Käufer fordert Rückgabe durch Grund: Abweichung des Artikels

    • Käufer fordert Rückgabe durch Grund: Abweichung des Artikels

      Hallo zusammen,

      Ich habe mal wieder ein Problem mit einem eBay-Kaeufer. Ich habe bei eBay das Apple Smart Keyboard verkauft (neu & ovp). Diese Tastatur gibt es nur als QWERTY (US-VERSION).
      Artikelbeschreibung war Folgende:

      "Hallo, verkaufe hier ein neues und original-verpacktes Apple Smart Keyboard (in Folie).
      Rechnung wird mitgeschickt.
      Das Keyboard wird sofort nach Bezahlung verschickt :).
      Keine Rücknahme/ Garantie.
      Viel Spass beim Bieten"

      Er meint jetzt das Keyboard wuerde von der Beschreibung abweichen mit dem Grund es handele sich um das US-Layout. Apple verkauft die Tastatur nur als US-Layout, davon gibt es gar keine QWERTZ und somit keine deutsche Version.

      Was meint ihr, zulaessig?

      Meiner Auffassung nach habe ich nichs falsch gemacht, denn Apple kommuniziert ja dass es die Tastatur nur mit US-Layout gibt und somit kann gar keine Abweichung der Beschreibung der Fall vorliegen, habe ja nichts dazu angegeben bzw. geschrieben es handele sich um ein deutsches Layout.

      Vielen Dank fuer euren Rat!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von D3NIMAL ()

    • Wenn der Grund " abweichen" einen Sinn machen soll, dann muß es ein Original geben, welches anders ist.
      Ist das hier hier der Fall? Wohl nicht. Dann muß man wohl davon ausgehen, dass die Erwartung des Käufers eine nicht dem
      Original entsprechende Vorstellung war.
      Kaufreue ist kein Grund für eine Rücknahme.
      Anders sieht es aus, wenn Du gewerblich unterwegs bist.
    • Ist ebay das Gesetz? Ich kenne allenfalls Fälle, in denen ebay Deutsche Gesetzgebung am Allerwertesten vorbeigeht.

      Solltest Du allerdings PP als Zahlung akzeptiert haben, kannst Du darauf wetten, dass die für den Käufer entscheiden.
      Da würde ich schleunigst mein Konto leerräumen und PP einen guten Tag wünschen.
    • Ich sehe das anders.....

      Stellt man sowas ohne zusätzliche Informationen ein, ist dem Käufer
      nicht anzulasten, dass er danach davon ausgeht, eine "deutsche" Version zu kaufen.

      Für ihn ist das nicht erkennbar, genauere Produktkenntnis darf man da nicht voraussetzen.

      Ist aber nur meine Meinung....
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Ich bin auch der Meinung, dass alle kaufentscheidenden Informationen in die Artikelbeschreibung gehören.

      Wenn man auf der deutschen Ebay Plattform eine Tastatur von einem deutschen Verkäufer kauft, kann man davon ausgehen, dass die Tastatur ein deutsches Layout hat wenn nicht anderes in der Artikelbeschreibung vermerkt ist.
      - Lesen gefährdet die Dummheit -
    • Ich glaube, dies ist der Punkt, an dem wir dringend die Artikelnummer bräuchten. Dann kann man nämlich beurteilen, ob der Käufer es hätte erkennen müssen. Darüber hinaus kann man den Vergleich zu den offiziellen Verkaufsangeboten von Apple vornehmen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • marsu_pilami schrieb:

      Ich bin auch der Meinung, dass alle kaufentscheidenden Informationen in die Artikelbeschreibung gehören.
      Ich stimme Dir ja grundsätzlich zu.
      Da es sich um einen neuen und originalen Artikel handelt und eine Abweichung vom Original beanstandet wird, haben wir es hier mit einem Sonderfall zu tun. Der nennt sich wohl Kaufreue, weil der Käufer den Originalen Artikel nicht kannte und sich etwas anderes, nicht liefermögliches vorgestellt hat.
      In wessen Risikobereich beim Kauf von Privat fällt das?