ebay-Bieter meldet sich auf eine abgebrochene Auktion erst nach einem Jahr über Anwalt und will Schadenersatz

    • ebay-Bieter meldet sich auf eine abgebrochene Auktion erst nach einem Jahr über Anwalt und will Schadenersatz

      Liebe community,
      ein sehr guter Freund hat ein Problem im Zusammenhang mit einer ebay-Auktion!
      Bitte genau lesen, um die Details zu verstehen.
      Kurz die Story:
      Er hat ein Auto (Polo: 1500€ Marktwert) eines anderen Freundes (ohne Internet) auf dessen Wunsch zur Auktion eingestellt.
      Beim Telefonat, dass das Fahrzeug jetzt eingestellt sei, sagte der Besitzer: Übrigens leuchtet die Motorkontrolllampe.
      Da diese Leuchte auch ein Motorschaden bedeuten kann, hat mein Freund sofort (nach 31 Minuten) die Auktion abgebrochen.
      Nach ebay-Richtlinien als begründet.
      Das Problem am Fahrzeug wurde analysiert und repariert. Das Fahrzeug wurde erneut nach einigen Wochen bei ebay versteigert.
      In den 31 Minuten hatte aber schon jemand einen Euro geboten.
      Dieser Jemand hat sich dann nach einem Jahr erst über Anwalt gemeldet, er wolle Schadenersatz (Marktwert des Auos) haben.
      Parallel dazu hat zwischendurch eine andere Person gefragt, ob das Auto noch zu haben sei. Mein Bekannter wollte erst einmal
      in Ruhe gelassen werden in der Reparaturphase des Autos und hat der Person gemailt, dass es verkauft sei. Richtig wäre im
      Nachhinein natürlich gewesen, dass es nicht zur Verfügung stehe, weil es repariert wird.
      Jetzt wird es interessant:
      Die zweite Person war der Bruder desjenigen, der 1€ geboten hat.
      Hier vermute ich ein betrügerisches System, was nur darauf abzielt ohne Leistung Geld zu erstreiten.
      Es war inzwischen eine Gerichtsverhandlung, zu der mein Freund dummerweise ohne Rechtsbeistand erschienen ist, zu der das
      Urteil demnächst preisgegeben wird. Es deutete sich an, dass mein Freund wohl Schadensersatz leisten muss!
      Der Anwalt des Gegners ist von München nach Hamburg gereist. Vielleicht hängt der auch mitdrin!? 3000,- € womögliche Anwaltskosten.
      Übrigens wurde weder zwischendurch Kontakt gesucht von dem Käufer, noch der eine Euro bezahlt!!!
      Nun meine Fragen:
      Ist das überhaupt erlaubt? In den AGBs ist dieser Fall (Auktionsabbruch) ja ganz klar erlaubt unter entsprechenden
      Rahmenbedingungen!
      Diese Betrüger schädigen meiner Meinung nach mit ihrer kriminellen Energie das Geschäftsmodell von ebay. Thema unzufriedene
      Kunden. So etwas spricht sich ja auch rum.
      Ob ebay da selbst was tun will? Oder kann man die Personen sperren bzw. erst einmal herausfinden, ob die das öfter machen!?
      Vielleicht möchte sich ebay ja auch aus diesem Interesse einklinken in diesen Rechtsstreit. Wer hat da Erfahrung?
      Mein Freund tut mir da sehr leid, da er eigentlich ein feiner Kerl ist, aber irgendwie regelmäßig unverschuldet zum Opfer wird!
      Ich bräuchte da mal ein paar Tipps von Profis wie die Sache zu bewerten ist und wie mein Freund jetzt am besten weiter vorgeht!
      Vielen Dank vorab!
      Horst
      PS: Kenne mich hier nicht so aus! Hoffe, ich habe nichts falsch gemacht!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Horst Schlemmer ()

    • Zunächst einmal ist das, was der Bieter da fordert, nicht per se betrügerisch. Wenn unberechtigt abgebrochen wurde, dann hat der Bieter Anspruch auf die Ware bzw. auf Schadensersatz. Um den Fall zivilrechtlich einzuschätzen, fehlen zu viele Detailinformationen. Was du sicher hier nennen kannst, ist der Accountname des Bieters und auch die Auktionsnummer. Vielleicht lässt sich der Fall in eine der großen Serien, die wir hier seit Jahren behandeln, einordnen.

