Ticketverkauf vorzeitig beendet - Schadensersatzforderung

    • Ok, ich hab mal drübergeschaut. Unter uns: mit dem Schreiben wirst Du ziemlich sicher auf die Schnauze fallen. Auch wenn heiner.hemken das sicher wieder mal nicht gerne lesen wird: an der Abbruchjägerei selbst ist rein rechtlich nicht das geringste auszusetzen, unabhängig davon, ob es moralisch in Ordnung ist.


      Heiner.Hemken schrieb:

      Ein möglicher Ansatz, wenn ich es richtig gelesen habe, ist die bei eBay hinterlegte Anschrift falsch.

      Nö, das ist unerheblich. Man kann sich bei ebay als Micky Maus anmelden, solange man die unter dem Namen abgeschlossenen Verträge für und gegen sich gelten lassen will. Solange ebay da nicht einschreitet sind die Verträge gemäß ebay-AGB und rechtlich vollkommen einwandfrei zustande gekommen. Fraglich ist höchstens, ob man sich einer Fälschung beweiserheblicher Daten schuldig gemacht hat. Aber auch das ist nur relevant, wenn es darum geht, ob ebay hier eventuell betrogen werden soll. Sollen sie wohl gerade nicht.

      Rein technisch ist das Vorbringen des Anwalts also durchaus korrekt. Was ich vermisse (abgesehen davon, dass Du die Realdaten von dir hättest schwärzen können) ist die Vollmacht. Und üblicherweise sollte sich ein Anwalt vom ordnungsgemäßen Zustand des Ziehungsgeräts von der Identität seines Mandanten auch selbst überzeugen.

      Zuerst mal musst Du klären, ob es diesen Roos überhaupt unter der Anschrift gibt. Das geht auf zweierlei Art. Erstens durch persönlichen Augenschein. Zweitens durch eine Meldeauskunft. Am besten durch beides. Die Meldeauskunft kostet allerdings ein paar Euro und muss schriftlich beantragt werden.

      Dann fragst Du bei ebay nach, wem denn der Account überhaupt gehört. Da ist zwar ein Impressum veröffentlicht, aber das muss nicht zu den Daten im Account passen. Ausserdem sollen die dir die Gewerbeanmeldung rausgeben, die sie erhalten haben, als der Account auf gewerblich umgestellt wurde. Und drittens würdest Du gerne wissen, ob mit diesem oder einem anderen Account auch noch auf vergleichbare Angebote geboten wurde, die vorzeitig beendet wurden und bittest um ggfls Herausgabe der Accountdaten dieser Verkäufer zum Zweck des unabhängigen Beweisverfahrens. Um ebay da flott zu machen schickst Du denen das per Fax.
      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.


      Die Gewerbeanmeldung (bzw die Info, dass es keine gibt) bekommst Du parallel beim Ordnungsamt der Stadt Coburg. Auch die werden ein paar Euronzen haben wollen. Und auch da wirst Du schriftlich werden müssen.

      Das sind die Zuarbeiten, die Du für deinen Anwalt (ja, Du solltest einen beauftragen) erledigen kannst.

      Meine indirekte Frage ist aber immer noch unbeantwortet. Ist der Deckungskauf belegt? Falls nicht würde ich das am 09.07. mit Nichtwissen bestreiten und einen geeigneten Nachweis fordern. Schafft auf jeden Fall erst mal noch etwas Luft für deinen Anwalt und die Rückantworten aus Coburg und von ebay.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Erst einmal Danke für die vielen hilfreichen Tipps.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Was ich vermisse (abgesehen davon, dass Du die Realdaten von dir hättest schwärzen können) ist die Vollmacht.
      Die Vollmacht habe ich vorliegen, nur nicht hochgeladen.

      Meldeauskunft, Gewerbeauskunft sind beantragt und Fax an eBay ist raus.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Meine indirekte Frage ist aber immer noch unbeantwortet. Ist der Deckungskauf belegt?
      Der Deckungskauf ist nicht belegt, was mich stutzig macht. Normalerweise hätte der Anwalt doch eine Rechnung o.ä. beigelegt? Der Anwalt fordert auch die identische Summe, die mir Herr Roos vorab genannt hat, ohne vorab zu wissen, dass es auch genau diese Summe beim Deckungskauf wird. Dazu kommt, dass er bereits Final-Tickets besaß und er sich entschieden hatte diese zu verkaufen.
      Er müsste dann ja auch ebenfalls belegen, dass er sich am Tage des Finals in Mailand befand?
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ok, ich hab mal drübergeschaut. Unter uns: mit dem Schreiben wirst Du ziemlich sicher auf die Schnauze fallen. Auch wenn heiner.hemken das sicher wieder mal nicht gerne lesen wird: an der Abbruchjägerei selbst ist rein rechtlich nicht das geringste auszusetzen, unabhängig davon, ob es moralisch in Ordnung ist.


