Ware zurücknehmen?

    • Ware zurücknehmen?

      Hi,
      ich habe folgendes problem.
      Vorgeschichte:
      ich habe über ebay einen mountainbike rahmen ersteigert das ist gut ein jahr her.diesen rahmen habe ich nie richtig aufgebaut und gefahren weil mir einfach die zeit dazu fehlte.
      laut aussage des verkäufers ist der rahmen gebraucht gewesen hatte eine kleine delle aber sonst ok.

      eigentliche geschichte und problem:
      da ich wie gesagt keine zeit mehr zum biken hatte habe ich den rahmen wieder bei ebay reingestellt und auch verkauft.
      heute bekam ich von dem käufer eine email das der rahmen verzogen/verbogen sei und er quasi schrott ist.
      er wollte nun wissen was ich machen wollte und ob wir uns gütlich einigen können.

      in meiner auktion hatte ich den rahmen als gebraucht beschrieben.ich wusste natürlich nicht das der rahmen defekt ist da ich nicht über die nötigen messinstrumente verfüge um solch einen defekt festzustellen.

      muss ich den rahmen zurücknehmen?was würdet ihr machen?
      ich habe als privatverkäufer auf rücknahme und garantie verzichtet!

      hier meine auktion:

      http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=7104532462&ssPageName=STRK:MESO:IT

      hier die originalmail vom jetzigen käufer:

      ich habe ein Problem. Der Scapin Rahmen ist verzogen. Die Einbaubreite ist
      auf 138mm aufgebogen (135mm NORM) und der Hínterbau ist nicht mittig +10mm
      aus der Mitte (+/-1mm NORM). Der Rahemn wurde fachmännisch von mir (seit
      5Jahren Zweiradgeselle) nachgemessen. Die Daten habe ich an die Fa. Bikemaker
      (Scapin Importeur) gegeben und dort sagte man mir das diese Angelegenheit
      reparabell sei, aber Kosten bis 350€ verursachen wird (Austausch der Kettenstreben
      und Folgearbeiten).

      Du hast in Deiner Beschreibung nagegebn, das der Rahmen gebraucht ist aber
      nicht das er so heftige (wirtschaftlicher Totalschaden) Schäden aufweist.

      Laut Scapin hat dieser Rahmen einen Unfall hinter sich.

      Ich stehe hier ziemlich blöd da, da dieser Rahmen die Grundlage zu meinem Winterbike
      sein sollte. Aus diesem Grunde habe ich schon weitere Teile im Werte von
      400€ zusammengekauft und habe keinen Rahmen.

      Ich bitte schnellstmöglich um eine Stellungnahme, wie Du zu reagieren gedenkst.

      Ich gehe hier erstmal nicht von "arglistiger Täuschung" aus und hoffe, das
      wir uns gütlich einigen können.

      MfG.
    • RE: Ware zurücknehmen? Hilfe!

      Hallo,

      scheinbar ist der Waren nicht in dem Zustanden wie beschrieben
      weshalb Du den Rahmen zurück nehmen must. Für einen Laien
      wie mich klingen die Abweichungen jetzt nicht dramatisch, für Profis
      scheint es dies nun aber wohl zu sein.

      Ich selber würde Dir raten den den Rahmen zurück zu nehmen.
      Eventuell kannst Du den Rahmen dann ja doch noch selber
      verwenden, oder mit neuer Beschreibung in Ebay erneut einstellen.

      Was ich jedoch machen würde nach der Rücknahme wäre die
      Angaben des Käufers zu prüfe. Nachmessen lassen des Rahmens
      im nächsten Bike Shop, Anfrage bei Scapin. Um, falls doch alles
      korrekt ist, den Käufer nachträglich in die Pflicht nehmen zu können.

      Gruss,
      Stefan
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    • Ware zurücknehmen? Hilfe!

      Hier zunächst mal der Link zur Auktion !!

      Ich denke, wenn Du dem Käufer einen Preisnachlaß einräumst, werdet Ihr Euch sicherlich schnell einig.

      Wenn die Einbaubreite jetzt 138 statt 135mm beträgt, reden wir hier um gerademal 3mm. Ich persönlich - als Laie auf diesem gebiet - denke mir, daß dies für einen gelernten Zweiradgesellen ( O-Ton Käufer: "seit 5Jahren Zweiradgeselle" ) sicherlich kein großes Problem darstellt, diesen Rahmen, falls wirklich erforderlich, selbst zu richten.

      Da das Rad auf dem zweiten Auktionsfoto komplett fahrbereit abgebildet zu sehen ist, müßtest Du doch damit schon gefahren sein. Und? Fährt es geradeaus, oder macht es von alleine eine Kurve? :D

      Weiterhin würde ich die Daten tatsächlich bei dem Rahmenhersteller überprüfen lassen, so wie es Stefan bereits geschrieben hat ... mal sehen, was die dazu sagen.

      Frage: Hast Du den Rahmen damals selbst von einem Händler, oder auch von Privat gekauft? Falls Händler, mußt Du überlegen, ob die gesetzliche Gewährleistung noch gilt, da das Teil ja nun (angeblich) defekt ist.
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    • RE: Ware zurücknehmen? Hilfe!

      der rahmen wurde von mir auch über ebay ersteigert.
      das problem an der sache ist das ich den rahmen nie richtig aufgebaut hatte.
      das rad war bei mir nie richtig fahrbereit da ich keine zeit dazu hatte.
      die bilder vom kpmplettrad sehn zwar schon nach fahrrad aus aber es fehlten noch dinge wie schaltzüge etc.
      stand quasi nur als objekt in meiner wohnung.

      mit viel glück habe ich jetzt den ebaynamen des damaligen verkäufers ausfindig gemacht.
      ich habe ihm bereits eine kurze mitteilung über ebay geschickt das er sich bitte dringend bei mir melden soll.
      ich denke das er evtl. wusste das der rahmen derart beschädigt war.
      da die gewährleistungsfrist auch bei privatverkäufen bei arglistiger täuschung erst nach 2 jahren verjährt hätte ich noch eine chance evtl. über den damaligen verkäufer noch etwas zu machen.
      vielleicht hat in dieser richtung noch jemand einen tip für mich.
    • Ware zurücknehmen? Hilfe!

      da die gewährleistungsfrist auch bei privatverkäufen bei arglistiger täuschung erst nach 2 jahren verjährt hätte ich noch eine chance evtl. über den damaligen verkäufer noch etwas zu machen.


      Sicher, probieren würde ich es auf jeden Fall !!
      Das Problem wird sicherlich sein, daß der damalige Verkäufer entweder den Mangel (angeblich) nicht kannte, es abstreitet, daß der Rahmen diesen Mangel beim Verkauf besaß, oder das Du ihn selbst verursacht hast.

      Soll heißen: Die Sachlage zu beweisen, daß der Rahmen beim Ankauf schon defekt war, wird schwer !! Ich drücke dennoch die Daumen für einen Erfolg bezüglich der Rückabwicklung.

      Hast Du den neuen Käufer mal angeschrieben und gefragt, wie er sich eine gütliche Einigung vorstellt? Ich weiß nicht, was Du damals für den Rahmen selbst bezahlt hast. Aber wenn der Käufer sagen würde, Du gibts ihm als Beispiel 50,- EUR zurück und die Sache wäre erledigt, würde ich es machen. Laß Dir einen Vorschlag unterbreiten und reagiere darauf ...
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