LATO Trading / Roman Lato liefert nicht

    • Hallo, bin auch "abgezockt" worden,

      habe am 03.05. einen LED TV im wert von 1.000 Euro ersteigert und es ist nicht geliefert worden!
      LATO-TRADING hat mir noch am Dienstag den 10.05 bestätigt das das Geld eingegangen ist und gesagt das er Versendet!

      Habe am Dienstag den 17.05 Anzeige bei meinem Örtlichen Polizeirevier erstattet, meine Bank gebeten eine Rückbuchung zu versuchung (gegen 10 Euro GEbühr) mit der gegnerischen Bank und bei Ebay telefonisch und schriftlich gemeldet!
      Leider hat mir weder die Bank noch Polizei oder Ebay Hoffnung gemacht das ich mein Geld wieder sehe!

      Von Ebay kam dann diese Antwort:


      Hallo Herr ...,
      vielen Dank für Ihren Beitrag zur Sicherheit bei eBay. Sie haben uns darüber informiert, dass der Nutzer "lato-trading" möglicherweise gegen die eBay-Grundsätze verstößt.
      Ihre Hinweise sind uns sehr wichtig. Ich habe Ihre Meldung sofort an unsere Spezialisten in der Fachabteilung weitergeleitet. Dort werden der Nutzer und das Angebot eingehend überprüft. Je nach Verstoß leiten wir entsprechende Maßnahmen ein.
      Folgende Möglichkeiten gibt es für uns – je nach Schwere des Verstoßes und Häufigkeit
      • Der Artikel wird beendet
      • Der Nutzer wird verwarnt
      • Der Nutzer wird eingeschränkt (für das Kaufen oder Verkaufen)
      • Der Nutzer wird komplett vom Handel bei eBay ausgeschlossen
      Auch wenn diese Maßnahmen nicht immer öffentlich erkennbar sind, sind sie trotzdem sehr effektiv, da sie eine unmittelbare Auswirkung auf den betroffenen Nutzer haben.
      Da alle eBay Nutzer ein Recht darauf haben, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen Informationen zu ihnen und ihren Angeboten nicht an Dritte weitergeben, können wir Ihnen jedoch weder jetzt noch später Details zu den ergriffenen Maßnahmen mitteilen.
      Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, besuchen Sie bitte unser Sicherheitsportal:
      pages.ebay.de/sicherheitsportal
      Nochmals vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe. Sie tragen damit erheblich dazu bei, dass faires und sicheres Handeln bei eBay möglich ist und bleibt.
      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei eBay und einen angenehmen Tag.
      Mit freundlichen Grüßen

      Karsten Plomnitzer
      eBay-Sicherheitsteam



      -> mehr werden die nicht tun!!
      Auch telefonisch hat es Sie wenig interessiert was da geschehen ist, obwohl ich geschildert habe das es um eine Summe von über 60.000 Euro gehen soll! Bei Überweisung gibt es eben keinen Schutz!

      Werde mich auch hier auf dem Laufenden halten
    • kallehans schrieb:

      Tür von lato war angelehnt mit blut am schließzylinder.Wohnung ist komplett LEERGERÄUMT.Deutscher Nachbar von unten
      sagte aus das er ihn noch am Vortag gesehen hat.

      Ambassador schrieb:

      Interessant, wann sind Sie denn da gewesen? Diese Person "Roman Lato" scheint es also zu geben und scheint kein Fake zu sein.
      Ein Polizeibeamter bestätigte mir heute, dass er an der Adresse auch wohnhaft sei.
      Wohnhaft gemeldet vielleicht, aber vielleicht jetzt "unbekannt verzogen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich weiss, das hilft nicht weiter......
      Aber wie kann man Fremden 1900 Euro überweisen? Irgendwie selber Schuld, hab gekuckt.....teilweise haben die Leute 200 Euro billiger gekauft als bei Idealo, Gehirn ausgeschaltet ;( und das im jahre 2016 ;(

      Wenn der jetzt 4000 bewertungspunkte hätte...........ok.......Risiko da, aber minimal, aber doch nicht bei 100 Stück und nicht mal ne hinterlegte website (gmx adresse).

      Seit ich bei ebay bin 1998 hab ich nie etwas über 150 euro überwiesen, wenn drüber dann nur mit nachnahme und sachen die viel teurer sind mit abholung im laden oder so.


