ebay: Postident, Impressum für Private, Verbot diverser Produkt-Gruppen

    • ebay: Postident, Impressum für Private, Verbot diverser Produkt-Gruppen

      Zitat von Löschbert: „meiner Ansicht nach gehört bei wortfilter ein Beitrag auf die Seite, der unnachgiebig sowohl verpflichtendes Postident für alle Nutzer bei ebay als auch die Einführung der Impressumspflicht für alle privaten Verkäufer mit Vor- und Zuname sowie der kompletten Anschrift und das sofortige Verbot aller jugendgefährdenden Medien, E-Zigaretten und Zubehör als auch sonstiger Tabakwaren sowie den ausschliesslichen Versand mit Alterssichtprüfung für branntweinhaltige Getränken fordert.“ Da ich nicht annehme, dass du mit mir auf E-Mail Ebene hierüber diskutieren möchtest, aber das auch durchaus meinen Nerv trifft, mache ich doch einfach einen Ast auf.

      -> Postident: Find ich gut. Aber wie löse ich das bei ausländ. VK?
      -> Impressum bei Privaten: Bin ich etwas hin und her gerissen
      -> Produkt Verbote: Warum?

      Löschbert, dann mal her mit den Argumenten!
    • Mark Steier schrieb:

      -> Postident: Find ich gut. Aber wie löse ich das bei ausländ. VK?

      Wer spricht hier von ausländischen Verkäufern? Ich spreche von allen. Verkäufer und Käufer. Flächendeckendes Postident. Wie man das bei ausländischen Nutzern machen soll muss sich ebay überlegen. Früher war das PI kein Problem, man ist zur nächsten ebay-University gedackelt und hat sich anhand seinen Ausweises identprüfen lassen. Auf die Art wäre das auf jeden Fall auch im Ausland möglich. Und wer gar nicht kann, der ist eben draussen.

      Mark Steier schrieb:

      -> Produkt Verbote: Warum?

      Darauf gehe ich jetzt mal zuerst ein, weil es thematisch zum Postident gehört. Du hast die Neuerung bei E-Zigaretten und so weiter auch gelesen. Dumm nur, dass das so leider nicht korreklt umgesetzt ist.



      Der Gesetzgeber in seinem §10 JuSchG schrieb:

      Abs. 3 und 4:

      (3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

      (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

      Im Klartext: man darf die Dinger nicht nur nicht an Kinder und Jugendliche abgeben, verkaufen, verleihen oder sonstwie, man darf sie ihnen im Versandhandel nicht mal anbieten. Was "anbieten" im Rahmen der ebay-AGB bedeutet sollte klar sein: einstellen. Damit macht man das verbindliche Angebot, den Artikel zu verkaufen. Schon liegt das Kind im Brunnen.

      Um das Problem zu lösen gibt es nun zwei Optionen. Entweder ganz raus aus der Plattform mit diesen Sachen oder man zeigt sie eben nur Personen an, die definitiv über 18 sind. Das bringt uns wieder zurück zum Postident für Käufer. Ohne Login und ohne Postident keine Anzeige dieser Artikel. Oder eben ganz raus damit. Wobei immer noch das Problem besteht wenn ebay irgendwie steuern will, was wem angezeigt wird, dass entweder aufwendige Prüfroutinen erforderlich sind um Artikel zu erkennen, die falsch eingestellt wurden oder eben am einfachsten Postident für alle und ein Suchfilter (damit kennt sich ebay ja aus) auf die entsprechenden Bezeichungen.

      Der Versand mit Alterssichtprüfung ist dann zusätzlich trotzdem erforderlich, denn es muss ja nicht nur sichergestellt sein, dass die Artikel Jugendlichen nicht angeboten werden sondern auch, dass sie nicht an Jugendliche - selbst im Rahmen der Übergabe an einen augenscheinlich Postbevollmächtigten bei der Zustellung - abgegeben werden.

      Das selbe gilt natürlich auch für Zigarren, Tabak, Zigaretten, Tabakerzeugnisse und Opas alte Zigarrenkistchensammlung. Also Artikel, die derzeit von der Hysterie ebays hinsichtlich Versand per Alterssichtprüfung noch gar nicht erfasst sind.

      Bei den Spirituosen ist das "etwas weniger" problematisch. Denn die darf man nur nicht abgeben. Anbieten an sich ist noch unproblematisch. Hier reicht es aus, durch einen Versand mit Alterssichtprüfung sicherzustellen, dass diese Dinge nicht an Jugendliche abgegeben werden.

