AVM FRITZ!Box 6490 Cable und AVM FRITZ!Box 6360 Cable – Nicht autorisierter Verkauf bei ebay?

    • AVM FRITZ!Box 6490 Cable und AVM FRITZ!Box 6360 Cable – Nicht autorisierter Verkauf bei ebay?

      In letzter Zeit werden vermehrt fast ausschließlich bei ebay Cable Boxen der Firma AVM angeboten.
      ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_…00&_trksid=p2045573.m1684
      ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_…00&_trksid=p2045573.m1684
      Diese sind für den Endverbraucher nahezu unbrauchbar,das sie nur im Bridge-Modus verwendbar sind.
      Eine privat gekaufte Kabel-FRITZ!Box kann in der Regel nicht an einem Kabelanschluss genutzt werden, da die Anbieter das normalerweise nicht zulassen.
      Bei so einer FRITZ!Box gibt es auch keine Garantie, da die Kabel-FRITZ!Boxen offiziell nur über die Anbieter vertrieben werden.
      Die hier angebotenen Boxen dürften somit eine zweifelhafte Herkunft haben,und es ist auch fraglich ob die Boxen letztendlich Eigentum der Käufer werden.
    • Langsam wirds lächerlich.

      - Wer die Dinger kauft weis zu 90% um die Einschränkungen.
      - Gilt immer noch die Gewährleistung, insb. bei den Angeboten von gewerblichen Händlern.
      - Sind die Teile auch ohne die Modemfunktion für viele durchaus interessant.
      - Ist es nur noch eine Frage der Zeit bis die Teile auch offiziell als Modem genutzt werden können.
    • Pandora schrieb:

      Langsam wirds lächerlich.

      - Wer die Dinger kauft weis zu 90% um die Einschränkungen.
      - Gilt immer noch die Gewährleistung, insb. bei den Angeboten von gewerblichen Händlern.
      - Sind die Teile auch ohne die Modemfunktion für viele durchaus interessant.
      - Ist es nur noch eine Frage der Zeit bis die Teile auch offiziell als Modem genutzt werden können.
      - Die Einschränkungen sind nicht jedem bekannt.
      - Nur über den Verkäufer, nicht über AVM
      - Eine alte Box ( z.B 7390) reich somit aus.
      -Durchaus möglich der der Vertrieb nur über den Anbieter erfolgt,
      Zitat AVM " Wir warten mit Spannung die Umsetzung des Gesetzes ab, wie das dann im Einzelnen bei den Anbietern aussehen wird, können wir aber noch nicht sagen. Sollte es Sinn machen, werden wir die Cable-Geräte natürlich auch auf dem freien Markt zur Verfügung stellen, sobald dazu Bedarf besteht.
    • blauer-baer schrieb:

      ...
      Die hier angebotenen Boxen dürften somit eine zweifelhafte Herkunft haben,und es ist auch fraglich ob die Boxen letztendlich Eigentum der Käufer werden.
      Die Eigentumsverhältnisse kann man beim Verkäufer erfragen.

      Eigentum an dem Gerät zu erwerben, ist, wenn auch umständlich und teuer, möglich, denn wenn der Anschlussinhaber diese nicht zeitgerecht zurücksendet, erhält er eine Rechnung mit deren Bezahlung das Gerät in das Eigentum übergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Bei unitymedia und Kabel deutschland sind es noch immer Mietgeräte.AVM hat mir via Mail bestätigt,das es
      keinen Verkauf außerhalb der Kabelanbieter gibt.Somit dürfte klar sein,das der Erwerb solcher Boxen mit
      erheblichen Risiken behaftet,ist.bis hin,das die Polizei mal vor der Tür stehen könnte.
      Wie bei den Sky Reciver könnten hier massenhaft Fake-Verträge abgeschlossen worden sein.
    • Die Tatsache, dass AVM ausschließlich an die Kabelanbieter verkauft, schließt nicht aus,dass man an den Geräten Eigentum erwerben kann. Denn die Kabelanbieter können mit den Geräten schließlich machen, was sie wollen.

