Alte ebay-Auktion rekonstruieren

    • Alte ebay-Auktion rekonstruieren

      Hallo zusammen,

      vor kurzem hat mich ein freundlicher ebay User darauf hingewiesen, dass ich noch schadensersatzpflichtig bin, da ich im Jahr 2013 eine ebay Auktion vorzeitig beendet habe.

      Das Schreiben vom Gericht kam umgehend.

      Habe danach telefonisch Kontakt zu ebay aufgenommen. Wie ein Sachbearbeiter beim Amt "wolle man es weiterleiten".
      Tage darauf keine Antwort und noch einmal das gleiche Spiel. Danach habe ich die costumerhelp_de@ebay.com angeschrieben. Zuerst schrieb man mir zurück, dass ich mit der bei ebay hinterlegten Mailadresse schreiben solle, danach kam dann eine Mail, in der es hiess, dass (m)ein Anwalt diese Unterlagen in laufenden Verfahren anfordern darf.

      Ich bin von "Kundenhotlines" und vermeintlichen "Servicecentern" ja echt viel gewöhnt, aber die Klappskallen die sich hinter den Mailadressen bei ebay verstecken sind echt die Härte.


      Mir rennt ein wenig die Zeit weg. Um genau zu sein sind es - nach der Tagelangen Hinhaltetaktik - noch knapp 72 Stunden.

      FRAGE: woher bekomme ich Text, ggf. Beendigungsgrund von meiner damaligen Auktion.

      Vielen Dank. Grüße KvW
    • Kai_vom_Wald schrieb:

      vor kurzem hat mich ein freundlicher (...)

      Das Schreiben vom Gericht kam umgehend.

      (...)Mir rennt ein wenig die Zeit weg. Um genau zu sein sind es - nach der Tagelangen Hinhaltetaktik - noch knapp 72 Stunden.

      Ich will ja nicht rumkritisieren, aber kann es sein, dass Du die ganze Geschichte erst mal hast schleifen lassen?

      Was passiert in 72 Stunden? Irgendein ziviler Fristablauf? Muss bis dahin die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft bei Gericht sein? Ist da die Verhandlung?

      Nächste Standardfragen.
      1.) Wer ist der Anspruchsteller?
      2.) Um was für einen Artikel geht es?
      3.) Um welchen Betrag geht es?
      4.) Wieso hast Du die Auktion tatsächlich abgebrochen?
      5.) Hast Du denn einen Anwalt, der für so einen Streitwert arbeitet?
      6.) Hat der Käufer den Artikel überhaupt schon bezahlt?
      7.) Kannst Du für den Artikel heute eine Ersatzbeschaffung vornehmen?
      8.) Wenn ja, zu welchem Preis?
      9.) WIeso ist in der Klageschrift kein Screenshot dabei?
      10.) Was hast Du dem verhinderten Käufer bisher geschrieben? Und was der dir?

      Weniger Standard, weil meistens durchgehend mit nein beantwortet:
      11.) Hast Du einen eigenen Ausdruck/Screenshot der Auktion?
      12.) Hast Du noch die Mail mit dem Abbruchgrund bei dir gespeichert (Wenn nein, wieso nicht?)


      Mit ebay hast Du die Mailadresse zwar falsch geschrieben, aber passt schon: costumerhelp. Das sind subordinate Lötfeilen ohne Entscheidungsbefugnis. Und selbst wenn Du mal ins EU Office of the Präservativ vorgedrungen bist, gibt es keine individuellen Mailadressen. Aber der Weg dahin dauert auch immer etwas länger.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Vielen Dank für deine Antwort.

      Nein. Ich habe es nicht schleifen lassen.

      An dieser Stelle mache ich es etwas kürzer, weil es diese Fälle ja nun zu tausenden im Netz gibt. Mir geht es einzig und allein darum: Woher bekomme ich eine Kopie des Auktionsinhaltes und des benannten Abbruchgrundes. Dafür habe ich bisher das Inkompetenzcenter von ebay 5x! kontaktiert und keine Antwort.

      Die anderen Punkte in Kurzform: Anspruchsteller: Ein Herr aus Saarbrücken; Artikel: Alufelgen, Betrag: Forderung 1000 EUR, Auktionsende: Verlust, Anwalt: Nein, Artikel bezahlt: Nein, trat im Februar 2016 vom Kauf zurück (3 Jahre später), Ersatzbeschaffung: eher nicht, Klageschrift ohne Screenshot: Frag ihn. Keine Ahnung. "Vergessen".

