Reingefallen bei Ebaykauf

    • Reingefallen bei Ebaykauf

      Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

      Ich habe bei Ebay einen Mantel mit dieser Beschreibung ersteigert.

      Hier verkaufe ich einen wunderschönen Dufflecoat von Hallhuber. Ich
      hatte ihn teuer gekauft, weil er einfach wunderschön ist, habe jedoch
      zugenommen, so dass er nicht mehr passt. Nun hängt er schon seit einem
      Jahr im Schrank und es ist Zeit ihn schweren Herzens abzugeben - er ist
      einfach wunderschön, fühlt sich fantastisch an und das Rot ist das
      Schönste! Es ist ein schönes edles Rot, schön satt so wie auf dem ersten
      Foto zu sehen ist.

      Der Mantel kam bei mir an, hat Flecken, die Naht am Futter geht auf und ein Knopf ist auch locker.
      Bezahlt habe ich mit Überweisung.

      Jetzt habe ich die Verkäuferin schon zweimal angeschrieben gerade eben, dass ich ungern meinen Anwalt wegen 50 Euro bemühen möchte.

      Bei Ebay habe ich einen abweichenden Artikel gemeldet.
      Heute nochmal dort angerufen und die Dame sagte sie schreibt die Verkäuferin an, sie soll Kontakt zu mir aufnehmen.

      Was mach ich jetzt wenn sie sich nicht meldet?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Penny schrieb:

      Der Mantel kam bei mir an, hat Flecken, die Naht am Futter geht auf und ein Knopf ist auch locker.

      Bezahlt habe ich mit Überweisung.
      Und du kannst beweisen das dies alles schon bei Versand so war und nicht erst danach passiert ist ?

      Und davon mal ab, gebrauchte Kleidung ist keine Neuware und da muss man mit solchen Mängeln* rechnen wenn nichts gegenteiliges angegeben ist.

      * zumindest bei dem Knopf, bei den Flecken/Naht kommt es dann doch auf die Ausprägung an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Naja Flecken, Naht öffnet sich und lockerer Knopf gehört nicht gerade so wie in der obigen Beschreibung gelesen.

      @Penny
      Meine ganz persönliche Meinung; reagiert die Verkäuferin nicht würde ich die rote reindrücken und selber schauen aus dem Mantel das beste zu machen. Vielleicht bekommst die Flecken raus, die Naht nachgearbeitet und den Knopf wieder per Handnaht ranngesetzt. Denn die Alternative kennst du bereits, du müsstest ansonsten über den zivilrechtlichen Weg gehen, kostet Zeit und Nerven und ich glaub so wie ich dich kenne wirst du kein Bock darauf haben. Dann hattest jetzt mal nen Fehlgriff, dafür sind die nächsten Käufe wieder ganz tolle Treffer die einem Freude bereiten :)
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    • Hallo Schumiline :)

      die Antwort kam gerade

      tut mir leid, dass der Mantel Ihnen nicht gefällt. Ich habe ihn in einem
      guten gebrauchten Zustand verschickt und er wurde auch als gebraucht
      deklariert. Da es sich um ein Privatverkauf handelt, kann ich keine
      Rücknahme gewährleisten.

      Ich habe ihr zurückgeschrieben, sie irrt sich da der Mantel Mängel hat die auch ein privater Verkäufer nicht ausschließen kann.
      Ich denke so lieg ich doch richtig.

      Das waren an einem Tag zwei Fehlgriffe, der Andere wird, hoffe ich gerade über Paypal geregelt.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Hallo Pandora,
      die Ausprägung ist wirklich sehr ausgeprägt.
      Der Knopf ist ja bei diesem Mantel leider kein normaler Knopf.
      Ich habe sofort nach dem Auspacken Fotos gemacht und einen abweichenden Artikel gemeldet.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Pandora schrieb:

      Penny schrieb:

      Der Mantel kam bei mir an, hat Flecken, die Naht am Futter geht auf und ein Knopf ist auch locker.

      Bezahlt habe ich mit Überweisung.
      Und du kannst beweisen das dies alles schon bei Versand so war und nicht erst danach passiert ist ?
      Und davon mal ab, gebrauchte Kleidung ist keine Neuware und da muss man mit solchen Mängeln* rechnen wenn nichts gegenteiliges angegeben ist.