      Ansonsten müssen wir die Urteilsbegründung abwarten, um die Sachlage besser einschätzen zu können. Es scheint ja so zu sein, dass der Verkäufer nicht nachweisen kann, berechtigt abgebrochen zu haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Vielen Dank, wichtige Info!
      Ich glaube, ich verstehe. Mein Freund könnte ja auch gelogen haben und unrechtmäßig abgebrochen haben.
      Wobei nach 31 Minuten noch kein echter Wettbewerb da war, aber das ist nur Bauchgefühl und nicht Gesetz.
      Mein Freund hatte gesagt, dass das Fahrzeug repariert wurde und die Richterin fragte darauf nach einer Rechnung.
      Er sagte, die hätte er nicht mit, weil ihm das nicht klar war, dass er die hier heute brauchen würde.
      Er könne die aber bestimmt nachreichen, weil sein Freund das Problem ja behoben hat.
      Da sagte die Richterin dann, dass es zu spät wäre!
      Mein Freund ist Laie in Rechtsdingen. Gibt es da keine Möglichkeit, Beweise/Belege nachzureichen?
      Auch der Besitzer wurde nicht als Zeuge geladen!? Wäre das nicht sinnvoll gewesen, um Klarheit in der
      Sache zu bekommen?

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    • Horst Schlemmer schrieb:

      Auch der Besitzer wurde nicht als Zeuge geladen!? Wäre das nicht sinnvoll gewesen, um Klarheit in der
      Sache zu bekommen?
      den hätte bestimmt der Anwalt, den dein Freund nicht hatte, geladen, der gegnerische Anwalt hat ja keine Veranlassung zu seinen Ungunsten Zeugen zu laden.
      Es ist natürlich mutig, sich ohne Anwalt in einen Prozess zu begeben, hinterher lassen sich eben keine Beweisanträge stellen. Denn ich gehe danach

      Horst Schlemmer schrieb:

      Es war inzwischen eine Gerichtsverhandlung, zu der mein Freund dummerweise ohne Rechtsbeistand erschienen ist, zu der das
      Urteil demnächst preisgegeben wird. Es deutete sich an, dass mein Freund wohl Schadensersatz leisten muss!

      davon aus, dass die Beweisaufnahme abgeschlossen ist!?

      Und auch sonst war dein Freund gelinde gesagt: schlecht vorbereitet. Da er wusste, dass es um das Auto und den Auktionsabbruch ging, war doch klar, dass die Reparatur zu belegen sein würde?

      Wenn das Urteil noch nicht gesprochen ist, sollte er vielleicht doch noch einen Anwalt betrauen, der wird im sagen können, wie tief das Kind im Brunnen liegt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Horst Schlemmer schrieb:

      Dieser Jemand hat sich dann nach einem Jahr erst über Anwalt gemeldet, er wolle Schadenersatz (Marktwert des Auos) haben

      Pflichten des Käufers:

      • Zahlung des Kaufpreises in vereinbarter Höhe und zum vereinbarten Termin
      • den Kaufgegenstand annehmen (ohne Vorliegen eines triftigen Grundes nicht ablehnbar)
      • das Fahrzeug innerhalb von einer Woche ummelden
    • So völlig aus heiterem Himmel wird der Prozess ja auch nicht gekommen sein, da muss es doch zunächst mal eine schriftliche Forderung auf Herausgabe des Autos oder alternativ Zahlung von Schadensersatz und entsprechende Korrespondenz gegeben haben, bevor der Fall vor einem Richter gelandet ist ?!
      Und die "Einladung" zu einem Prozess am Amtsgericht kam ja wohl auch nicht erst wenige Stunden vorher.
      Ist Deinem Bekannten denn nie der Gedanke gekommen, sich spätestens nach Erhalt der Klageschrift mal an einen Anwalt zu wenden und sich auf den Prozess vernünftig vorzubereiten? Was hat der denn gedacht - daß ein Richter am Amtsgericht sich nur einen schlechten Scherz erlaubt oder was?

      Eine Rechtsberatung kann hier keiner machen.
      Falls überhaupt noch irgendetwas zu ändern ist, kann nur ein Anwalt helfen, den Dein Bekannter dann aber möglichst noch heute aufsuchen sollte, anstatt noch weiter rumzueiern.
      Um irgendetwas irgendwo eventuell noch einreichen zu können, gibt es Fristen, die meist nur sehr kurz sind, das heißt, oft nur 1-2 Wochen, von denen vermutlich, wenn noch nicht alles, dann aber wahrscheinlich auch schon wieder der größte Teil verstrichen ist.
      Und wenn Dein Freund zu einem Anwalt geht, soll er wenigstens diesmal alle Unterlagen mitnehmen, also die gesamte Korrespondenz mit dem Kläger bzw dessen Anwalt sowie jedes einzelne Schriftstück, das irgendwie mit dem Prozess zu tun hat. Außerdem alle noch vorhandenen Unterlagen zu den beiden eBay-Auktionen, den Mailwechsel mit dem Bruder des Kägers sowie die Rechnungen für die Reparatur und außerdem den Kaufvertrag mit Name + Anschrift des Käufers, der das Auto dann später tatsächlich gekauft hat.