      Heiner.Hemken schrieb:

      Ein möglicher Ansatz, wenn ich es richtig gelesen habe, ist die bei eBay hinterlegte Anschrift falsch.
      Nö, das ist unerheblich. Man kann sich bei ebay als Micky Maus anmelden, solange man die unter dem Namen abgeschlossenen Verträge für und gegen sich gelten lassen will. Solange ebay da nicht einschreitet sind die Verträge gemäß ebay-AGB und rechtlich vollkommen einwandfrei zustande gekommen. Fraglich ist höchstens, ob man sich einer Fälschung beweiserheblicher Daten schuldig gemacht hat....
      Verkennst Du da den § 2 Punkte 1-5 der eBay-AGB nicht?

      Letztlich erlaubt eBay die Nutzung der Plattform nur Vertragspartnern, die eben durch Einhaltung der vorbezeichneten Puntke zu solchen wurden. Besteht kein Vertragsverhältnis mit eBay, was bei falscher Angabe der Nutzerdaten regelmäßig der Fall sein dürfte, kann auch kein Kaufvertrag zustandekommen. (wenn auch nur AG, aber: Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 27. Juni 2014, Az. 104 C 106/14). Am besten vergleichbar ist das wohl mit dem Ausschluss des Handelns bestimmter ehemaliger Mitglieder, die auch keine wirksamen Kaufverträge via eBay-Plattform schließen können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Pandora schrieb:

      Aber solange wir weder wissen ob die Daten korrekt, veraltet oder tatsächlich fake sind, sollten wir dieses Thema hier evtl. besser außen vor lassen.

      Sagen wirs mal in aller Deutlichkeit: abgesehen von der PRoblematik dass es da um ebay-Kleinazeigen ging ist dieses Urteil ausserdem veraltet. Ich zitiere nochmal kurz den von biguhu drüben eingestellte Leitsatz:



      Die Offerte zur Abgabe eines Angebots richten sich nämlich nur an solche Personen, die sich unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen bei eBay angemeldet haben.

      Ähhhmmmm.... Nö. (TM)

      Vielleicht ist manchem schon aufgefallen, dass ebay nicht mehr von Mitgliedern in den AGB redet. Sondern von Nutzern. Und auch nicht mehr von Bietern sondern von Käufern. Und wer schon mal im ausgeloggten Zustand auf den Sofortkauf- oder Bieten-Button geklickt hat dem ist eventuell aufgefallen, dass unterhalb des Login-Felds in der Maske ein weiterer Button für einen sogenannten "Gastkauf" erscheint.

      Dieser Denkfehler aus dem Urteil des AG Kerpen zieht sich zwar derzeit noch flächendeckend durch die deutsche Rechtsprechung (auch z.B. bei Fragen wie Verstöße gegen die ebay-AGB sich hinsichtlich des UWG auswirken), aber nur bis irgendwann einem auffällt, dass man sich bei ebay gar nicht anmelden muss, um ein Gebot abzugeben oder einen Sofortkauf zu tätigen. Man muss zwar hinterher Daten angeben, aber dann ist gemäß ebay-AGB der Vertrag bereits zustande gekommen. Eine Anmeldung bei ebay als "Mitglied" ist heute nur noch optional, um dort einen Kaufvertrag zu schliessen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Sofern es ein anderer Roos ohne eBay-Hausverbot ist:

      Wie Mijanne schon schrieb: für dich ist es unmöglich, den Vertrag zu Erfüllung (§311a BGB), da du lt. der FiFa-AGB die personalisierten Tickets gar nicht weiterverkaufen darfst. Entbindet erst mal wohl nicht von der Schadensersatzpflicht - ABER: Da es grundsätzlich nicht erlaubt ist, diese Tickets weiterzuverkaufen, stelle ich mal den Schadensersatz in Frage, da der Käufer gar nicht legal an eine solche Eintrittskarte kommen konnte. Nicht zuletzt entstehen die hohen Preise nur aufgrund dieses Weiterverkaufsverbots - ob diese Preise dann bei der Berechnung des Schadensersatzes angesetzt werden können? Das solltest du dann auch mal mit deinem Anwalt besprechen.
    • Es handelt sich um einen Herrn Daniel Roos und dieser ist nach Einwohnermeldeamtsanfrage tatsächlich an der genannten Adresse:
      Herr Daniel Roos
      Kalenderweg 8
      96450 Coburg
      gemeldet.
      Er hat uns jetzt auch eine Quittung zukommen lassen.

