Bitte um eine erste Einschätzung bei zwei Gesetzen, die in sich einen Widerspruch darstellen

    • Bitte um eine erste Einschätzung bei zwei Gesetzen, die in sich einen Widerspruch darstellen

      An die Spezialisten:

      Ist § 442 BGB auch dann anwendbar, wenn der Verkäufer gegen ein Verbotsgesetz verstösst, dementsprechen so nicht abieten darf? Ein Scheinkauf wäre nötig um die Adresse des "Privatanbieters" heraus zu bekommen um zukünftig auf Unterlassung klagen zu können.

      Habe ich eine andere Möglichkeit übersehen?
    • ich weiß ja nicht, was du genau meinst, aber wenn du zwei Gesetze gegenüberstellen willst, solltest du nicht beide nennen?

      Und ich glaube, vielleicht findest du in den diversen Jura-Diskussionsforen eine wirklich ausdiskutierte Antwort auf eine eher abstrakte Frage.

      Hier bekommst du vielleicht eher tausende Nachfragen, was mit welchem Einzelteil deiner Frage denn genau gemeint ist, was du letztendlich willst, bezweckst und was du bereit bist, dafür zu tun.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"