damokles70

    • Guten Abend, ein kurzes Update.....

      die Schreiben der Anwaltskanzlei scheinen echt zu sein.
      Versendet werden diese allerdings nur an Käufer, welche selbst einen Anwalt beauftragt haben.
      Im Anhang zur vorgefertigten Unterlassungserklärung wird eine Kostennote des Anwalts für den Käufer in Rechnung gestellt,
      welche im höheren 3-stelligen Bereich liegt.

      Hier werden die Rechte des Käufers zusätzlich ausgenutzt.
    • Der Verkäufer braucht einen guten Strafverteidiger. Vielleicht sollte man der Kanzlei mal einen Link zu diesem Thread schicken,
      ich kann mir nicht so recht denken, dass ihr Mandant ihnen reinen Wein eingeschenkt hat.

      Wäre ich der Verkäufer würde ich schon mal nach Seife an einem Strick googeln.
    • Handel.aller.Art schrieb:

      Ein 2. der o.gen. Geschädigten hat mit viel Aufwand u. mit Hilfe seines eigenen Anwalts den Kaufpreis nun endlich zurückerstattet bekommen.
      und wer zahlt dem 2. der Geschädigten den Anwalt bzw die Selbstbeteiligung?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Handel.aller.Art schrieb:

      Versendet werden diese allerdings nur an Käufer, welche selbst einen Anwalt beauftragt haben.

      Ohne das Schreiben mit der genauen Formulierung, was der Käufer - aus Sicht des Verkäufers - künftig zu unterlassen hat, kommen wir hier schwer weiter.

      Im Fall des Geschädigten, der nun doch sein Geld zurückerhalten hat, dürfte es ja dann so gelaufen sein, dass der vertretende
      Anwalt die Unterlassungserklärung in vollem Umfang abgelehnt- oder abgeändert hat. Anhängig wäre da natürlich noch die Ablehnung der Kostenübernahme unter Vorbehalt von weiteren rechtlichen Schritten gegen den Verkäufer.

      Inhalt davon ist ja klar.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • @Handel.aller.Art

      Wäre derjenige - der hier als Einziger durch anwaltliche Vertretung eine Rückerstattung erwirkt hat - dazu zu bewegen, den Schriftverkehr (oder Auszüge daraus) zur Verfügung zu stellen?

      Für ihn ist es abgeschlossen, Realdaten der Beteiligten/RA/Käufer könnten ja entfernt werden.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

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    • Abgemahnt werden sollte hier eigentlich nur im Sinne des Persönlichkeitsrechts; wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können es ja nicht sein, da VK privat auftritt.
      Mahnt er als Gewerbetreibender ab, würde das nochmal ganz andere Angriffspunkte bieten.

      Falls unwahre Tatsachenbehautungen abgemahnt werden, muss man das objektiv betrachten, wobei hier die Messlatte von den Gerichten hoch gehängt wird. Wenn ich mich nachvollziehbar betrogen fühle und schreibe "Das ist ein Betrüger", wird der VK normalerweise vor Gericht nicht Recht bekommen. Abgemahnt werden kann das natürlich erst einmal, man verdient ja Geld damit, und Otto-Normal-Verbraucher, der sich nicht damit auskennt, ist schnell sehr eingeschüchtert.

      Aber ohne die Abmahnung zu kennen, kann man hier eigentlich gar keine Aussage treffen. Interessant ist, dass angeblich nur Kunden abgemahnt wurden, die selbst einen Anwalt beauftragt haben; normalerweise sollte jeder halbbwegs informierte Dorfanwalt solcherlei Abmahnungen erfolgreich abschmettern.
    • @Seaschau

      Nochmals zum Verständnis: Hier geht es nicht um "Abmahnungen", sondern um Unterlassungserklärungen bezüglich abgegebener eBay-Bewertungen, sowie (angeblichen) unwahren Tatsachenbehauptungen in Verbindung mit Nötigung.

      Nachforschungsaufträge wurden vom Verkäufer gar nicht gestellt.

