Abo loswerden

    • Abo loswerden

      Hallo, ich will mein Zeitschriften Abo kündigen und bin unsicher, welche Frist da einzuhalten ist. Ich habe hier bei Volders gelesen, dass die Zeitschriftenkündigung eine Frist von vier Wochen hat, vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Achso, es handelt sich um ein Zeitschriften Abo der Brigitte :) Auf der Brigitteseite steht nun, dass man nach dem Ablauf der Frist (ein Jahresabo) jederzeit kündigen kann. Jetzt weiß ich nicht, wann ich die Kündigung abschicken soll. Vor dem Vertragsende oder danach? Kann jemand helfen? Ich danke herzlich.
      Ingrid
    • auf jeden Fall vorher, wenn du unsicher bist, ruf dort an, was mit jederzeit gemeint ist,

      https://shop.brigitte.de/kundenservice/default/index/nav/termination/ schrieb:

      Wir bedauern sehr, dass Sie Ihr Abonnement kündigen
      möchten. Hierzu rufen Sie uns bitte unter der Service-
      Nummer 040 - 5555 89 85 an. Dort wird Ihr
      persönlicher Kundenservice die Kündigung
      entgegennehmen.

      Sie erreichen uns montags bis freitags von
      7:30 Uhr – 20:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr
      bis 14:00 Uhr.

      oder kündige einfach jetzt*, noch während der Laufzeit schriftlich "Zum Ende der Laufzeit". Und fordere eine Kündigungsbestätigung an.

      *Das kann man auch gleich nach Abschluss des Abos machen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hiermit kündige ich das ........... zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bitte um Bestätigung des Beendigungszeitpunktes.
      Gleichzeitig erlischt die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung.

      Bemühungen zur Fortsetzung des Abos sind unerwünscht.

      Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung in den nächsten Tagen schriftlich.

      Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

      Blabla
    • Na ja, ganz so einfach ist es dann auch nicht.
      Immer mehr Unternehmen weisen Kündigungen in der von mir genannten Form zurück, da eben kein exater Zeitpunkt genannt wird.
      Hatte ich neulich erst bei guten Bekannten.

      Auf die dann schriftliche Anfrage, wann der der nächstmögliche Zeitpunkt für den Ablauf des Vertrages sein soll, wenn nicht der tatsächliche Ablauf innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist ........... kam dann die Kündigungsbestätigung.

      Es geht darum, stets auf den Punkt zu kommen, nicht nachzufragen, deutlich zu machen, was das Ziel des eigenen Handelns ist.

      Normalerweise schreibe ich noch dazu: form- und fristgerecht............... also direkt nach "Hiermit kündige ich"
      Hatte aber während meines Postings noch Tel und da geht manchmal etwas verloren.

      Die Frage nach dem tatsächlichen Ablauf usw. führt normalerweise zur verzögerten Bearbeitung einer Kündigung um die stillschweigende Verlängerung eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zu erreichen.
      Völlig normales Geschäft und hilft täglich, zumindest den Unternehmen.
    • vertrag-kuendigen.com/muster

      mit solchen einfachen Kündigungen von Privatleuten bei regulären Verlagen hatte ich noch nie Probleme - wichtig ist, dass alles drin steht, wer bei wem wann was zu wann kündigen will.
      (im Gegensatz zu den Fällen der hier schon behandelten Abzocker auf gewerblicher Basis)

      Was ich gern mal vergesse, ist die Unterschrift :O meine oder die anderer.
      Daran muss man ja dann auch noch nach dem Ausdrucken denken. :!:

      Man kann auch handschriftlich. Nur dann wiederum an eine Kopie denken :!:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Was ändert ein Einschreiben?
      Wie beweist du den Inhalt des Briefumschlages?

      Schreiben dieser Art stellt man stets und möglichst zeitgleich/zeitnah auf drei Arten zu:
      Email, Fax und per einfacher Post (im Zweifelsfalle auch per Einwurfeinschreiben).

      Natürlich kommt jetzt die Einrede, dass viele Unternehmen darstellen, dass eine Kündigung per Mail ungültig ist............
      Macht aber nichts, sie belegt den Inhalt des Briefes/des Einfwurfeinschreibens und schafft damit die Grundlage für eine zweifelsfreie Willenserklärung zur Kündigung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Vielen Dank, ich habe euren Rat befolgt und einfach mal angerufen. Der Herr am Telefon war auch sehr nett. Jederzeit bedeutet, dass ich jederzeit kündigen kann und dann eben eine Frist habe. In meinem Fall 4 Wochen. Ich habe mein Schreiben jetzt über die Seite geschickt und warte auf eine Rückmeldung.

      Danke, dass ihr auch erwähnt habt, dass der konkrete Zeitpunkt angegeben werden muss. Ich hatte erst gedacht, zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" würde ausreichen, aber so habe ich sofort den 31. Juli angegeben. Mir wurde gesagt, dass ich das Schreiben über viele Wege (außer E-Mail) senden kann, Hauptsache ich unterschreibe. Davon, dass ich die Kündigung über drei Wege schicken sollte, war keine Rede. Warum sollte ich E-Mail, Fax und Postweg wählen? Ich habe gar kein Faxgerät, daher ist dieser Weg nicht möglich. Sollte ich die drei Wege wählen, um sicher zu gehen, dass das Schreiben tatsächlich angekommen ist, oder hat das auch einen weiteren Hintergrund?

      Beste Grüße an euch
      Ingrid
    • Die drei Wege stellen einfach nur eine Sicherheit dar, Zugang und Inhalt tatsächlich beweisen zu könenn.
      Sie sind nicht zwingend notwendig oder gar gesetzlich gefordert.

      Der nächstmögliche Zeitpunkt, ist immer der nächstmögliche Zeitpunkt zur Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Mein Hinweis darauf, dass hier diverse Vertragspartner inzwischen eine solche Beendigung eines Vertrages zurückweisen, bezog sich darauf, dass dies rechtlich nicht wirksam ist aber eben doch gemacht wird.
      Jede Kündigung zum nächstmöglichen Termin/Zeitpunkt/Ablauf eines Vertrages ist gültig und rechtswirksam.

      Die meisten Leute wehren sich halt dann nicht weiter, wenn eine Kündigung unberechtigt zurück gewiesen wird und leisten weiter Zahlungen in den Vertrag.