Ebay Auktion - Rückzahlung von gewerbl. VK lässt auf sich warten

    • Ebay Auktion - Rückzahlung von gewerbl. VK lässt auf sich warten

      Hallo,
      ich habe bei einer gewerblichen VK auf Ebay unter der Artikelnummer 281885401327 eine Uhr ersteigert. Ich habe von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die Uhr zurück gesandt.
      Quittung von Hermes aufgehoben und lt. Sendungsverfolgung wurde die Uhr an die VK am 07.01.2016 zurück geliefert. Den Kaufbetrag habe ich via Paypal gezahlt und bisher nicht zurück bekommen.
      Die Dame hat wohl zwei unterschiedliche Zeiträume für Zahlungsabwicklungen in Ihren AGB´s einmal 14 Tage und 30 Tage.
      ich habe Sie bereits mehrmals angeschrieben, dass Sie ausweislich der Sendungsverfolgung die Ware am 07.01 wieder erhalten hat und nachgefragt, wann Sie die Rückzahlung anweist.
      Ich habe den Ebay Kundenservice angerufen, die die VK ebenfalls angemailt haben. Von der VK kommt keine Reaktion. Unter der im Impressum angegebenen Mobilfunknummer meldet sich keiner.
      Bei Ebay hatte ich die Rücknahme eröffnet. Laut einem Mitarbeiter bei Ebay Kundenservice wird die Rücknahme nun Anfang Februar automatisch geschlossen. Es liege auch kein Käuferschutz Fall für Paypal vor, da der Artikel nicht defekt war und normal retouniert wurde.

      Dieser Mitarbeiter riet mir das Geld nach Anfang Februar mit Einschreiben und Fristsetzung von acht Tagen anzumahnen. Falls dann nichts passiere zum Mahnbescheid und Strafanzeige bei der Polizei.

      Eine andere Beraterin beim Ebay Kundenservice war der Meinung, ich sollte dann eine 2. Anfrage bei Paypal starten ( wenn die Rücknahme von Ebay geschlossen wurde) und wenn ich die Quittung von Hermes bei Paypal einreiche, sei Paypal zur Rückerstattung des Kaufbetrags verpflichtet.

      Die Sendungsdaten bei Hermes werden ja auch nur 90 tage lang vorbehalten.

      Die VK hat ein 100% positives Profil und machte mir einen seriösen Eindruck. Ich habe schon viel bei gewerblichen VK gekauft und habe es bisher nicht erlebt, dass ich so lange auf eine Rückerstattung warten musste und keine E- Mails beantwortet werden- einfach nichts.

      Eine Strafanzeige bringt mir ja mein Geld nicht zurück.
    • https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/16542-wir-wurden-gefragt-geld-nach-widerruf-erstattet.html schrieb:

      Die Rückzahlung des Geldes nach einem Widerruf hat durch den Verkäufer unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab der Widerrufserklärung zu erfolgen. Solange die Ware beim Verkäufer nicht eingegangen ist oder der Verbraucher keinen Versendungsnachweis erbracht hat, kann der Händler mit der Rückzahlung aber warten.
      aber wie lange braucht Paypal für so eine Zuordnung? Ist das denn bei PP eigentlich vorgesehen, dass ohne "Falleröffnung" Geld zurück geht? Wahrscheinlich nicht, wahrscheinlich mus wieder eine neue Zahlung aufgemacht werden - Plus Gebühren. Oder?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • DE 293311555 ist jedenfalls eine gültige USt-Id-Nummer,
      du hast eine Uhr geliefert bekommen,
      die im Impressum genannte Adresse existiert, auch wenn es bei Googleearth ein Wohnhaus zu sein scheint ...
      immerhin "wohnt" an gleicher Adresse auch ein Aeroxess UG (haftungsbeschränkt)
      (mit HRB in der Branche: Flugzeuge, Flugzeuge und Flugzeugteile (Großhandel), Technische Dienste)

      und dennoch ... wenn ich mir die Umstände anschaue, dann hätte ich da nicht gekauft, jedenfalls nicht so etwas Hochpreisiges. Diese Uhren gibts ja auch noch nicht so lange bei dem - bis vor drei Monaten lag der ja wohl seit 2007 (immer wieder mal??) als Leiche (ohne Bewegung) da, davor wurden u. a. mehrere "Restposten Konsolen" mit wechselndem Erfolg verkauft. Leider kann man zu den 8 Jhren Verlauf heutzutage bei ebay nichts genaueres mehr erkennen...http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&ftab=FeedbackLeftForOthers&userid=awesomedeals_de&iid=-1&de=off&items=200

      Es ist nicht unmöglich, dass der einfach ein bisschen spät in die Pötte kommt. Oder könnte es sein, dass er davon ausgeht, dass zu zu spät widerrufen hast? Hast du schriftlich im Paket noch mal einen Wideruf beigelegt? oder vorher per Einschreiben an die Wesendonkstr.?
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    • Hallo Stubentiger,
      ich habe nicht zu spät widerrufen, der VK hatte 30 Tage für den Widerruf nach Warenerhalt eingeräumt. Ich habe zehn Tage nach Erhalt der Ware widerrufen und den Widerruf auch noch der Rücksendung beigelegt.

