Urteil ist bekannt . Hier ging es um die Abgrenzung zur Auktion. Bei ebay werden Kaufverträge geschlossen und keine Auktionen durchgeführt.
      Aber ein Kaufvertrag wird nur geschlossen , wenn die formellen Vorraussetzungen erfüllt sind . Bis dahin ist es nur eine Willenserklärung.
      Ansonsten bist Du mir die Erklärung schuldig geblieben , woher Dein Wissen stammt.
      Ich gehe daher davon aus , dass Deine herabsetzenden Posts nur auf ignoranter Arroganz beruhen .
      Schuldig bin ich gar nichts- die Lücken in Deinem Wissen kannst Du selber füllen.
    • Erik Eriksen schrieb:

      Aber ein Kaufvertrag wird nur geschlossen , wenn die formellen Vorraussetzungen erfüllt sind .
      Magst du bitte anhand des von dir herangeführten deutschen Rechts diese formellen Voraussetzungen auflisten.

      Mein Wissen basiert auf dem BGH-Urteil von 2004 und den unzähligen gleichlautenden Urteilen, die gar keinen anderen Schluss zulassen. In den letzten Jahren ist das Thema nicht mehr bei Gerichten präsent, da es seit langem abschließend geklärt ist, wie bei ebay Verträge geschlossen werden. Meine angebliche Arroganz entspringt übrigens lediglich der Sorge, dass solch kruden Rechtsauffassungen wie sie von dir präsentiert werden, Schaden anrichten könnten, wenn sie nicht entsprechend kommentiert werden.
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    • #15

      Warum handelt es sich bei Tankstelle, Supermarkt usw. um Bargeschäfte, wenn ich mit EC-Karte/Kreditkarte am Tankautomat bezahle oder an der Supermarktkasse?
      Das Beispiel mit den Autos hinkt auch, denn es werden jede Menge Autos jeden Tag ohne schriftlichen Vertrag verkauft und die Kaufverträge sind geschlossen und rechtsgültig.

      Wahrscheinlich meinst du die Durchsetzbarkeit bei Kaufverträgen, bei denen Daten nicht vorhanden sind?