      Ich hätte ja schon Angst nem Media Markt vorabzuübweisen wenn es zu Problemen kommt.

      Hoffe die bekommen ihn ;(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michau ()

    • Wert Geschädigte,

      uns erreichten in den letzten Tagen mehr als ein Dutzend Anfragen wie gegen den Verkäufer vorgegangen werden soll und kann.

      Zunächst zu uns. Wir sind als Rechtsanwaltskanzlei selbst geschädigt. In unserem Fall war es ein MacBook, welches erworben aber nicht geliefert wurde.

      Im Rahmen unserer Möglichkeiten gehen wir selber gegen den Verkäufer straf- und auch zivilrechtlich vor.

      Wie bereits angeboten können wir auch, soweit das gewünscht ist, andere Käufer mit vertreten.

      Zum Zwecke dessen erlaube ich mir nachfolgende generelle Hinweise.


      Wie kann man vorgehen?

      In Betracht kommt ein strafrechtliches Vorgehen und ein zivilrechtliches Vorgehen.

      Das strafrechtliche Vorgehen erschöpft sich im Wesentlichen in dem Erstatten einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei. Letztere leitet die Anzeige dann ohnehin an die Staatsanwaltschaft weiter.

      Vorliegend dürfte der Straftatbestand des Betruges in besonders schwerem Fall gem. § 263 Abs. 1, 3 Nr. 1 und 2 StGB erfüllt sein, landläufig bezeichnend als „gewerbsmäßiger Betrug“ . Die Strafanzeige muss nichts weiter enthalten als eine Erklärung des Sachverhalts unter Beifügung der Artikelbeschreibung und Überweisung und dem Hinweis, dass der Verkäufer bereits bei Einstellen der Artikel wusste, dass er diese nicht liefern kann und auch nicht liefern will, wie sich aus der Änderung der Zahlungsmethode und den Bewertungen ergibt.

      Die Staatsanwaltschaft wird sodann letztlich wohl eine Anklage erheben, wobei nicht zwingend alle Angelegenheiten berücksichtigt werden müssen. Dies liegt im Ermessen des Staatsanwaltschaft. Dies wird sie tun, wenn sie mit den Ermittlungen fertig ist. Das wird dauern!

      Daneben kann man die Forderung auch zivilrechtlich verfolgen, also Klage (keine Anklage, das gibt es nur im Strafrecht) erheben vor einem Zivilgericht.

      Es wurde des Öfteren die Frage gestellt, ob das Sinn macht. Hier kommt die typische Antwort eines Anwalts. Es kommt darauf an! Auch wir haben unter unseren Roben keine Glaskugeln versteckt mit denen wir in die Zukunft schauen können, daher kann nicht gesagt werden, ob letztlich ein effektiver Erfolg dahinter steht. Häufig ist dies eine Frage des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und eine Frage ob man selbst den Verkäufer „einfach so ungeschoren davon kommen lassen will“.

      Eine zivilrechtliche Rechtsverfolgung kostet Geld. Das strafrechtliche Verfahren bringt keinen müden Cent zurück. Die Staatsanwaltschaft kümmert sich gerade nicht um zivilrechtliche Forderungen.

      Am einfachsten ist es für diejenigen unter Ihnen, die eine Rechtsschutzversicherung haben. Soweit es sich dabei um eine Privatrechtsschutz handelt, die zum Zeitpunkt des Kaufes mindestens seit 3 Monaten bestand, oder aber wenn sie seit weniger als 3 Monaten bestand geht es auch wenn eine Vorversicherung vorhanden war, tritt diese in 99,9% der Fälle ein. Damit wäre der Kostenrahmen überschaubar und beschränkt sich auf die Selbstbeteiligung der RSV, im günstigen Fall auf 0,00 EUR. Liegt keine RSV vor wird es schwierig. Die Kosten des Rechtsstreits hängen vom Streitwert ab. Die häufigsten Fälle betreffen Forderung im Bereich von etwa 1.300,00 € bis 1.500,00 €. Klagt man die Forderung ein, Fallen Gerichtskosten an und Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung.

      Bei einem gerichtlichen Verfahren über 1.500,00 € fallen insgesamt in 1. Instanz Gerichtskosten von 207,00 € und Anwaltskosten von 276,13 €. Dies gilt, wenn nur gerichtlich vorgegangen wird.

