Erfahrung gesucht für kleine Waren-Sendung in die USA

    • Erfahrung gesucht für kleine Waren-Sendung in die USA

      Ich verkaufe bei ebay gewerblich Sonderwerkzeuge und diese eigentlich ohne PayPal. Deshalb werden meine Angebote nicht in GB oder USA etc. angezeigt. Nun hat vor drei Tagen ein Käufer aus den USA dennoch für ein kleines Werkzeug Interesse gezeigt und er hat nach Versand und Zahlungsmöglichkeiten gefragt. Nach einigem hin und her habe ich mich heute bewegen lassen dieses Werkzeug doch von einem meiner Nebenaccounts mit neu eingerichtetem PayPal-Konto anzubieten und der Käufer hat sofort gekauft und per PP bezahlt.

      Aber erst jetzt habe ich nachgedacht, dass es ja ein erheblicher Unterschied ist innerhalb der EU zu verkaufen oder in die USA.

      Dieses kleine Werkzeug hat einen Wert von ca. 45,00 Euro und passt problemlos in einen Großbriefumschlag, den ich per Einschreiben schicken will.

      Muss das irgendwo durch den Zoll? Nimmt das der Post-Mensch überhaupt entgegen ohne Zollerklärung? Wie wird das im Empfängerland gehandhabt? Würde es reichen auf dem Umschlag den Vermerk "GIFT" zu schreiben.

      Selbst bei einer Zollkontrolle ist das Werkzeug sehr unauffällig, denn es ähnelt sehr stark einem einfachen Haushaltsgegenstand.

      Hat jemand damit Erfahrungen?
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Hallo Scharfmacher,

      wie das mit dem Zoll usw. ist, kann ich Dir nicht sagen, ich verkaufe nur innerhalb Deutschlands, aber:

      Aus dem eBay-Powersellerforum weiß ich insbesondere von den Briefmarkenverkäufern, dass der Versand mit der Deutschen Post und ihrem entsprechenden US-Partner bei Einschreiben eine totale Katastrophe zu sein scheint.
      Dazu kommt, dass die US-Kunden über eBay.com kaufen und dort der Käuferschutz anders als auf eBay.de gehandhabt wird.

      Du solltest Dir also auf jeden Fall einen zuverlässigen Versandpartner suchen!
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      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • Du verschickst einen Großbrief international (3,70) oder einen Maxibrief international (7,00), je nach Gewicht. Einschreiben kostet 2,50 dazu und ist angezeigt, auch wenn es dich bei PP im Zweifel nicht retten wird, da du bei pp.com die Zustellung und nicht die Einlieferung nachweisen mußt. Dennoch gehen Einschreiben erfahrungsgemäß nicht verloren.

      Du verschickst in einem Karton. Ja, Karton. International bedeutet Brief etwas anderes als national, du hast nur ein Gurtmaß von 90 (!) cm als Beschränkung. Unser nationales Päckchen, früher übrigens nicht ohne Grund ein Brief- und kein Paketprodukt, ist eine Abwandlung davon, was laut Weltpostvertrag als Brief gilt. Nimm ne normale Kartonage und verpacke vernünftig. Damit kann schonmal nichts 'rausfallen' o.ä.

      Auf das Ding pappst du dann eine Zollinhaltserklärung CN22. Du machst korrekte Angaben und sonst nichts, weil alles andere eine Straftat ist. Art der Ware, Anzahl, Preis, Gewicht, Gesamtgewicht, Datum, Unterschrift. Beim Warenwert führst du den exakten Verkaufspreis, ohne das Porto, auf.

      deutschepost.de/content/dam/dp…serklaerung_cn22_2016.pdf

      Außerdem bringst du eine selbstklebende Folienttasche mit commercial invoice in Englisch (!) an, ggf. dreifach, falls irgendwer sich eins der Exemplare abheften will. Das ist im wesentlichen eine ordnungsgemäße Rechnung, die du ja eh stellst, aus der sich allerdings die Zolltarifnummer ergibt. Die kannst du telefonisch beim Zoll erfragen für deine Ware. Hinweise zur invoice:

      deutschepost.de/content/dam/dp…estimmungen_merkblatt.pdf

      Dann besorgst du dir noch diese kleinen viereckigen blauen "Luftpost"-Aufkleber. Es gibt zwar sei ein paar Jahren keine namentliche und preisliche Unterscheidung mehr, aber ohne den Aufkläber "par avignon / prioritaire" wird deine Sendung auf ein Schiff verfrachtet und sechs (6!) Wochen unterwegs sein. Auch in den Staaten wird sie schön benachteiligt behandelt ohne "premium", also bleibt sie liegen, wenn der Überlandtruck schon voll ist usw. Ich hatte da mal ein Erlebnis der besonderen Art, als mein Krempel in NYC recht zügig angekommen war, aber bis nach Seattle noch nen knappen Monat brauchte...

