Abbruchjäger bei euch melden ?

    • Ich VERMUTE, dass es TE darum geht, dass

      a) der höchstbietende rationalgarde bei der Auktion für die Tastatur/Maus zusätzlich den Laptop als Verkaufsgegenstand erwartet hat und das nunmehr einfordert. Ja, die Auktion bzw die Artikelbeschreibung ist schon sehr "unglücklich" formuliert, aber man kann schon drauf kommen, dass der Laptop nicht dabei war, also nicht angeboten worden ist

      b) bei der Auktion für den Laptop, die mit einem 1 Euro Gebot tatsächlich verkauft worden ist, könnte man vermuten, (falls es eine vorzeitige Beendigung war), dass sich TE insofern geirrt haben könnte, als er beim Abbruch dahingehend einem Irrtum unterlegen ist, weil er beim Abbruchvorgang (wenn es einer war) den falschen Button angeklickt hat und deshalb eine Erklärung abgegeben hat, die er so nicht wollte. WENN das so war, muss man natürlich als nächste Folge feststellen, ob der Grund des Abbruches berechtigt war oder nicht.

      Bei beiden Auktion ist ja der GGF. Anspruchsberechtigte rationalgarde, der mir in anderem Zusammenhang tatsächlich täglich über den Weg läuft, aber das ist völlig ohne Bedeutung, soweit man nicht weiß, was es genau mit diesem Account auf sich hat.

      Die Daten dieses Accounts müsste ja TE aus der Auktion b) haben.

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    • Hi,


      ich wollte das nur mal im Forum besprechen. Davon erhoffen tue ich mir sowieso nichts, da ich ja abgebrochen habe und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Schade finde ich einfach nur, wie es abgelaufen ist und das der Käufer mich extra nicht verstanden hatte, dass ich einen Fehler bei meiner eingestellten Auktion gemacht habe.

      Auch sehe ich, dass die mehr als 1000 Gebote abgegeben hatte und bestimmt auf Schadenersatz auf ist. DAS wollte ich nur besprechen und wissen.

      Gut, nun hab eich daraus was gelernt.