Artikel nach Auktion gestohlen?

    • Artikel nach Auktion gestohlen?

      Hallo,

      im Moment ziehe ich die Streitigkeiten förmlich an.
      Habe erneut Stress mit meinem Vertragspartner.
      Hatte bei eBay einen Roller für meine Schwester ersteigert.
      Nach Auktionsende kam eine Mail des Verkäufers, dass der Roller wenige Stunden zuvor gestohlen wurde und dies bereits eBay und der Polizei gemeldet wurde.
      Da das natürlich jeder behaupten kann frage ich mich, ob der VK mir einen Nachweis über den Diebstahl (Strafanzeige) bringen muss oder ob die schlichte Aussage ausreicht und der Nachweis z.B. erst bei einer Klage erbracht werden muss.
      Per Mail hatte ich den Nachweis gefordert, aber keine Antwort mehr erhalten. Der VK war allerdings wieder bei eBay eingeloggt und hat den Verkauf einseitig abgebrochen (um die Gebühr erstattet zu bekommen).
      Zum Verkäufer muss ich noch sagen: es war ein gewerblicher Verkauf, die Daten aus dem Impressum und der eBay-Kaufs-Mail, sind allerdings falsch (gibt es nicht).

      Danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von hansi.l ()

    • hansi.l schrieb:

      Zum Verkäufer muss ich noch sagen: es war ein gewerblicher Verkauf, die Daten aus dem Impressum und der eBay-Kaufs-Mail, sind allerdings falsch (gibt es nicht).
      Umso mehr solltest du hier einen Link zum Account und zu der Auktion setzen.

      hansi.l schrieb:

      Da das natürlich jeder behaupten kann frage ich mich, ob der VK mir einen Nachweis über den Diebstahl (Strafanzeige) bringen muss oder ob die schlichte Aussage ausreicht und der Nachweis z.B. erst bei einer Klage erbracht werden muss.
      Offensichtlich ist die Auktion normal ausgelaufen und der Verkäufer hat angefochten bzw. verweigert wegen Unmöglichkeit. Streng genommen kann er die Nachweise erst vor Gericht vorlegen, es würde aber schon Sinn machen, die Situation im Vorfeld zu klären.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nun, es gibt eine sogenannte Schadensminderungspflicht, ist der Roller also wirklich gestohlen worden, dürfte es dem VK ein leichtes sein, eine Kopie der Anzeige zu schicken.

      Ich glaube kaum, dass ein Richter ihm vor Begeisterung um den Hals fällt, wenn er wegen einer nicht weitervermittelten klaren Angelegenheit bemüht wird.

      Und inwieweit die daraus entstehenden Kosten an den Verursacher dieser Kosten gehen ist auch eine berechtigte Frage.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Vielleicht sollt man da eine Warnung herausgeben, denn von den Pflichten eines gewerbliches Händlers scheint man nicht viel zu halten (unter anderem keine Widerrufsbelehrung).

      ehbner2012
      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=ehbner2012&ftab=AllFeedback

      Edeltraud Hübner
      An der Elbe 2
      22456 Groß Bankau
      Deutschland

      Telefon: 030|49876521
      E-Mail: fischhuntebrueck2012@hotmail.de

      Auch hier: jxwerker.com/berwachungscamera-neu-in-ovp-i693494/
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ebay hat vermutlich eine anderer Lieferadresse, denn mit dem Account wird auch gekauft. Die werden sie sicher aber so ohne Weiteres nicht herausrücken. Der Verdacht ist übrigens nicht ganz unberechtigt, dass der Roller nicht gestohlen wurde. Auf den Fotos sieht man ein Preisschild: 850€ VHB. Du hast ihn für 234,33 gekauft€.

      Ich habe mal ein wenig recherchiert. Die Daten sind in der Tat ein Fake. In Deutschland gibt es weder die Postleitzahl noch einen solchen Ort, also schon gar nicht die Kombination. Die Telefonnummer gehört dann auch ganz woanders hin, nach Berlin. Auch Fake sicherlich.

      Interessant ist aber die Mail-Addy fischhuntebrueck2012@hotmail.de. Das lässt auf einen Fischhandel und eine Ort namens Huntebrück schließen. Huntebrück besteht nur aus ein paar wenigen Häusern und gehört zu Elsfleth an der Weser (und nicht an der Elbe, wie die Adresse suggeriert). Und das passt auch, denn die verkauften Waren haben entweder den Standort des nicht weit entfernten Varel oder kommen direkt aus Elsfleth. Zudem verkauft der Account auch regelmäßig Fisch und vor einigen Monaten wurde ein Imbiss-Verkaufswagen bei ebay verkauft. Da in Huntebrück nur eine Handvoll Menschen leben, kann es eigentlich nicht so schwer sein, einen Fischverkäufer zu finden, der vor einiger Zeit seinen Wagen verkauft hat. Vielleicht fragst du die hier mal ob sie jemanden kennen: nwzonline.de/wesermarsch/wirts…eck_a_1,0,1227847016.html ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Im Gegensatz zu den Abbrüchen, bei denen nicht unbedingt eindeutig klar ist, ob ein Kaufvertrag besteht oder nicht, besteht hier doch eindeutig ein Kaufvertrag.

