damokles70

    • Traut sich denn keiner der Betroffenen / Geschädigten von: damokles70 hier einen Thread zu eröffnen, obwohl im eBay HF dazu ausdrücklich angeraten wurde ?
      Oder wurde ein bereits eröffneter Thread zum Thema evntl. von der Redaktion gelöscht ? Im HF ist es ja bekanntlich leider nicht mehr erlaubt, Artikelnummern und Nicknamen zu benennen. Bei eBay gibt es nach außen hin nur kundenfreundliche Käufe und Verkäufe =O

      Vorab zur Information: Ich selbst bin nicht Betroffener oder Geschädigter !

      Zum Fall und zum Verständnis aller hier Hilfestellenden und Mitarbeitern der Redaktion:
      community.ebay.de/t5/Bieten-un…nt-damokles70/m-p/2880876
      community.ebay.de/t5/Sicherhei…tattet/m-p/2880519#M47036

      damokles70 generierte von Ende September bis Anfang Dezember 2015 als Privatverkäufer inclusive seiner Multiauktionen sage und schreibe
      einen Gesamtumsatz von: ca. 40'000 EUR
      PayPal wurde nur in den ersten Sofortkäufen im Oktober angeboten; danach nur ausschließlich Zahlung per Überweisung.
      Die DHL-Sendungsnummer wurde bei allen Käufen nach Erhalt der Zahlungen elektronisch erstellt, den Käufern mitgeteilt und die jeweilige Sendung in eine Packstation
      eingeliefert. Der Sendungsstatus sagt danach in allen Fällen am selbigen Tag weiter aus: Die Sendung wurde aus der Packstation entnommen........ weiter > Nichts

      Die Käufer / Geschädigten verlangen vom Vk. verständlicherweise (teilweise auch durch Fallöffnungen und automatischer eBay-Schließung) entweder die Lieferung
      oder Geldrückerstattung. Der Vk. versendet nun (mir vorliegend von einem Betroffenen) in seinem Namen an allefForderungsstellenden Käufern ein einschüchterndes
      Anschreiben im Namen einer existierenden Berliner Anwaltskanzlei mit Aufforderung einer Unterlassungserklärung, sowie die evntl. Erstzattung der Rückzahlung zu Ende eines jeweilig (angeblich) gestellten Nachforschungsauftrages bei DHL.

      Die erhaltenen Bewertungen des Verkäufers sprechen daher eine deutliche Sprache und es liegt daher der Verdacht eines gut vorbereiteten Warenbetrugs vor.
      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=damokles70&ftab=AllFeedback

      Dieses Thema eröffnete ich nun, damit hier alle Betroffenen ihre Az. und die jeweilige Polizeidiensstelle hinterlegen, austauschen und Ihrer Anzeige hinzufügen können,
      damit alle Strafanzeigen auf einen Tisch beim zuständigen Staatsanwalt landen.

      Es sollten sich alle umgehendst bei der Empfängerbank mit der Strafanzeige melden, damit das Konto des Herrn S.Sxxxxxx gesperrt wird, sofern dieses noch nicht geschehen sein sollte. (Möglicherweise ist dieses bereits vom Täter leergeräumt worden)
      Es empfielt sich jedoch trotzdem, einen Titel für 30 Jahre zu beschaffen mit dem Antrag auf Mahnbescheid:
      online-mahnantrag.de/omahn/Mah…98426528222&Command=start

      Bisher mir bekannte eBay Käufer und Geschädigte:
      Az.: Polizeidienststelle:
      1. mannineu
      2. nihatkan
      3. pit-64
      4. petdej (Geld zurück)
      5. ruffynierter
      6. schneeflocke1975
      7. thhmn
      8. unsuwe22
      9. tantewu
      10. shanpite1
    • Handel.aller.Art schrieb:

      Der Vk. versendet nun (mir vorliegend von einem Betroffenen) in seinem Namen an allefForderungsstellenden Käufern ein einschüchterndes
      Anschreiben im Namen einer existierenden Berliner Anwaltskanzlei mit Aufforderung einer Unterlassungserklärung, sowie die evntl. Erstzattung der Rückzahlung zu Ende eines jeweilig (angeblich) gestellten Nachforschungsauftrages bei DHL.
      Aussagen darüber sind leider etwas widersprüchlich und es wird teilweise behauptet, dieses Schreiben wäre nur als Mail eingegangen.
      Dazu kommt noch, dass entsprechender Anwalt/Kanzlei gar nicht existent sein soll.

      Wovon genau ist auszugehen?
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Der hat dutzende neue Apple-Produkte die letzten Monate verkauft, natürlich ist das ein Händler.
      Ich könnte jetzt spekulieren, ob er vielleicht eine teure Abmahnung erhalten oder sich das Finanzamt gemeldet hat, aber das bringt den Thread nicht weiter.

