konsolen4you.de / Konsolen4you / primemax.de / gamingprofis.de

    • Auch ich ...
      bei GamingProfis.de ( ein weiterer Name von primax.de / konsolen4you )
      klarer Fall von Fake-Shop: Ich habe per Vorkasse bezahlt im Mai 17. Ware konnte nicht geliefert werden.
      Nach der Stornierung und Gutschrift ( Mitte Juni) kein Geld mehr gesehen. Und auch keine Reaktion mehr von dieser Firma.

      Telefonanrufe landen grundsätzlich bei einer Bandansage.

      Mein Fehler war, dass ich mich durch die Werbung habe blenden lassen.
    • elliott schrieb:

      klarer Fall von Fake-Shop
      Nachdem wir hier doch etwas länger gebraucht haben, um festzustellen, dass dies für die Shops von Utermöhlen nicht zutrifft, stellst du die Uhr wieder auf 0. Kannst du uns verraten, wie du zu der Erkenntnis kommt? Die Person existiert, die Adresse ist auch richtig. Die Steuernummern habe ich jetzt nicht überprüft, wage aber zu behaupten, dass die auch korrekt sind. Was genau soll daran ein Fake-Shop sein?

      Unseriös bleibt es allemal: Das Impressum ist als Grafik eingebunden. Ich rate mal: Damit man den Pleiten-Utermöhlen nicht so leicht mit seinem neuen Shop findet?

      gamingprofis.de

      Impressum:

      Gamingprofis.de
      Inh. Maximilian Utermöhlen
      Partenkirchener Str. 43
      24146 Kiel


      Kontakt:
      Telefon: +49 4383 8279 660
      Telefax: +49 4383 8279 659
      E-Mail: service@gamingprofis.de
      Bürozeiten : Mo-Fr von 12:00 - 17:00 Uhr


      USt.Id.Nr. : DE 299 200 955
      Steuernummer : 20 / 177 / 03295
      Bilder
      • Impressum - gamingprofis.de.jpg

        485,38 kB, 1.490×1.320, 122 mal angesehen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ... vom Aufbau ist die Steuer-Nummer schon mal OK! ;)

      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.
    • ... hier ist alles in Textform!

      primetech4you.de

      primetech4you.de schrieb:

      Impressum
      Büroadresse :
      Prime Tech
      Inh. Maximilian Utermoehlen
      Partenkirchener Str. 43
      24146 Kiel
      Telefon: +49 4383 8279 653
      Telefax: +49 4383 8279 654
      E-Mail: service@primetech4you.de
      Bürozeiten : Mo-Fr von 12:00 - 17:00 Uhr


      USt.Id.Nr. : DE299200955
      Steuernummer : 20/177/03295


      Verantwortlicher:
      Geschäftsführer : Maximilian Utermöhlen
      Partenkirchener Str 43

      24146 Kiel



      Plus + Plus !!! ;)
      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von headsman ()

    • Bei diesen Lieferschwierigkeiten dieser Firma, frage ich mich wirklich ob es noch etwas anderes als Webshops um primax gibt.
      Entscheidend ist, dass der Kunde per Vorkasse überweist.
      Lierfung fällt aus. Rückzahlung auch. Wenn das kein Fake-shop ist...

      Es sollten alle Geschädigten zur Polizei gehen, damit das ein Ende hat.
    • Hallo, mir geht es jetzt auch wie euch. Switch im März bestellt, Vorkasse geleistet, dann im Juli nach ewigem hin und her storniert und auch Bestätigung dafür bekommen aber nie Geld zurückgekriegt.

      Meine Frage jetzt an die die bereits (erfolgreich) rechtlich vorgegangen sind: Wie habt ihr das genau gemacht? Ich wollte gerade online einen Mahnantrag ausfüllen aber da muss man die Rechtsform der gegnerischen Firma angeben und ich finde nirgends welche Rechtsform Prime Max hat. Weiß das jemand?

      Über Hilfe freu ich mich sehr sehr sehr!

      Liebe Grüße
    • Kann jemand von euch inzwischen positive Rückmeldung geben? Zahlungsaufforderung hatte ich schon geschickt und der Mahnantrag ist auch ohne Reaktion ausgelaufen. Hab das über diese Seite gemacht: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show
      Ich kenn mich nicht wirklich gut aus. Gehe ich jetzt damit zu einem Anwalt? Das ganze sollte sich finanziell ja auch lohnen und mich nicht am Ende mehr kosten als die 300 Euro die mir die Firma schuldet..
    • braundani schrieb:

      Du musst erst mal eine Zahlunsgaufforderung per Einschreiben an Maximilian Utermöhlen senden. Wenn nichts passiert, kann man einen Mahnbescheid beim Zuständigen Mahngericht einreichen.

      mangokid schrieb:

      Zahlungsaufforderung hatte ich schon geschickt und der Mahnantrag ist auch ohne Reaktion ausgelaufen.


