Ich habe mal eine vielleicht etwas seltsame Frage.
Pfefferspray (ich weiß, heißt offiziell anders) ist zur Tierabwehr nicht verboten, sofern auf der Sprühdose eine Kennzeichnung als Tierabwehr drauf ist.
Ich habe aus persönlichen, sehr unangenehmen Erfahrungen mit Hunden eine solche Dose bei mir, aber der Aufkleber mit der Kennzeichnung als Tierabwehr ist abgegangen (habe ich schon länger, der Aufkleber hat sich wohl durch Reibung in der Jackentasche gelöst).
Bei einer Durchsuchung durch die Polizei wird die Dose gefunden und ich erhalte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, was tue ich am besten?
Reicht es, darauf hinzuweisen, dass es genau dieselbe Dose (natürlich mit Aufkleber) immer noch zu kaufen gibt?
Oder habe ich einfach Pech gehabt und bin nun im unerlaubten Waffenbesitz gewesen, weil ich nicht darauf geachtet habe, dass der Aufkleber abgegangen ist?
Was meint ihr?
Pfefferspray (ich weiß, heißt offiziell anders) ist zur Tierabwehr nicht verboten, sofern auf der Sprühdose eine Kennzeichnung als Tierabwehr drauf ist.
Ich habe aus persönlichen, sehr unangenehmen Erfahrungen mit Hunden eine solche Dose bei mir, aber der Aufkleber mit der Kennzeichnung als Tierabwehr ist abgegangen (habe ich schon länger, der Aufkleber hat sich wohl durch Reibung in der Jackentasche gelöst).
Bei einer Durchsuchung durch die Polizei wird die Dose gefunden und ich erhalte eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, was tue ich am besten?
Reicht es, darauf hinzuweisen, dass es genau dieselbe Dose (natürlich mit Aufkleber) immer noch zu kaufen gibt?
Oder habe ich einfach Pech gehabt und bin nun im unerlaubten Waffenbesitz gewesen, weil ich nicht darauf geachtet habe, dass der Aufkleber abgegangen ist?
Was meint ihr?
Man sieht nur mit den Augen gut
Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
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