      Ist es denn jetzt so, dass Paypal das Geld erstatten muss? Die Auktion habe ich bereits gespeichert, Screenshots gemacht etc. Nach Deinen Angaben befindet sich die VK ja bereits in Verzug mit der Rückzahlung.
      Die Quittung von Hermes mit Sendungsverfolgung etc. kann ich Paypal ja liefern, habe alles aufgehoben.


      Auf Google Maps sah mir die Adresse nach Reihenhäusern aus...ob die Areroxess UG etwas mit diesem Ebay Account zu tun hat, weiß ich ja nicht.

      Wie gehe ich jetzt am besten vor? Eine Mahnung mit Zahlungsfrist von acht Tagen per Einschreiben schicken? Wird Paypal da denn noch tätig?
    • Ich frage mich halt auch, wie die Dame vom Kundenservice das für praktisch durchführbar hält, eine 2. Anfrage bei Paypal zu machen. Wahrscheinlich hätte ich gleich bei Paypal einen Fall eröffnen sollen, aber die Rücknahme musste ich ja über Ebay anmelden...

      Die Quittung von Hermes etc. für Paypal zur Verfügung zu stellen, ist ja noch das einfachste an der Sache.

      Wenn ich in meinem Paypal Account auf den zu dieser Auktion gehörigen Zahlungsvorgang klicke, werde ich wieder auf die Seite von Ebay zurück geführt und da habe ich den Fall ja bereits offen, der wird von EBay ja nun Anfang Februar automatisch geschlossen.

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    • ja, wie ich oben schon mal überlegte: Wahrscheinlich muss der eine Extra Zahlung für die Rückzahlung an dich per Paypal veranlassen, weil normales Widerrufen bei Paypal gar nicht vorgesehen ist. Schau mal in die Käuferschutzrichtlinie, da kommt das Wort Widerruf gar nicht vor, weil es da nur um Konflikte geht.

      Also, keine "Rückbuchung" sondern eine neu veranlasste Zahlung des Verkäufers. Deshalb wohl auch nicht automatisiert.

      Aber du kannst bestimmt mal versuchen, bei deinem Vk anzurufen, vielleicht lässt man sich ja sogar gern auf Überweisung der Rückzahlung ein? Schließlich fällt für Paypal zu allem Übel auch noch eine Gebührenzahlung an.
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    • Stubentiger schrieb:

      Schau mal in die Käuferschutzrichtlinie, da kommt das Wort Widerruf gar nicht vor, weil es da nur um Konflikte geht.
      Da ist mir wohl eine alte VErsion untergekommen :O "Sie haben eine veraltete PayPal-Version angefordert." Zeigt mir Google jetzt! wenn ich das aufrufe :S

      Richtig: paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

      PayPal-Käuferschutzrichtlinie - Letzte Aktualisierung: 6. Januar 2016

      ich hab mal rot markiert, wovon ich vermute, dass es daran vielleicht haken könnte, weil du nicht den von Ebay vorgesehenen Rückgabeprozess durchlaufen hast?

      Stubentiger schrieb:

      Hast du schriftlich im Paket noch mal einen Wideruf beigelegt? oder vorher per Einschreiben an die Wesendonkstr.?

      Also, PP stellt ja einige Bedingungen, es hangt alles davon ab, ob du über ebay die Rückgabeanfrage gestellt hast:

      1. Erweiterung des Käuferschutzes für Einkäufe auf www.ebay.de
      6.1 Zusätzlich schützt der PayPal-Käuferschutz den Käufer bei Käufen auf eBay, wenn der Verkäufer trotz Ausübung des Widerrufsrechts durch den Käufer das Geld nicht zurückerstattet.
      6.2 Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
      6.2.1 Kauf einer Ware auf eBay und geschützte Zahlmethode
      ...
      6.2.2 Widerrufsrecht laut Widerrufsbelehrung
      Das Angebot des Verkäufers enthielt eine Widerrufsbelehrung ...
      6.2.3 Rückgabeanfrage
      Der Käufer fragt über den eBay-Rückgabeprozess eine Rückgabe beim Verkäufer an. :!: Zu diesem Zweck muss er sich in sein eBay-Konto einloggen und auf ebay.de eine Rückgabe einleiten (Rückgabeanfrage). Die Rückgabeanfrage muss innerhalb der in der Widerrufsbelehrung genannten Widerrufsfrist erfolgen.
      Der Beginn der Frist wird gegebenenfalls anhand von einzureichenden Versandnachweisen ermittelt. Werden diese nicht erbracht, geht PayPal davon aus, dass die Widerrufsfrist eingehalten wurde.
      Hinweis: Die Widerrufsfrist beträgt typischerweise 14 Tage nach Lieferung der Ware. Bei Artikeln, die mit der eBay-Garantie ausgezeichnet sind, beträgt sie 1 Monat nach Lieferung der Ware.
      Die Rückgabeanfrage gilt als Widerrufserklärung gegenüber dem Verkäufer.
      6.2.4 Rücksendung der Ware und Nachweis der Rücksendung
      Der Käufer muss die Ware zügig und unbeschädigt an den Verkäufer zurücksenden. Der Käufer ist verpflichtet, den Artikel im eBay-Rückgabeprozess, sofern diese Funktion verfügbar ist, als verschickt zu markieren oder die Rücksendung innerhalb der gesetzten Frist auf Nachfrage zu bestätigen. Darüber hinaus hat der Käufer auf Aufforderung von PayPal einen Nachweis über den Versand der Ware an den Verkäufer vorzulegen. Der Käufer muss den Artikel an die Adresse zurücksenden, die ihm der Verkäufer in der Widerrufsbelehrung oder im eBay-Rückgabeprozess nennt. Die Anforderungen an einen gültigen Versandbeleg finden Sie in der Verkäuferschutzrichtlinie.
      6.2.5 Käuferschutzantrag bei eBay
      Der Käufer muss einen Käuferschutzantrag bei eBay stellen, wenn der Verkäufer den Kaufpreis inklusive Hinsendekosten nicht erstattet.
      Den Käuferschutzantrag kann der Käufer frühestens 10 Tage, spätestens 30 Tage nachdem er die Rückgabeanfrage eingeleitet hat stellen, wenn der Verkäufer auf die Rückgabeanfrage nicht reagiert oder diese ablehnt.
      Hat der Verkäufer die Rückgabeanfrage zwar akzeptiert, aber erstattet dennoch den Kaufpreis nicht, muss der Käufer innerhalb von 30 Tagen nachdem er den Artikel im Rückgabeprozess als verschickt markiert hat, den Käuferschutzantrag stellen.
      6.3 Liegen die vorgenannten Vorrausetzungen vor, erstattet PayPal dem Käufer den Kaufpreis einschließlich der gezahlten Hinsendekosten ...
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    • Wieso machst du nicht einfach einen auf "Artikel abweichend von der Beschreibung" (SNAD)?

      Ist das einfachste. Denn "Artikel nicht erhalten" (INR) kann der VK durch Angabe der Sendungsnummer canceln.
      Aufgrund der Forenrichtlinie muss ich bestimmte Inhalte ab sofort zensieren. Dennoch lehne ich den Staat und seine Institutionen komplett ab, stehe aber für die Einhaltung der Goldenen Regel.
    • Stubentiger schrieb:

      Also, PP stellt ja einige Bedingungen, es hangt alles davon ab, ob du über ebay die Rückgabeanfrage gestellt hast:
      ok, gefunden

      Letstalk schrieb:

      Bei Ebay hatte ich die Rücknahme eröffnet. Laut einem Mitarbeiter bei Ebay Kundenservice wird die Rücknahme nun Anfang Februar automatisch geschlossen. Es liege auch kein Käuferschutz Fall für Paypal vor, da der Artikel nicht defekt war und normal retouniert wurde.
      Nun wirds vielleicht knifflig, soweit ich am Rande mitbekommen habe, gibt es da einig Möglichkeiten, etwas verkehrtes anzuhaken, aber du hast richtig den Wideruf gewählt? ...und die Rückgabeanfrage gilt jedenfall als Widerrufserklärung gegenüber dem Verkäufer, wie wir jetzt aus den Erweiterungen des Käuferschutzes für Einkäufe wissen. Du hast ebenfalls versendet und notfalls den Beleg dafür. Konntest du auch im Rückgabeprozess auch "als verschickt" markieren?

