Ein Käufer möchte einen Kauf abbrechen (Anm. Privatangebot)

    • Ein Käufer möchte einen Kauf abbrechen (Anm. Privatangebot)

      Oh man, was ist das nun wieder neues (für mich zumindest).

      Vor paar Minuten bekam ich ne Mail (Herzlichen Glückwunsch...verkauft).
      Ein Gesellschaftsstrategie-Spiel, größeres Ausmaß...ich freu mich, ich brauch dringend Platz.
      Sofortkauf, knapp 20 Euro. Privatangebot, keine Rücknahme, kein Rückgabeprozess eingestellt.

      4 Minuten später kommt die Mail "Ein Käufer möchte einen Kauf abbrechen.

      Hallo .....

      XXXX möchte einen Kauf abbrechen.

      Lassen Sie den Käufer nicht warten. Sehen Sie sich die Einzelheiten zum Abbruch an und antworten Sie bis zum 19. Sep. 2015. Wenn Sie den Kauf bereits verschickt haben, brauchen Sie sie nicht abzubrechen. Geben Sie uns einfach Bescheid.
      Sie müssen nichts weiter unternehmen, da der Käufer noch nicht bezahlt hat. Nachdem Sie dem Abbruch dieses Kaufs zugestimmt haben, wird Ihnen die Verkaufsprovision auf Ihrem Konto gutgeschrieben."

      Wenn ich dann auf den Link "Einzelheiten zum Abbruch anzeigen" klicke, komme ich auf eine Seite auf der steht "Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie diesen Kauf abbrechen können:
      Ja, ich bin damit einverstanden diesen Kauf abzubrechen
      Nein, ich kann diesen Kauf nicht abbrechen"

      Wahrscheinlich für euch oder insgesamt nichts Weltbewegendes.
      Ich könnte klick klack Abbruch zustimmen, Provision wird gutgeschrieben, Artikel neu eingestellt.

      Was mich aber ärgert und mir durch den Kopf geht.
      Wie weit macht und spielt man da mit, dass eBay offensichtlich den Käufern das vorher "nach"denken abtrainieren will und dabei die Lasten, den Stress und die Arbeit mit den Folgen den Verkäufern aufhalst.
      Abbruch für Verkäufer geht auch nur bei ganz wenigen und begründeten Ausnahmen.

      Es gibt den Kaufvertrag, gilt für Auktionen wie auch Sofortkäufe.
      Bei gewerblichen Angeboten mit Widerrufsrecht macht es ja Sinn, eine prozesstechnisch automatisierte Rückabwicklung zu installieren.
      Aber man muss doch bei Privatverkäufen den Käufern nicht einen Abbruch/Storno Button unter die Nase reiben.
      Schon gar nicht, wenn der Verkäufer das nicht will und so eingestellt hat.

      Das ist ein Trend der mir überhaupt nicht gefällt und ich überlege deshalb gerade, den Abbruch NICHT zuzustimmen.

      Was meint ihr, sehe ich das zu verbissen?

      lg
      Jana
    • Nö... siehst du m.M. nach nicht.... Ich geh da einfach von mir aus: wenn ich mir einen Artikel anschaue, entscheide ich doch ob ich den kaufen will oder es lieber lasse. Ich hab von "anschauen" bis "kaufen" genug Zeit, mich zu entscheiden. Und einmal gekauft, bleibts dabei.
      Und schon überhaupr nicht vier Minuten später umentscheiden... das sieht doch förmlich nach "Spassbieterei" aus.... oder ein anderer VK will seinem, gleichen Artikel bessere Verkaufschancen einräumen... (z.B. wenn der Artikel relativ selten wäre...)
    • Oder vielleicht ist es ein Bug ? (ging mir grad noch so durch den Kopf)
      Ich hatte zur Sicherheit nochmal nachgeschaut vor meinem Beitrag, Rücknahmeprozess ist deaktiviert bei mir.

