Nach Anfrage wegen Rücknahme eröffnet Verkäufer Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels

    • Nach Anfrage wegen Rücknahme eröffnet Verkäufer Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels

      Mir ist gerade folgendes passiert:
      ich habe Bettwäsche ersteigert, die als 100 % Baumwolle eingestellt war. Ich habe sie heute bekommen und es handelt sich um ein Synthetikmischgewebe 54%Polyester, 46% Baumwolle. Derartige Bettwäsche hätte ich niemals gekauft, weil ich das Material absolut nicht mag.
      Ich habe von privat gekauft und per Überweisung bezahlt.

      Ich habe VK angeschrieben und um Rückgabe gebeten. Ich möchte den Kaufpreis inkl. Versandkosten (sind nur 9,13€) und das Porto für den Rückversand.
      Ich bekomme als Antwort:

      Senden Sie Artikel zurück. Ich werde dann den Kaufpreis inkl. Versand zurückerstatten! Hoffe ich kann mich darauf verlassen, denn ich werde Artikel gleich wieder einstellen.
      Gleichzeitig eröffnet VK einen Fall wegen eines unbezahlten Artikels. Und stellt den Artikel wieder ein.



      Ich ahne schon, was passiert.
      Ich bekomme keine Erstattung und kann auch keine Bewertung abgeben, da ich ja angeblich nicht bezahlt habe.



      Könnt ihr mir einen Tipp geben, wie ich mich am besten verhalte?

      Nachtrag:
      VK hat inzwischen die Auktion mit der wiedereingestellten Bettwäsche abgebrochen und sein Bewertungsprofil auf privat gestellt ?(
      Man sieht nur mit den Augen gut

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    • Peanuts-Fan schrieb:

      Gleichzeitig eröffnet VK einen Fall wegen eines unbezahlten Artikels.
      an den Kundendienst eskalieren und Kontoauszüge vorlegen. Im Mailverkehr im Ebaysystm in einer Mitteilung an den Veräufer den Vorgang noch mal sauber zummenfassen, Zahlen,Daten, Fakten und die Konsequenzen (Frist/Mahnbescheid) auch darstellen.

      Wenn einer noch was über GoogleCache erreichen kann, ... dem könnteste ja den Account noch mal sagen. Du hast das Cache schon durchsucht?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Abgegebene Bewertungen werden automatisch bei Nichtzahlung entfernt

      Wenn Sie als Verkäufer einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels melden, werden alle dafür abgegebenen Bewertungen (allgemein und detailliert) geblockt oder automatisch entfernt.

      Dies erfolgt unabhängig davon, ob Sie den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel nutzen oder nicht – allerdings nur, wenn Sie PayPal als einzige Zahlungsmethode anbieten.


      Unterstreichung von mir. Vielleicht ist das seine Methode die Provision zurückzubekommen?
      Warum hattest du den Rückgabeprozess nicht genutzt?
    • Tja, warum habe ich den Rückgabeprozess nicht genutzt?
      Weil ich mich mit dem VK gütlich einigen wollte und ihm nicht von vornherein einen Mangel reinwürgen wollte. Wobei ich nochnichtmal sicher bin, ob es diese Mängelquote überhaupt noch gibt. Hinterher ist man immer schlauer.

      Ich habe jetzt die mail, dass mir der VK den Betrag erstatten will, bei ebay hochgeladen. Und den Artikel wieder auf bezahlt gesetzt.

      Die Auktion habe ich noch, auch als Screenshot.
      Aber das Verhalten des VK finde ich schon sehr sonderbar. Ich denke, es läuft auf die Entfernung der Bewertung hinaus. Ich habe noch nicht bewertet, ich wollte erstmal abwarten, wie sich die Sache entwickelt.
      Es hätte ja auch sein können, das VK sowas in der Art schreibt wie 'tut mir leid, habe ich nicht richtig hingesehen. Selbstverständlich erstatte ich das Geld usw'. Hätt ja sein können :/

      PS: Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass die Bewertungen nur dann entfernt werden, wenn ausschließlich mit paypal bezahlt werden sollte?
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    • Stubentiger schrieb:

      Im Mailverkehr im Ebaysystm in einer Mitteilung an den Veräufer den Vorgang noch mal sauber zummenfassen, Zahlen,Daten, Fakten und die Konsequenzen (Frist/Mahnbescheid) auch darstellen.
      Lande ich dann nicht im MhM-Forum =O

      Ich warte erstmal bis zur nächsten Woche ab. Vielleicht erstattet sie ja das Geld :whistling:
      Die Bewertung läuft mir ja auch nicht weg.
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    • Ja, die Materialzusammensetzung war in der zweiten Auktion richtig (also anders als in meiner Auktion) angegeben.
      Wobei mir völlig unverständlich ist, wie man einen Artikel, den man noch gar nicht zurückerhalten hat, wieder einstellen kann.

      Habe jetzt noch den Kontoauszug hochgeladen.