      Und wenn sie dem ehemaligen Kunden, der nach Ende des Vertrages das Gerät nicht zrücksendet, dieses in Rechnung stellen, wie anders als das das Gerät in das Eigentum des Rechnungsempfängers nach Zahlung übergeht, könnte man das wohl verstehen?

      Kann also der Verkäufer die bezahlte Rechnung, noch besser eine Quittung, die ihm gesetzlich zusteht, vorweisen, ist der Verkauf legal und man kann als Käufer Eigentum daran erwerben.Punkt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Die Tatsache, dass AVM ausschließlich an die Kabelanbieter verkauft, schließt nicht aus,dass man an den Geräten Eigentum erwerben kann. Denn die Kabelanbieter können mit den Geräten schließlich machen, was sie wollen.

      Und wenn sie dem ehemaligen Kunden, der nach Ende des Vertrages das Gerät nicht zrücksendet, dieses in Rechnung stellen, wie anders als das das Gerät in das Eigentum des Rechnungsempfängers nach Zahlung übergeht, könnte man das wohl verstehen?

      Kann also der Verkäufer die bezahlte Rechnung, noch besser eine Quittung, die ihm gesetzlich zusteht, vorweisen, ist der Verkauf legal und man kann als Käufer Eigentum daran erwerben.Punkt.
      So einfach ist das wohl nicht.Die von unitymedia und Kabel Deutschland angebotene Hardware sind Leihgeräte und müssen nach Vertragsende an den Anbieter zurückgeschickt werden.Bei Kabel Deutschland eindeutig auch in den AGBs unter Punkt 3.2.1 und 3.2.3 geregelt.Sendet der Kunde die Hardware nicht zurück
      erhebt der Anbieter für die Unterschlagung Schadenersatz,erwirbt jedoch kein Eigentum.Sicher kann man bemängeln das die Preise brutto ausgewiesen werden,ändert aber nichts an der Tatsache.Mir geht es doch nicht darum,das hier jemand seine geliehene gebrauchte Box versilbern will,sondern um Massen von neuen Geräten die offensichtlich unterschlagen wurden und an denen die Käufer kein Eigentum erwerben können.
      Hier mal ein Beispiel 240 mal verkauft
      http://www.ebay.de/itm/AVM-FRITZ-Box-6490-Cable-WLAN-Router-Kabel-Homebox-NEU-/271992618477
    • Jetzt stell dir mal folgendes Szenario vor:

      AVM sitzt auf 8.000 Stück von den Teilen und frägt bei seinen Exclusivkunden an, wie viele die den gerade zusätzlich oder vertraglich vereinbart abnehmen würden. Diese drei Anbieter sitzen selbst noch auf 10.000 Boxen und lehnen dankbar ab.
      Dann werden die Boxen von AVM einfach an eine Tochterfirma verkauft (wahrscheinlich sogar mit Zustimmung des Exclusivkunden, die froh sind ihre monatliche oder jährlich vereinbarte Abnahmeverpflichtung (die nun mal den Preis bestimmt) nicht einhalten zu müssen ("ausnahmensweise"....) und die Tochterfirma liefert die Teile an irgendwelche Großhändler oder Vertriebspartner......... mit der Verpflichtung bei den Verkäufen auf mögliche Einschränkungen hinzuweisen.

      Alles kein Problem, die Mail von AVM stimmt dennoch, dass sie nicht an Endverbraucher verkaufen, die einen Lager sind leer und die der Exclusivpartner nicht noch voller.........

      Alles möglich und durchaus üblich............, auch bei Exclusivverträgen.
    • Kaiolito schrieb:



      Alles möglich und durchaus üblich............
      Jetzt stell dir mal folgendes Szenario vor:
      Berlin Kottbusser Tor Sozialbau 300 Wohnungen oder mehr.Anbieter Kabel Deutschland
      300 Fake-Verträge mit gefälschten Ausweisen abschließen und sich eine Box Mieten
      Alles möglich und durchaus üblich............,verweise da mal auf Sky ;)
    • blauer-baer schrieb:

      ...
      So einfach ist das wohl nicht.Die von unitymedia und Kabel Deutschland angebotene Hardware sind Leihgeräte und müssen nach Vertragsende an den Anbieter zurückgeschickt werden.Bei Kabel Deutschland eindeutig auch in den AGBs unter Punkt 3.2.1 und 3.2.3 geregelt.
      Warum hast Du den Punkt 3.2.2 nicht zitiert?