      Kauf durch anderen VK wegen Verbesserung der Verkaufchancen? Was es alles gibt...krass...
      Glaub ich hier aber eher nicht. Gibt zwar nicht so viele von diesen Spielen aber wegen 3 oder 5 Euro mehr macht sich wohl keiner den Aufwand.

      2 Dinge halte ich noch für möglich (der K hat 16 Bewertungen, also eher noch nicht so erfahren).
      1. Der K hat nach Kauf festgestellt, dass ich kein Paypal anbiete und deshalb Rückzieher gemacht
      2. Dem K wurde nach Kauf auf eBay Werbung mit gleichen Angeboten eingeblendet und er hat dann da was günstigeres gesehen

      Was der K. aber eher nicht wissen konnte ist, dass eBay ihm so einen Abbruch Button da anbietet, ob gewollt oder als Bug.

      Jana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jana-berlin ()

    • zeig mal den Account ;)

      nee, aber es käme mir schon auf eine gute Begründung für einen Abbruch an, wenn ich mir jetzt auch keine vorstellen könnte ?(

      Aber kann ja theoretisch sein, hat der Stubenkater ein Nickerchen auf der Tastatur gemacht und das Dingens war grad aufgerufen ...

      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Nun, oft wird ein schneller Abbruch mit umgehender Provionsgutschrift für einen (auch einen privaten) Vk angenehmer sein, als einem dann "Nichtzahler" hinterher zu laufen.
      Insofern finde ich es gut, wenn ein Käufer schnell den Weg findet, um auch bei PVK um Abbruch der Transaktion bitten zu können.

      Ihm muss aber bewusst sein/gemacht werden, dass das nur ein Wunsch ist.

      Die Wortwahl von ebay gegenüber dem PVK ist allerdings eine Dreistigkeit.
      Wo bleibt denn die Antwortmöglichkeit "Nein, ich will den Kauf nicht abbrechen und der Käufer soll umgehend seiner Pflicht nachkommen und bezahlen"?

      Muss ein VK, der auf sein Recht besteht, lügen und behaupten, dass er nicht abbrechen kann?
      Das empfinde ich als Unverschämtheit von ebay.
    • Stubentiger schrieb:

      zeig mal den Account ;)

      nee, aber es käme mir schon auf eine gute Begründung für einen Abbruch an, wenn ich mir jetzt auch keine vorstellen könnte ?(

      Aber kann ja theoretisch sein, hat der Stubenkater ein Nickerchen auf der Tastatur gemacht und das Dingens war grad aufgerufen ...



      Account?, Nö, zeig ich nich

      Und Begründung für den Abbruch?
      Das steht in der Mail zwar "Sehen Sie sich die Einzelheiten zum Abbruch an", da gibt dann aber nichts zu sehen. Gibt nicht mal ein Textfeld.
      K muss also nicht mal was begünden, sondern einfach nur ein Knöpfchen drücken.

      Aber vielleicht war das auch nur die Mietzekatze...
      Also meine hatte sich dann immer auf die ganze Tastatur gelegt. Wollt ich grad nen Text oder Mail schreiben, hatte sich dass dann kryptisch wie von selbst ausgefüllt.

      Im Ernst mal, ich will eigentlich nicht über Gründe spekulieren, hatte nur überlegt, ob da auch was "hausgemacht (eBay)" sein könnte.

      gruss
      jana
    • Ja schabbesgoi,

      ich empfinde die Mail und die angeschlossene Seite auch als Unverschämtheit, mal davon abgesehen, dass ich keinen Rückgabe-Prozess eingeschaltet habe und es kein Widerrufsrecht gibt.

      Die Mail fängt an mit "Lassen Sie den Käufer nicht warten."
      Hallo??
      Klick klack, Will ich, Will ich doch nicht und ich soll springen.