      * zumindest bei dem Knopf, bei den Flecken/Naht kommt es dann doch auf die Ausprägung an.

      auch wenn gebrauchte Kleidung keine Neuware ist, muß man mitnichten mit solchen Mängeln rechnen, wenn nichts gegenteiliges angegeben ist

      im Gegenteil: alle Gebrauchsspuren / Beschädigungen etc. sind im Text zu erwähnen, da kann der Verkäufer sich auch nicht einfach auf den Artikelzustand "gebraucht" berufen (schon eBay schreibt dazu: "Gebraucht: Artikel wurde bereits getragen. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers")

      gerade im Angebot mal angeschaut, die Bilder geben da auch nicht viel her, 1x Katalogfoto und 2 nicht besonders gute weitere Bilder

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hasjana ()

    • Wenn du schon eBay zitierst, dann aber auch komplett und nicht nur die ersten und letzten drei Wörter dieser Definition...

      "Gebraucht
      Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers"

      Und das ist dann auch der Vergleich Äpfel mit Birnen in dem Artikel von Penny, das Boot war nicht seetüchtig und ist damit eben weder in gutem Zustand noch funktionsfähig. Und wie das Boot genau beschrieben war wissen wir, zumindest ich, auch nicht. Denn bei dem Urteil geht es um die Beschaffenheitsvereinbarung und dies habe ich nie bestritten, sonder die Auslegung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ;)
    • Aber in dem Urteil steht auch:

      Das Urteil bedeutet in der Praxis, dass auch private Verkäufer über die Eigenschaft der von ihnen zum Verkauf angebotenen Waren wahre und vollständige Angaben machen müssen. Wer ein gebrauchtes Auto verkauft, darf weder Schäden und Mängel verschweigen, noch darf er beispielsweise falsche Angaben zum Kilometerstand oder der Anzahl der Vorbesitzer machen
      Macht er dennoch falsche Angaben, dann ist ein in der Angebotsbeschreibung formulierter Ausschluss der Gewährleistung unwirksam. Er muss die Schäden auf seine Kosten beseitigen oder das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurück nehmen. Sind dem Verkäufer die Mängel bekannt und verschweigt er sie absichtlich, kann sogar ein Strafverfahren wegen arglistiger Täuschung drohen.

      Und die Angaben von ihr waren nicht wahr und auch nicht vollständig

      jetzt zum Boot noch ein Auto ;)
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Penny ()

    • Pandora schrieb:

      Wenn du schon eBay zitierst, dann aber auch komplett und nicht nur die ersten und letzten drei Wörter dieser Definition...
      "Gebraucht
      Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers"

      Das ist die Zustandsbeschreibung in den z.B. Technik-Kategorien.

      pages.ebay.de/help/sell/contextual/condition_1.html

      Für Bekleidung gilt, wie von hasjana geschrieben:

      pages.ebay.de/help/sell/contextual/condition_2.html
      - Lesen gefährdet die Dummheit -
    • Ich bin mir sehr sicher, sie war sich bewusst in welchem Zustand sich der Mantel befindet.

      Ich bin nicht bereit diesen Mantel zu reinigen und das Futter und den Knopf nähen zu lassen.
      Die abgewetzen Stellen gehen davon auch nicht weg.

      Wenn ich einen Anwalt einschalte, muss sie dessen Rechnung bezahlen?

      Außerdem habe ich den Vertrag mit einem anderen bei ebay hinterlegten Namen geschlossen.
      Dieser wurde nicht geändert, sie ist inzwischen verheiratet.
      Hat das auch irgendwelche Auswirkungen zu dem geschlossenen Kaufvertrag?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Das verschieden Definitione von "gebrauchten Zuständen" sinnvoll sind, liegt doch in der Natur der Sache, bei technischen Geräten habe ich einen anderen Anspruch an die "äußere Erscheinung" als bei ausgerechnet "Mode", deren Erfüllung von "Gebrauchstüchtigkeit" eben nicht nur ist, dass sie bedeckt und wärmt/kühlt/schützt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"