Rücksendekosten - ja oder nein?

    • Rücksendekosten - ja oder nein?

      Guten Tag,

      ich möchte mir etwas bei einem ebay Händler kaufen.
      In dem dafür vorgesehenen Feld Widerrufsbelehrung steht, dass der Händler die Rücksendekosten trägt - ohne Einschränkung.
      In dem dafür vorgesehenen Feld AGB steht zum Thema Widerruf, dass die Einzelheiten in der Widerrufsbelehrung zu finden sind.

      In dem Auktionstext befinden sich ebenfalls die AGB. Dort steht, dass der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen habe, wenn der Warenwert unter 60€ liegt.

      Was zählt nun?

      Danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hansi.l ()

    • da es offensichtlich um einen gewerblichen Vk handelt, zeig doch mal ein Angebot, damit man sich ein Bild machen kann.

      Natürlich kannst du auch direkt den Kontakt suchen und dir bestätigen lassen, wie es mit den Rücksendekosten gehandhabt werden soll.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Der Zweifel bei widersprüchlichen Angaben geht wohl meistens zu Lasten desjenigen, der daran Schuld ist ;) man hätte ja fragen können, aber du hättest ja zufällig auch nur das lesen können, was für dich günstiger ist

      Tatsache ist, dass die 40 Euro Grenzfallregelung Geschichte war und wohlmöglich nur nicht wieder aus den Vorlagen entfernt wurde oder entfernt werden konnte, deshalb auch die "zweite AGB" bzw Widerrufsregelung - Ich hoffe du hast nun nicht alle Fristen versäumt, weil du hier noch auf Antwort gewartet hast?

      http://www.ebay.de/itm/UNIVERSAL-SHIN-YO-Verkleidungsblinker-FUTURA-202-606-/161967245223 schrieb:

      Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 30 Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.


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    • hier noch mal die Beschreibung des "neuen" Widerrufrechts:

      medienrecht-urheberrecht.de/ab…ht-ab-dem-13-06-2014.html

      http://www.medienrecht-urheberrecht.de/abmahnung-onlinehandel/322-endspurt-neues-widerrufsrecht-ab-dem-13-06-2014.html schrieb:

      3. Die Hin- und Rücksendekosten
      Auch die „40-Euro-Klausel“ wird mit dem 13. Juni 2014 obsolet. Grundsätzlich gilt, dass der Verbraucher nach Ausübung seines Widerrufs die Kosten der Rücksendung der Ware an den Verkäufer trägt, wenn er darauf hingewiesen wurde. Anders als bisher kommt es hierbei auf den Warenwert nicht mehr an.

      ein weiteres Problem könnte nur ein weiterer Widerspruch auch in der 2. AGB/Widerrufbelehrung sein, denn einmal steht da auch oben drüber:

      "Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren"

      aber das "unmittelbar" würde ich einfach mal als "Auslage der Versandkosten" bewerten. Schließlich ist dem Vk nicht zuzumuten, dass nach all dem Driss für nix, dem Draufzahlen der zweifachen Hin- und Herversendung auch noch das Risiko zuzumuten ist, ein die Rückversandkosten vorzulegen, mit dem Risiko, wohlmöglich die auch noch in den Sand zu setzten und bei dem ganzen Verlustgeschäft auch noch die Ware zu verlieren.
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    • Auch wenn die gesetzliche 40-Euro-Regelung keine Gültigkeit mehr hat, so kann man diese Klausel, die der Verkäufer in seinen alten AGBen verwendet, dann als Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien verstehen.

      Liest man sich die AGBen einmal durch, so kann man insbesondere bei dem Punkt Vertragsschluss feststellen, dass der Verwender mindestens in dieser Hinsicht abgemahnt werden könnte.
      Vll. wendet sich der @TE ja mit diesem Hinweis an den Verkäufer und weist ihn daraufhin und er kann dann für diesen Tipp die Rücksendekosten übernehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • und wenn das nicht klappt, würde ich bevor ich "weitere Maßnahmen" in Angriff nehme, lieber Geld oder Zeit bzw beides spare und dazu noch Nerven schonen. Und schließlich weißt nie, auch wenn man bereit ist "bis aufs äußerste zu gehen", ob nicht einfach am Schluss ein Richter das alles anders sieht.


      Die als hilfreicher Tipp "verschleierte" Drohung, die dir HH vorschlägt wär natürlich eine Möglichkeit, aber auch das kann anderfalls böses Blut bringen.

      Ich würde das zweite Versandgeld als Lehrgeld rechnen (dafür, dass man unbekümmert bei solch einem schlechten Vk gekauft hat, vor allem, wenn man sich über die Qualität und Ausführung nicht so sicher ist, dass man Rückgabe von vornherein ausschließen kann)


      Und das "im Prinzip hab aber ich Recht" würde ich in einer wohlüberlegten :cursing: roten Bewertung ausleben, für was man ja bei den anderen Bewertungen viele Muster finden kann. Zur genauen "löschsicheren" Ausarbeitung kannst du ja noch mal hier nachfragen. :D
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