Weitergabe des Wohnortes an den Verkäufer bei Fragen vor Ende der Auktion deaktivieren

    • Weitergabe des Wohnortes an den Verkäufer bei Fragen vor Ende der Auktion deaktivieren

      Hi,

      wie mir von einem Verkäufer mitgeteilt wurde, ist ihm bekannt, in welcher Stadt ich wohne, da ihm Ebay das mit meiner Frage zum Artikel vor Ende der Auktion mitgeteilt hat.
      Verkäufer dürfen nach wie vor den Artikelstandort nicht angeben.

      Ich habe die Frage, ob man irgendwie abschalten kann, dass der eigene Wohnort bei einer Fragestellung vor Ende der Auktion mitgeteilt wird?

      VG
    • Regor schrieb:

      Verkäufer dürfen nach wie vor den Artikelstandort nicht angeben
      Äääähh... wie meinen? das ist sogar erforderlich, dass du den Artikelstandort in der Auktion eingibst. Solche Formulierungen wie "zu hause" oder "Deutschland" oder "bei mir" sind Verstösse gegen die Ebay-Grundsätze. Ich klicke bei solchen Angaben SOFORT weg, weil ich vermute, dass ein solcher VK, der den Artikelstandort nicht preisgeben will, irgendwas im Schilde führt.
    • Regor schrieb:

      dass der eigene Wohnort bei einer Fragestellung vor Ende der Auktion mitgeteilt wird?
      das halte ich noch für ein Gerücht. Vielleicht konnte der einen Artikel aufrufen, den du mal in den letzten 90 Tagen verkauft hast und konnte so den "Artikelstandort" bei dir feststellen. Also der Ort (ohne PLZ) den du bei deiner Anmeldung angegeben hast.

      Wenn du da "Hinterdupfingen" angeben musstest (weil du ehrlich warst und nicht auf "Landkreis Dorfmark hinter FFM gekommen bist), weiß er natürlich mehr, als wenn du halt z.B. in "Hamburg", "Frankfurt" oder "Berlin" wohnst.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Nönö. Ich weiss schon, was regor meint.

      Das da

      Regor schrieb:

      Verkäufer dürfen nach wie vor den Artikelstandort nicht angeben.

      ist erstens Quatsch und hat zweitens mit der Frage nichts zu tun.

      Seit einiger Zeit steht in den Mails mit dem Betreff
      [ebayname] hat eine Frage zu Artikelnr. [artikelnummer] gesendet
      etwas weiter unten der folgende Absatz drin:
      Machen Sie sich ein Bild vom Käufer [ebayname]
      • Standort: [vermutlich wohnort], [anmeldeland]
      • eBay-Mitglied seit: [anmeldedatum]
      • 100% positive Bewertungen

      Um so befremdlicher finde ich die Argumentation ebays, dass der Käufer nach dem Kauf aus Datenschutzgründen keine Anmeldedaten seines Vertragspartners mehr übermittelt bekommt. Gut, das da oben sind noch nicht direkt personenbezogenen Daten, weil die ja keiner Person sondern nur einem Nick zuzuordnen sind, aber schafsdämlich ist das von ebay schon. Einerseits schmeissen sie hier mit Daten um sich, andereseits klemmen sie sich die Daten, die sogar nach §28 BDSG zu beauskunften sind, in den Arsch und machen ein Geheimnis draus.

      Wer da noch an Datenschutz glaubt, der ist mit einem Klammerbeutel in der Größe eines Doppelzentner-Mehlsacks gepudert. ebay will nur nicht, dass der Käufer an ebay vorbei mit dem Verkäufer Kontakt aufnimmt. Das könnte ja provisionsabträglich sein.

      Ansonsten ist ebay der Datenschutz sowas von scheissegal.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Axo - um deine Frage zu beantworten: nö, dagegen kannst Du gar nichts machen. Wie schon gesagt ist ebay der Datenschutz scheissegal. Eine rechtliche Handhabe sehe ich auch nicht unbedingt. Denn unter Umständen kann das sinnvoll sein, wenn man als VK Abholung anbietet. Könnte ja sein, der Interessent fragt nach Abholoptionen. Dann wäre sogar ein berechtigtes Interesse des VK an der Datenweitergabe zu argumentieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stubentiger schrieb:

      Regor schrieb:

      dass der eigene Wohnort bei einer Fragestellung vor Ende der Auktion mitgeteilt wird?
      das halte ich noch für ein Gerücht. Vielleicht konnte der einen Artikel aufrufen, den du mal in den letzten 90 Tagen verkauft hast und konnte so den "Artikelstandort" bei dir feststellen. Also der Ort (ohne PLZ) den du bei deiner Anmeldung angegeben hast.
      Nein, der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass Ebay ihm meinen Wohnort mit meiner Frage mitgeschickt hat.


