Käufer behauptet, Artikel seien defekt, eBay entscheidet zu Gunsten des Käufers

    • Käufer behauptet, Artikel seien defekt, eBay entscheidet zu Gunsten des Käufers

      Hallöchen,

      es geht um Folgendes:
      Wir sind vor einigen Monaten umgezogen und haben im Keller noch einen Karton mit 3 alten SEGA Controllern gefunden.
      Beim letzten Gebrauch funktionierten sie noch ohne Probleme, lagen seitdem im Karton, äußerlich sahen sie top aus und wir haben entschieden sie bei eBay zu
      verkaufen. Wir haben sie als "gebraucht" und mit dem Satz "Haben sie beim ausmisten des Kellers gefunden und haben keine Verwendung mehr dafür.
      Beim letzten Gebrauch funktionierte alles ohne Probleme, seitdem lagen sie im Karton im Keller."
      reingesetzt. Nun haben wir sie verkauft und sie ordnungsgemäß dem Käufer zugeschickt. Dieser meldete sich daraufhin vor ein paar Tagen mit der Behauptung,
      dass ein Controller ein defektes Steuerkreuz hätte und sich nur mit Gewalt steuern ließe, der zweite hätte nen verbogenen Stecker und ließe sich gar nicht erst
      anschließen und der dritte würde nur nach rechts und nach unten steuern. Nun wollte er sein Geld zurück und wollte die Controller entsorgen. Wir haben ihm
      geantwortet das wir sie nie als voll funktionstüchtig beschrieben haben und ihm aber aus Kulanz einen Teil des Kaufpreises erstatten würden. Dies lehnte er ab,
      mit der Begründung das der Satz auf die Funktion des Controllers schließen lassen würde und wir hätten angeben müssen das sie nicht nutzbar wären, also als
      defekt oder für Bastler hätten verkaufen müssen. Wir konnten sie allerdings vor Einstellung nicht mehr testen, da wir die entsprechende Konsole nicht mehr
      besitzen. Weswegen wir auch geschrieben haben das sie beim letzten Gebrauch noch funktionierten und sie nicht als voll funktionstüchtig angeboten haben.
      Wir haben ihm dies erneut geschrieben. Der Käufer hat nun einen Fall bei eBay eröffnet, der sofort zu Gunsten des Käufers entschieden wurde und geschlossen wurde
      mit der Begründung "Dieser Artikel weicht erheblich von der Beschreibung in Ihrem Angebot ab." Auf der "Probleme klären" Seite gibt es nun auch keinen Button mehr,
      damit wir Einspruch dagegen erheben könnten.
      Der Käufer will die Controller auch direkt entsorgen und wir können nun nicht nachvollziehen ob sie wirklich defekt sind oder ob es nur kleinere Mängel sind und er sie
      nun aber als komplett defekt hinstellt um Geld zu sparen und die Controller im Endeffekt behält.

      Ich weiß im Nachhinein das das Angebot etwas unglücklich formuliert war, aber er hätte auch die Möglichkeit gehabt nachzufragen, wann denn der letzte Gebrauch gewesen sei.

      Nun würde mich interessieren ob das alles so seine Richtigkeit hat oder ob wir dagegen noch etwas unternehmen können?


      Mit freundlichen Grüßen


      xIceflower

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xIceflower ()

    • Controller gehen nicht von selbst kaputt und "ungetestet" etc ist kein Freibrief um defekte Ware zu liefern, insofern hat der Käufer durchaus recht.

      Wurde per PayPal bezahlt und um welchen Wert geht es hier überhaupt, denn einfach entsorgen darf er die Teile nicht.

      Und merke: Was eBay sagt oder entscheidet ist meistens völlig egal, sowohl rechtlich als auch bzgl. Restriktionen des Accounts.
    • Ja Pandora wie gesagt beim letzten gebrauch funktionierten sie, seitdem wurden sie nicht mehr genutzt.

      Es sind "nur" rund 20 Euro, ist jetzt nicht besonders viel, aber für mich doch nicht unbedingt wenig.
      Und ja wurde per paypal bezahlt. (was ich im übrigen nie mehr anbieten werde bei eBay, nachdem was ich gelesen habe, für'n Käufer supi, für'n Verkäufer wohl eher für'n A...)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xIceflower ()

    • xIceflower schrieb:

      Beim letzten Gebrauch funktionierten sie noch ohne Probleme, lagen seitdem im Karton

      Da du verpflichtet bist, die Funktionstüchtigkeit vor dem Einstellen der Auktion zu prüfen, hat was in deiner Artikelbeschreibung gefehlt:

      - Funktion der Controller kann nicht garantiert werden, da eine Prüfung wegen fehlender Endgeräte nicht durchgeführt werden kann.
      (oder ähnlich formuliert)

      Weswegen wir auch geschrieben haben das sie beim letzten Gebrauch noch funktionierten und sie nicht als voll funktionstüchtig angeboten haben.

      Doch... mit deiner Beschreibung hast du genau das getan! Sehe hier keinen Grund, mit der Entscheidung von PP zu hadern.
      Allerdings ist der Käufer natürlich verpflichtet, die Controller zurückzuschicken...
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • xIceflower schrieb:

      und ihm aber aus Kulanz einen Teil des Kaufpreises erstatten würden. Dies lehnte er ab
      Da hat der Käufer übrigens auch hier nichts falsch gemacht.
      Sowas ist bei einem Controller keine kleine Einschränkung - eher ein gar nicht zu gebrauchender "Totalausfall".

      Kulanz ist da nicht angebracht.

