Zwei eBay-Accounts

    • dank Paypal werden dann die Adressdaten des gesperrten Users übermittelt
      leichter zuzuordnen zu dem gesperrten Usernamen gehts ja nicht

      dann kommts halt auf das Gedächtnis bzw. die Abwicklungssoftware des Verkäufers an, ob das auffliegt
      und auf die Langmut des Verkäufers, ob de Konsequenz Belieferung(unwahrscheinlich), nur PPRückzahlung oder PP-Rückzahlung und Verpetzen/Melden bei ebay zur Folge hat
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      1. Verpetzen wär doch falsch, denn den Kaufvertrag hat Speermann mit neu Kundin geschlossen ... so könnte ja jeder im Haus in erdacht kommen ... sogar Mieter mit anderen Namen

      Das soll schon vorgekommen sein. Shit happens.
      Wer dabei in den Dreck greift? Wird sich zeigen, wenn es nicht beim "fiktiv" bleibt.
      Herr Nörgler wird auf jeden Fall hinterher mit schrägem Image da stehen. Seine Frau Mama nur, wenn sie sich das gefallen lässt ;)
    • schabbesgoi schrieb:

      Herr Nörgler wird auf jeden Fall hinterher mit schrägem Image da stehen.

      Spätestens dann, wenn der "fiktiv" gelieferte Artikel nicht den Vorstellung von Herrn Nörgler entspricht, Mama Nörgler dann reklamiert, die Transaktion rückabgewickelt werden soll und zudem noch eine Uneinigkeit über die anfallenden Versandkosten entstehen sollte.
      Erschwerend kommt noch hinzu, Paypal ist involviert!
      Dann werden beide Accounts von eBay "fiktiv" entsorgt und Paypal wird auch nicht untätig bleiben.

      Wir werden sehen, rein "fiktiv".
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Mal fiktiv weiter gedacht

      1. Mutter von Nögler hätte ein eigenes eBay und paypalkonto

      2. Mitbewohner im Haus bestellt per eBay mit eigenen paypalkonto und ggf einmal weil Nörgler daneben sitzt einmal übers Paypalkonto des nörgels

      Du übersiehst dabei die Ausgangssituation. Von alleine macht ebay da ja gar nichts. Die werden erst aktiv, wenn der Verkäufer ihnen einen Bietversuch durch unerwünschten Käufer meldet. Dann hagelt es eben Flugscheine.

      Das hat also gar nichts mit den Sippenhaftsperren zu tun, die ebay gelegentlich aus eigenem Antrieb ausspricht.

      In so weit sind die beiden Fragen also im Grunde schon umfassend beantwortet.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ok ... aber ...

      ... ich muss jetzt mal vorsichtig sein mit der Formulierung gleich - nicht das es einer falsch versteht.

      Im Haus des Nörgler wohnt Familie B. Diese bestellt für sich bei Sperrmann Ware. Bezahlt diese dank des freundlichen Nörglers über dessen Paypalkonto, weil Sperrmann nur PP akzeptiert.

      Das ganze fällt auf. Es ist also nichts sippenhaftes. Sperrmann denkt es aber und meldet es eBay. Folge ist ja das eBay die Konten von B und Nörgler zu unrecht sperrt.

      Hat Nörgler und B dagegen Beschwerdemöglichkeiten bei eBay oder andere Möglichkeiten die härter sind ...

      ... dann ist aber Schluss mit dem Mist hier ...

      euch frohe Feiertage/Ostern
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Bezahlt diese dank des freundlichen Nörglers über dessen Paypalkonto, weil Sperrmann nur PP akzeptiert.

      Wieso das denn? B hat doch ein eigenes Paypal-Konto/die Option Lastschrift/nicht bei diesem Verkäufer zu kaufen, wenn er nicht zahlen kann/die Möglichkeit, wegen Überweisung nachzufragen.

      Das einzige, was daraus hervorgeht ist die Notwendigkeit der von mir schon lange bei ebay gewünschten Option, Käufer über den eingeschränkten Bieterkreis auszusperren, die X% ihrer letzten Käufe mit Paypal bezahlt haben, wenn ich das nicht anbiete.

      Umgekehrt geht das ja: ich kann Käufer aussperren, die über kein Paypal-Account verfügen. Mache ich das nicht, muss ich natürlich damit rechnen, dass jemand kauft, der hinterher nach einer der eben nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Zahlungsmethoden verlangt. Bar bei Abholung, Überweisung, Kreditkarte etc.


      Paketversender aus OHV schrieb:

      Das ganze fällt auf.

      Klar. Denn Sperrmann bekommt sein Geld von Nörgler. Damit sieht er dessen Lieferadresse, denn an eine andere darf er gar nicht liefern. Und damit ist das für ihn ein Kauf durch Nörgler, aber eben unter Verwendung eines Accounts eines Dritten. Ist ausdrücklich ein Umgehungstatbestand.

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Es ist also nichts sippenhaftes.

      Nö. Aber - wie eben schon geschrieben - einer der nicht erlaubten Umgehungstatbestände.

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Sperrmann denkt es aber und meldet es eBay. Folge ist ja das eBay die Konten von B und Nörgler zu unrecht sperrt.

      Das muss er nicht denken, das sieht er. also weist er über Paypal die Zahlung zurück, meldet einen nicht bezahlten Artikel gegen B und eine Umgehung des Bieterausschlusses durch B und Nörgler. Die Sperre der beiden Umgeher ist daher keinesfalls zu Unrecht. Die haben die AGB gelesen und verstanden, als sie sich bei ebay angemeldet haben. Und dass eine Verbindung besteht wird angesichts der Tatsache, dass B mit dem PP-Account von Nörgler bezahlt nicht mal ebay abstreiten. Die merken sich das nur für alle Zeiten. Wenn bis dahin ebay keine Sippenhaft für die beiden angenommen hatte, nun tun sie's.

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Hat Nörgler und B dagegen Beschwerdemöglichkeiten bei eBay oder andere Möglichkeiten die härter sind ...

      Beschwerdemöglichkeiten? Nein. Denn das ist eben gemäß dem Grundsatz zu unerwünschtem Bieten so nicht erlaubt und daher sind beide raus. Härtere Maßnahmen? Ja, sicher. Die können zukünftig auf hood, zalando oder amazon kaufen. Oder beim Händler um die Ecke - falls der ihnen nicht auch schon Hausverbot erteilt hat. ;)

      Das einzige Problem der Verkäufer besteht meines Erachtens darin, dass die keine Ahnung davon haben, was man mit den Käufereinschränkungen bei ebay alles machen kann. Auf lange Frist gesehen ist diese Liste - auch wenn sie mehr Arbeit macht - der wesentlich härtere Hammer als "nur" die Meldung eines nichtbezahlten Artikels. Denn unbezahlte Artikel kann man sich bei ebay wesentlich öfter erlauben als Umgehung der Bietersperren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hey,

      erstmal allen ein Danke für diese ausführlichen Hinweise. Was jeden dazu bewegen sollte nie Freundschaftsdienste bei eBay anzubieten, denn man kann ganz schnell selbst abgeschossen werde, wegen eines Nörglers ...

      Egal ... hat man nur einen Account sollte man es problemlos merken wo man gesperrt ist und muss eben anders wo kaufen oder nie auf so ne Liste kommen ...

      Ich wünsche euch allen wie auch mir immer gutes Gelingen bei eBay.