      ------
      Ich werde langsam im Zitieren besser : )

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    • Zitat:
      Sorry, ich meinte, dass Verkäufer den Standort verschweigen dürfen
      Zitatende

      Sorry... das ist ein direkter Verstoss gegen die Ebay-AGB....

      Ich zitiere daraus:

      Verkäufer müssen deutlich und präzise angeben, von welchem Ort die Artikel versendet werden oder wo diese abgeholt werden können.
      Es ist verboten, falsche, ungenaue oder irreführende Angaben zum Artikelstandort zu machen. Verkäufer müssen im Verkaufsformular im Feld „Artikelstandort" genaue Angaben zum Ort machen, von dem aus der Artikel verschickt wird.

      Zitatende

      zu finden hier: pages.ebay.de/help/policies/item-location.html

      Die genaue Angabe ist Pflicht....
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Seit einiger Zeit steht in den Mails mit dem Betreff
      [ebayname] hat eine Frage zu Artikelnr. [artikelnummer] gesendet
      etwas weiter unten der folgende Absatz drin:
      Machen Sie sich ein Bild vom Käufer [ebayname]
      • Standort: [vermutlich wohnort], [anmeldeland]
      • eBay-Mitglied seit: [anmeldedatum]
      • 100% positive Bewertungen
      Danke, das hatte ich nicht gewusst und somit ist die Frage geklärt.
      In Prinzip ist es nicht so wichtig, doch finde ich, dass es den VK eigentlich vor dem Kauf nichts angeht.

      Auch geht es andere nichts an, was man für Fragen stellt.
      Damit meine ich das Veröffentlichen von Fragen der Interessenten, sichtbar für alle Ebaymitglieder, aber das gibt es ja schon seit 7-10 Jahren und hat nichts mit meiner Frage zu tun.
    • eBay schmeißt mit Käuferdaten rum wie nix Gutes.
      Mir hat vor zwei Wochen ein Privat-VK gegen meinen Willen die TA abgebrochen.
      Meine Bankverbindung hab ich ihm nicht gegeben; seine Überweisung hab ich aber schon auf dem Konto. Kann er also nur von eBay haben.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • monza30 schrieb:

      und jetzt vermute ich mal einfach, dass da jemand einen Grund hatte um nachzufragen, da du in deiner Auktion irgendwas eingetragen hast
      andersrum, TE wollte beim Verkäufer nachfragen, der hatte seinen Wohnort, TE aber keinen Wohnort des (privaten?) Vk.


      karakorum666 schrieb:

      Meine Bankverbindung hab ich ihm nicht gegeben; seine Überweisung hab ich aber schon auf dem Konto. Kann er also nur von eBay haben.
      oder hattest du schon mal da ....? Schau mal, vielleicht unter anderem Namen ;)

      Da ich ja jetzt meine Kontodaten im Zuge der Kaufabwicklungsverhinderungsaktion gelöscht habe, kommt ebay dann noch an die paar Cent Gebühren ? ?( Muss gleich mal nachsehen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Regor schrieb:

      Nein, der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass Ebay ihm meinen Wohnort mit meiner Frage mitgeschickt hat.

      Nach deinem EP musst Du dem Tiescher das nachsehen. Der hat eher wenig Artikel bei ebay on. Ich bekomme als Powerseller solche Fragen häufiger und wusste daher, was Du meinst, weil mir das auch schon aufgefallen war. Ist ungefähr seit Anfang Oktober so. Also etwa zeitgleich mit der neuen "Datenschutzaktion" nach dem Kauf.

      Ich vermute sogar, dass das exakt zum selben Zeitpunkt, also am 01.10. umgestellt wurde.