      Man könnte hier zwar jetzt argumentieren, dass in §9 anders als in §10 der Versandhandel nicht ausdrücklich genannt wird, hinsichtlich der Begrifflichkeit der Verkaufsstelle ist diese jedoch der weiter gefasste Begriff, denn der umfasst alle Verkaufsstellen, also auch die im Internet. Auch die Definition "sonst in der Öffentlichkeit" dürfte durch einen Verkauf über ein öffentlich einsehbares Angebot im Internet erfüllt sein.

      Wenn Du jetzt zum LG Koblenz schielst - ich weiss nicht, was der Richter dort geraucht hatte. Aber es ist ihm wohl nicht bekommen. Analog könnte man argumentieren, wenn sich nur ein hinreichend dichter Kreis von Volljährigen um den Jugendlichen schart und damit die Öffentlichkeit ausschliesst ist es völlig ok wenn der sich an der Wodkaflasche ins Delirium tremens nuckelt.

      Beim dritten Punkt der ebay-Hysterie sind wir dann beim §15 JuSchG.

      §15 Abs. 1 Nr 1 JuSchG schrieb:

      (1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht

      1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,

      Hier haben wir vollkommen unabhängig vom Vertriebsweg ein Verbot des Anbietens und des Überlassens. Das mit dem Überlassen lässt sich mal wieder mit Alterssichtprüfung umsetzen. Das mit dem Anbieten dagegen nicht. Klickt der Jugendliche auf "Sofort Kaufen" ist aus dem Anbieten ein Kaufvertrag geworden. Der dürfte zwar anfechtbar sein, das ändert aber nichts an der Tatsache des vorherigen Anbietens.

      Hier steht also wieder das selbe Problem wie bei Opas Zigarrenkistchen im Raum. Geht gar nicht. Entweder ganz runter von der Plattform oder eben Altersverifikation des Nutzers. Hatten wir schon.

      Und daher eben meine Forderung nach verpflichtendem Postident für alle. Ist am einfachsten umzusetzen. Einfach die Meldung:

      Lieber ebay-Besucher,

      bitte führen Sie für weitere Ansichten der ebay-Seite das Postidentverfahren durch.
      Bis dahin erfreuen wir Sie gerne mit unserer Startseite und der Warteschleifenmelodie unseres Telefonsupports.

      So, was noch? Achja...


      Mark Steier schrieb:

      -> Impressum bei Privaten: Bin ich etwas hin und her gerissen

      Ich eher nicht. Zumindest nicht bei PVK, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben.

      Jeder Privatverkäufer stellt bei ebay eigene Inhalte im Rahmen eines Telemediums zur Verfügung. Sei das nun das Galeriebild oder auch die Artikelbeschreibung. Beides hat er (im Idealfall) selbst verfasst oder (weniger ideal) selbst von irgendwoher geklaut. Zwar führt ebay für seine eigenen Inhalte auch ein Impressum, dieses aber auch auf die fremden Inhalte auszudehnen würde bedeuten, dass ebay für diese Inhalte auch die Verantwortung trägt.

      Nun gibt es aber in Deutschland einen Rundfunkstaatsvertrag. Das ist zwar kein Gesetz sondern ein Staatsvertrag der Länder, aber wer meint, ein Staatsvertrag würde keine rechtliche Bindungswirkung entfalten, der kann ja mal probieren, keine GEZ zu zahlen.


      §55 Abs. 1 RStV schrieb:

      § 55
      Informationspflichten und Informationsrechte

      (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

      1. Namen und Anschrift sowie
      2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
      (...)

      Dass es sich bei der AB um "Telemedien" handelt dürfte unstrittig sein. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

      Die AB soll informieren. Elektronisch ist sie. Und Dienst? Nuja, mehr oder weniger, je nach Informationsgehalt... Fakt ist aber, dass sie eine Webseite bzw einen Teil einer solchen darstellt und einen Autor hat. Und Webseiten sind nun mal Teledienste.

      Ich weiss, Du hattest deine Probleme eher im §5 TMG gesehen, weil da was von "geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen" Diensten steht. Aber den brauchen wir gar nicht.

      Interessant ist hier nur noch die Frage, ob es sich bei einer Artikelbeschreibung um einen Zweck handelt, der nicht ausschliesslich persönlichen oder privaten Zwecken dient.