      Kommunikation: Habe noch mit ihm kommuniziert. Er hat mir über die Jahre immer wieder mal eine Mail geschrieben und dann, Knall auf Fall, ist er im Februar 2016 mit einem Schreiben in Papierform und danach mit einer KLageschrift aufgedribbelt. Versteh mich nicht falsch, aber ich dachte bis in den Februar, dass es nur ein armer Irrer ist.



      Weniger Standard, weil meistens durchgehend mit nein beantwortet:
      11.) Hast Du einen eigenen Ausdruck/Screenshot der Auktion?
      - natürlich nicht. Wer soll sowas 3 Jahre aufbewahren? Und siehe oben: DIESEN; GENAU DIESEN suche ich ja.

      12.) Hast Du noch die Mail mit dem Abbruchgrund bei dir gespeichert (Wenn nein, wieso nicht?)
      - siehe 11


      In wenigen Stunden habe ich unser erstes Rendevous vor Gericht und ich versuche seit Tagen nicht unbewaffnet dorthin zu gehen.


      Grüße, KvW
    • Du kannst dich also nicht einmal mehr erinnern warum du die Auktion damals beendet hast ? Versteh mich nicht falsch, aber was willst du dann vor Gericht groß erreichen ? Wenn du erstmal schauen musst was du dort damals angegeben hast, um dir dann eine passende Geschichte zurecht zu dichten, dann wird das ziemlich böse enden. Denn mit böser böser Abbruchjäger (was du auch erstmal beweisen musst) gewinnt man solche Fälle nicht.
    • Kai_vom_Wald schrieb:

      Er hat mir über die Jahre immer wieder mal eine Mail geschrieben
      Was

      hat er denn geschrieben?

      Pandora schrieb:

      Du kannst dich also nicht einmal mehr erinnern warum du die Auktion damals beendet hast ?

      Kai_vom_Wald schrieb:

      Auktionsende: Verlust,
      in Kurzform. Die Frage ist: wie, verloren? Aus Versehen von der Sperrmüllabfuhr eingeladen oder geklaut?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Kai_vom_Wald schrieb:

      Nein. Ich habe es nicht schleifen lassen.

      Kai_vom_Wald schrieb:

      ist er im Februar 2016 mit einem Schreiben in Papierform und danach mit einer KLageschrift aufgedribbelt.
      Seit Februar ist ja nun auch schon einige Zeit ins Land gegagen :/
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Pandora schrieb:

      Du kannst dich also nicht einmal mehr erinnern warum du die Auktion damals beendet hast ?
      Ich bin mir zu 99,9% sicher, was ich dort als Grund angegeben habe. Würde es dennoch gern irgendwie auf einem Blatt Papier haben. Versteh mich nicht falsch, aber ich mag hier vor dem Termin ungern alles breit treten, da gerade diese ebay Chaoten auch in jedem zweiten Forum unterwegs sind.

      @Stubentiger:Seit Februar sind ein paar Tage her. Allerdings, so schrieb ich bereits, wusste ich bis dato nicht einmal das Leute auf diese Weise Geld verdienen. Ich hielt das Ganze für einen Witz.

      Du wolltest noch wissen, was ich seit Februar gemacht habe. AW: mir ungefähr 9 TerraByte zu Abbruchjägern und Urteilen zu Gemüte geführt.


      Jetzt mal wieder Ernst: Kann mir jemand die Frage beantworten oder eben nicht?

      Danke
    • hast du die Artikelnummer und vor allem den Accountnamen des "Käufers"?
      Dann müsstest du vor allem hartnäckig nachfragen, bis du auf einen HelpdescMuckel triffst, der dich gehilft.

      Du möchtest die Anmeldedaten zu der Auktion, da ein Vertrag behauptet wird.

      Kai_vom_Wald schrieb:

      danach kam dann eine Mail, in der es hiess, dass (m)ein Anwalt diese Unterlagen in laufenden Verfahren anfordern darf.
      Natürlich wär es vielleicht nicht schlecht zur Abwendung eines höheren Schadens mal eine Kanzlei mit dieser Art Kontakt zu beauftragen? Schließlich hast du doch auch eine Klagschrift, die könntest du ja auch mal eingescannt bei so einer Anfrage einfügen, das Verfahren läuft ja in der Hinsicht bereits.