      deutschepost.de/de/b/briefe-in…fige-fragen.html#flap-1-1

      Alles weitere ist Sache deines Amerikaners. Da es drüben keine Einfuhrumsatzsteuerr in unserem Sinne gibt und Zoll auf deine Ware wohl eh nicht anfällt, wird der auch nix besonderes zu tun haben.

      Ich habe unter Beachtung o.g. Hinweise schon auf fast jeden Kontinent der Welt geschickt. Der US-Partner der Post ist USPS, also die amerikanische Post. Es gibt keine Probleme mit eingeschriebenen Groß- oder Maxibriefen international. Der blaue Priority-Aufkleber ist der Trick.

      Viel Spaß!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul () aus folgendem Grund: Rechtschreibung...

    • pandarul schrieb:

      Dann besorgst du dir noch diese kleinen viereckigen blauen "Luftpost"-Aufkleber. Es gibt zwar sei ein paar Jahren keine namentliche und preisliche Unterscheidung mehr, aber ohne den Aufkläber "par avignon / prioritaire" wird deine Sendung auf ein Schiff verfrachtet und sechs (6!) Wochen unterwegs sein. Auch in den Staaten wird sie schön benachteiligt behandelt ohne "premium", also bleibt sie liegen, wenn der Überlandtruck schon voll ist usw. Ich hatte da mal ein Erlebnis der besonderen Art, als mein Krempel in NYC recht zügig angekommen war, aber bis nach Seattle noch nen knappen Monat brauchte...

      Um das kurz und prägnant zu formulieren: in Deutschland ist es preislich und leistungsmäßig egal ob Luft- oder Landpost. Es wird beides gleich behandelt. In so ziemlich allen anderen Ländern wird da deutlich unterschieden, insbesondere in den USA. Air Mail ist "per Flieger von Hoboken nach Bronx" und Ground Mail ist irgendwo in Bodennähe. Dem Tempo nach zu urteilen buddelt sich da der Postfrosch auch mal gerne unterirdisch durch.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • schon mal vielen Dank für die hilfreichen Infos!


      pandarul schrieb:


      ... Beim Warenwert führst du den exakten Verkaufspreis, ohne das Porto, auf.

      bei meinem Käufer handelt es sich um eine Privatperson, da schreibe ich den Warenwert inkl. MwSt. auf, logisch.

      aber in meiner Rechnung steht dann der Wert erst netto und unten vor der Summe wird die Umsatzsteuer dazugezäht - wenn es nun mal passieren sollte, es kauft eine US-Firma eines meiner Werkzeuge - das ist durchaus denkbar, denn die gibt es in der Art in USA nur ganz schwer zu kaufen, dann wird es richtig kompliziert. Es wird ja dann ein "richtiger" Export, das lohnt ja überhaupt nicht mehr, denn der Aufwand dafür übersteigt den Gewinn.

      Überhaupt noch eine Frage zu PayPal, die haben mir jetzt 2,35 Euro Gebühr abgeknapst, bekomme ich über den Einbehalt irgenwo von PP einen Beleg den ich in der Buchaltung als Ausgabe buchen kann?
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • scharfmacher schrieb:

      bei meinem Käufer handelt es sich um eine Privatperson, da schreibe ich den Warenwert inkl. MwSt. auf, logisch.

      Ähhhh... momplchen...

      Du bist gewerblicher Händler? Dann bekommt dein US-Käufer eine Netto-Rechnung. Auch wenn Du da den Bruttopreis draufschreibst. Er zahlt dann gegebenenfalls die für ihn gültige VAT an den US-Fiskus. ;)

      Mal ein bisschen Lektüre:
      frankfurt-main.ihk.de/recht/st…ional/ausfuhrlieferungen/

      Und wenn Du es ganz ausführlich magst:
      bundesfinanzministerium.de/UStAE




      scharfmacher schrieb:

      Überhaupt noch eine Frage zu PayPal, die haben mir jetzt 2,35 Euro Gebühr abgeknapst, bekomme ich über den Einbehalt irgenwo von PP einen Beleg den ich in der Buchaltung als Ausgabe buchen kann?