      Mir ist bewusst, dass bei "gelegentlicher Nutzung", also bei sporadisch in geringer Zahl eingestellten Angeboten angeblich teilweise noch ein Grenzbereich bestehen kann, in dem man vielleicht noch davon ausgehen kann, dass schutzwürdige Interessen durch den Plattformbetreiber eventuell noch abgedeckt sein könnten, aber Du weisst ebenso gut wie ich, dass diese Entscheidung aus einer Zeit (1999) stammt, als man noch mit Pierre Omydiar persönlich gemailt hat, wenn man ein Problem hatte.

      Heute dürfte eine Anfrage an ebay zu den Daten eines Verkäufers wegen Rechtsverletzungen regelmäßig mit dem Hinweis auf das VERI-Programm "abgebügelt" werden, was aber andererseits erfordert, dass man selber auch bei ebay angemeldet ist.

      Unstrittig dürfte aber sein, dass jedes ebay-Angebot geschäftlichen (nicht gewerblichen) Zwecken dient. Denn der Verkäufer will ja was verkaufen, er nimmt also mit dem Zweck der Erzielung von Einkünften am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Schon das dürfte gegen die AB als Telemedium zu ausschliesslich persönlichen oder privaten Zwecken sprechen.

      Allerdings hat der Rundfunkstaatsvertrag einen kleinen Haken. Er betrifft nur Personen, die in Deutschland wohnen. Also für Österreicher gilt das schon nicht mehr. Auch nicht für Schweizer oder Amis. Weil die nicht in den Geltungsbereich des Rundfunkstaatsvertrags fallen. Der ist Sache der deutschen Bundesländer.

      Auf diese Art komme ich zu dem Schluss, dass jeder deutsche Privatverkäufer ein "kleines Impressum" führen muss. Bestehend aus Name und Anschrift. Es sei denn, ebay will sich alle Inhalte der Artikelbeschreibungen zu eigen machen. Ist doch schön, wenn hier alles so perfekt reguliert ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert, danke für den ausführliche Stellungnahme. Mir stellt sich eine grundsätzliche Frage: warum möchtest du diese Regelungen nur für eBay? Meiner Überzeugung nach sollte das für alle Plattformen, Anzeigenportale online sowie offline gelten. Oder denkst du darüber anders?



      Wie möchtest du die Herausforderung für Onlineshops lösen?



      • Postident ist im Kontext mit verbotenen Produkten und auch zur Betrugsprävention nachvollziehbar und ich finde die Idee gut!
      • das „kleine Impressum“ hingegen sehe ich als nicht notwendig an, wenn auf der anderen Seite die Identität der Käufer bzw. Verkäufer gegenüber der jeweiligen Plattform sichergestellt ist.





      Für mich stellt sich allerdings jetzt noch die Frage nach der Relevanz. Bisweilen bist du der einzige, der sich zu diesem Thema zu Wort gemeldet hat. Wie sehen das denn die anderen Nutzer?



      Und: wie hoch ist denn der jährliche Schaden, der durch Plattform-, oder Internetbetrug entsteht? Hast du Zahlen?
    • sollte irgendwann mal die Impressumpflicht für private Verkäufer erforderlich sein, würde ich nicht mehr online verkaufen, und mit der Ansicht werde ich wohl nicht alleine sein

      Postident befürworte ich, da ich selbst ID-geprüft bin

      allerdings gibt das auch keine 100% Sicherheit, da es genügend Mitglieder gibt, die nach einem Umzug nur ihre Versandadresse ändern, und nicht ihre Meldeadresse
    • Mark Steier schrieb:

      Mir stellt sich eine grundsätzliche Frage: warum möchtest du diese Regelungen nur für eBay? Meiner Überzeugung nach sollte das für alle Plattformen, Anzeigenportale online sowie offline gelten. Oder denkst du darüber anders?

      Nein, im Grunde denke ich da nicht anders, denn da hast Du recht. Diese Regelungen gelten ja generell für den Versandhandel. Also für ebay-Verkäufer ebenso wie für hood-Verkäufer, für amazon-Verkäufer, ebid, egun, etsy, yatego, eigene Shops und was sonst so alles im Netz rumkrabbelt.

