Negative Bewertung für privaten Verkäufer wurde gelöscht, ohne mein Wissen

    • Negative Bewertung für privaten Verkäufer wurde gelöscht, ohne mein Wissen

      Hallo,
      ich hatte eine Auseinandersetzung mit einem Privatverkäufer. Artikel wurde als Topzustand zur Auktion gegeben, war aber abgenutzt und fleckig. Der private VK hatte keine Mängel in der Artikelbeschreibung angegeben.
      Dem Paket und dem Artikel hatte die VK allerdings einen handgeschriebenen Zettel beigelegt, in der sie schrieb dass sie erst beim Eintüten bemerkt habe, dass der Artikel einige Abnutzungen und Flecken habe. Falls es mich störe, fände man sicher eine Lösung.
      Ich habe also einen Fall aufgemacht, dass der Artikel nicht der Beschreibung entsprach. VK verweigerte sich dann aber trotz des beigelegten Zettels, wo sie die Mängel ja zugestanden hatte, der Rückabwicklung. Schließlich stimmte VK der Rückabwicklung doch zu, um diese dann als Irrtum zu widerrufen, da sie angeblich eine falsche Taste angeklickt hatte.
      Ebay verwies mich danach auf den Rechtsweg ( Anwalt) da ich per Überweisung gezahlt hatte. Da ich einen Rechtsschutz habe, bin ich auch zum Anwalt gegangen. Da der Rechtsschutz meine Anwaltskosten/ Gerichtskosten trägt, habe ich mich auf den Vergleich eingelassen, dass die VK ihren Artikel zurück nimmt und jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten selbst trägt.
      Die VK wollte auch ihre negative Bewertung von mir gelöscht haben. Der Löschung der negativen Bewertung habe ich nicht zugestimmt und diese war auch ausdrücklich nicht Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs( geht aus den Unterlagen ausdrücklich hervor, von der Bewertungsrücknahme war keine Rede).

      Ich habe mal allgemein bei Ebay angefragt. Danach kann man eh nur innerhalb von 30 Tagen die Bewertung ändern. Ich habe auch keine von Ebay sanktionierten Begriffe im Text verwendet. Trotzdem ist meine Bewertung bei der VK nach jetzt gut einem halben Jahr wie von Geisterhand gelöscht. Wie kann das sein, ohne dass ich meine Zustimmung gegeben habe?
      Ich habe mal etwas läuten hören, dass VK eine Art eidesstattlicher Erklärung abgeben können, dass die negative Bewertung nicht den Tatsachen entspricht, dann würde diese gelöscht.

      Auf Anfrage wollte sich Ebay in meinem Fall nicht äußern. Welche Kniffe hat vermutlich da die Anwältin meiner privaten VK genutzt, ohne meine Zustimmung die Bewertung weg zu bekommen?
      Die VK war ja Privatverkäufer, nicht gewerblich.

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    • @TE:

      Wann gekauft?

      Wann bewertet?

      Welcher Bewertungstext?

      Welcher VK? (Nick)

      Gibt es die Artikelnummer noch?

      Und... ähhhmmm... ich schätze mal, dass die Bewertung sogar dann weg wäre, wenn sie grün gewesen wäre.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und... ähhhmmm... ich schätze mal, dass die Bewertung sogar dann weg wäre, wenn sie grün gewesen wäre.
      ganz bestimmt, denn die rote Farbe immerhin ist ja geblieben. Immerhin.

      Macht es eigentlich in dem Zusammenhang Sinn, sich den "Kommentar" für so einen Zweck "aufzubewahren"?

      Oder eine Kleinigkeit nachzukaufen für eine "Nachschubbewertung"?

      Können eigentlich VK über eingehende Bewertungennachschübe informiert werden?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      ganz bestimmt, denn die rote Farbe immerhin ist ja geblieben. Immerhin.

      Hab ich den Verkäufernick übersehen? Oder woher weisst Du das? So wie ich das verstanden habe ist die komplette Bewertung weg, nicht nur der Text.


      Stubentiger schrieb:

      Oder eine Kleinigkeit nachzukaufen für eine "Nachschubbewertung"?

      Ganz dumme Idee. Wenn Du so was bei mir machst, ist dein ebay-Account aber rubbeldiekatz Geschichte. Dazu reicht dann ein einziger Anruf bei ebay und du hast ein hübsches NRM hinter dem Nick.


      Stubentiger schrieb:

      Macht es eigentlich in dem Zusammenhang Sinn, sich den "Kommentar" für so einen Zweck "aufzubewahren"?

      Wozu? Willst Du ebay auf Wiederherstellung des Kommentars verklagen?


      Stubentiger schrieb:

      Können eigentlich VK über eingehende Bewertungennachschübe informiert werden?

      Sischerdat. Steht schliesslich im Profil.

      Aber vom TE kommt ja nichts mehr dazu. Also gehe ich mal davon aus, dass es für ihn erledigt ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo, hatte die letzten Tage arge Probleme mit dem Netz, deshalb konnte ich Euch nicht gleich antworten, leider.

      Und nein Stubentiger, der rote Punkt ist eben auch weg. Die Bewertung ist aus dem Bewertungsprofil der VK komplett verschwunden.
      Die Bewertung stand ein gutes halbes Jahr unverändert so, mit dem Text den ich geschrieben hatte.
      Wie gesagt, da waren keine verbotenen Wörter enthalten, im Wortlaut genau krieg ich das nicht mehr zusammen.
      Etwa so: Artikel abgetragen, schmutzig kein Topzustand.

      Es ist genau so wie Du geschrieben hast, Löschbert Bastelhamster, der rote Punkt ist auch weg. Bei der VK im Bewertungsprofil sieht es so aus, als wäre die Auktion nie bewertet worden.

      Kaufdatum war der 26.Juli 2015. Ebay Auktionsnummer: 22183257783. Verkäufernick bei Ebay: prinzessin- happy.

      Und nochmal: die Bewertung oder deren Rücknahme, war NICHT Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs.

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    • Letstalk schrieb:

      Ebay Auktionsnummer: 2218 3257 783

      Nö, ist sie nicht. Fehlt irgendwo 'ne Ziffer. Aber...

      221641288770 ist zwar negativ, aber das ist nicht deine.

      221273175234 ist auch nicht deine rote.

      OK, dann fehlt die.



      Letstalk schrieb:

      Und nochmal: die Bewertung oder deren Rücknahme, war NICHT Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs.

      Nö. Aber die Lösung des Rücknahmeproblems. Und da Du da nicht gewonnen hast (hat beim Vergleich ja keiner) reicht es, wenn ebay den Mangel aus dem Verkäuferprofil löscht, dann fliegt die zugehörige Bewertung ebenfalls. Und zwar unabhängig von der Farbe.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Bastelhamster,
      stimmt, eine Ziffer fehlte. Auktionsnummer 221832157783. Ist vermutlich zutreffend, dass die RAín das bei Ebay so hingedreht hat, dass die von mir gerügten Mängel des Artikels nicht bewiesen sind, da beim Vergleich keiner gewonnen hat.

      Mein RA hat mir auch nicht zum Vergleich geraten, da die VK ja noch einen handgeschriebenen Zettel ins Paket gelegt hat, wo sie selbst die Mängel benannt hat, die sie erst beim Einpacken gesehen haben will.
      Aber das wird schon so gelaufen sein, wie Du schreibst.

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