      Der Absatz mit dem Wohnort steht auch in den Mails, die nachvertraglich über die Kaufabwicklung verschickt werden. Und in Mails, die nach einer beendeten Auktion ohne Verkauf von irgendwem als Frage zu dem Artikel gestellt werden. Mit Datum 19.09. habe ich eben eine Mail gefunden, die diese Daten noch nicht hatte, auch die Nachfrage eines Käufers vom 30.09. über ebay enthält die Info noch nicht. Eine Mail vom 01.10. mit dem Betreff Ich habe eine Frage zur Verwendung meines Artikels oder ich möchte dem Verkäufer eine Nachricht senden: dagegen enthält die Info.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Regor schrieb:

      doch finde ich, dass es den VK eigentlich vor dem Kauf nichts angeht.
      Doch... natürlich. Man will auf ein Fahrrad bieten z.B. und da interessiert es schon sehr, wo das Gefährt steht. Es gibt Leute, die holen grundsätzlich nur ab und lassen sich wegen Beschissgefahr nichts mehr schicken (oder lehnen Ebays Gebührenpolitik ab, z.B. die Provision auf Versandkosten). Und da interessiert es noch mehr, wo der Artikel zu Hause ist...
    • monza30 schrieb:

      Zitat:
      Sorry, ich meinte, dass Verkäufer den Standort verschweigen dürfen
      Zitatende

      Sorry... das ist ein direkter Verstoss gegen die Ebay-AGB....

      Ich zitiere daraus:

      Verkäufer müssen deutlich und präzise angeben, von welchem Ort die Artikel versendet werden oder wo diese abgeholt werden können.
      Es ist verboten, falsche, ungenaue oder irreführende Angaben zum Artikelstandort zu machen. Verkäufer müssen im Verkaufsformular im Feld „Artikelstandort" genaue Angaben zum Ort machen, von dem aus der Artikel verschickt wird.

      Zitatende

      zu finden hier: pages.ebay.de/help/policies/item-location.html

      Die genaue Angabe ist Pflicht....

      Ok, aber die Realität ist, dass sich viele Verkäufer nicht daran halten, doch spielt das für meine Frage keine Rolle.

      monza30 schrieb:

      und jetzt vermute ich mal einfach, dass da jemand einen Grund hatte um nachzufragen, da du in deiner Auktion irgendwas eingetragen hast, was nicht sein kann. Und nach den eigenen Grundsätzen musste Herr Ebay da richtigerweise antworten....

      Es geht um keine Auktion von mir. Ich verkaufe dort nichts.
      Ich hatte eine Frage an einen Verkäufer gestellt und er mir zurück geschrieben und unter anderem mitgeteilt, dass ich ja aus der Gegend käme.
      Daher habe ich mich gefragt, woher er das weiß.
    • Stubentiger schrieb:

      andersrum, TE wollte beim Verkäufer nachfragen, der hatte seinen Wohnort, TE aber keinen Wohnort des (privaten?) Vk.
      ja macht doch nix.... der Artikelstandort ist ja in der Auktion anzugeben.... und bei Artikeln, die man mal (in einem bestimmten Zeitraum) in der Vergangenheit verkauft hat, ist dieser immer noch öffentlich einzusehen. Der Artikelstandort ist also eh öffentlich.... nur die genaue Adresse nicht. Alles was aber im verkaufsformular eingegeben werden muss, steht also einsehbar in der Gegend rum...
    • monza30 schrieb:

      Regor schrieb:

      doch finde ich, dass es den VK eigentlich vor dem Kauf nichts angeht.
      Doch... natürlich. Man will auf ein Fahrrad bieten z.B. und da interessiert es schon sehr, wo das Gefährt steht. Es gibt Leute, die holen grundsätzlich nur ab und lassen sich wegen Beschissgefahr nichts mehr schicken (oder lehnen Ebays Gebührenpolitik ab, z.B. die Provision auf Versandkosten). Und da interessiert es noch mehr, wo der Artikel zu Hause ist...

      Ich hätte oben einfach nichts zu den Praktiken, Artikelstandorte zu verschweigen schreiben sollen.
      Das hat nur für Verwirrung gesorgt. Sorry.
      In meinem konkreten Fall ist der Artikelstandort von Verkäufer ganz normal angegeben und hat nichts mit meiner Frage zu tun.
    • monza30 schrieb:

      Regor schrieb:

      Ich verkaufe dort nichts.
      ah ja.. das kam bei mir irgendwie anders an... du hast also noch nichts in der Bucht verkauft? Dann wäre das allerdings ein direkter Verstoss gegen die datenschutzbestimmungen. Da würde ich mich an den datenschmutzbeauftragten wenden.... das geht ja garnicht...
      Es wird ja nur der Wohnort weitergegeben, keine persönlichen Daten, aber das Vorgehen ist ganz neu, wie Bastelhamster schrieb.
      Mich stört es halt. Anderen ist es egal.