      Für die Umsetzung durch ebay sprechen aber einige Dinge. ebay hat die Marktmacht, solche Änderungen auf breiter Front bei einer Vielzahl von Verkäufern umzusetzen. Der Rest der Plattformen ist im Vergleich dazu vernachlässigbar. Der "Zweite" ist hood. Schon mal davon gehört? ;)

      Amazon dagegen ist anders strukturiert als ebay. Amazon kann heute alle Fremdverkäufer rausschmeissen und existiert trotzdem weiter. Das kann ebay nicht. Bei ebay sind ausschliesslich Dritte unterwegs, die mit der Plattform selber nichts (bzw nicht viel -> brands4friends) zu tun haben. ebay ist also sozusagen das ideale Opfer, weil die nicht anders können, als sich zu beugen, wenn die Zwangsstillegung von Verkäufern zur Debatte steht.

      Ein weiterer ausschlaggebender Punkt ist, dass ich zu ebay einen wesentlich besseren Draht habe als zu Amazon. Bei Amazon kann ich nur normal nach München schreiben, bei ebay nehme ich je nach Bedarf Kontakt mit der Rechtsabteilung, der Geschäftsleitung oder auch OOTP EU und San Jose auf. Um Signalwirkungen zu erzielen ist ebay für mich also der einfachere Weg.


      Mark Steier schrieb:

      Wie möchtest du die Herausforderung für Onlineshops lösen?

      Ich? Gar nicht. Ich verkaufe weder Schnaps noch Zigaretten. :D

      Der einzelne Onlineshop hat hier tatsächlich ein Problem. Denn entweder lässt der sich von jedem Käufer eine beglaubigte Kopie des Persos zuschicken (was gem. §6 Abs. 2 i.V.m. §2 Nr 13 Geldwäschegesetz sowieso geboten ist, wenn der Käufer mit Paypal zahlen möchte) oder er verkauft nur noch an Käufer, die wenigstens einmal da waren und sich ausgewiesen haben. Oder er führt ebenfalls Postident ein. Ersatzweise reicht auch ein beglaubigter Auszug aus dem Melderegister. Es steht ihm auch frei, diese Artikel gar nicht im Sortiment zu haben. Das subsumiere ich mal unter unternehmerische Freiheit.


      Mark Steier schrieb:

      Postident ist im Kontext mit verbotenen Produkten und auch zur Betrugsprävention nachvollziehbar und ich finde die Idee gut!

      Dazu stehe ich auch erweitert mit ebay in Verbindung. Derzeit versuche ich sie davon zu überzeugen, dass die Verkaufserlaubnis an die überprüften Accountdaten geknüpft wird. Also nicht nur an die Adresse, Mailaddi und Telefonnummer sondern z.B. auch noch an die Daten aus der Kaufabwicklung.

      Es ist nämlich wenig sinnvoll, einen Account abzuphishen, wenn man durch die Änderung der Bankdaten oder der PP-Adresse in der KA die Verkaufserlaubnis verliert und sie erst wieder über eine der in der Vergangenheit verifizierten Kontaktmöglichkeiten freischalten muss, die natürlich dann nicht geändert worden sein darf. Das müsste bzw sollte dann aber eben in Verbindung mit Postident für Verkäufer geschehen. Dass es entsprechende Routinen in den Tiefen der Software gibt weiss jeder, der seinen Postidenthaken mal mit einer Änderung der Telefonnummer oder der Mailadresse verdaddelt hat. Die Software für eine entsprechende Rechteverwaltung ist also grundsätzlich vorhanden.

      Postident für Käufer dagegen würde ein Stück weit gegen Dummpusher helfen. Nicht viel, aber wenigstens ein bisschen. Ausserdem bräuchte man das dann eben für die Ü18-Angebote.


      Mark Steier schrieb:

      das „kleine Impressum“ hingegen sehe ich als nicht notwendig an, wenn auf der anderen Seite die Identität der Käufer bzw. Verkäufer gegenüber der jeweiligen Plattform sichergestellt ist.

      Das Problem dabei ist, dass ich den RStV ja nicht erfunden habe. Dir ist vermutlich aufgefallen, dass ich da auf die Seite des Landes Baden-Württemberg verlinkt habe, auf der die ganzen Landesgesetze stehen. Bundesrecht ist das nämlich nicht. Und Du erwartest ja nicht ernsthaft, dass sich ein US-Konzern wie ebay auch noch mit deutschen Landesgesetzen auskennt, wenn sie schon vom Bundesrecht keine Ahnung haben. Das musste ich selbst einem Richter noch beibringen, als ich mal wegen eines Bußgeldbescheids für einen abgelaufenen Perso vor Gericht gegangen bin. Das Landespersonalausweisgesetz BaWü sagt zwar, dass das eine OWi ist, belegt diese aber ausdrücklich nicht mit Bußgeld... ;)