      Ein Betrug impliziert Vorsatz. Wenn der Händler darlegen kann, dass er willens war/ist, alle Bestellungen zu liefern (und bei der Historie würde ich davon ausgehen, dass ihm das gelingt) wird man ihm strafrechtlich nichts anhaben können. Zivilrechtlich kann man sich aber einen Titel besorgen.
    • Saeschau schrieb:

      Ein Betrug impliziert Vorsatz.
      nein, es reicht, die "Bereicherung billigend in Kauf zu nehmen": bedingter Vorsatz

      http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de schrieb:

      Bedingter Vorsatz bei Betrug

      Dabei genügt es, dass der vermutliche Täter mit zumindest dolus eventualis, also mit bedingtem Vorsatz, handelt. Hinsichtlich der objektiven Tatbestandsmerkmale muss der Täter deshalb nicht mit Absicht handeln. Es genügt schon, dass er die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale erkennt. und das billigend in Kauf nimmt, um sein Bereicherungsziel zu erreichen.
      inwieweit das in dem Fall allein schon dadurch zu erkennen ist, dass da jemand "privat - gewerblich" verkauft ...?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Liest man auch nicht oft, dass jemand, der eigentlich von allen Seiten her nur "Dreck am Stecken hat", auch noch mit Unterlassungserklärungen gegen seine Käufer vorgeht.

      Frage @admin

      Schreiben der Rechtsanwälte wünschenswert?
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Die Frage, die ich mir selbst stelle ist: Weshalb zögert der privat - gewerbliche Verkäufer mit Unterlassungserklärungen unter Einbeziehung seines (angeblichen) Anwalts die Rückerstattungen an die Käufer hinaus unter Verweis bis Abschluss des Nachforschungsauftrages.
      Fakt ist, dass die Geschädigten aufgrund der Einschüchterungstaktik den Weg hierher nicht finden wollen.

      Soeben erreichte mich folgende Nachricht einer Betroffenen:


      Hallo,
      das

      Problem ist, dass Damokles 70 das ja auch lesen könnte und uns aus
      allen was wir schreiben/bewerten immer neue Fallen strickt..
      Mittlerweile haben wir ihn fast alle angezeigt und Rechtsanwälte
      eingeschaltet und trotzdem macht er immer weiter. Wir kommunizieren im
      Moment alle nur mit unseren privaten Emails, weil alles was öffentlich
      läuft von ihm gegen uns verwendet wird und zum Teil von EBay auch wieder
      rausgelöscht wurde..da ich ihm fast alles zutraue ( und seinem
      wahrscheinlich korrupten Anwalt auch), bin ich nicht sonderlich scharf
      auf eine weitere Strafanzeige wegen übler Nachrede/Verleumnung etc.. Mit
      EBay hatte ich mehrfach Kontakt und habe auch den EBay
      Sicherheitsdienst eingeschaltet, da bekommt man leider kaum
      Unterstützung.
      Trotzdem ganz herzlichen Dank und liebe Grüße

      Der Sinn und Zweck sollte nicht verfehlt werden.
    • Handel.aller.Art schrieb:

      Weshalb zögert der privat - gewerbliche Verkäufer mit Unterlassungserklärungen unter Einbeziehung seines (angeblichen) Anwalts die Rückerstattungen an die Käufer hinaus unter Verweis bis Abschluss des Nachforschungsauftrages.
      Erstens) weil er Zeit gewinnen will und zweitens) weil er seine Käufer "durch die Hintertür" mit seinen Mails dazu drängt, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben und eröffnete Fälle vorab zu schliessen.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • ich denke, es geht um die erschwindelte "Grüne" Bewertung von nihatkan community.ebay.de/t5/Sicherhei…tattet/m-p/2880330#M47031

      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=damokles70&ftab=AllFeedback schrieb:

      ❤❤❤SERIÖSER VERKÄUFER❤❤❤100% PERFEKT IN PREIS❤QUALITÄT❤LIEFERUNG❤KOMMUNIKATION❤❤
      dem anscheinend versprochen wurde, wenn er diese dubiose Abtretung- und Unterlassungerklärung unterschreibt, er seinen "Kaufpreis" erstattet bekommt.

      und wenn das, was er da postet, das Anwaltsschreiben sein soll...

      "Weder wird innerhalb der Rückerstattungsfrist der Rückerstattet von mir bedrängt und / oder genötigt Rückerstattungen innerhalb der gesetzlichen Frist zu beschleunigen.

      Noch werde ich unwahre Tatsachenbehauptungen wie Bewertungen oder ähnliches abgeben, die das unwahre Gegenteil der kulanten Rückabwicklung behaupten, da ich darüber aufgeklärt wurde, dass in einem solchen Fall sofort Rückerstattungsansprüche der unter Vorbehalt geleisteten Zahlung geltend gemacht werden."

      dann schließe ich mich Glasmann an

      und auch dieser Kommentar eines der "Opfer" lässt mich zweifeln, ob da nicht der "Verkäufer" selbst seinen Anwalt gespielt hat:

      http://community.ebay.de - petdej schrieb:

      Seine angebliche anwaltliche Vertretung meldet sich bis heute nicht. Ich, bzw mein Anwalt hat alle Unterlassungserklärungen ganz deutlich und (wichtig) termingerecht abgelehnt! Ich bin mir nicht ganz sicher, ob seine angebliche Anwaltskanzlei damit einverstanden ist, wenn diese in seinem Briefkopf eingedruckt wird.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • ja, klar, sicherlich hat sich nihatkan davon beeindrucken und einschüchtern lassen, sonst hätte er die BW nicht geändert.

      Bislang ist nicht bekannt, dass irgendein Geschädigter ein Schreiben von besagter Anwaltskanzlei erhalten hat.
      Diese Anschreiben wurden ausschließlich mit Unterschrift von: S.Sxxxxxx unter Angabe der Kanzlei versendet.