      3.2.2. Kauft der Kunde Endgeräte, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone. Vodafone ist im Falle eines Mangels des Gerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kostenmöglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
      Im Falle eines Mangels des Gerätes ist Vodafone – wenn der Kunde statt der Beseitigung des Mangels die Lieferung einer mangelfreien Sache wählt – berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als neuwertig einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten.

      Wenn es nur Mietgeräte gäbe, wäre dieser Punkt wohl obsolet.


      blauer-baer schrieb:

      Sendet der Kunde die Hardware nicht zurückerhebt der Anbieter für die Unterschlagung Schadenersatz,erwirbt jedoch kein Eigentum...
      Welchen Schaden möchtest Du denn dem Betreiber da ersetzen lassen, wenn nicht den, des Eigentums an dem Gerät? Ubrigens Unterschlagung ist ein Straftatbestand.

      Der ehemalige Kunde erhält eine Rechnung über das Endgerät.


      Vielleicht machst Du Dir, wenn Du schon soviel Zeit investiert hast, noch die Mühe und fragst direkt bei KD an, dann haben hier alle Gewissheit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • 3.2.2. bezieht sich wohl auf Kaufgeräte für Hardware Extras.
      Der Schadensersatz wird erhoben wenn die Hardware nicht zurückgesendet wird.
      Allerdings kann sie nach Rücksendung aus Kulanz erstattet werden
      Preise:
      Kabelmodem - 60€
      WLAN-Kabelmodem - 100€
      Fritzbox 6360/6490 - 160€


      1) Für verlorene, beschädigte oder nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeendigung zurückgegebene Geräte. Es sei denn, der Kunde hat die zugrundeliegende
      Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Zudem bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
      2) Bei einer verspäteten Rückgabe der Smartcard wird die hierfür berechnete Pauschale erstattet.
      3) Voraussetzung für die Nutzung des CI+ Moduls ist ein geeigneter Fernseher mit DVB-C-Tuner. Das mit CI+ Modul nutzbare Programmangebot kann gegenüber der
      Nutzung mit anderen Endgeräten abweichen. Nach aktuellem Stand ist Select Video nicht über das CI+ Modul zu empfangen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von blauer-baer ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Vielleicht machst Du Dir, wenn Du schon soviel Zeit investiert hast, noch die Mühe und fragst direkt bei KD an, dann haben hier alle Gewissheit.
      gesagt....getan
      Aussage von Kabel Deutschland und unitymedia - Man kann mit dem Kauf der Boxen kein Eigentum erwerben,da es sich um unterschlagene Hardware handelt.
      Das Problem sei bekannt,aber in den Angeboten werden weder Kabel Deutschland noch unitymedia angegeben.Somit hat keiner der Anbieter die möglichkeit bei ebay
      zu intervenieren.AVM ist nicht im ebay veri Programm,das sei aber angestoßen worden.Bis dahin wird wohl der Verkauf dieser Boxen ungehindert weitergehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von blauer-baer ()

    • Für Deine Mühe, ein ausdrückliches Danke!

      Somit handelt es sich dann wohl nicht um Rechnungen, die dem ehemaligen Kunden gestellt werden, wie man es häufig bei denNachfragen zu den Angeboten als Eigentumsnachweis als Antwort erhält.

      Sehr interessant ist es auch, dass KD diese Unterschlagung als Antragsdelikt nicht weiterverfolgt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:



      Sehr interessant ist es auch, dass KD diese Unterschlagung als Antragsdelikt nicht weiterverfolgt.
      Nun ja,die Provider müssen ja nicht immer die Warheit sagen.
      Zumindest kann für die gewerblichen Angebote entwarnung gegeben werden.
      Mehrere Händler sagen aus,das es sich hierbei um OverStock Ware handelt,die
      Restpostenhändlern zum Weiterverkauf üblassen wurden.Eine Anfrage
      bei den Providern auf Facebook wurde Kommentarlos gelöscht.