Auktionshilfe in der Bild

    • Auktionshilfe in der Bild

      Ich gebe zu, der Titel des Threads ist dezent reißerisch gestaltet (sei mir hoffentlich verziehen, da ich mich ja auf einen Bild-Zeitungs-Artikel beziehe:-)), denn Auktionshilfe wird nur in einem Satz erwähnt.

      bild.de/digital/internet/ebay/…urteil-46187190.bild.html

      Als "Werbung" vielleicht ja trotzdem für euch nützlich (hab den Eindruck. dass bei euch seit einiger Zeit leider deutlich weniger los ist als früher).

      Aber zu einem in der Bild genannten Tipp zur Vermeidung der Abbruchsjäger-Falle-Falle habe ich doch eine Frage. Die schreiben, man könne sich quasi eine "Abbruchs-Absicherung" durch den folgenden Zusatz in der AB einbauen:

      "Wenn Sie den Artikel auch woanders anbieten wollen, müssen Sie in die Auktion unbedingt den Zusatz „Zwischenverkauf vorbehalten“ hinzufügen".

      Ist das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für euch oder ist das das wirklich so einfach? Kann mir das, nach vielem was ich hier gelesen habe, nicht vorstellen, denn diese Formulierung wäre ja quasi ein "Abbruchs-Persilschein" bei schlecht laufenden Auktionen.

      P. S. habe seit gestern Einlog-Schwierigkeiten (habs vorher aber ewig nicht mehr probiert, könnte also auch schon länger so sein). Kann mich einloggen, komme auch eingelogt (mein Nick steht ganz oben links auf dem Bildschirm). Dann komme ich aber unter "Alice Cooper" nur ins Dashboard. Im Bereich "Forum" steht dann aber wieder "anmelden oder Einloggen". Konnte dieses Thema nur erstellen indem ich im Dashboard auf einen Thread in diesem Unterforum geklickt habe. Da blieb ich dann eingelogt
      Edit: jetzt funktioniert es anscheinend wieder, war gestern nach einigen Versuchen auch so

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alice Cooper ()

    • bei Angeboten mit "Zwischenverkauf vorbehalten" oder ähnlichen Formulierungen biete ich schlichtweg gar nicht - sollte das also um sich greifen, dürften sich noch mehr ob ihrer Auktionserlöse beschweren, da ich nicht die einzige bin, die das so handhabt
    • Nach den AGB von ebay, die für alle Nutzer der Plattform gelten, ist die Abgabe eines Angebotes verbindlich und kann nur in bestimmtent Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden (pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html). Eine solche Ausnahme liegt bei Zwischenverkauf nicht vor.

      Und einerseits ist Ebay natürlich daran interessiert, dass eingestellte Sachen nicht an Ebay vorbei verkauft werden und nimmt abgesehen davon die fälligen Gebühren trotzdem, pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html

      andererseits kann man sich tatsächlich wohl gegen einen Abbruchjäger mit dieser "privaten Klausel" schützen. ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt…erkauf-vorbehalten/12130/

      Kurz: Nicht Ebay-Agb-konform, aber rechtlich zulässig:
      damm-legal.de/olg-duesseldorf-…bay-auktion-ist-zulaessig

      Bei diesem Vorgehen sollte man sich aber des hohen Risikos bewusst sein, ein kleiner Blockwart der ebay-Communitiy reicht, der ruft zu Meldung auf, und der Vk fliegt schneller von der Plattform als der Abbruchjäger zuschlagen kann, da er gegen die Bedingungen des Einstellens von ARtikeln (wiederholt?) verstoßen hat.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Danke für die Infos!
      OK, dass dann die Auktionsergebnisse in den Keller gehen, ist natürlich naheliegend.
      Und was die andere Sache angeht, ist dann wohl tatsächlich so korrekt, nur dass man dann vor Ebay statt vor den Abfangjägern Angst haben muss :-).
      Naja, wenigstens schlagen dann nicht hier die armen Schweine bei euch auf, die sich auf einen schlecht recherchierten Bild-Artikel verlassen haben...