Der Verkäufer hat einen Kauf abgebrochen‏ nach Aktionsende, was nun?

    • amaranto schrieb:

      kann ich meine Rechte gelten machen
      Grundsätzlich ja, weil

      amaranto schrieb:

      Ich habe einen Auto erworben

      amaranto schrieb:

      ebay bestätigt den kauf
      So? In welcher Form, wenn die Auktion abgebrochen wurde?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nicht die Auktion, der Kauf wurde vom Verkäufer nach der Auktion abgebrochen.

      verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen


      eBay schrieb:

      Hallo XXX,

      Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass XXX Ihren Kauf abgebrochen und als Grund Folgendes angegeben hat: XXX. Der zwischen Ihnen und dem Verkäufer abgeschlossene Vertrag bleibt davon unberührt.
      Sie brauchen nichts weiter zu tun. Abhängig vom Grund für den Abbruch der Transaktion, haben Sie möglicherweise zusätzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer.

      Das wesentliche dieser Nachricht habe ich mal etwas hervorgehoben. Wenn der Verkäufer eine identische Auktion gestartet hat, hat er aber ziemlich schlechte Karten. Davon ab müsste er in dem Fall ohnehin die Anfechtung erklären, da ein Vertrag ja definitiv zustande gekommen ist. Man sollte mit der Kontaktaufnahme daher evtl ein par Tage warten bzw. erstmal freundlich nach dem Grund des Abbruch fragen, um ihm die Möglichkeit der Anfechtung zu nehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Das habe ich dann in der Tat falsch verstanden. Aber diese Ausdrucksweise von eBay ist wirklich zum schießen und reichlich irreführend. Einen Kauf kann man nicht abbrechen. Er ist getätigt worden oder nicht. Wenn der Prozess, der zu einem Kauf führt, noch nicht abgeschlossen worden ist, dann gab es auch keinen Kauf. Wenn er abgeschlossen ist, kann man den Kauf auch nicht abbrechen, er besteht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Einen Kauf kann man nicht abbrechen.

      Wann verstehst Du eigentlich, dass der Punkt ob der VK vor oder nach Angebotsende "abbricht" rein rechtlich keinen Unterschied macht? Der einzige Unterschied besteht darin, das der Käufer nun die Daten des Verkäufers hat und umgekehrt. Rein faktisch unterliegt der Vertrag in beiden Fällen der Möglichkeit der Anfechtung.


      Pandora schrieb:

      Das wesentliche dieser Nachricht habe ich mal etwas hervorgehoben.

      Nö, hast Du nicht. Das Wesentliche wäre der Grund für die Anfechtung des Vertrags. Der steht da nirgends.

      Und um mal aus dem von dir gesetzten Link zu ebay zu zitieren:


      ebays Sülzgeblubber schrieb:

      Mögliche Konsequenzen beim Abbruch eines Kaufs

      Wenn Sie von sich aus einen Kauf abbrechen, ist der Käufer möglicherweise enttäuscht oder bekommt den Eindruck, dass Sie kein zuverlässiger Verkäufer sind. Zudem kann der Käufer Rechte aus dem Kaufvertrag gegen Sie geltend machen.

      Wichtige Informationen zu „Kauf abbrechen“


      • Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs berechtigt sind.
      (...)


      Vorsichtig formuliert ist der Verkäufer da nun ziemlich am Ar...


      amaranto schrieb:

      kann ich meine Rechte gelten machen oder ist es sinnlos?

      Keine Ahnung. Was spricht denn der Verkäufer dazu?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wann verstehst Du eigentlich, dass der Punkt ob der VK vor oder nach Angebotsende "abbricht" rein rechtlich keinen Unterschied macht?
      ?(

      Wo habe ich das denn bestritten? Ich bin nicht einmal auf diese Frage eingegangen. Ich glaube, da hast du mich gründlich missverstanden. Es ging mir um die Terminologie von eBay, die hier total irreführend ist. Einen Kauf (=Kaufvertrag) kann man nicht abbrechen. eBay meint aber mit Kauf die Abwicklung des Kaufvertrages (=Transaktion), das ergibt sich dann aber erst aus den weiteren Sätzen des obigen Zitates.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke für die rasche Antwort , zu klärung habe ich screenshots von Kauf bestätigung und wieder einstelleng des Auto , Zur Zeit warte ich auf Antwort und stellungsnahme von Ebay.
      Bilder
      • screenshot kauf.jpg

        127,67 kB, 1.366×768, 372 mal angesehen
      • Screnshot wiederverkauf von 24.04.jpg

        131,14 kB, 1.366×768, 317 mal angesehen
    • biguhu schrieb:

      Ich glaube, da hast du mich gründlich missverstanden.

