Ich gebe zu, der Titel des Threads ist dezent reißerisch gestaltet (sei mir hoffentlich verziehen, da ich mich ja auf einen Bild-Zeitungs-Artikel beziehe:-)), denn Auktionshilfe wird nur in einem Satz erwähnt.
bild.de/digital/internet/ebay/…urteil-46187190.bild.html
Als "Werbung" vielleicht ja trotzdem für euch nützlich (hab den Eindruck. dass bei euch seit einiger Zeit leider deutlich weniger los ist als früher).
Aber zu einem in der Bild genannten Tipp zur Vermeidung der Abbruchsjäger-Falle-Falle habe ich doch eine Frage. Die schreiben, man könne sich quasi eine "Abbruchs-Absicherung" durch den folgenden Zusatz in der AB einbauen:
"Wenn Sie den Artikel auch woanders anbieten wollen, müssen Sie in die Auktion unbedingt den Zusatz „Zwischenverkauf vorbehalten“ hinzufügen".
Ist das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für euch oder ist das das wirklich so einfach? Kann mir das, nach vielem was ich hier gelesen habe, nicht vorstellen, denn diese Formulierung wäre ja quasi ein "Abbruchs-Persilschein" bei schlecht laufenden Auktionen.
P. S. habe seit gestern Einlog-Schwierigkeiten (habs vorher aber ewig nicht mehr probiert, könnte also auch schon länger so sein). Kann mich einloggen, komme auch eingelogt (mein Nick steht ganz oben links auf dem Bildschirm). Dann komme ich aber unter "Alice Cooper" nur ins Dashboard. Im Bereich "Forum" steht dann aber wieder "anmelden oder Einloggen". Konnte dieses Thema nur erstellen indem ich im Dashboard auf einen Thread in diesem Unterforum geklickt habe. Da blieb ich dann eingelogt
Edit: jetzt funktioniert es anscheinend wieder, war gestern nach einigen Versuchen auch so
bild.de/digital/internet/ebay/…urteil-46187190.bild.html
Als "Werbung" vielleicht ja trotzdem für euch nützlich (hab den Eindruck. dass bei euch seit einiger Zeit leider deutlich weniger los ist als früher).
Aber zu einem in der Bild genannten Tipp zur Vermeidung der Abbruchsjäger-Falle-Falle habe ich doch eine Frage. Die schreiben, man könne sich quasi eine "Abbruchs-Absicherung" durch den folgenden Zusatz in der AB einbauen:
"Wenn Sie den Artikel auch woanders anbieten wollen, müssen Sie in die Auktion unbedingt den Zusatz „Zwischenverkauf vorbehalten“ hinzufügen".
Ist das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für euch oder ist das das wirklich so einfach? Kann mir das, nach vielem was ich hier gelesen habe, nicht vorstellen, denn diese Formulierung wäre ja quasi ein "Abbruchs-Persilschein" bei schlecht laufenden Auktionen.
P. S. habe seit gestern Einlog-Schwierigkeiten (habs vorher aber ewig nicht mehr probiert, könnte also auch schon länger so sein). Kann mich einloggen, komme auch eingelogt (mein Nick steht ganz oben links auf dem Bildschirm). Dann komme ich aber unter "Alice Cooper" nur ins Dashboard. Im Bereich "Forum" steht dann aber wieder "anmelden oder Einloggen". Konnte dieses Thema nur erstellen indem ich im Dashboard auf einen Thread in diesem Unterforum geklickt habe. Da blieb ich dann eingelogt
Edit: jetzt funktioniert es anscheinend wieder, war gestern nach einigen Versuchen auch so
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