      Und auch sonst scheint das alles mit "schneller Feder" gestrickt.
      Beispiel "Wenn Sie den Kauf bereits verschickt haben, brauchen Sie sie nicht abzubrechen." Sie sie...? Aha


      Nun ja, vordergründig, falls das kein Bug ist, gehts mir hauptsächlich um den Trend mit wirklich allem was nur geht, die Käufer zu locken, zu verwöhnen, zu verführen und dabei das selbstverantwortliche Denken und Entscheiden abzugewöhnen. Nur der Klick muss gemacht werden, Kaufen, Bieten.
      War das dann unbedacht, zu voreilig, überlegt man es sich anders, der Verkäufer wird das dann schon regeln im Sinne des ultra genialen Kauferlebnisses.


      Jana
    • Das wird kein Bug, sondern dieses neue "Feature" sein

      Kaufabbruch durch den Käufer innerhalb 1 Stunde nach Kauf


      Mitunter kommt es vor, dass Käufer einen Artikel spontan kaufen und ihre Kaufentscheidung unmittelbar danach bereuen. Für diesen Fall hat der Käufer ab Juni 2015 die Möglichkeit, innerhalb 1 Stunde nach Kauf eine Anfrage an den Verkäufer zu stellen, den Kauf abzubrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kauf bereits bezahlt wurde oder nicht.
      Wenn ein Käufer anfragt, den Kauf abzubrechen, hat der Verkäufer 3 Tage Zeit, der Anfrage zuzustimmen oder diese abzulehnen (wenn zum Beispiel der Artikel sofort versendet wurde).
      Lässt der Verkäufer die 3 Tage verstreichen, ohne auf die Anfrage des Käufers zu reagieren, geschieht das Folgende:
      • Wenn der Artikel bereits bezahlt wurde, wird die Anfrage des Käufers automatisch abgelehnt.
      • Ist der Artikel noch nicht bezahlt, wird der Anfrage des Käufers automatisch stattgegeben.
      Falls der Artikel bereits bezahlt wurde und der Verkäufer der Anfrage auf Kaufabbruch zustimmt, hat er 10 Tage Zeit, das Geld zurückzuzahlen.

      verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • DANKE Mirabella !

      Das war an mir vorbeigegangen, hab ich nicht gewusst.

      Was mir hier sofort auffällt ist das Folgende:
      "Ist der Artikel noch nicht bezahlt, wird der Anfrage des Käufers automatisch stattgegeben." (wenn der VK 3 Tage nicht reagiert)

      Das heisst doch (für mich), dass eBay hier sozusagen einen bestehenden Kaufvertrag "auflöst" oder so tut und sich damit über geltendes Recht setzt.

      Sehr bemerkenswert ..

      Jana
    • Hmmm... also nach deinen (durchaus berechtigten) Beschwerden wäre die Lösung ziemlich einfach: Die entsprechenden Behörden (Staatsanwaltschaften, Polizei, Richter) endlich mit genügendem Personal auszustatten.
      Dazu fehlt es aber an... klar: Knete. Bzw. man ist nicht gewillt, überflüssige Geldvernichtung zu stoppen (man braucht ja nur mal in die Schwarzbücher des Steuerzahlerbunds zu schauen) oder, wie immer wieder gefordert, bei Steuergeldverschwendung die Verantwortlichen zur Kasse zu bitten. Lieber führt man die "bewährte Praxis" weiter fort (zum Beispiel die PPP-Projekte, deren Schüsse immer nach hinten losgehen), verkloppt das Tafelsilber oder schmeisst einfach so das Geld zum Fenster raus (BER, Stuttgart 21 und Elbphilharmonie nur als bekannteste Beispiele).