      Zurück zum "kleinen Impressum". Das ist für den PVK fällig und hat den selben Grund wie beim gewerblichen Verkäufer. Und den selben wie das Namensschild an der Ladentüre. Der private ebay-Verkäufer stellt eindeutig eigene Inhalte ins Netz um damit den Verkauf einer Ware zu bewirken. Damit ist er für diese Inhalte auch verantwortlich. Ich sagte ja schon, dass Du in Richtung LG Koblenz schielst. Es geht dabei nicht darum, ob die Identität gegenüber dem Plattformbetreiber nachgewiesen ist sondern darum, dass der Käufer überprüfen kann, mit wem er es zu tun hat, bevor er einen rechtsgültigen Vertrag an der Backe hat.

      Der zweite Grund der dafür spricht ist der Umstand dass viele PVK eben nicht eigene Inhalte ins Netz stellen sondern geklaute. Ich persönlich grinse mir alerdings einen, wenn ich mal wieder sehe, dass jemand meine Bilder klaut. Geklaut wird ja nur da, wo es sich lohnt. Und wenn die Bilder dann nicht zum gelieferten Artikel passen ist das dessen Problem.

      Die Frage ist aber, ob ebay sich die Verantwortung für den Bilderklau ans Bein binden will, weil sie ihn zumindest billigend in Kauf nehmen. Meines Wissens ist das VERI-Programm an eine Mitgliedschaft bei ebay gekoppelt und die Faxnummer der Rechtsabteilung von ebay (also die mit 030/8019-...) hat auch nicht gleich jeder parat. Für diesen Fall ist das Impressum nach RStV schliesslich gedacht. Damit man eine Rechtsverletzung durch die Inhalte des Angebots beim Verantwortlichen direkt abstellen kann.


      Mark Steier schrieb:

      Für mich stellt sich allerdings jetzt noch die Frage nach der Relevanz.

      Da kann ich mich nur nochmal wiederholen. Ich mache die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht. Verantworlich dafür bin ich natürlich mittelbar zu einem ganz kleinen Teil, denn ich war ja auch wählen.


      Mark Steier schrieb:

      Und: wie hoch ist denn der jährliche Schaden, der durch Plattform-, oder Internetbetrug entsteht? Hast du Zahlen?

      Nur veraltete. 0,1% der Transaktionen auf ebay sind derart "problembehaftet" wenn man SGS mal glauben will. Nehme ich nun den Umsatz von ebay zur Hand (2015: ca 13 Mrd USD) und rechne den auf die grob 10% Provision um, die diesen Umsatz überwiegend ausmachen und vernachlässige dabei gröblich, dass sich diese 0,1% der "problembehafteten" Transaktionen vermutlich nicht gleichmäßig auf alle Transaktionen zwischen einem und +zehntausend Euro Verkaufserlös verteilen sondern eher im höherpreisigen Bereich liegen, dann komme ich für 2015 alleine für ebay auf den vernachlässigbaren Betrag von rund 130 Millionen USD. In der Realität dürfte es um einiges mehr sein. Wenn ich z.B. die 0,1% Transaktionen im Bereich von 10 Euro Erlös annehme, liegt die Zahl weltweit bereits bei 1,3 Milliarden, bei 0,1% Transaktionen mit durchschnitllich 100 Euro Erlös ist der Schaden bereits so hoch wie der Gesamtumsatz von ebay. Nicht eingerechnet sind dabei die Transaktionen, die gar keine sind, weil an ebay vorbei getätigt, was ja bei Luftware nicht wirklich ein Problem darstellt. Da muss ein alter Finanzminister lange für stricken.

      Und nun überleg dir selber, in welchem Produkt- bzw Preissegment Du am ehesten die 0,1% Betrüger vermuten würdest und wie da gefühlt der durchschnittliche Erlös ist. Aber das sind reine Zahlenspiele, ebay selber rückt ja ausser seinen Bilanzen schon lange nichts mehr raus. Selbst die Zahlen wie viele Verkäufer auf ebay unterwegs sind, sind seit mindestens einem Jahr aus den Pressemeldungen raus.


      hasjana schrieb:

      sollte irgendwann mal die Impressumpflicht für private Verkäufer erforderlich sein, würde ich nicht mehr online verkaufen