      Ach ja, wir würden den Account natürlich auch gern wissen, kann aber verstehen, wenn du den NOCH nicht öffentlich machen möchtest. Auch wenn DIE Abbruchjäger hier ja sowieso mitlesen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Wobei............ der damals eingegebene Grund wohl in einem streitigen Verfahren nicht wirklich die Hauptrolle spielt, vielmehr wird eine Rolle spielen, was in dem danach folgenden Schriftwechsel stand.
      Wie du heute den berechtigten (?) Abbruch noch belegen kannst oder zumindest glaubhaft darstellen.

      Somit Klartext:
      Es wird und kann nur darum gehen, ob ein berechtigter Abbruch erfolgt ist, die Wahrscheinlichkeit, dass du von eBay noch rechtzeitig Daten hierzu bekommst, geht gegen Null. Dem Antragsgegner wird der dort genannte Abbruchgrund vorliegen und (sicher kann da Löschbert eine bessere Auskunft geben) dieser wird wohl in der Klageschrift benannt sein.
      Einen Grund dafür, die Unterlagen bereits in der Klage offen zu legen, sehe ich nicht........... außer sie wären nicht benannt. Somit wird da stehen: wegen eines unberechtigten Abbruches..... oder so ähnlich.

      Ergo: Es liegt an dir (nicht an eBay oder dem in der Auktion genannten Grund) zu belegen, dass du berechtigt abgebrochen hast. Dies ist leider von außen ohne entsprechendes HG-Wissen nur sehr schwer zu unterstützen.
    • Stubentiger schrieb:

      Seit Februar ist ja nun auch schon einige Zeit ins Land gegagen

      Sag ich doch. Er hat's schleifen lassen. Und jetzt brennt natürlich die Hütte.



      Kai_vom_Wald schrieb:

      Anspruchsteller: Ein Herr aus Saarbrücken

      Darfst ihn gerne namentlich nennen. Ich hab nicht alle Abbruchjäger auf dem Schirm.


      Kai_vom_Wald schrieb:

      Artikel: Alufelgen,

      Mist. Handy wär besser. Schieb mal bitte die Artikelnummer nach, vielleicht ist noch was zu machen.

      Kai_vom_Wald schrieb:

      Betrag: Forderung 1000 EUR

      Wie begründet er den Betrag? War das das sichtbare Höchstgebot beim Abbruch?

      Kai_vom_Wald schrieb:

      Auktionsende: Verlust

      Welche Art von Verlust? Kaufvertrag unverzüglich angefochten?


      Kai_vom_Wald schrieb:

      Anwalt: Nein

      Lästig. Ich hoffe, Du bist in der Lage, deine Sache kalt wie 'ne Hundeschnauze zu vertreten. Emotionen sind vor Gericht eher kontraproduktiv, wenn sie nicht ganz gezielt eingesetzt werden.


      Kai_vom_Wald schrieb:

      Artikel bezahlt: Nein

      Das ist schon besser. Damit hat er nämlich keinen Anspruch auf Lieferung. ebay=Vorkasse.


      Kai_vom_Wald schrieb:

      trat im Februar 2016 vom Kauf zurück (3 Jahre später)

      Ok, er hat also nicht bezahlt (wieso eigentlich nicht?) und ist dann vom Kaufvertrag zurückgetreten ich entnehme dem, dass Du den Vertrag nicht ausdrücklich angefochten hast. Was hast Du ihm denn geschrieben, was mit den Felgen passiert ist? Rechne damit, dass er alle Mails aufgehoben hat.


      Kai_vom_Wald schrieb:

      Ersatzbeschaffung: eher nicht

      Müsste in der Klageschrift stehen, wenn er eine vorgenommen hat.


      Kai_vom_Wald schrieb:

      Knall auf Fall, ist er im Februar 2016 mit einem Schreiben in Papierform

      Kannst Du das mal an einscannen und redaktion@auktionshilfe.info schicken? Die Klageschrift, wenns geht, auch. Ich könnte dir alternativ jetzt auch die Würmer aus der Nase ziehen, was er da genau von dir wollte, aber wenn mir die Red. dann den Schrieb rüberschiebt, sehe ich vielleicht was, was Du dann doch wieder übersehen hast...


      Kai_vom_Wald schrieb:

      - natürlich nicht. Wer soll sowas 3 Jahre aufbewahren? Und siehe oben: DIESEN; GENAU DIESEN suche ich ja.