      Wer nicht RS-versichert ist, sollte außergerichtlich selbst mahnen und nur das gerichtliche Verfahren einem Anwalt überlassen, das spart Geld. eine zusätzliche außergerichtliche Vertretung kostet etwa 100,00 € mehr. Wer RS-versichert ist hat diese Probleme nicht, da die Selbstbeteiligung immer zu zahlen ist, egal, ob außergerichtlich und im Anschluss gerichtlich vorgegangen wird oder gleich gerichtlich. Die SB bleibt ohnehin immer gleich.

      Soweit ein Urteil erwirkt wurde, muss natürlich vollstreckt werden. Hier liegt die Krux, weil dies dauern kann und dauern wird. Häufig ist zu hören: „wenn der eh nichts hat, bekomm ich auch nichts“. Soweit richtig. Aber Anwälte wären ja keine Anwälte, wenn es nicht Tricks gäbe, wie man zumindest vor diversen anderen Leute an das Geld rankommt und Forderungen sichert. In den vorliegenden Fällen kann je nach Gestaltung des Rechtsstreits die Forderung auch „insolvenzsicher“ gemacht werden. Das heißt nicht, dass sie sofort beitreibbar wird, aber der Verkäufer kann sich ggf. nicht durch eine Insolvenz der Forderung entziehen und muss die Forderung zur Not mit ins Grab nehmen. Es gibt allerdings auch mehr Vollstreckungsmöglichkeiten als nur die klassische Konten- und Taschenpfändung.

      Eine zivilrechtliche Geltendmachung kann sich daher lohnen. Wer rechtsschutzversichert ist sollte das auch machen, weil das Kostenrisko sehr stark begrenzt ist, nämlich nur in Höhe der Selbstbeteiligung besteht, soweit man nicht die 20,00 € im Jahr mehr Beitrag ausgegeben hat und die SB gleich auf 0,00 € hat setzen lassen (kleiner Tipp am Rande). Wer nicht versichert ist, muss sich überlegen, ob ihm die Sache das Wert ist. Wer natürlich sehr wenig verdient und kein Geld hat, der kann ebenfalls günstig wegkommen, soweit er Prozesskostenhilfe erhalten kann. Dies kann jeder für sich unter http://www.pkh-rechner.de selbst berechnen, ob er dafür in Frage kommt.

      Thema Sammelklage!

      Auch dieses Schlagwort ist bei jeder 2. Nachricht zu lesen gewesen.

      Das deutsche Zivilrecht kennt keine Sammelklage! Das sei noch mal ausdrücklich erwähnt. Die Zivilprozessordnung (ZPO) kennt nur eine sogenannte subjektive Klagehäufung. Das wird meist verwechselt. Beispiel VW-Skandal: Die Klagehäufung ist der Fall, wenn 5 Leute zusammen dasselbe Auto kaufen (also 5 Käufer legen zusammen und kaufen zusammen ein Auto und nicht jeweils). Dann können diese 5 auch in einem Verfahren als Kläger auftreten. Kaufen aber 5 Leute jeweils ein Fahrzeug des gleichen Typs, dann geht das nicht. Prozessual handelt es sich dann um 5 unterschiedliche Verfahren, weil nicht ein Kaufvertrag mit 5 Beteiligten auf Käuferseite vorhanden ist, sondern 5 Kaufverträge mit jeweils 1 Käufer. Sammelklagen gibt es nur im Ausland, vor allem in den USA. Hier hat jeder mit lato-trading einen eigenen Kaufvertrag über jeweils einen gesonderten Gegenstand geschlossen. Daher muss jeder auch seinen eigenen Anspruch verfolgen und kann nicht gucken, was die anderen machen und dann dahergehen und sagen: „da ist das ja auch so gelaufen nun bekomme ich ja automatisch auch Geld“.

      Ich hoffe ich konnte mit diesem Irrtum nun aufräumen.

      Fazit:

      Wir bieten ganz gerne an, da mit dem Sachverhalt ohnehin vertraut, die Mandate zu übernehmen. Ich weise darauf hin, dass kein Anwalt dieser Republik im gerichtlichen Bereich unter die gesetzliche Gebührenordnung gehen darf! Auch wenn wir es hier gerne würden, weil ähnliche Sachverhalte vorliegen, dürfen wir es leider nicht.