      Und wer dann aber nachher wegen steigender Steuerbelastung Beschwerden loslässt, sollte sich lieber vorher entscheiden was er will...

      jana-berlin schrieb:

      Kauf durch anderen VK wegen Verbesserung der Verkaufchancen? Was es alles gibt...krass...
      Jo... das gabs zu meiner "aktiven" Verkaufszeit öfter... natürlich haste vom K nie eine Reaktion bekommen, logo. Ist mir aufgefallen, weils damals doch ziemlich wenig von bestimmten Klamotten gab.....
      Ich geb aber zu: dem Erlös hats trotzdem nicht geschadet... war ja noch in den "goldenen Zeiten". Obwohl ich denke, dass man für gute, seltenere ware auch heute noch sein Geld bekommt.... nur eben nicht mehr für quasi alles, was man so im Sperrmüll findet :D
    • jana-berlin schrieb:

      Das heisst doch (für mich), dass eBay hier sozusagen einen bestehenden Kaufvertrag "auflöst" oder so tut und sich damit über geltendes Recht setzt.
      Yep... wieder mischt sich Herr Ebay in bestehende Kaufverträge ein.... man muss/sollte unterscheiden:
      bei gewerblichen VK mag das noch "positiv" zu werten sein, weil der Widerruf/die Rückgabeprozesse ev. dadurch (folgenlos) vereinfacht werden.
      Bei privaten VK, die keinerlei Rücknahme-/Widerrufsrecht eingeräumt haben, ist es einfach nur kackendreist von der platten Form, sowas zuzulassen. Selbst ein "Wahlrecht" überhaupt anzubieten ist schon kackendreist....
    • jana-berlin schrieb:

      Was mir hier sofort auffällt ist das Folgende:
      "Ist der Artikel noch nicht bezahlt, wird der Anfrage des Käufers automatisch stattgegeben." (wenn der VK 3 Tage nicht reagiert)

      Jaja, das ist die neue Funktion. Hat Mira schon erläutert. Aber zu dem da mal 'ne kleine Rückfrage von mir: war der Artikel mit oder ohne PreyPal angeboten?

      Axo - und noch ein bösartiger Tip aus der Kiste des §145 BGB - nur andersrum: einfach ins Abgebot: All Sales are Final. Keine Rückgabe, kein Umtausch, der Vertrag ist zu erfüllen..

      So wie man das Abbruchsrecht möglicherweise aus der Einschränkung durch AGB herleiten könnte könnte man das umgekehrte ja auch hinbiegen. Dann isses wurst, ob ebay dem Käufer einen weiteren Idiotenbutton einbaut. Technisch kann er den zwar nutzen, das hat aber auf den einzelnen, geschlossenen Vertrag keine Auswirkung. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Woher wissen die K denn von dieser Möglichkeit? Gibt es da einen Knopf?
      Oder gar eine Meldung nach dem Motto: "Kauf bereut? Gar kein Problem."

      Wahrscheinlich kommt nach dem Button "SOFORT KAUFEN" der Button "SOFORT BEZAHLEN" und danach direkt der Button "SOFORT ZURÜCKGEBEN". ;)

      Nö, ernsthaft: ich weiss es noch nicht. Ich frag mal.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ok...

      Aus für gewöhnlich gut informierter Quelle hab ich jetzt die folgende Auskunft: In der Liste der Käufe steht rechts dieses Dropdown "Weitere Aktionen". Und da ist der Link zur kurzfristigen Kaufreue des zweijährigen Kleinkinds, dem die Katze über die Tastatur gelaufen ist drin, wenn es sich beim Artikel um einen Festpreis handelt. Bei Auktionen ist das wohl nicht da.

      Da eine rote zu geben würde ich dem Käufer nicht empfehlen. Die fliegt nämlich raus, sobald der UPI ohne Zahlung geschlossen wird. Vorzugsweise hat man natürlich kein Paypal im privaten Artikel.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,

      ganz schnell zwischendurch, hab grad ganz wenig Zeit, heut abend wieder dann zum Thema.
      DANKE aber erst mal.

      Das mit dem "geltenden Recht", ich bin grad nicht so ganz sicher, ob ich da zu schnell geschossen habe. Letztlich sagen ja die eBay AGB, dass es auf dieser Plattform zu einem Kaufvertrag dann kommt.
      Das mit dem ""Vertrags"Recht"", unabhängig von eBay, muss ich dann nochmal in Ruhe gucken und ob es einen Unterschied macht, ob von "Bestellen" oder "Kaufen" die Rede ist, wenn der K das gewisse Knöpfchen drückt.