      Was ist denn das für ein "Mahnantrag"? gewesen?


      So geht es:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren schrieb:

      Ablauf

      Einfache Darstellung des Mahnverfahrens
      Schriftlicher Antrag

      Das Mahnverfahren wird durch einen Antrag des Gläubigers beim zuständigen Zentralen Mahngericht eingeleitet. Dieser Antrag kann jederzeit gestellt werden. In der Praxis ist eine Antragstellung jedoch erst sinnvoll, wenn ein Schuldner in Verzug geraten ist oder die Verjährung noch kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt werden soll.

      Der Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Mahnbescheids erfolgt auf einem Formblatt mit folgenden Angaben:

      Datum des Antrags
      Antragsteller, ggf. mit rechtlichem Vertreter, bei Firmen und juristischen Personen Angabe der Geschäftsform, Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung
      Antragsgegner, ggf. mit rechtlichem Vertreter, bei Firmen und juristischen Personen Angabe der Geschäftsform
      genaue Bezeichnung des Anspruchs mit Spezifizierung der Geldforderung
      ggf. Verzinsung der Hauptforderung
      ggf. Nebenforderungen
      ob und, wenn ja, vor welchem Gericht im Falle eines Widerspruchs/Einspruchs ein streitiges Verfahren durchzuführen wäre
      Adresse des zuständigen Zentralen Mahngerichts
      ggf. Angaben zum Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, dortiges Aktenzeichen
      Unterschrift

      In Schreibwarenläden sind amtliche Formulare (Vordrucke) erhältlich. Den Formularen sind Hinweise zum Ausfüllen des Antrags beigefügt. Für die Antragstellung kann auch ein von der Justiz angebotenes Webformular[2] genutzt werden.

      In Angelegenheiten des Arbeitsrechts wird ein gesondertes Formular für den Mahnantrag verwendet. Dieses ist bei jedem Arbeitsgericht erhältlich.
      Mehr dazu finanztip.de/mahnverfahren/

      kurz, wenn er auf Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid hin zahlt, ists gut, sonst musst du DANN klagen.
    • Oben genannter Link (Online Dispute Resolution) führt zu einem Onlineformular über das ich das gemacht habe. Hatte gelesen dass man irgendwie versucht die lokalen Stellen zu entlasten weil es solche Beschwerden zu Onlinekäufen eben sehr oft gibt und hierfür hat man das Onlineformular eingerichtet... in deinem Wiki Artikel ist ja auch sowas am Ende genannt. Aber da habe ich eben vor ein paar Wochen eine Mail bekommen dass das jetzt 30 Tage ohne Reaktion gelaufen ist und ich mich an weiterführende Stellen wenden soll :(
    • mangokid schrieb:

      Oben genannter Link (Online Dispute Resolution) führt zu einem Onlineformular über das ich das gemacht habe.
      Die verlinkte Seite ist kein "Mahnantrag", sondern ein EU-Portal zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Konsumenten und Händlern. Das Mahnbescheid-Verfahren wie in #73 beschrieben hat damit nichts zu tun, das müsstest du erst noch einleiten (durch Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, siehe #73).

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, geht bitte gleich zum Anwalt. Meine Unterlagen hat mein Anwalt voerliegen, wir sind Mitlerweile bei einer Zwangsvollstreckung.
      ( Wenn Herr UtermöHlen aber kein Geld hat, bekommt man natürlich auch nichts zurück)

      Bitte bei der Rechtschutz klären in wie weit diese Kosten übernehmen!
    • Gefundene Insolvenzverfahren:
      2017-11-28 Utermöhlen, Maximilian, Kiel, 25 IN 162/17

      Amtsgericht Kiel
      Geschäftsnummer: 25 IN 162/17
      Beschluss

      In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

      Finanzamt Kiel, Feldstraße 23, 24105 Kiel, Az: 20 177 03295 - 17/171 - 335/17 Ins

      - Antragstellerin und Gläubigerin -

      gegen

      Herrn Maximilian Utermöhlen, geb. am 04.12.1996, Partenkirchener Straße 43, 24146 Kiel,

      - Antragsgegner und Schuldner -

      wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Insolvenzordnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen.

      ...

      Hiernach erwirtschaftet der Schuldner mit seiner Firma Prime Max im Rahmen seiner Selbständigkeit keine kostendeckenden Umsätze. Die von dem Schuldner gehaltenen Firmenanteile an der Prime Vertrieb UG und der Prime Logistik UG sind als wertlos anzusehen. Es sollen noch offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen, die jedoch mangels Mitwirkung des Schuldners nicht abschließend bewertet werden konnten

      ...