      Oooch.. ich wüsste da direkt jemand. Ich kann notfalls sogar nachschauen, was mir welcher Vorgesetzte im Jahr 1990 per Mail an Arbeitsanweisungen geschickt hat. Haben manche erst dann gemerkt, wenn sie Jahre später gegenüber dem Chef behauptet haben, sie hätten mir eine solche Anweisung nie erteilt. ;)

      Never mess with a data messie. :D


      Kai_vom_Wald schrieb:

      Versteh mich nicht falsch, aber ich dachte bis in den Februar, dass es nur ein armer Irrer ist.

      Nö, ist er leider nicht.


      Kai_vom_Wald schrieb:

      In wenigen Stunden habe ich unser erstes Rendevous vor Gericht

      Naja, in rund 72 wie Du schreibst. Ob es da für dich waffenfähiges Material gibt kommt auch auf dich an. Und wie die Geschichte ausgeht kann ich dir auch nciht genau sagen, ich tendiere aber derzeit eher dazu, dass er gewinnen wird. Du hast sehr wenig in der Hand und aus dem bisschen was zu basteln ist nicht ganz leicht. Ausserdem tun sich Richter immer schwer, wenn man ihnen eine neue Argumentation vorlegt, da müssen sie nämlich was arbeiten. Oder die Neuerungen geflissentlich ignorieren, das ist weniger Arbeit.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ok, ich hab mir das mal angeschaut, soweit Du es rübergeschickt hast.

      Es fehlt aber noch
      1.) vorausgegangener Mailwechsel (vermutlich aus gutem Grund)
      2.) Klageerwiderung

      Soweit ich das sehe, hast Du so ziemlich alles falsch gemacht, was nur geht. Im Moment würde ich sagen, nimm das Höchstgebot des Klägers in bar mit und einige dich schon im Gütetermin auf diesen Betrag. Das ist wohl die billigste Version für dich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • wieso in bar nur das Höchstgebot?
      in solchen Klagen gehts doch normal grad nicht um die Summe des Höchstgebots, sondern um die Differenz des niedrigen Höchstgebots zum Marktwert des Objekts
      und was macht es für Sinn, nur eine zum damaligen zeitpunkt strittige Summe in bar dabeizuhaben, wenn inzwischen beim Kläger Anwaltskosten angefallen sind, die er ja mindestens teilweise ebenfalls vom Beklagten haben möchte, wenn er einem vergleich zustimmt
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ok, ich hab mir das mal angeschaut, soweit Du es rübergeschickt hast.

      Es fehlt aber noch
      1.) vorausgegangener Mailwechsel (vermutlich aus gutem Grund)
      2.) Klageerwiderung

      Soweit ich das sehe, hast Du so ziemlich alles falsch gemacht, was nur geht. Im Moment würde ich sagen, nimm das Höchstgebot des Klägers in bar mit und einige dich schon im Gütetermin auf diesen Betrag. Das ist wohl die billigste Version für dich.
      Guten Morgen,

      Danke fürs drüberschauen. Über die Ergebnisse und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten kann man sich ja im Netz ausreichend belesen. Das habe ich seit längerem getan.

      Es gab und gibt keinen MailWECHSEL. Nicht missverstehen, aber jeder hat so seine eigenen Hobbies: Meins ist: Leute nicht zu antworten, die ich nicht kenne.
      Wird schon so gewesen sein, wie bei denen anderen Leuten: Wo sind die Räder, was ist passiert und bla bla bla. Sowas lösche ich - von berufswegen :)

      Sehen wir es nach viel Aufwand meinerseits und wenig Ergebnissen, was den Auktionstext und so weiter angeht, mal sportlich.

      Oma sagte immer: Du verlierst nie: Entweder du gewinnst oder du lernst. Sie wird Recht behalten.

      In diesem Sinne. Das kann geclosed werden.... Danke.
    • aurum schrieb:

      wieso in bar nur das Höchstgebot?

      Weil
      1.) vorher ein Gütetermin angesetzt ist
      2.) der einen gerichtlichen Vergleich bedingt
      3.) das nur rund 150 Euro von der Forderung weg liegt
      4.) der Kläger auch keinen Anwalt hat
      5.) die Vergleichsgebühr unter der Terminsgebühr liegt


      Kai_vom_Wald schrieb:

      Guten Morgen,

      Danke fürs drüberschauen.

      Sorry, dass da nicht mehr drin war. Aber Du hast da einiges an Fristen versäumt und soewit das aus den vorhandenen Unterlagen hervorgeht auch nicht substantiiert bestritten. Betreibe jetzt lieber Schadensbegrenzung.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.