      Ansonsten wird Dein Freund mit Sicherheit verurteilt, den Schadenersatz zu zahlen, außerdem die möglicherweise überhöhten gegnerischen Anwaltskosten ( das kann aber wenn überhaupt auch nur ein Anwalt beurteilen, nicht wir oder sonst wer ) sowie die Gerichtskosten.

      Und sorry, aber das passiert ihm dann nicht "völlig unverschuldet", sondern weil er sich offenbar monatelang (!!) um die ganze Geschichte in keinster Weise gekümmert hat.
    • Erst einmal vielen Dank für viele gute Aussagen.
      Mein Freund ist auf dem Gebiet leider ein bisschen zu naiv.
      Er dachte, dass die Sache ohne Probleme abgebügelt wird, weil er nach seinem Gefühl im Recht ist
      und ebay den Abbruch auch erlaubt.
      Geld ist bei ihm auch knapp, deshalb wollte er den Anwalt sparen. Ist leider ein gebranntes Kind.
      Kurierdienstfahrer, hat seinen Lohn nicht in voller Höhe und rechtzeitig bekommen.
      Ich habe ihm dann nen ordentlichen Job besorgt. Kurier-Unternehmer so´n Halbseidener, der
      sauer war, dass sein bester Mann gekündigt hat. Hat ihn dann bezichtigt ein Paket nicht ausgeliefert zu
      haben und Überstunden abgestritten, etc. als er die offenen Gehälter eingefordert hat.
      Der Anwalt konnte auch nicht viel ausrichten gegen die Zeugen, die der Unternehmer plötzlich hatte.
      Also Anwälten vertraut er nicht unbedingt!

      Sicher gab es einen Schriftverkehr vorher!
      Kenne nicht die Details, lerne aber gerade (wieder). Das Gefühl im Recht zu sein, reicht nicht. Es muss mit akribischer Detailarbeit erkämpft werden.
      Werde ihn gleich mal konsultieren, ob er an die Reparaturrechnung kommt und ob er mal nen Anwalt aufsuchen kann.

      Ich hätte jetzt erstmal gedacht, dass der Käufer nachweisen muss, dass mein Freund zu Unrecht die Auktion abgebrochen hat!
    • Horst Schlemmer schrieb:

      Ich hätte jetzt erstmal gedacht, dass der Käufer nachweisen muss, dass mein Freund zu Unrecht die Auktion abgebrochen hat!
      hat er doch ;)

      Horst Schlemmer schrieb:

      Parallel dazu hat zwischendurch eine andere Person gefragt, ob das Auto noch zu haben sei. Mein Bekannter wollte erst einmal

      in Ruhe gelassen werden in der Reparaturphase des Autos und hat der Person gemailt, dass es verkauft sei.
    • Horst Schlemmer schrieb:

      ...
      Es deutete sich an, dass mein Freund wohl Schadensersatz leisten muss!
      Der Anwalt des Gegners ist von München nach Hamburg gereist. Vielleicht hängt der auch mitdrin!? 3000,- € womögliche Anwaltskosten.
      Der gegnerische Anwalt kann nur angemessene Kosten geltend machen, d.h. für sich die Anreise und evtl. Übernachtung zzgl der Prozessgebühr, allerdings nur, wenn diese niedriger liegen als bei einer Untervertretung durch einen ortansässigen Anwalt.

      Horst Schlemmer schrieb:


      Übrigens wurde weder zwischendurch Kontakt gesucht von dem Käufer, noch der eine Euro bezahlt!!!
      Es muss aber entweder ein Annahmeverzug für die Bezahlung vorgelegen haben, sonst hätte der Beklagte die Klage ohne weiteres abweisen lassen können.
    • Für das Nachreichen der Beweise ist es natürlich nach der mündlichen Verhandlung zu spät, aber es gibt ja noch den Weg der Wiedereröffnung:
      dejure.org/gesetze/ZPO/156.html

      Insgesamt scheint mir das Wort "naiv" hier eher untertrieben, hilft aber nicht weiter und deshalb unterlasse ich weitere Äußerungen in diese Richtung.
      Es geht hier alleine darum, darzustellen, dass der Abbruch gerechtfertigt und nach geltender Rechtsprechung auch berechtigt war.

