Abmahnung durch die bekannte Kanzlei Frommer

    • Abmahnung durch die bekannte Kanzlei Frommer

      Heute finde ich, zu meiner großen Freude, eine Abmahnung in meinem Briefkasten, angeblich wurde über meinen Anschluß am 29.3.2016 innerhalb des Zeiraumes von: 2.42.51 bis 2.43.49 das Werk Point Break
      zum Upload angeboten.
      Keine Ahnung, um was für einen Film es sich handelt. Noch merkwürdiger finde ich die angebliche Uploadbereitstellung mitten in der Nacht für weniger als eine Minute.
      Ich war zu der Zeit nicht zu Hause, das kann ich nachweisen.

      Meine Kinder (beide volljährig) waren zu Hause, ebenso ein Freund meiner Tochter.Alle drei sind von mir hinreichend belehrt worden, dass Filesharing illegal ist und sie es nicht dürfen, was beide auch sicher verstanden haben, wir hatten ja vor einigen Jahren bereits einmal das Problem und ich glaube schon an den erfolgten Lerneffekt.

      Keiner meiner Kinder hat Torrent auf dem Computer.
      Dann hatte noch ein Kollege Zugang zum INternet, der zu der Zeit bei mir in der unteren Wohnung wohnte.

      Was soll ich jetzt tun? Anwalt, modifizierte Unterlassungserklärung, welchen Anwalt würdet Ihr empfehlen, gerne per PN.

      Zahlen sehe ich bei einer solch absurden Situation nicht ein, wie gesagt, ich war nachweislich nicht da, alle anderen im Haus anwesenden waren mehrfach von mir belehrt worden.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Die ersten beiden Fragen wären:
      1.) gehört die behauptete IP überhaupt zum Adressbeeich deines Providers?
      2.) Falls ja: Kannst Du in deinem Router überprüfen, welche IP Du zum fraglichen Zeitpunkt hattest? Ist ja noch nicht zu lange her. In der Fritz-Box z.B. steht die unter "Ereignisse" und ich könnte da problemlos sehen und ausdrucken, welche IP ich zu dem Zeitpunkt hatte.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich würde mich da zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht fragen, wie glaubwürdig und fehlerfrei das Loggen war.
      Um rechtlich die Kuh erst einmal vom Eis zu kriegen, würde ich eine mod. UE rausschicken und den Wiederholungsfall
      damit ausschliessen.

      Ist die UE richtig formuliert, besteht für die Gegenseite ja auch kein Grund, diese abzulehnen.
      Alles andere könnte man ja direkt im Anschluss klären.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Nun, er gibt den richtigen Provider an, in der Fritz Box nachsehen, wie geht das bitte?

      ich habe kein Problem, eine modifizierte UE zu schicken, aber ich ärgere mich, dass ich für etwas zahlen soll, nämlich den Anwalt oder woher soll ich sie sonst bekommen.

      Meinen kurzzeit Mieter konnte ich noch nciht befragen aber meine Kinder und ihr Besuch sagen alle, sie hätten kein Torrent auf ihrem Computer und um die Zeit nachdem sie vorher gemeinsam einen Film gesehen haben, geschlafen, glaube ich auch, mein Sohn mußte am nächsten Tag früh raus zu seinem Flieger
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    • mijanne2007 schrieb:

      ch habe kein Problem, eine modifizierte UE zu schicken, aber ich ärgere mich, dass ich für etwas zahlen soll, nämlich den Anwalt oder woher soll ich sie sonst bekommen.
      gibts doch für umme: rechtsanwalt-metzler.de/modifi…lassungserklarung-muster/

      so eine hatte ich auch schon benutzt, vielleicht findest du ja noch andere Betroffene, die im speziellen Fall mehr wissen!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • da haben wir auf der Seite ja schon einen Link zum "Waldorf Frommer" - ist das deiner?

      http://www.rechtsanwalt-metzler.de/filesharing-abmahnung/waldorf-frommer/ schrieb:

      Waldorf Frommer verlangt daher von dem Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung („Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags“) sowie die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren.Richtig ist zwar, dass aufgrund der begangenen Rechtsverletzung nach der Rechtsprechung eine erste Vermutung dahingehend besteht, der Anschlussinhaber persönlich habe die Rechtsverletzung begangen. Der Anschlussinhaber haftet jedoch nicht für Schäden, die Dritte verursacht haben. Er hat auch nicht zu beweisen, dass Dritte für die Rechtsverletzung verantwortlich waren, sondern muss lediglich die erste, für seine Täterschaft sprechende Vermutung erschüttern, indem er plausibel und substantiiert einen alternativen Geschehensablauf darlegt. Kann er das, besteht kein Schadensersatzanspruch zugunsten der Abmahnkanzlei.
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    • Interessant ist, dass meine Fritz Box erst ab 4.30 Morgens noch nachvollziehbare Verbindungen ergibt, der Zeitraum vorher fehlt.
      Aber von dem Zeitpunkt bis 7.30 Morgens, einer Zeit, zu der meine Kinder mit Sicherheit noch geschlafen haben hat eine immer identische MAC Adresse circa 40 mal versucht, sich bei mir einzuloggen. Ich kann auch einen mir völlig unbekannten Computer in meiner Verzeichnisliste finden

      Was mir auch ein Rätsel ist, wie soll man in weniger als einer Minute einen Film zum Download anbieten??????
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    • Das wird als gegeben gesehen, denn in dem Moment, wo man irgendetwas "runterläd" besteht über die AGB die Bereitschaft zum Tausch/Angebot, das reicht.
      Aber wie bekommt ein anderer Zugriff auf euer "Heimnetz"

      Ist das nicht mit einem absolut sicheren Passwort geschützt? bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemi…tsicherheit_27012011.html
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    • Es waren über 100 Mal, nochmal nach cem Ausdrucken nachgesehen, es waren vergebliche Einloggversuche, nur finde ich es in diesem Zusammenhang seltsam. Seltsam finde ich auch, zu welcher Uhrzeit diese erst nachzuvollziehen sind.

      Abgesehen davon, mir wird ja vorgeworfen, den Film zum Download angeboten zu haben.

      Die Sache sieht jetzt so aus: ich war nicht anweend, kann ich auch beweisen.

      Meine beiden Kinder sowie unser Gast sagen einstimmig, sie hätten
      a. weder torrent
      noch
      b. Filesharing betrieben.

      Über die Folgen und Illegaliät waren alle vorher aufgeklärt, wir sind ja vor Jahren einmal abgemahnt worden.
      Bezüglich meines Mieters, den werde ich noch fragen, allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand, der um 6 Uhr aufstehen muß um 3 Uhr Nachts für weniger als eine Minute Kinderspielchen treibt.
      Ich finde das Ganze jedenfalls mehr als seltsam, aber meine Einstellung zu Abmahnanwälten ist ja hinreichend bekannt.

      Denke immer an die Meinung eines Freundes, wenn man als Anwalt nichts taugt, wird man Abmahnanwalt.
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    • mijanne2007 schrieb:

      für weniger als eine Minute Kinderspielchen treibt.
      das reicht ja und es ist egal ob Up oder Down geladen wurde:

      http://ra-riegger.com/faq-zur-filesharing-abmahnung/ schrieb:

      Spielt es eine Rolle, wenn Werke nur herunter geladen wurden, aber nicht an Dritte angeboten wurden?
      Nein. Auch der bloße Download für rein private Zwecke aus einem Filesharing-Netzwerk ist nicht er-laubt. Denn Privatkopien dürfen nicht aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen hergestellt werden. Zudem ist zu beachten, dass bereits rein technisch in der Regel zumindest während des Downloadvorgangs die Teile der Datei, die bereits auf dem eigenen Rechner gespeichert sind, auch anderen Nutzern des Netzwerkes zugänglich sind. Es findet somit stets auch ein (gegebenenfalls kurzer und nur teilweiser) Upload statt, der urheberrechtlich ebenfalls untersagt ist. Ob der Nutzer hier einwenden kann, er habe dies (technisch betrachtet) nicht gewusst, ist fraglich.
      aber alles steht und fällt mit der Genauigkeit der IP-Adresse und es hängt daran, wie sicher du sein kannst, dass dein Netzwerk nicht für jemanden offen war, der sich von der Straße aus z. B. in dein Heim-Netzwerk einloggen konnte
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    • Nun, was vor 4.30 an dem Tag passiert ist kann ich aufgrund mangelnder Aufzeichnung nicht wissen, die sind bekanntlich verschwunden, was ich aber feststellen kann ist, dass zumindest von der Zeit bis 7.30 morgens circa 100 vergebliche Versuche gestartet wurden. Meine Box ist WPA2-PSK verschlüsselt
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    • Den Schadensersatz kannst Du abbügeln. Wichtig ist vor allem, nichts zuzugeben - ein "Ich weiß, welches Kind es war, aber ich sag's nicht" führte lt. einem relativ aktuellem Urteil zum Schadensersatz.

      Einfach einen plausiblen alternativen Tathergang schildern. Die Logfiles aus dem Router halte ich für nicht sehr nützlich; bei tausenden Abmahnungen jeden Monat sind diese A*wälte auch auf sowas vorbereitet.

      Mit der mod. UE wäre ich auch vorsichtig; du kannst nicht unterlassen, was dritte über deinen Anschluss treiben, ergo dürftest du dann niemandem mehr einen Zugang zu deinem Anschluss anbieten: Hat derjenige, der es war, nämlich noch Fragmente dieses Films in seinem Uploadverzeichnis, und die scannen das wieder, bist du völlig am A***

      Das beste wäre wohl wirklich, du beißt in den sauren Apfel und holst dir fachkundige Unterstützung...
    • die Frage ist doch auch, wie präzise können überhaupt IP-Daten zugeordnet werden!?

      Da gabs doch schon ganze Filme drüber, erstens kann man sich fremde IP-Daten überziehen, zweitens waren mal bei der Übermittlung (ich meine Telekom) seitenweise die Daten in der Spalte verrutscht und ähnliches mehr.

      http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html schrieb:

      Die neunte große Strafkammer begründete das mit der mangelhaften Beweiserhebung und führte dazu aus: „Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP-Adressen-Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können.“ Was die Staatsanwaltschaft Köln dem Gericht mitteilte, wirft ein völlig neues Licht auf die angeblich so beweissichere Datenerhebung. Bei einigen Verfahren habe „die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 Prozent aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 Prozent betragen.“ Das Gericht erklärt sich diese Fehlerquote mit „Zuordnungsproblemen durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme.“
      Darauf würde ich erstmal bestehen, und das untermauern mit dem Beweis der Abwesenheit.

      Das Problem wär bei genauerer Untersuchung die verschwunden Logfiles deiner Box:

      http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html schrieb:

      Doch es gilt zu berücksichtigen, dass Log-Dateien für Juristen weit weniger hohen Beweiswert haben als für Techniker. In der Regel handelt es sich um simple Textdateien, die im Nachhinein leicht zu manipulieren sind.
      so wenig beweiskräftig die wären, wenn sie belegen würden, dass keiner eingeloggt war, so ist doch ihr zeitweise Fehlen widerum verdächtig.

      ES SEI DENN (verschwörungstheoretisch) die wären bei eben dem zivilrechlichen Auskunftsverfahren von der Telekom (z. B.) ferngelöscht worden, bei dem sie die Daten dem Auskunftsberechtigten ausgeliefert haben:

      http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html schrieb:

      Die Provider dürfen IP-Adressen – wenn überhaupt – nur zeitlich begrenzt speichern. In der Regel werden die Adresszuordnungen nach sieben Tagen gelöscht. Diese Frist wird im Fall eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens verlängert. Erhält ein Gericht im Antrag IP-Adressen, bittet es den Provider, die Zuordnung zum Anschluss ausnahmsweise länger aufzubewahren („Quick Freeze“). Ist der Antrag per Beschluss genehmigt und die Auskunft an den Rechteinhaber erteilt, muss der Provider die Daten aber sofort löschen. Dass dies auch so gehandhabt wird, bestätigte der Konzerndatenschutz der Deutschen Telekom auf Anfrage. Man könne im Nachhinein lediglich mitteilen, ob zu einer IP-Adresse „dem Grunde nach eine Auskunft geleistet“ wurde. Obwohl für den Betroffenen unvorteilhaft, ist dieses Verfahren juristisch in Ordnung, da nach der Auskunft für den Provider kein Grund mehr besteht, die Daten zu speichern. Für den unschuldig Verdächtigten führt dies allerdings zur bizarren Situation, dass er im Unterschied zu den Rechteinhabern keine Möglichkeit mehr hat, auf die ihn betreffenden Daten im Nachhinein zuzugreifen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • und wenn du am Sammeln der Beweise für ein "alternatives Szenario" bist:

      pcgameshardware.de/Internet-Th…unft-IP-Adressen-1101600/

      "U+C-Abmahnungen: Mögliche Hintergründe zur Herkunft der IP-Adressen aufgedeckt"



      mijanne2007 schrieb:

      Meine Box ist WPA2-PSK verschlüsselt
      aber ist auch das voreingestellte Passwort sicher ersetzt worden?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • mijanne2007 schrieb:

      Ich kann auch einen mir völlig unbekannten Computer in meiner Verzeichnisliste finden

      Das kann auch ein Smartphone oder ein Tablet sein, falls sich deine Kinder oder deren Freunde zuhause über das Smartphone oder Tablet via W-Lan mit dem I-Net verbinden.

      mijanne2007 schrieb:

      Was mir auch ein Rätsel ist, wie soll man in weniger als einer Minute einen Film zum Download anbieten??????

      Mir scheint es sicher, dass ein Torrent der Übeltäter ist.
      Dazu muss man wissen, dass ein hierbei das File (Videodatei) segmentiert heruntergeladen wird, die vollständigen Segmente 'chunks' dem 'tracker' gemeldet und wieder zum Upload angeboten werden. Dazu wird auch die momentane IP übermittelt.
      Die Grösse der chunks kann, je nach Torrent variiren. Dies kann auch die kurze Uploadzeit erklären, falls es nur ein oder zwei 'chunks' waren.
      Die Bereitstellung des Uploads, eben dieser 'chunks' (Download für die 'Leecher') ist der Knackpunkt.
      Wie schon gesagt, kann das auch eine App auf einem Smartphone oder einem Tablet sein.

      Dass die Logdaten verschwunden sind, liegt vermutlich daran, dass die ältesten Einträge durch neue überschreiben werden. 'Wrap around Datei'.
      Auch bei mir im Log finde ich täglich unzählige Anmeldeversuche die fehlgeschlagen sind. Das können Nachbarn sein, oder auch Smartphones, die versuchen einen Hotspot zu finden.

      Zur Vorbeugung:
      1. Sichere in regelmässigen Abständen dein Log.
      2. Mach dein W-Lan unsichtbar.
      3. Ändere in regelmässigen Abständen deinen WPA-Schlüssel.
      4. Stelle sicher, dass der WPA-Schlüssel nicht weitergegeben wird.
      5. Stelle sicher, dass bei keinem Smartphone oder Tablet die Hotspot/Tethering Funktion aktiviert ist.

      Gruß Zentauer
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.
    • Ich habe es jetzt mal nachgezählt, von 4.37 Morgens bis 7.30 Morgens fanden 340 ungültige WLAN Geräte Anmeldungen statt, ein Schelm, der schlechtes dabei denkt.
      Das sieht mir sehr danach aus, dass jemand verhindern wollte, dass der Log um 2.43 noch gefunden werden kann.
      All diese vergeblichen Einlogversuche fanden über die gleiche MAC Adresse statt.
      Der unbekannte android hat die gleiche Kennung wie die MAC Adresse und ist definitiv nicht von meinen Kindern oder Gästen-
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)