      Muss der VK dann nicht unabhängig von Diebstahl und Strafanzeige Schadensersatz leisten?

      Beruft er sich dann auf Unmöglichkeit, dann hat er m. E. den Beweis dafür zu erbringen, ansonsten zu liefern bzw. Schadensersatz zu leisten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • M. E. hast du in diesem Fall auch aussergerichtlich den Anspruch, dass er den Nachweis für diese Unmöglichkeit erbringt.
      Allerdings müsste ich mir die Rechtsprechung über diese "Unmöglichkeit" noch einmal durchlesen.
      Wir hatten uns hier damit schon einmal befasst, aber die Details sind mir im Moment nicht mehr so geläufig.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      M. E. hast du in diesem Fall auch aussergerichtlich den Anspruch, dass er den Nachweis für diese Unmöglichkeit erbringt.
      Nö. Nur wer so gesehen einen Prozess provoziert, der sollte sich nicht mehr all zu sehr auf die Unparteilichkeit des Richters verlassen und auch damit rechnen eine wortwörtliche Rechnung für dieses Verhalten zu bekommen.
      "Muss der VK dann nicht unabhängig von Diebstahl und Strafanzeige Schadensersatz leisten?
      Nur wenn er den Diebstahl "verschuldet" hätte, davon kann idr. aber nicht ausgegangen werde.
    • Macht man sich nach vorliegenden Angaben ein Bild von Verkäufer
      und Situation, könnten schwierige finanzielle Verhältnisse der Grund
      für derartiges Verhalten sein.

      Für mich würde sich also zuerst die Frage aufdrängen, ob unter diesen
      Umständen weiteres Vorgehen gegen den Verkäufer überhaupt ratsam wäre.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Pandora, wenn der VK diesen Nachweis nicht erbringt, dann hat er doch schlicht und ergreifend zu liefern oder nicht?
      Es besteht doch eindeutig ein Kaufvertrag.
      Das tut er bei einem Abbruch auch "Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn..." ob der Verkäufer vor oder nach Ende der Auktion einen Diebstahl behauptet ist egal. Denn in beiden Fällen ist objektiv allein bewiesen das die Auktion beendet ist und Bieter X dabei Höchstbietender war.
      Wenn der Verkäufer nun meint das dieser Vertrag nicht (mehr) besteht bzw er nicht zu liefern hat, dann hat er das auch zu beweisen. Rechtlich kann er sich um diesen Beweis natürlich bis zur Verhandlung drücken, taktisch ist das aber eben alles andere als schlau, zumal ein Bieter ohne Beweise wohl auch zurecht davon ausgehen darf das es diese Beiweise eben nicht gibt. (zumindest wenn es sich dabei um so banale Dinge wie die Kopie einer Anzeige zu mailen handelt. Das dauert ja keine 2min)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Wollmilchsau schrieb:

      Macht man sich nach vorliegenden Angaben ein Bild von Verkäufer
      und Situation, könnten schwierige finanzielle Verhältnisse der Grund
      für derartiges Verhalten sein.

      Für mich würde sich also zuerst die Frage aufdrängen, ob unter diesen
      Umständen weiteres Vorgehen gegen den Verkäufer überhaupt ratsam wäre.
      Ja, das sollte man sich überlegen. Aber zunächst dem Transaktionsabbruch nicht zuzustimmen, also am Vertrag festzuhalten, das kostet nix.
    • Mir ist aufgrund der Angaben im Angebot nicht ganz klar, ob eindeutig Vorkasse (Überweisung) vereinbart ist.
      Da steht zwar kostenlose Abholung, aber Barzahlung bei Abholung steht da nicht.
      Vorkasse würde ich nicht leisten, sondern dann lieber einen anderen Roller suchen.

      D.h. es steht bei der reinen Angabe "Überweisung" zunächst einmal die Frage im Raum, ob diese Überweisung vorab oder nach Abholung (auf Rechnung) zu erfolgen hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Aber zunächst dem Transaktionsabbruch nicht zuzustimmen, also am Vertrag festzuhalten, das kostet nix.
      Völlig richtig.

      Es muss ja auch nicht unbedingt so sein, wie ich es vermute... es riecht halt sehr stark danach.

      Tolerieren kann man derartiges Verhalten natürlich nicht.

      Ich erwähne die finanzielle Situation natürlich hauptsächlich, da sich hier ja viele über Urteile
      - verbunden mit Ärger und zusätzlichen Kosten - beschweren und sich fragen, warum sie überhaupt
      geklagt haben.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Nicht auf Erfüllung bestehen, sondern besser jetzt davon ausgehen, dass der Artikel an dritte verkauft wurde. Entsprechend Schadensersatz mit Fristsetzung verlangen und den VK damit erst einmal in Verzug setzen. Danach kannst dir in Ruhe überlegen, wie es weiter geht.