      Öhhhmmm.... ist schon. Du hältst dich nur nicht dran. ;)


      hasjana schrieb:

      und mit der Ansicht werde ich wohl nicht alleine sein

      Bist Du nicht. Macht meines Wissen nach keiner. Nicht mal ich. Allerdings habe ich einen guten Grund dafür. ebay hat mir nämlich vor Jahren mal Angebote gelöscht. Veröffentlichung von Kontaktdaten im Angebot - da haben sie irgendwie was dagegen. :D

      Und welche Ausrede hast Du? :saint:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es gibt doch für neue Ebay Mitglieder eine Schufaprüfung über die Ebay die Adresse prüft.
      Auch mit einem Post ID Verfahren wird es keine so voiel bessere Sicherheit geben.
      Ausserdem , wer darf dann für das Verfahren die kosten übernehmen. Das holen die sich doch dann wieder von den kleinen privaten Verkäufern.

      Ein Impressum das öffentlich gezeigt wird, finde ich nicht wirklich hilfreich. Wenn die Plattformen die Daten haben können diese doch im Falle eines Falles geholt werden.
      Aber wenn in einer Auktion steht zb. das Herr X aus XY mit Angabe der kompletten Adresse einen nagelneuen LED TV 60 Zoll verkauft der in der Garage steht,
      wird dieser dort bestimmt nicht lange stehen.

      Es ist finde ich viel wichtiger Plattformen dazu zu bekommen das diese Ihre Mitglieder verpflichten nur noch über sichere Zahlungsarten zu verkaufen.
      Oder was meint Ihr ?
    • DerComChris schrieb:



      Es ist finde ich viel wichtiger Plattformen dazu zu bekommen das diese Ihre Mitglieder verpflichten nur noch über sichere Zahlungsarten zu verkaufen.
      Oder was meint Ihr ?

      also ich nutze sowohl als Verkäuferin als auch als Käuferin ausschließlich die Überweisung von Bankkonto zu Bankkonto - finde ich sicher genug, mag aber auch daran liegen, daß ich mir als Käuferin meine Verkäufer genau anschaue und nicht blindlings auf Geiz-ist-Geil-Angebote reinfalle geschweige denn den neuesten Elektronikkram, Gold oder was auch immer über ebay kaufe und als Verkäuferin zusehe, daß in meinen Angeboten auch der kleinste Kratzer beschrieben wurde, sodaß die Käufer bzgl. des Zustands des Artikels entscheiden können, ob sie kaufen oder nicht

      die Käufer haben meistens die Möglichkeit zwischen verschiedenen Versandarten zu wählen und ich weise auch darauf hin, daß ich als private VK nicht für einen Versandverlust hafte, sofern dieser unversichert erfolgt ist - wobei jetzt nach über 16 Jahren eBay und auch vorherigem sammlungsbedingtem weltweitem Verschicken (auch ohne Nachweis) tatsächlich der erste Versandverlust aufgetreten ist - allerdings bei einem DHL-Paket innerhalb D, und selbstverständlich hat der Käufer das Geld in diesem Fall zurückerhalten

      sollte eBay der Meinung sein, jeder müsse PayPal oder mal wieder ein neues Zahlverfahren anbieten > Danke, die Zeit war nett bei eBay, das war's dann allerdings auch für mich

      wenn ein Verkäufer vorsätzlich betrügen will, kann er das auch mit PayPal, und für Käufer, die kostenlos einkaufen wollen, gibt die Spielwiese eBay jetzt schon genügend Artikel her
    • DerComChris schrieb:

      Es gibt doch für neue Ebay Mitglieder eine Schufaprüfung über die Ebay die Adresse prüft.

      Dann mal im Klartext für dich: nein, gibt es nicht!


      DerComChris schrieb:

      Auch mit einem Post ID Verfahren wird es keine so voiel bessere Sicherheit geben.

      Es wird dann zumindest schwer, sich als Baron von Münchhausen anzumelden. Es sei denn man heisst so.

      hasjana schrieb:

      sollte eBay der Meinung sein, jeder müsse PayPal oder mal wieder ein neues Zahlverfahren anbieten > Danke, die Zeit war nett bei eBay, das war's dann allerdings auch für mich

      Das Thema Paypal wird sich in den nächsten Jahren auch erledigen. Für fünf (nein, jetzt noch vier) Jahre muss ebay das noch so pushen, dass wenigstens 80% der weltweiten ebay-Transaktionen über PP laufen. Danach wird ihnen relativ egal sein, was mit PP passiert.

      Vorausgesetzt, Paypal gibt es bis dahin noch.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.