Käufer behauptet, Artikel seien defekt, eBay entscheidet zu Gunsten des Käufers

    • https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=3#sect_0 schrieb:

      Kann ein Käufer zwischen den Ansprüchen nach freiem Belieben wählen?Nein. Der Käufer muss den Verkäufer zunächst zur Nachlieferung („Umtausch“) oder Nachbesserung („Reparatur“) auffordern. Grundsätzlich darf der Käufer dabei frei wählen, für welche der beiden Optionen er sich entscheidet.
      Dem Verkäufer soll hierdurch ein sog. „Recht zur zweiten Andienung“ eingeräumt werden, das ihm ermöglicht, das Vertrauen des Käufers zu erhalten. Gerade in den Fällen, in denen der Verkäufer nicht für die Mangelhaftigkeit der Kaufsache verantwortlich ist, bekommt er auf diese Weise die zweite Chance, den Vertrag zu vollständig erfüllen. Zudem kann er auf diese Weise die Kaufsache auf ihre Mangelhaftigkeit hin untersuchen und etwaige Beweise sichern, so dass er Mängel bei anderen Produkten durch diese Erkenntnisse besser vermeiden kann.
      Erst, wenn der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist, also der Verkäufer die Kaufsache nicht repariert oder umgetauscht hat, kommen die anderen Sachmängelansprüche in Betracht.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"