      In der Quittung steht, "von Daniel Roos"
      Müsste da nicht "für Daniel Roos" stehen?
      Bilder
      • 2.JPG

        61,92 kB, 631×404, 272 mal angesehen
    • Und was will diese "Quittung" beweisen? Wo ergibt sich daraus die Identität des Verkäufers? Ich kauf mir jetzt auch 'nen Quittungsblock und quittiere dir, dass Du mir für das Flaschenpfand den Bundestag verkauft hast. Na und ? Also etwas mehr Substanz darf schon sein. Zum Beispiel die auf Roos personalisierten (=>FIFA) Abrisse der dort gekauften Karten, ein Beleg dass er in Mailand war (Hotelquittungen etc) oder - wenn er auf gewerblichen An- und Verkauf rauswill, eine vernünftige und den GoB entsprechende Buchhaltung. Das da ist weder eine Rechung noch ein Kaufbeleg, das ist ein Fresszettel.

      Axo - falls das doch als Beleg reichen sollte muss ich mal dringend mit meinem Finanzamt reden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo P24matze,
      ich hatte schon ein Prozesserlebnis mit Herrn R. aus Coburg über zweiInstanzen, ich habe zwei Ordner voll mit Material. H. R. aus C. hat mehrereEbay Accouns und handelt jedes Jahr aufs neue mit Final Karten, kauf undverkauft und natürlich die Masche mit den Schadenersatzforderungen, es klapptjedes Jahr und ist eine feste Einnahmequelle für Ihn. Er bietet selber auchgerne auf 30 Auktionen gleichzeitig wenn es um Ch. L. Final Karten geht, wennBayern dann aber zur Halbzeit 3 zu 0 zurückliegt, dann zieht er seine Gebotezurück und leider Verklagt ihn in diesen Fällen nie jemand.....
      Wie weit ist dein Prozess? Ich habe Schreiben vom selben Anwalt erhalten,dieser verhilft ihm zu seiner jährlichen Einnahmequlle, jedes Jahr aufs neue?An wen hat er die Karten denn weiterverkauft ? An seinem Kumpel Herrn T. ....
      R. verkauft nicht nur FinalKarten, er verkauft auch alle anderen Kartenversch. Veranstaltungen....mehrere 10.000 Euro Umsatz im Jahr (ja, auch mitSchadensersatzklagen). Kannst dich gerne bei mir melden und wenn es für deinenProzess hilfreich ist, dann kannst du auch gerne Material bei mir abholen....
      Nur ein Beispiel: er hat für das Wacken-Konzert 30 Tickets versteigert, immer min. 100% Gewinn (ohne Steuer;-))...wie kann das sein habe ich mich gefragt, wenn es doch nur 2 Karten pro Person bei dem Konzertveranstalter zu kaufen gibt? ....Der Veranstalter sagte mir dann, ja H. R. hat 30 Karten bekommen, weil er sich als Busunternehmer und Reiseveranstalter ausgegeben hat....
      Also, wie gesagt kannst dich gerne melden oder auch Jeder andere Geschädigte, lasst euch nicht einschüchtern!!!
      Jeder findet irgendwann seinen Richter!!!
    • Sofern eine Löschung nicht möglich ist, bitte bei
      Beitrag Nr.6 - den Namen Roos schwärzen und hotel.anker schwärzen.
      Beitrag Nr.8 - den Link zu seinem Ebay-Account entfernen
      Beitrag Nr.19 - die Anhänge entfernen.
      Beitrag Nr.27 - Adresse und Namen schwärzen + Anhang entfernen.

      Danke
    • P24matze schrieb:

      Wie ist es möglich diesen Thread zu löschen?
      Das geht gar nicht. Warum auch? Dies wäre auch nicht ernsthaft aus juristischer Sicht begründbar.

      P24matze schrieb:

      Ich habe ein Anwaltsschreiben wg Verstoß gegen das Urheberrecht bekommen und würde jetzt gerne diesen Thread löschen.
      Kannst du das Schreiben bitte an die Redaktion schicken, damit wir die Ansprüche prüfen können und die ggf. notwendigen Maßnahmen auch umsetzen können. Die richtige Mail-Adresse hast du ja bereits gefunden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es wird sicherlich gleich jemand von der Redaktion vorbeikommen und verkünden, daß hier gar nichts gelöscht wird, schon gar nicht wegen irgendwelcher Phantasieschreiben drittklassiger Armwälte, die jedwedem Realitätsabgleich standhaft strotzen.

      Edit: Tja, schon passiert, während ich noch am Schreiben war.