      DANN sollte jetzt für dich 6.2.5 Käuferschutzantrag bei eBay folgen, denn

      Paypal schrieb:

      Den Käuferschutzantrag kann der Käufer frühestens 10 Tage, spätestens 30 Tage nachdem er die Rückgabeanfrage eingeleitet hat stellen, wenn der Verkäufer auf die Rückgabeanfrage nicht reagiert oder diese ablehnt.

      und dabei würd ich mich bei dem so durchgehend auffällig kompetenten Ebay Mitarbeitern des Kundenservice auch gleich mal direkt auf diese Nummer der PayPal-Käuferschutzrichtlinie - Letzte Aktualisierung: 6. Januar 2016 beziehen
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    • So, nun findet sich mitten auf meiner toll gefundenen Paypal Käuferschutzrichtlinie

      https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full schrieb:

      Künftige Fassung der PayPal-Käuferschutzrichtlinie Letzte Aktualisierung: 23. März 2016
      Dann ist das also alles noch gar nicht gültig, was ich dir da so schon kopiert hab, kein Wunder, dass der Ebayservice da auch keine Patentrezepte hat. Ich bin nur per Suchfunktion strg-F zum "Widerruf" gehüpft, und hab mich gefreut endlich das passende gefunden zu haben - und dann das.

      Es kommt erst so ...

      Noch ist es so, wie es darüber (wie gesagt ohne Widerruf) steht:

      Paypal schrieb:

      6.5. Gesetzliche Rechte und Rechte unter Ihrem Kaufvertrag. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht und ist separat von diesen zu betrachten. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer, Verkäufer oder Zahlungsempfänger auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass Sie falls Sie einem Rückgabeverfahren des Verkäufers folgen, hierdurch unter Umständen Ihre Rechte unter dieser Käuferschutzrichtlinie verlieren. Wenn Sie beispielsweise der Aufforderung des Verkäufers folgen, den Kaufgegenstand an eine Adresse zu schicken, die nicht mit unseren Unterlagen übereinstimmt, dann können wir entscheiden, dass Sie den Kaufgegenstand nicht nach obenstehender Ziffer 5.2 zurückgesandt haben und daher die Käuferschutzvoraussetzungen nicht erfüllen.
      Letztenlich ist also doch deine Eigeninitiative gefragt und auf Ebay oder Paypal würd ich mich nicht verlassen.

      Stubentiger schrieb:

      Aber du kannst bestimmt mal versuchen, bei deinem Vk anzurufen, vielleicht lässt man sich ja sogar gern auf Überweisung der Rückzahlung ein?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ganz vielen Dank Stubentiger, für Deine Mühe mit dem Raussuchen. Schade, dass die Bestimmungen erst ab März gültig sind.

      Ich fürchte, mein Geld kann ich vergessen. Beim Rücknahme Prozess über Ebay konnte ich keine Rücksendungsverfolgung hoch laden. Die Sendungsverfolgungsnummer habe ich aber der Beraterin an der Hotline gegegeben und sie hat diese überprüft.

      Sie hat mir nach Überprüfung derselben, ja gesagt, dass die VK die Ware zurück genommen hat und sie sie jetzt anmailen, mit der Aufforderung mir mein Geld zurück zu überweisen.

      Ich sehe gar keine andere Möglichkeit als jetzt der VK ein Schreiben mit Fristsetzung nach München zu schicken, in diesem Schreiben werde ich Sie dann auffordern das Geld entweder via Paypal oder normaler Überweisung ( meine Kontodaten lege ich bei, dann spart sie die Gebühren für Paypal) bis zum Termin der Fristsetzung zu erstatten.

      Mit Mahnbescheid, Strafanzeige das kann ich mir danach ja noch überlegen.

      Ich habe mal bei Insolvenzbekanntmachungen im Internet geguckt, da ist von der Dame aber nichts verzeichnet. Habe die Suche allerdings auf Bayern beschränkt.
    • Letstalk schrieb:

      Quittung von Hermes aufgehoben und lt. Sendungsverfolgung wurde die Uhr an die VK am 07.01.2016 zurück geliefert. Den Kaufbetrag habe ich via Paypal gezahlt und bisher nicht zurück bekommen.