      Danke erstmal für eure Hilfe, ich koch mir jetzt noch einen Tee und gehe dann ins Bett - bezogen mit meiner guten alten Bettwäsche aus 100% Baumwolle ;)
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    • ich steh auch auf Baumwolle, jedenfalls bei Bettwäsche ;)

      Nett vom Verkäufer, dass er alle "Beweise" selbst für Ebay gesichert hat ´,
      und man landet ja nicht zwangsläufig bei bei der Suche in ebays Servicewüste beim mhm - aber ob man sich immer noch zurückrufen lassen kann? Und wer dann wohl am Hörer ist ... ?(
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    • bzgl. der Bewertung:

      eigentlich verliert der Käufer das Recht dazu nur, wenn er während des offenen Falles nicht via eBay-System mit dem Verkäufer kommuniziert - sollte er das machen, kann er den Verkäufer normalerweise auch negativ oder wie auch immer bewerten, selbst wenn er eine Verwarnung erhalten sollte ... war zumindest in der Vergangenheit so
    • hasjana schrieb:

      sollte er das machen, kann er den Verkäufer normalerweise auch negativ oder wie auch immer bewerten,
      kann ich für letzten Monat nur bestätigen, es wurde nicht einmal die "Rote" gelöscht, die ich dem Vk verdienterweise hab zukommen lassen (ist ja auch frech, statt zu liefern einfach mal Nichtzahlung zu behaupten X( )
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    • hasjana schrieb:

      bzgl. der Bewertung:

      eigentlich verliert der Käufer das Recht dazu nur, wenn er während des offenen Falles nicht via eBay-System mit dem Verkäufer kommuniziert - sollte er das machen, kann er den Verkäufer normalerweise auch negativ oder wie auch immer bewerten, selbst wenn er eine Verwarnung erhalten sollte ... war zumindest in der Vergangenheit so
      Ich bin zwar auch nicht unbedingt auf dem alleraktuellsten Stand, aber das ist schon lange nicht mehr so.
      Sondern so, wie in meinem link beschrieben.
      D.h. Peanuts könnte m. E. auch ohne Kommunikation (die ja war) bewerten.
      Ausnahme: Sie würde verwarnt, damit würde sie auch bei erfolgreichem Einspruch das Bewertungsrecht verlieren.
      Der VK wiederum kann mittlerweile rote Bewertungen von Nichtzahlern leichter löschen lassen oder es gibt da sogar mittlerweile bei Nichtzahlern eine Automatik, das müsste ich noch einmal nachlesen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      es gibt da sogar mittlerweile bei Nichtzahlern eine Automatik
      kann nicht sein, ich hab nur kommuniziert und der Vk hat bis nach Fristablauf nicht zugegeben, dass er meine Zahlung schon lange vor Falleröffnung erhalten hatte, noch hat er den Fall geschlossen UND ich hab außer meinem Disput übers Nachrichtensystem keine weiteren "Beweise" für meine Zahlung geliefert,
      Trotzdem hab ich keinen Verweis erhalten und konnte bewerten, und letztes Mal stand die Bewertung auch noch da.

      Mag daran liegen, dass der VK im letzen Jahr das schon einmal durchgezogen hatte ... ?( Oder daran, dass ich gleich den Gegenfall - Nichtlieferung eröffnet hatte? ...und nach Wareneingang geschlossen? FRAGEN über Fragen, keiner weiß Bescheid, aber alle nehmen interessiert an der Diskussion teil :D
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    • Hier steht, dass man eine Bewertung bei Nichtzahlern melden kann/muss/sollte.
      Das hatte bei uns - trotz Kommunikation mit K - auch mal gut geklappt.
      sellerupdate.ebay.de/autumn2012/report-buyer

      Was ich noch als Automatik im Kopf hatte, das ist wahrscheinlich das aus meinem 1. Link und betrifft nur PayPal-Zahlung bzw. wenn nur PayPal angeboten wird und Überweisung gar nicht möglich.

      Damit, ob K während des Nichtzahler-Falls kommuniziert oder nicht, hat das jedenfalls nichts zu tun. Das ist schon lange geändert worden.

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    • Neueste Entwicklungen im Bettwäschekauf:

      1.
      ebay dankt mir ganz herzlich für die Zusendung der Infomationen und schreibt weiter

      Ich habe mir Ihren Fall angesehen und festgestellt, dass er noch geöffnet ist. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass wir in geöffnete Fälle nicht
      eingreifen können.

      Möglicherweise ist der von Ihnen bezahlte Betrag noch nicht bei Ihrem Verkäufer xyz eingegangen oder Ihre Zahlung konnte noch nicht zugeordnet werden. Ich empfehle Ihnen deswegen möglichst innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerungs-E-Mail auf den Fall zu reagieren und Ihren Verkäufer zu kontaktieren.


      Offensichtlich gelesen und nicht verstanden oder TBS? VK schreibt doch, dass sie mir den Betrag erstatten will. Das würde sie doch nicht tun, wenn sie das Geld noch nicht hätte?

      2.
      VK schreibt, sie würde mir den Kaufpreis plus Versandkosten erstatten und ich möge die Bettwäsche bitte entsorgen.

      Dann hoffe ich mal, dass sie das wirklich tut, und ich bringe die Bettwäsche zur hiesigen Flüchtlingsunterkunft. Hat sie gleich noch ein gutes Werk getan ^^


      Bezüglich der Bewertung von Nichtzahlern habe ich mal die Erfahrung gemacht, dass meine Bewertung als Nichtzahler (ich hatte allerdings gute Gründe, die ich auch kommuniziert habe) gelöscht wurde und ich die Verwarnung als Nichtzahler behalten habe. Ist aber auch schon wieder ein paar Jahre her. Wie es jetzt gehandhabt wird, kann ich nicht sagen. Ich bezahle meine Sachen immer ;)
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