      Handelt es sich hier auch um ein Schreiben von RA Stefan Walder, Krahenberg 2, 96317 Kronach? Der sollte mal lieber bei seinem Fachgebiet, dem Familienrecht, bleiben, oder nochmal an die Uni und ein paar Semester Grundlagen nachholen.

      ad #27) Der Name Daniel Roos, Kalenderweg 8, 96450 Coburg ist mitnichten zu schwärzen. Der Herr ist (nicht nur) ausweislich des Erfahrungsberichtes in #28 gewerblich tätig, o.g. damit seine Anbieterkennung, die er in Ausübung seiner Tätigkeit stets anzugeben hat. Betroffen ist hier nicht das Persönlichkeitsrecht, sondern nur die Sozialsphäre, wobei dem berechtigten Interesse seiner Geschädigten zum konstruktiven Austausch sowie der öffentlichen Warnung vor seinen unseriösen Geschäftspraktiken genau kein Interesse von Daniel entgegensteht, nicht genannt zu werden.

      ad #19) Daß sich der Feldwalderundwiesenanwalt auf das Urheberrecht beruft, ist zwar bei solchen Typen der Normalfall: Erst jedes erstbeste Mandat von irgendwelchen Abzockern annehmen, damit einen riesigen Wind machen und Leute unter Druck setzen, und dann den Schwanz einziehen, wenn öffentlich ruchbar wird, daß man sich mit Hunden ins Bett gelegt hat und seriöse Mandanten einen meiden, weil sie keine Flöhe brauchen können. Aber, dem üblichen Zensurversuch (ich benutze dieses Wort selten, aber hier paßt es im umgangssprachlichen Sinn, auch wenn kein Bezug zur verfassungsrechtlichen Vorzensur besteht) mithilfe des Urheberrechts steht bereits entgegen, daß die auszugsweise wiedergegebenen Passagen überhaupt keine Schöpfungshöhe aufweisen. Diese Standardfloskeln kann jeder Zweitsemester abliefern. Auch wenn Herr Walder das viellecht anders sieht. Zu deiner Entlastung @Matze habe ich mir mal erlaubt... - siehe Anhang.

      ad #8 und #6) Es gilt das oben gesagte. Der eBay-Account hotel.anker ist gewerblich, Name und Anschrift von Herrn Roos seine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennung. Kann ja niemand was dafür, daß eBay kein Impressumsfeld für gewerbliche Käufer hat, vorgeschrieben isses trotzdem. Versuche, eine kritische Diskussion zu unterbinden, indem die Namensnennung samt "Firmen"-Auftritt untersagt wird, sind mittlerweile bei allen LG und OLG in Deutschland gescheitert, weil BGH und BVerfG regelmäßig entsprechende Rechtsprechung kassieren. Dem Herrn "Flachanwalt" würde ich empfehlen, sich mal mit den einschlägigen Urteilen zur Äußerungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf zu beschäftigen.

      -

      Ich schlage vor, du antwortest sachlich korrekt, daß dir eine Löschung der beanstandeten Informationen nicht möglich ist. Den Rest kann Herr Walder ja öffentlich nachlesen.
      Bilder
      • 1 001.jpg

        330,98 kB, 1.700×2.338, 293 mal angesehen
      • 2 001.jpg

        271,96 kB, 1.700×2.338, 174 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Der Herr Daniel Roos ist auch noch Multitaskingfähig!

      ... neben seinen Gewerblichen eBay-Accout:

      hotel.anker

      Rechtliche Informationen des Verkäufers
      daaniel Roos
      Kalenderweg 8
      96450 Coburg

      Bewertungen:.. http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=hotel.anker&ftab=AllFeedback
      akt. Angebote: cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…nce=30&userid=hotel.anker

      ... betreibt er wohl auch noch einen Privaten eBay-Account:

      rda622
      Bewertungen:.. http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=rda622&ftab=AllFeedback
      akt. Angebote: cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…ms&since=30&userid=rda622

      ... weiterhin ist hier noch ein Gewerblicher eBay-Account:

      renepreininger

      Rechtliche Informationen des Verkäufers
      René Preininger
      Beberfeld 10
      86488 Breitenthal
      Telefon:01520 3346129
      E-Mail:djrene @ gmx.de

      Bewertungen:.. http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=renepreininger&ftab=AllFeedback
      akt. Angebote: cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…=30&userid=renepreininger

      ... wo der Herr Daaniel Roos ( mit 2 "a" BITTE!) wahrscheinlich den Telefon-Support übernommen hat!

      Bei allen 3 Account´s ist der Herr Daniel Roos unter der Handynummer:

      Tel. 0178-1667000 erreichbar!!!
      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von headsman ()

    • ganz schön aktiv für jemanden, der Handelsverbot hat
      wobei die handynummer die einer Autowerkstatt sein könnte und die Accounts nicht zwangsläufig DR zuzuordnen

      wow, ich konnte jetzt 3x die Liste aufrufen, was doch neulich noch auf einmal/Tag beschränkt war

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von aurum ()