      Bevor Du auf den Schwachsinn reinfällst, den dir irgend ein unterbelichteter Supportfuzzi (Ok, es gibt auch im Standardsupport welche, die was können, sind aber selten) bei ebay erzählt hat, mal 'ne kurze Zwischenfrage: Hast Du denn die Sendungsnummer von Hermes auch im Rücknahmeprozess bei ebay hochgeladen? Falls nicht, mach das mal. Dann sollte die Erstattung automatisch erfolgen. Falls nicht, ruf bei ebay an und teile denen mit, dass ihr ach so hochgelobtes Scheisssystem mal wieder Mist baut.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Die Sendungsnummer von Hermes habe ich hochgeladen. Rückzahlung ist trotzdem nicht erfolgt. Habe jetzt zum drittem Mal den Support bei Ebay angerufen.
      Die Dame hat alles noch mal nachgeprüft. Sie konnte nachvollziehen, dass die VK die Rücksendung am 07.01.16 von Hermes angenommen hat.
      Auch meine Rücknahmeanfrage hatte ich korrekt gestellt.

      Und sie hat offenbar den Verkäuferaccount kontrolliert. Und konnte da feststellen, dass die VK bisher- trotz bereits zwei Anmahnungen von Seiten Ebays keine Rückzahlung veranlasst hat.

      Sie wollte jetzt eine sog. spezielle Maßnahmen E- Mail der VK zusenden. In dieser wird der VK eine Frist von 4 Tagen gesetzt, in welcher die VK eine Rückzahlung über Paypal an mich veranlassen muss.
      Sollte die VK dieser letzten Aufforderung seitens Ebay nicht folgen, wird der Account der VK stillgelegt und die VK vom Handel bei Ebay ausgeschlossen.

      Danach sollte ich 8 Tage später bei Paypal diesen Fall als Konfliktfall melden. Wenn der Fall bei ebay dann geschlossen sei, würde ich auch nicht mehr von Paypal auf die Ebay Seite zurückgeleitet. Du hast sicher Recht, dass die Support Mitarbeiter unterschiedlich bemüht und kompetent sind.

      Ich habe mir ja zumindest alles ausgedruckt und außerdem mittels Screenshots gesichert. Und die Hermes Quittung mit der Rücksendungsnummer etc. aufgehoben.
      Die Sendungsverfolgung habe ich auch noch ausgedruckt.
      Weil das System von Hermes die Sendungsverfolgung ja nur 90 Tage nach Zustellung vorhält, sitzt mir ja auch irgendwie die Zeit im Nacken und spielt für die unseriöse VK.

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    • Das wäre dann Anfang April. Sind zwar noch gut zwei Monate Zeit, aber falls ich doch noch eine gerichtl. Mahnbescheid / Strafanzeige nötig wird, ist es nicht mehr allzu lange.
      Zwischen der Schließung des Falls bei Ebay und der Konfliktmeldung bei Paypal müssen laut Support bei Ebay mind. acht Tage liegen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Letstalk ()

    • Letstalk schrieb:

      Weil das System von Hermes die Sendungsverfolgung ja nur 90 Tage nach Zustellung vorhält,
      Da müsste ein Screenshot von dem Beleg der erfolgten Sendung im Ernstfall herhalten, sofern darauf alle relevanten Daten zu sehen sind.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Genau da sehe ich auch noch ein Problem. Denn in der Sendungsverfolgung alleine wird ja weder mein Name/ Absender noch der der VK/ Adresse genannt. Da lässt sich nur der Weg des Paketes nachvollziehen und die Postleitzahl des Empfängers, nämlich 81925 München, sowie Datum und Uhrzeit der Zustellung.

      Den großen Zusammenhang kann man nur herstellen mit meiner Auftragsbestätigung ( diesem Teil in DIN A5) welchen man behält und in den man die Quittung mit der dazugehörigen Sendungs Identnummer/ Qittungsnummer/ Paketshopnummer kleben muss.
      Sendungsidentnummer der Quittung und der Auftragsbestätigung sind gleich und auf der Auftragsbestätigung stehen sowohl die Realnamen und Adressen von Empfänger und Absender.

      Das ist ausdrücklich der untere Teil, der laut Hermes für die Unterlagen des Absenders bestimmt ist. Das habe ich dann auch nach 90 tagen noch in der Hand, Sendungsverlauf ausgedruckt und auch mittels Screenshot gesichert.

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    • Hallo,
      ich wollte gerne noch Rückmeldung geben zu meinem Fall und Danke für Eure Antworten.Der Ebay Support hat dem VK eine dritte, sog. "Verwarnungsmail" gesendet, mit dem Inhalt, dass der VK mir innerhalb von vier Tagen das Geld via Paypal zurück zu zahlen habe, ansonsten werde der Account des VK gesperrt und der VK vom Handel bei Ebay ausgeschlossen.
      Und das hat tatsächlich was bewirkt, der VK hat mir das Geld via Paypal zurück überwiesen.