Wenn man ein großes Mehrzweckregal...

    • Wenn man ein großes Mehrzweckregal...

      bei E verkaufen möchte, wie macht man das am besten? Ich kann zwar schöne Fotos und Beschreibung einstellen, aber dennoch muss das Möbelstück (nur Abholung) vom Kunden besichtigt werden, dann erst kann er eine definitive Kaufentscheidung treffen. Die Adresse kriegt er aber doch erst von E, wenn er auf den Kaufknopf drückt.
      was kann man da machen?
      danke für nen Tipppppppppp
    • Verkauf doch in dem Fall besser bei Ebay Kleinanzeigen, da ruft dich nur der an, dens interessert und der auch auf Abholung eingestellt ist und der Kaufvertrag wird erst vor Ort gemacht. Und es reicht, wenn du eine "VB" oder mancherorts auch "VHB" genannte Verhandlungsbasis angibst

      (die sollte so hoch sein, dass du dich bei entdeckten Unpässlichkeiten noch runterhandeln lassen kannst, aber dann trotzdem noch deine Schmerzgrenze bekommst
      aber nicht soo hoch, dass potenzielle Käufer schon beim ersten Blick auf die Anzeige weiterblättern)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Du hast als einen der wichtigsten Punkte für die Kaufentscheidung die genauen Maße vergessen.

      Wenn du meinst, eine Besichtigung vor Gebot könnte genauso wichtig sein, biete es in der Artikelbeschreibung an.
      Das Teil kann nach Terminabsprache in Hintertupfingen (evtl. mit Stadtteil) gern vor Gebotsabgabe besichtigt werden.
    • Oder geht es darum, evtl nicht alles sondern nur Teile zu verkaufen? Sodass man sich nicht im Angebot festlegen will - in dem Fall wär auch E-Kleinanzeigen besser geeignet, weil man sich nicht auf die Menge festlegen muss, vielleicht bekommt man so Interessenten, die sich das gesamte Regal teilen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • nouvaleur schrieb:

      aber dennoch muss das Möbelstück (nur Abholung) vom Kunden besichtigt werden, dann erst kann er eine definitive Kaufentscheidung treffen
      das stimmt nicht.

      bei ebay wird der Kaufvertrag in dem Augenblick geschlossen, in dem der Sofortkäufer oder Höchstbietende auf den entsprechenden Button drückt.
      Abholung verändert das nicht. Auch nicht den akzeptierten Preis.

      Und noch etwas: Du hast auch alle Mängel zu benennen. Sonst hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Ggf. kann er auch auf Deine Kosten einen Deckungskauf tätigen und Dir alle Mehrkosten aufgeben.
    • grafiksammler schrieb:

      das stimmt nicht.
      Ich glaube, TE meinte dies anders. Es soll nach Möglichkeit ein Besichtigung vor Gebotsabgabe stattfinden.

      grafiksammler schrieb:

      Und noch etwas: Du hast auch alle Mängel zu benennen. Sonst hat der Käufer ein Rücktrittsrecht.
      Das stimmt nun wieder nicht. Zunächst ist dem Verkäufer eine Mängelbeseitigung zu gewähren. Erst, wenn diese nicht erfolgt, ist ein Kaufrücktritt möglich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Das stimmt nun wieder nicht. Zunächst ist dem Verkäufer eine Mängelbeseitigung zu gewähren. Erst, wenn diese nicht erfolgt, ist ein Kaufrücktritt möglich.
      Dein "das stimmt nicht" kann sich nur auf den möglichen Rücktritt beziehen. Die Mängel hat der VK immer zu benennen, da einem Bieter über das Internet ohne deren Kenntnis kein angemessenes Gebot möglich ist.

      Bei einem Privatverkäufer ist eine Mängelbeseitigung eher nicht möglich. ( wo sollte der evt. Ersatzteile aus einem heute nicht mehr gefertigten Gegenstand herbekommen?) Daher halte ich eine effektive Mängelbeseitigung nur in Ausnahmefällen für realistisch. Nicht desto trotz dar der VK diese Möglichkeit wahrnehmen, bevor das Recht des Käufers auf Rücktritt greifen kann.
    • naja, das Teil ist 2,30m hoch, 1m breit und 40cm tief
      ihr habt wohl recht, EKl ist da das Gebot der Stunde, der andere Weg ist zu schwierig.
      danke für die diskaschen.
      Bilder
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