      Kann passieren... nicht ärgern.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wollmilchsau ()

    • Ich schließe mich dem an. Eine verkausalierte Unklarheit ob das Zeug noch funktioniert gilt nicht, das muss wirklich wesentlich deutlicher in die Beschreibung geschrieben werden. Auch der Hinweis er hätte ja nachfragen können geht mal gar nicht. Wo köme man denn hin wenn man bei jedem Artikel ganz genau nachfragen müsste ob das Zeug denn auch wirklich funktioniert.

      Der Käufer ist jedoch verpflichtet euch die Controler zurück zu schicken. Tut er dies nicht, könnt ihr auf Herausgabe klagen und würdet wohl ziemlich sicher auch gewinnen (bzw. würde es bei so klarer Sachlage und niedrigem Streitwert eher nicht mal zu einem Prozess kommen schätze ich).
    • Ja hatte ich ja oben auch geschrieben, das es im nachhinein etwas unglücklich formuliert gewesen ist. Und ich meinte ja auch nicht das er hätte nachfragen können ob das zeug wirklich funktioniert, sondern wie lange der
      letzte Gebrauch zurückliegt, hätte ich zumindest gemacht bei solch alten Geräten. Bin zwar immer noch der Meinung das ich sie als nicht voll funktionstüchtig beschrieben habe, denn das hätte ich definitiv anders formuliert,
      aber ist ja nun auch egal, Kind ist schon in Brunnen gefallen.

      Meine Frage dann noch, wenn der Käufer die Controller zurückschickt, muss ich dann die Versandkosten übernehmen?
    • xIceflower schrieb:

      Bin zwar immer noch der Meinung das ich sie als nicht voll funktionstüchtig beschrieben habe,

      Doch, hast du.

      Du hast den Artikelzustand "Gebraucht" gewählt und von Mängeln lese ich nichts in deiner Artikelbeschreibung.

      Gebraucht


      Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.

      pages.ebay.de/help/sell/contextual/condition_1.html

      Bei ungeprüften Artikeln ist es besser, sie als Erstzteil/Defekt einzustellen.
      - Lesen gefährdet die Dummheit -
    • grafiksammler schrieb:

      Wenn der Käufer die Controller zurückschicken soll, mußt Du als Verkäufer die Versandkosten vorstrecken.
      vorstrecken, heißt dann, dass ich das Geld wieder bekomme?
      Wenn nicht hätte ich natürlich 10 euro Verlust. :/

      Danke auf jeden Fall für die hilfreichen Antworten, beim nächsten elektronischen Gerät, mach ich's besser. ^^

      Wenn wir gerade einmal dabei sind. Mein Freund hat vor ein paar Jahren ein Küchenradio geschenkt bekommen, das
      er aber nie benutzt hat. Es wurde nur einmal kurz ausgepackt um es sich anzusehen und dann wieder weggepackt.
      Nun will er es ebenfalls bei eBay verkaufen. Sollten wir dann reinschreiben, dass es nie auf funktionsfähigkeit getestet
      wurde, obwohl es ja eig neu ist? Möcht nur nicht wieder einen Fehler machen und das selbe Problem nochmal haben. ^^
    • Von wem sollst du Geld zurück bekommen, du hast ungeprüfte Ware als funktionstüchtig angeboten und bist nun mal auf die Nase gefallen

      Ich würde das ganze als Lehrgeld verbuchen, denn was willst du am Ende mit den kaputten Teilen in der Hand und hast dafür nochmal Kohle rein gebuttert

      Zum Küchenradio: Was spricht dagegen es nochmal zu testen, das ganze am besten per Video dokumentiert und gesichert für alle Fälle, dann vor Zeugen verpacken und ab damit

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Sternchen auch nochmal für dich, da du scheinbar nicht richtig gelesen hast.

      Die Dinger funktionierten beim letzten Gebrauch. Punkt. Ich habe auch drei Leute die das bestätigen.
      Ich kann nicht nachvollziehen ob sie beim Transport etwas abgekriegt haben oder ob mir der Käufer nur
      einen Bären aufbinden will und am Ende sowohl Controller als auch Geld hat und die Controller vielleicht nur
      kleinere Mängel haben.

      Aber wie gesagt danke für die Antworten. Ich weiß was ich beim nächsten mal besser mache, wenn ich solche
      alten Geräte verkaufen will.
    • flower,

      bei der Summe sieh es als Lehrgeld, demnächst besser zu beschreiben.
      Wirf doch mal einen Blick in das Bewertungsrpfil deines Käufers. Oft lässt sich herauslesen, ob dein Käufer auf der Schiene reitet, Ding plötzlich als defekt darzustellen, weil PP dann erstattet.

      Bewertet er dich, würde ich persönlich kurz und knapp damit beantworten, dass PP ohne Prüfung erstattet hat.
      Du solltest Abstand davon nehmen, deinen Käufer selbst bewerten zu wollen. Das funktioniert nicht regelkonform.

      Übrigens bist du auch verantwortlich für eine sichere Verpackung. Beschädigung auf dem Versandweg, dein Käufer hat Schuld, kannst du knicken.
    • Es passiert leider immer öfters, das Käufer solch einen Fall eröffnen.

      Ich halte es so bei meinen Verkäufen:

      1. Ich biete 14 Tage Rückgaberecht, Käufer zahlt Versandkosten ( Eyba.com + Eyba.co.uk ) und Zahlung PP
      2. Ich verlange grundsätzlich die Ware zurück ( incl. Versandbeleg )

      Bisher hat keiner die Ware zurückgesendet und sämtliche Fälle wurden mit PP ( Verkäuferschutz ) zu meinen Gunsten entschieden.

      Bei einem Mangel verlange Grundsätzlich die Ware zurück ( Du hast das Recht die Ware zu prüfen )

      Gruß
      Hans