ebay-Angebot - Verständnisfrage zu einer Formulierung

    • ebay-Angebot - Verständnisfrage zu einer Formulierung

      Ich habe da mal eine kleine Verständnisfrage zu einer Formulierung aus einem ebay-Angebot.

      Wie würdet ihr den folgenden Passus in der AB eines GVK verstehen:

      Bitte beachten Sie die folgende Regelung:

      Ich haben meine Artikel bei ebay zum Festpreis ohne Preisvorschlag eingestellt.

      Wenn Ihnen meine Preise zu hoch erscheinen steht es Ihnen frei im gesamten Internet nach einem günstigeren Angebot zu suchen und den Artikel dort zu kaufen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • hierpk schrieb:

      sieht aus wie "kaufen Sie doch woanderst ein"

      Klar, das steht ja auch da. Aber was machst Du dann?

      Ich gebe mal vielleicht noch ein paar Infos mehr dazu.

      1.) Wir sind im Sammlerbereich.
      2.) Die Artikel, die der VK hat sind auf ebay.de größtenteils nicht öfter als fünf bis zehn mal vorhanden. Wobei zehn schon viel ist, teilweise gibt es die Artikel auf ebay weltweit sogar nur ein einziges Mal.
      3.) Die Preise auf ebay sind im normalen Bereich, anderswo auf ebay ist es auch nicht merklich günstiger.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • mal davon abgesehn, daß ich die Formulierung bei einem gewerblichen nie gefunden hätte, weil ich die AGB nie lese, lese ich da folgendes: er will nicht mit Anfragen bzgl. niedrigerem Preis belästigt werden.
      ob das einfach nur arrogant ist, oder ob er weiß, daß seine Artikel eher selten und eher noch seltener billiger im Netz zu finden sind, kann ich nicht erkennen.
      wäre mir aber auch egal, denn ebay ist für Neuware eh nicht meine erste Adresse und für bestimmte Gebrauchtwaren gibts keine ernsthafte Alternative, da weiß ich dann schon, ob die weitere Suche im Netz Sinn macht oder nicht
      wenn er meint, daß er den Artikel auf der eigenen Homepage billiger hat und lieber verkaufen würde, wäre es mißverständlich formuliert

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Nicht AGB, AB = Angebotsbeschreibung (denke ich zumindest)

      Und ich halte diese Formulierung auch nicht für dreist oder arrogant, mag zwar nicht der üblichen Ausdrucksform eines GV entsprechen, bei kleineren und insb. in dem Bereich sehe ich da aber kein Problem, da höflich und sachlich. Und die Aussage ist klar, er will einfach keine Nachrichten mit Preisvorschlägen, was ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch ist.
    • Mein Verständis dazu ist das ist weder dreist noch arrogant.
      Wenn der Preis meiner Ware verhandelbar ist stelle ich mit Preisvorschlag ein.
      Wenn nicht möchte ich den Festpreis haben.
      Ohne endlose Anfragen nach; ist ein Preisvorschlag möglich. :rolleyes:
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • launiger Ebayplattformnutzer schrieb:

      Wenn Ihnen meine Preise zu hoch erscheinen steht es Ihnen frei im gesamten Internet nach einem günstigeren Angebot zu suchen und den Artikel dort zu kaufen.
      wenn der VK Ähnlichkeiten mit einem hier für seine launischen Wahrheiten bekannten großen Kleinunternehmer im Wettstreit mit Ebay aufweist, käme ich in dem Zusammenhang darauf, dass das seine Art des Winks mit dem Zaunpfahl sein könnte, seine Angebote gleichfalls auf seiner außerhalb der Plattform frei im Netz schwimmenden SecondLive-Seite zu aufzusuchen - zum beiderseitigen Vorteil UND zu Ebay Nachteil. :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • aurum schrieb:

      wenn er meint, daß er den Artikel auf der eigenen Homepage billiger hat und lieber verkaufen würde, wäre es mißverständlich formuliert

      Ok, dann mach mal einen Vorschlag, wie sich das sonst formulieren lässt ohne dass die Sicherheizabteilung darin eine Aufforderung zum Kauf ausserhalb von ebay sieht.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mifft. Entweder zu früh auf den Button geklickt oder falsch im Posting rumeditiert.


      aurum schrieb:

      oder ob er weiß, daß seine Artikel eher selten und eher noch seltener billiger im Netz zu finden sind, kann ich nicht erkennen.

      1.) Ja, er weiss das. Und
      2.) ja, der wirklich interessierte Käufer weiss das auch.


      Stubentiger schrieb:

      wenn der VK Ähnlichkeiten mit einem hier für seine launischen Wahrheiten bekannten großen Kleinunternehmer im Wettstreit mit Ebay aufweist,

      1.) bin ich kein Kleinunternehmer. ;)

      2.) habe ich da eine wesentlich nettere Formulierung drin. Ich erkläre nämlich jedem Interessenten gerne telefonisch, wie er meine Artikel kaufen kann. Weil ebay ja immer komplizierter wird und auch nicht immer mit jedem Browser funktioniert. Du weisst ja: da sitzen die armen unbedarften Käufer gehobener Alters- und Einkommensschichten vor dem Bildschirm ihres Win98-Rechners und haben keine Ahnung, wie sie den Sofortkauf-Button benutzen sollen.

      Klar ist sich die SH bei mir ziemlich sicher, was es eigentlich bedeutet. Aber mir nachweisen, dass es nicht einfach ein Serviceangebot eines sehr freundlichen Verkäufers zur Benutzung der ebay-Seite durch den Käufer ist können sie nicht. Zumindest nicht so sicher, dass ebay deshalb einen Rechtsstreit mit mir riskieren würde.
      :saint: :whistling: ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.