      Und selbstverständlich haben die Käufer bei Nichtlieferung nach Fristsetzung und Kaufvertragsrücktritt einen gesetzlichen Anspruch
      auf Rückerstattung.
    • Handel.aller.Art schrieb:

      Und selbstverständlich haben die Käufer bei Nichtlieferung nach Fristsetzung und Kaufvertragsrücktritt einen gesetzlichen Anspruch
      auf Rückerstattung.
      zumal die Menge und Art der Artikel ja sogar eine Gewerblichkeit mit allen nachfolgenden Pflichten bewirken müssten. Also auch das Versandrisiko auf den Verkäufer fällt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Und um den nachträgliche Versandnachweis an seinen Anwalt glaubhaft zu machen, erhielt ein Käufer eine Flasche Wein,
      welche er natürlich richtigerweise nicht selbst genüsslich mit seiner Frau teilte, sondern mit Paket der Polizei übergab.

      Der ist sehr einfallsreich, wird ihm jedoch nicht vor einem Gerichtstermin schützen (können).

      Sollte hier: schützin der Readaktion mitlesen: Weshalb wurde das Konto von Hr.Sascha Schwill noch nicht als "Betrugskonto"
      gemeldet ? Die Daten liegen der Readaktion vor.
    • Handel.aller.Art schrieb:

      Nochmals zum Verständnis: Hier geht es nicht um "Abmahnungen", sondern um Unterlassungserklärungen bezüglich abgegebener eBay-Bewertungen, sowie (angeblichen) unwahren Tatsachenbehauptungen in Verbindung mit Nötigung.
      Genau das ist eine Abmahnung, dabei geht es ja gerade darum, etwas zu unterlassen. Unwahre tatsachenbehauptungen sind auch abmahnfähig.
      Ich habe mir also alle negativen Bewertungen nochmal durchgelesen. Vorausgesetzt, das stimmt, was da steht ("Gezahlt und keine Ware erhalten") ist da nix abmahnfähig.
      Ebay hat natürlich einiges gelöscht, da weiß man nicht, was da stand.

      Nötigung ist ein Straftatbestand, es wäre mir neu, dass das abmahnfähig ist, da muss der Verkäufer zur Polizei gehen und nicht zum Anwalt.
    • @Handel.Aller.Art: „Nachforschungsaufträge wurden vom Verkäufer gar nicht gestellt.“

      Warum auch? Das hätte nur Arbeit gemacht, er wusste doch selbst am besten, dass er nichts verschickt hat.

      Das ist schon ein dreistes Bubenstück und eine unglaubliche Frechheit, dass der offensichtliche Betrüger damit zu einem Anwalt rennt und betrogene Käufer unter Druck setzen lässt.
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass er seinem Anwalt reinen Wein über sein komplettes Handeln eingeschenkt hat.
      Ein guter Anwalt würde mit vollem Wissen über die Betrugshandlungen seines Mandanten wohl kaum so handeln, wie gehandelt wurde.
    • Und es geht weiter:
      aktuell versendete der Verkäufer weitere Schadenersatzforderungen, um die Löschung der abgegebenen Negativbewertungen zu erreichen; und will nun auch noch Geld von den geprellten Käufern.

      Keiner hat bisher die verkaufte Ware, geschweige denn einen Beleg / Nachweis für einen gestellten NFA von S.Schwill erhalten
      und erstattet auch noch Strafanzeigen gegen die Käufer.

      Daher: Alle Betroffenendie hierher finden, werden gebeten, sich in diese Liste einzutragen mit Angabe des Az. und der Polizeidienststelle.

      Udate der Geschädigteniste:
      Az.: Polizeidiensstelle:
      1. mannineu
      2. nihatkan
      3. pit-64
      4. petdej (Geld zurück)
      5. ruffynierter
      6. schneeflocke1975
      7. thhmn
      8. unsuwe22 (Geld zurück)
      9. tantewu
      10. shanpite1 ST/1461029/2015 17. Polizeirevier - Polizeipräsidium Frankfurt am Main
      11. achterbahn24

      Bei Bedarf stelle ich die mir vorliegenden 6 DHL-Sendungsverfolgungsdaten zur Veröffentlichung zur Verfügung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Handel.aller.Art ()