      Hierzu gilt es heute, jetzt, sofort alle Beweise zusammen zu tragen und damit die Richterin zu konfrontieren, selbst wenn sie gesagt hat, dass dies zu spät sei.
      Natürlich sollte dein Freund sofort einen Anwalt einschalten, denn ohne diesen wird er eines auf die Mütze bekommen und dies eben größtenteils selbstverschuldet.
      Da nützt es nichts, darauf hinzuweisen, dass der Freund in gebranntes Kind ist und wenig Vertrauen zu Anwälten hat, jetzt sind Aktionen und Reaktionen gefragt, da kann er keine Rücksicht nehmen oder er bezahlt eben.

      Wenn alles stimmt und nachweisbar ist, was du schreibst, war der Abbruch berechtigt und es bestehen keinerlei Schadenersatzansprüche.
      Leider wissen wir nicht, wie sich dein Freund inhaltlich zu möglichen Ansprüchen tatsächlich geäußert hat und das was wir wissen (er hätte das Fahrzeug anderweitig verkauft) wird das Gericht dazu bewegen gegen ihn zu entscheiden. Innerhalb dieses vorgetragenen/belegten Wissens durchaus verständlich.

      Wie die freundliche Schützin bereits durch die Blume schrieb: Jetzt heißt es in die Gänge zu kommen!!
    • was mir nicht klar ist, ein Polo mit einem Wert von 15 000 Euro, diese Verhandlung müßte doch über das Landgericht gegangen sein, da Wert über 5000 Euro
      und vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Horst Schlemmer schrieb:

      Er dachte, dass die Sache ohne Probleme abgebügelt wird
      Gebügelt wird stets mit einem heissen Eisen.

      Das hat dein Freund nun ohne RA angefasst und sich mächtig die Finger verbrannt.
      Beim derzeitigen Stand droht die volle Klatsche samt aller Kosten.

      Kleiner Hinweis zum heissen Eisen, grundsätzlich gilt nämlich folgendes:

      Wird ein Artikel einstellt, dann sollte jedem ab diesem Punkt eigentlich klar sein, dass es aus rechtlicher
      Sicht nun keinen Grund mehr gibt, diesen einmal gestarteten Vorgang wieder zu stoppen.

      Doch es gibt sogar Gründe, die das rechtfertigen würden:

      Da wären z.B. nicht sofort sichtbare Mängel, bei denen auch absolut plausibel wäre, dass der Verkäufer diese im Rahmen einer normalen Zustandsprüfung des Artikels/der Ware nicht zwangsläufig hätte feststellen müssen. Im Rahmen eines privaten Verkaufs wird also auch berücksichtigt, dass ein verkaufender Laie nicht unbedingt versteckte Mängel erkennen muss, die nur ein Fachmann bei sehr genauer Suche feststellen würde.

      Diesen Sachverhalt zu erfüllen ist der beste Weg, schadlos aus so einer Sache rauszukommen. Wie das nun mit der grossen roten Lampe aussieht - da brauchen wir nicht gross drüber zu reden.

      Wenn dein Freund das nun unwissend auch noch für eine andere Person einstellt und erst verspätet Informationen über einen klar erkennbaren Defekt erhält, hat er "blind" einen Freundschaftsdienst geleistet, wofür er höchstwahrscheinlich in vollem Umfang belangt werden wird.

      Das ist sicherlich tragisch - aber auch grob fahrlässig zugleich.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wollmilchsau ()

    • Kaiolito schrieb:

      Für das Nachreichen der Beweise ist es natürlich nach der mündlichen Verhandlung zu spät, aber es gibt ja noch den Weg der Wiedereröffnung:
      dejure.org/gesetze/ZPO/156.html
      Da kommen Wunder häufiger vor, zumindest bei solch einer Konstellation.

      Kaiolito schrieb:

      ...
      Hierzu gilt es heute, jetzt, sofort alle Beweise zusammen zu tragen und damit die Richterin zu konfrontieren, selbst wenn sie gesagt hat, dass dies zu spät sei.
      Natürlich sollte dein Freund sofort einen Anwalt einschalten, denn ohne diesen wird er eines auf die Mütze bekommen und dies eben größtenteils selbstverschuldet.
      ...
      Wenn die Richterin die vorgetragenen Sachverhalte als zu spätes Vorbringen gewertet hat, macht auch der Anwalt nichts mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()