      Hatte mich auch schon gewundert.


      amaranto schrieb:

      Zur Zeit warte ich auf Antwort und stellungsnahme von Ebay.

      Stellungnahme von ebay? :lach:

      Was sollen die schon absondern ausser verbaler Diarrhoe mit Zerebralflatulenzen?

      Mach dir bitte von beiden Angeboten einen Screenshot. Die wirst Du als Beweismittel brauchen, wenn Du den Vertrag durchsetzen möchtest.

      Ich sehe bei den beiden Angeboten keinen signifikanten Unterschied, der auf einen Irrtum beim Einstellen hinweisen könnte. Dein Angebot war eine Auktion mit einem Startpreis von 349 Euro,

      also fällt die Ein-Euro-Ausrede flach. Das neue Angebot

      ist eine Auktion mit 699 Euro Startpreis und 799 Euro Sofortkauf, sonst sind die inhaltlich identisch.

      Der einzige Irrtum, der dem VK also unterlaufen sein kann besteht darin, dass er meint, für diese Kiste mehr als 349 Euro zu bekommen. Das berechtigt ihn meiner Ansicht nach aber nicht dazu, den Vertrag mit dir anzufechten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der Verkaeufer hat den Corsa seit dem 15. April insgesamt 7x angeboten: 4x wurde ein Mindestgebot nicht erreicht, 1x erfolgte kein Gebot, 2x (!!) wurde er verkauft!
      Das heisst, dass neben dem TE wohl ein weiterer Kaeufer einen gueltigen Kaufvertrag fuer exakt das selbe Auto hat.

      abgelaufene Angebote

      Generell scheint er fuer einen Privatverkaeufer ueber einen ungewoehnlich grossen Fuhrpark zu verfuegen, wenn man sich seine uebrigen Angebote / Verkaeufe ansieht ...
    • Stubentiger schrieb:

      blauaeugig schrieb:

      Das heisst, dass neben dem TE wohl ein weiterer Kaeufer einen gueltigen Kaufvertrag fuer exakt das selbe Auto hat.
      Oder sich ein Helferlein verpusht hat?
      eher nicht, da es nur ein Gebot gab und der Gebotspreis dem Startpreis entsprach.
      Auch interessant, dass bei dem aktuell laufenden Angebot der Sofortkaufen-Preis von 599 (alte Angebote) auf 799 Euro erhoeht wurde. Der VK wird wohl langsam gierig...
    • Hallo,

      was ist denn aus der Sache geworden?

      Ich habe jetzt auch so einen Fall, wo ein gewerblich handelnder Privatverkäufer meinen Kauf genauso wie hier abgebrochen hat.
      Meine Frage dazu, warum der Artikelstandort in Bundesland A und die nach Abschluss der Auktion mitgeteilte Adresse in Bundesland B liegen, hat ihn möglicherweise dazu bewogen.
      Wie ich an den Bewertungen sehe, bin ich nicht der erste, dem das passiert.
      Nachdem ich bezahlt habe - man erhält die Bankverbindung trotz des "Abbruchs" - harre ich der Dinge die passieren.

      VG
    • Hallo,

      danke.
      ich hatte noch auf den weiteren Verlauf des "Abbruchfalls" gewartet.
      Der Abbruchfall wurde inzwischen von Ebay geschlossen.
      Aufgrund dessen, dass du sonst wahrscheinlich öfter privat kontaktiert würdest, hast du diesen Kommunikationsweg wohl gesperrt.
      Da ich nicht denke, dass es sich um einen problematischen Verkäufer handelt und mir nicht bekannt ist, ob der Verkäufer hier aktiv ist, weiß ich nicht, ob es richtig ist, den Namen zu posten.
      Abgesehen von wenigen Kaufabbrüchen, scheint es in seinem Account keine Probleme zu geben.
      Daher hatte ich dir den Namen privat mitteilen wollen.

      VG

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