Paket unzureichend gepackt und falsche Versandart gewählt

    • Paket unzureichend gepackt und falsche Versandart gewählt

      Moin

      Fall betrifft eine Bekannte, es wurde ein Schlagschrauber bei einem privaten Verkäufer in einer Auktion gekauft und per Überweisung bezahlt, damit auch kein Käuferschutz zu beanspruchen.

      Rücknahme wurde im Auktionstext ausgeschlossen.

      Paket kam an, leider hat weder sie noch der Postbote drauf geachtet das es äußerlich beschädigt war, ausgepackt und der Schlagschrauber hat einen Riss im Gehäuse und ist somit unbrauchbar, schweißen geht auch nicht weil Alu Guß.

      Verkäufer hat das ganze als Paket bis 2kg versandt, hat 4,99 Euro gekostet, bezahlt wurden 7,49 Euro, der Schlagschrauber alleine wiegt aber bereits 4,4kg + die dürftige Kartonage, damit hat der VK in einen Augen die falsche Versandart gewählt

      Zudem war das schwere Teil mit einem Stück Pappe und minimal Folie gepolstert, das anfällige Anschluss-Stück überhaupt nicht, dieses schaut aus dem beschädigten Karton raus und ich vermute das durch einen Aufprall auf dieses der Riss im Gehäuse entstanden ist.

      Der Verkäufer mauert wie nicht anders zu erwarten, die Bekannte hätte den Schrauber fallen lassen oder mutwillig zerstört um ihn zu schädigen

      Ich habe ein paar Bilder angehängt und hätte gerne mal Meinungen zum Thema

      Gruss Stern








      Redaktion: Bilderansicht aufgeräumt.
    • Aber die Verpackung war viel zu dünn für das Gewicht, außerdem hätte der VK den Pressluftanschluss abschrauben können, dann wäre das Teil nicht durch den Karton gestoßen.
      Meiner Meinung nach liegt der Fehler beim VK, da 1. die Verpackung unzureichend war,
      2. der Versand falsch ausgeführt war.
    • Dann solltest Du ihn bitten, sich über den Unterschied: Keine Rücknahme ( z.B. bei Nichtgefallen ) und Mängelrüge einmal zu informieren.
      Setze ihm eine datierte Frist für die Rückabwicklung und kündige ihm an, dass Du bei fruchtlosem Fristablauf einen Mahnbescheid gegen ihn beantragen wirst.

      Es gibt leider Zeitgenossen, die darauf setzen, dass es dem Anderen zu aufwändig ist, sein Recht durchzusetzen.
    • Auf dem Punkt "falsche Versandart" würde ich nicht rumreiten. Ist letztlich Sache des Versandunternehmens, wenn es bei der Annahme nicht richtig auswiegt und damit Einnahmen verliert.
      Das Gerät wäre auch kaputt, wenn es mehr Porto gekostet hätte.
      Bleibt der Versandschaden. Eine Regulierung dieses Schadens wird er Versender beidieser Verpackung ablehnen. Meiner Meinung nach zu Recht. Die unzureichende Verpackung ist so offensichtlich, dass man den Versender damit gar nicht erst belästigen muss.
      Ich selber würde aber fast immer zuerst beim Versandunternehmen reklamieren. Und sei es nur um deren "Stellungnahme" schriftlich zu haben.

      Bleibt das, was der Grafiksammler geschrieben hat. Es gibt Verkäufer, die sich über die Bedeutung von "Keine Rücknahme" wirklich nicht klar sind. Und es gibt auch welche, die sich schlicht versuchen dumm zu stellen. Beiden muss man im Ernstfall auf die Sprünge helfen ;)