Verlust der Sendung auf dem Postweg

    • Verlust der Sendung auf dem Postweg

      Ich wollte euch mal erzählen, was mir letzte Woche passiert ist und euren Rat einholen. ||

      Ich habe an einem Tag bei Amazon drei Sachen über den Marketplace und eine Sache bei ebay gekauft. Zufällig wurde alles ruckzuck versendet und kam am Samstag vormittag bei mir an. Jedenfalls theoretisch, ich war arbeiten, die Sendungen waren zu groß für den Briefkasten und ich hatte eine Benachrichtigungskarte im Kasten, ich möge die 4 Sendungen bei meiner Filiale Montag ab 16.00 Uhr abholen. Soweit nichts außergewöhnliches.

      Am Montag und Dienstag waren die Sendungen nicht da, und am Mittwoch erzählte mir die Filialmitarbeiterin, es wären noch mehr Sendungen verschwunden, es sei wohl eine ganze Kiste irgendwohin geliefert worden, wohin sie nicht gehört. Sie hat sich sehr bemüht, auch nochmal rumtelefoniert, und mir gesagt, ich solle nochmal nachfragen. Evtl. kämen die Sendungen verspätet.

      Auf ihr Anraten hin habe ich nochmal bei der Hotline der Post angerufen, und da ist man 'sehr zuversichtlich, dass die Sendungen noch ankommen'. ||
      Auf meine Frage nach Ersatz des Kaufpreises (war nichts teures, insgesamt ca. 30 €), sagte man mir an an der Hotline, die Sendungen seien ja nicht versichert gewesen, es wäre also mein Problem (bzw. bei den gewerblichen eben das Problem des Händlers).

      Ich verstehe das nicht. Die Sendungen sind ja schon in der Zustellung gewesen und auf dem Weg in die Filiale verschwunden. Das ist doch ganz klar und nachweisbar ein Verschulden der Post. Und trotzdem haftet sie nicht?
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-express-national-07-2015.pdf schrieb:

      6 Haftung(1)
      DHL haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzufüh-
      ren sind, die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB)
      vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahr
      -
      scheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden
      Haftungsbeschränkungen. Für Schäden, die auf das Verhalten ihrer Leute oder Erfül-
      lungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in Ausübung
      ihrer Verrichtungen gehandelt haben

      Nachweis ist natürlich nicht einfach zu führen, du solltest umgehend nach dem Gespräch mit der "Postfrau" dir einen Gesprächnotiz dazu machen. Zeuge und Zettel als Beweis.

      Gestern bin ich auch an einem unbewachten, offenstehenden Post-Sprinter vorbeigegangen, eine kleine Kiste mit Paketen in freundlicher Reichweite :rolleyes: wenn das immer so gehandhabt wird, dann sind solche Verluste ja vollkommen normal :S
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Peanuts-Fan schrieb:

      Ich wollte euch mal erzählen, was mir letzte Woche passiert ist und euren Rat einholen. ||

      Ich habe an einem Tag bei Amazon drei Sachen über den Marketplace und eine Sache bei ebay gekauft. Zufällig wurde alles ruckzuck versendet und kam am Samstag vormittag bei mir an. Jedenfalls theoretisch, ich war arbeiten, die Sendungen waren zu groß für den Briefkasten und ich hatte eine Benachrichtigungskarte im Kasten, ich möge die 4 Sendungen bei meiner Filiale Montag ab 16.00 Uhr abholen. Soweit nichts außergewöhnliches.

      Am Montag und Dienstag waren die Sendungen nicht da, und am Mittwoch erzählte mir die Filialmitarbeiterin, es wären noch mehr Sendungen verschwunden, es sei wohl eine ganze Kiste irgendwohin geliefert worden, wohin sie nicht gehört. Sie hat sich sehr bemüht, auch nochmal rumtelefoniert, und mir gesagt, ich solle nochmal nachfragen. Evtl. kämen die Sendungen verspätet.

      Auf ihr Anraten hin habe ich nochmal bei der Hotline der Post angerufen, und da ist man 'sehr zuversichtlich, dass die Sendungen noch ankommen'. ||
      Auf meine Frage nach Ersatz des Kaufpreises (war nichts teures, insgesamt ca. 30 €), sagte man mir an an der Hotline, die Sendungen seien ja nicht versichert gewesen, es wäre also mein Problem (bzw. bei den gewerblichen eben das Problem des Händlers).

      Ich verstehe das nicht. Die Sendungen sind ja schon in der Zustellung gewesen und auf dem Weg in die Filiale verschwunden. Das ist doch ganz klar und nachweisbar ein Verschulden der Post. Und trotzdem haftet sie nicht?
      Versichert ist in der Regel wenn es als DHL-Paket versandt wurde, bei einem Päckchen sieht das leider schon anders aus, keine Haftung und Transportversicherung.