      Seit wann bekommt man von Paypal überhaupt irgendwas, das einer ordentlichen Rechnung auch nur im entferntesten ähnlich sieht?

      Aber ernsthaft: das Problem löst sich doch bereits in dem Moment, in dem Du den Paypal-Eingang an Bank buchst. Der ist nämlich geringer als die Forderung an Warenbestand. Die Differenz ist dann "Schwund an Kasse". (Einfach gesagt: das Geld hast Du zwar als offene Forderung aber nie bekommen)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Macht da nicht so ein Problem draus.

      Pack das gemütlich in eine Schachtel und versende es als Einschreiben zu ein oder zwei Kilo - zu knapp zehn bzw. knapp zwanzig Euro. Aufkleber ´Brief International´, da ist dann auch die Zollinhaltserklärung dabei. Anschrift exakt wie bei PayPal angegeben - brauche ich ja nicht zu sagen - und auf die Zollerklärung Geschenk, Inhalt `Obsolete Tools`, Nettogewicht, Unterschrift sonst nichts - Wert streichen. Das läuft dann mit der Deutschen Post mit den gesamten Briefverkehr als Luftpost über Frankfurt und wird USA weit durch USPS ausgeliefert. Auf deren Seite kann die Sendung mit der deutschen Einlieferungsnummer detailiert verfolgt werden und dort wird auch die Zustellung dokumentiert. Den Einlieferbeleg kannst Du selbst mit der entsprechenden Anschrift ausfüllen - im Fall der Fälle. Die Laufzeit beträgt weltweit max. zehn Werktage.

      Für den Fall der Rücksendung sollte der Kunde in jedem Fall mit USPS retunieren - mache das zum Vertragsgegenstand (hier gibt es natürlich das Restrisiko eBay bzw. PayPal). Dann läuft das wieder über die Deutsche Post und Du mußt die Sendung eventuell (nicht immer) beim deutschen Zoll in Empfang nehmen. Daher Belege gut aufheben, sonst fällt USt. an.

      Ich verschicke seit über zehn Jahren regelmäßig (wöchentlich) hochwertige Optiken, auch im ein bis zwei Kilobereich und Verkauf über eBay.com, also mit Einschreiben weltweit, insbesondere auch in die USA und Zahlung mit dem unliebsamen Zahlungsdienstleister - bislang ohne Probleme. Ich hatte erst kürzlich - wieder einmal - eine Kreditkartenrückbuchung nach Verkauf über eBay.com und Zahlung mit PayPal - knapp zwei Wochen nach Zustellung hat PayPal den Einbehalt wieder freigegeben, wobei der Käufer selbst nichts von sich hören lies.

      In diesem Sinne - no risk no fun ...
      Gruss
      Manches Zeitgenossen Toleranzverständnis:

      Ja, wir sind intolerant und wir werden alle diejenigen, die sich nicht
      unserer Deutungshoheit unterwerfen, aus Deutschland hinausfegen!
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du bist gewerblicher Händler? Dann bekommt dein US-Käufer eine Netto-Rechnung. Auch wenn Du da den Bruttopreis draufschreibst.

      danke für den Hinweis, dann ist die Ertragssituation auch noch ein wenig besser

      Braucht man dazu eigentlich auch die EORI Nummer?



      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Seit wann bekommt man von Paypal überhaupt irgendwas, das einer ordentlichen Rechnung auch nur im entferntesten ähnlich sieht?

      ich kenne PP erst seit gestern, mich verwundert dann schon, dass dieser Finanzdienstleister monatlich Millionen verdient ohne auch nur den Ansatz einer beleghaften Buchung durchzuführen.



      statement schrieb:

      Für den Fall der Rücksendung sollte der Kunde in jedem Fall mit USPS retunieren - mache das zum Vertragsgegenstand (hier gibt es natürlich das Restrisiko eBay bzw. PayPal). Dann läuft das wieder über die Deutsche Post und Du mußt die Sendung eventuell (nicht immer) beim deutschen Zoll in Empfang nehmen. Daher Belege gut aufheben, sonst fällt USt. an.

      danke für den Tipp, man glaubt gar nicht, was alles schief gehen kann
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★