      Wer eine Beauftragung vornehmen will kann uns gerne kontaktieren. Am besten unter lorenz.weber@ra-merseburg.de

      Freilich steht es jedem auch frei jemand anderen zu beauftragen. Es handelt sich ja nur um ein Angebot unsererseits.

      Ich weise aber bereits jetzt daraufhin, dass so eine Sache dauern wird. Die Staatsanwaltschaft wird geschätzt mindestens 1 Jahr brauchen, wohl aber sogar länger. Auf dem zivilrechtlichen Weg wären wir hier wohl sogar schneller. Wir schätzen die Dauer auf etwa 6 Monate ab Auftragserteilung. Neuigkeiten können also innerhalb von Tagen und sogar wenigen Wochen kaum erwartet werden. Die deutsche Justiz ist entgegen landläufiger Meinung ziemlich schnell, auch wenn einem das so nicht vorkommt. In anderen Ländern dauert es viel länger. Das sei mal ausdrücklich gesagt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Lorenz Weber, Rechtsanwalt
    • Vielen Dank für die generelle Aufklärung ( das mit den Sammelverklagigungen kann man gar nicht oft genug erklären ;)

      und auch für die Schilderung des eigenen Reinfalls- das bestätigt nun auch die anderen Poster, die hier betont haben, dass sie vorsichtig waren, umsichtig gekauft haben und nicht etwa besonders leichtsinnig durch offensichtliche Lock/Fake/Scheinangebote hereingelegt worden sind.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Danke an Herrn Weber.

      Ich würde dazu noch gerne hören, ob es seiner Meinung nach sinnvoll ist, gegen Ebay vorzugehen. Es hatten ja einige Teilnehmer berichtet, dass sie ebay konkret auf den Wegfall von paypal hingewiesen haben und nachgefragten ob dort evtl. Unregelmäßigkeiten auftauchen. Von paypal wurde der Verkäufer klar als sicher gekennzeichnet. Ich sehe hier schon eine gewisse Verantwortung auch bei ebay. Gibt es hier eine rechtliche Grundlage auf deren Basis man Ansprüche geltend machen könnte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von yanni30 ()

    • Gar nichts macht Sinn, aber wenn DU es für sinnvoll hältst, dann mach DU das doch einfach ;)

      Und nein, ein Vorgehen gegen eBay würde außer einen beruhigterem Gewissen, noch mehr verlorenem Geld und mit etwas Glück ein wenig medialer Aufmerksamkeit wohl eher nichts bringen.
    • da die Person wirklich existiert, und auch dort ihren Sitz hat / hatte, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass wir gemeinsam positives erreichen werden. Natürlich kann eBay zu Verantwortung gezogen werden! Hätten die Lato rechtzeitig gesperrt bzw. blockiert, so wäre der Schaden nie und nimmer so hoch gewesen. Das öffentliche Interesse wird schon geweckt, da wir mittlerweile bei mehr als 30 geschädigten sind. Einfach die Hoffnung nicht verlieren und weiter kämpfen!
    • hallo, bin ebenso betrugsgeschaedigter , hatte am 13.5. Sogar versandbestaetigung noch bekommen, hab zu der adresse die wohnungsgesellschaft angerufen , die sind vermieter u haben sogar kaution bekommen , also war der ja vor ort. Mit ausweis!!! Hoffe ich ......, heute email an akte .net ...,die postbank dortmund fuehrte das konto u hat ja auch eine person dazu hinterlegt , die ust nr is schuldfrei lt finanzamt. Wie kann ebay so etwas hinnehmen , wenn erst paypal ging u dann nur noch überweisungen moeglich.. Eine Schande deren antworten am tel !!! smb- maler@t-online.de , haltet mich auf dem laufen , danke
    • Hallo,

      habe vor einiger Zeit ebenso Strafanzeige gestellt. Additional habe ich in Eigenregie versucht, meine zivilrechtlichen Ansprüche zu sichern (Rücktritt vom Kaufvertrag, Mahnbescheid, etc.). Meine Briefe (Einwurf Einschreiben) kamen jedoch zurück, da sie nicht zugestellt werden konnten (erster Zustellversuch erfolgte am 07.06.). Der Vermerk lautet: "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln."

      Hat jemand diesbezüglich Neuigkeiten? Hat Herr Lato eine andere ladungsfähige Anschrift? Oder hat jemand vielleicht schon Infos von der Polizei / Staatsanwaltschaft?

      Danke im Voraus!

      Beste Grüße,

      Christian