Hi Leute,
wie ihr ja alle wisst gab es seit dem 1. Oktober die Änderung, dass eBay nun sehr kompliziert oder auch teilweise keine Verkäuferdaten mehr an die Käufer sendet.
Falls nun Probleme beim Kauf auftreten und der Käufer beim Verkäufer Schadensersatzansprüche gelten machen will, aber diese nicht durchsetzen kann, da eBay die Daten des Verkäufers nicht preisgibt, hat der Verkäufer dann Schadensersatzansprüche gegenüber Ebay?
Bin grad auf die Idee gekommen, da ich mir den Beitrag von 2007 durchlese auf der Seite von internetrecht-rostock.de/bestaetigungsmail-ebay.htm . Da hatte eBay schon einmal versucht Verkäuferdaten zu verschleiern
wie ihr ja alle wisst gab es seit dem 1. Oktober die Änderung, dass eBay nun sehr kompliziert oder auch teilweise keine Verkäuferdaten mehr an die Käufer sendet.
Falls nun Probleme beim Kauf auftreten und der Käufer beim Verkäufer Schadensersatzansprüche gelten machen will, aber diese nicht durchsetzen kann, da eBay die Daten des Verkäufers nicht preisgibt, hat der Verkäufer dann Schadensersatzansprüche gegenüber Ebay?
Bin grad auf die Idee gekommen, da ich mir den Beitrag von 2007 durchlese auf der Seite von internetrecht-rostock.de/bestaetigungsmail-ebay.htm . Da hatte eBay schon einmal versucht Verkäuferdaten zu verschleiern