      Mindestens um jetzt aber mal den Neuen Prozess, das neue Fietscher kennen zu lernen und wie es weitergeht da, habe ich jetzt den Abbruch abgelehnt mit einem Klick auf "Nein, ich kann diesen Kauf nicht abbrechen" (was anderes blieb mir ja nicht übrig)


      Nach dem Klick bekommt man dann folgendes zu lesen:
      "Teilen Sie uns mit, wann Sie sie verschickt haben (optional): [Formularfeld] + Kalenderfunktion
      Sendungsnummer hinzufügen (optional): [Formularfeld]

      Der Kauf wurde nicht abgebrochen
      Sie haben den Abbruch dieses Kaufs abgelehnt
      ----------------------------------------------------------------------------------

      Nach meiner Abbruchablehnungsaktion bekam ich dann sogleich eine eMail mit dem Betreff:
      "Aktualisierung zum Kauf"
      und dann da in der Mail, der erste Satz, Schriftgröße 36 oder so und Fettdruck, das ist der Hammer, köstlich
      "Für einen Abbruch des Kaufs war es bereits zu spät"

      Hier mal ein Screenshot davon.



      Ich habe sodann auch gleich die Rechnung an den Käufer geschickt.
      13 Minuten später kam vom K "Ich werde die Bezahlung in Höhe von EUR 19,95 für den folgenden Artikel in Kürze vornehmen:......"



      Bis dahin erst mal
      Jana
    • Am besten finde ich ja den Satz "Für einen Abbruch war es leider zu spät" und dann noch "Sie haben keinen Kauf abgebrochen" in Verbindung mit dem fetten Button unten "Einzelheiten zum Abbruch anzeigen". Was wollen die da dann zeigen? Die Abbruchbirne, die für diese Ruine einer Saftware verantwortlich zeichnet?
      :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hi Löschbert,

      ja, das ist total köstlich.
      Soviel Quark in so wenigen Zeilen zu produzieren, das muss man erst mal hinbekommen.

      Aber vielleicht hieß der Auftrag an den Verfasser ja nicht, schreib den Content mal passend zum Prozess, professionell und fehlerfrei sondern,
      "sei creativ, bau challenges und Überraschungen ein, machs lustig, lass das Start-Up Feeling aufleben, back to the roots"

      Wobei, Start-up Zeit; wir haben solche Sachen in den ersten Jahren nebenbei, neben unseren eigentlichen Verantwortlichkeiten gemacht weils einfach noch keine Leute und Abteilungen dafür gab.
      Bei mir wars Content, Tools, Prozesse und Policies (Grundsätze und Richtlinien für das Einstellen von Artikeln).
      Da war extrem viel zu tun, weil es ja nichts gab und vor der Migration mit US noch nicht mal US Vorlagen.
      War nicht alles fehlerfrei aber so einen Murks gabs selten oder gar nicht, kann mich nicht erinnern.
      Renate (Community) und Jörg, Pfillipp (GF) hätten die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen.


      Heute gibts Verantwortliche und Abteilungen für solche Dinge, also nehm ich mal an dass es die noch gibt.
      Was machen die, gucks da keiner mehr drüber über diese "Ergüsse"?


      Und der hier ist auch gut Löschbert
      "Teilen Sie uns mit, wann Sie sie verschickt haben"
      Sie sie? sie was? Also erst hieß es ja, ob ich den Kauf schon verschickt hätte. Das kann mit "Sie sie" nicht gemeint sein.
      Der Artikel, den Artikel schon verschickt? Passt auch nicht.


      Na ja, zumindest hab ich mich mal wieder intensiver mit eBay beschäftigt, vielleicht war das ja das Ziel.



      Bis gleich, später
      jana