Schadensersatzanspruch bei Ebay-Auktion, wenn Verkäufer von angegebener Versandart abweicht?

    • Sagt ja auch keiner. Der Gesetzestext lautet aber genau so, dass Schadenersatz in entstandener Höhe bei besonderer Anweisung zu leisten ist.

      Jetzt ist der TE so zu stellen als habe er vertragsgemäß versendet. DHL legt den tatsächlichen Kaufpreis für den Ersatz zu Grunde.
    • @alte_Eule
      Nutzt ja nichts, wenn man sich aufregt, davon kommt die Ware leider auch nicht an Land. Ja, ich war schon sehr ärgerlich, dass der VK meine Fragen nach der Tracking ID nicht beantworten wollte und dann damit rausrückte, dass er/ sie als Päckchen verschickt hat.

      Die Empfehlung vom Ebay Support, mit der Anzeige bei der Polizei halte ich auch nicht für zielführend.

      Wahrscheinlich würde die eh eingestellt von der Staatsanwaltschaft, wegen mangelndem öffentlichen Interesse, es sei denn der VK ist schon mal einschlägig aktenkundig.
      Man würde mich vermutlich auf den Zivilklageweg verweisen. Das verlorene Geld bringt eine Anzeige kaum zurück.

      Selbst wenn der VK einen Beleg über ein Päckchen hat, besagt dieser Beleg ja nicht, dass dieses Päckchen auch mich als Empfänger hatte.

      @'hierpk
      Das mit dem Foto könnte passen. Ein ausländischer, gewerblicher Verkäufer. Die Sprache sagt mir gar nichts. Ist das Türkisch? Die haben meine ich, solche "Unterschwünge" an einigen Buchstaben.
      Ich kannte mal jemanden, der Deutsch als Zweitsprache unterrichtet hat, da habe ich mal solche Schrift gesehen.

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    • Nee, Letstalk...

      Deswegen ja nicht Anzeige im Sinne von "meine VK war's! Die hat nicht verschickt!"

      Jetzt mal ein Fall von vor ein paar Jahren bei mir. Gekauft hatte ich bei einer echt zuverlässigen Forenschreiberin.
      Die Ware ist nie angekommen. Sie war fertig mit der Welt und am Boden zerstört...
      Aufgrund der gehäuften Anzeigen, die alle einen Knotenpunkt hatten, wurde einige Zeit später bei einem DHL-Mitarbeiter das Warenlager im Wohnzimmer ausgehoben.

      Meine VK hat mir dann extra noch den Zeitungsartikel darüber geschickt. *ggg* Fand ich echt lieb, aber den erfolgten Versand hab ich ihr von Anfang an geglaubt.
    • Und nun nochmal anders aufgezäumt und anders formuliert und vielleicht zum besseren Verständnis hinterher.

      Das Risiko des Untergangs einer Sache bei einem Privatverkäufer liegt beim Käufer.
      Paket weg - Pech des Käufers.

      Hier hat es einen Vertragsbestandteil zwischen Käufer und Verkäufer gegeben, der einen Teil des Risikos auf DHL überträgt. Der VK ist von diesem Vertragsbestandteil einseitig abgewichen und haftet entsprechend für den Schaden, der daraus entstanden ist.

      Der Beweis dafür, dass durch diese Abweichung der Schaden überhaupt erst entstanden ist, wird nicht zu erbringen sein.
      Entsprechend haftet der VK nur in der Höhe, die durch seinen Fehler entstanden ist und die auch DHL übernommen hätte.
    • Ein weiterer Denkansatz, der mir gerade im HG zugeflüstert wurde, unser TE ginge ohnehin ganz leer aus.

      Vertragspartner von DHL ist der private VK und nicht unser TE.
      DHL ersetzt aber bei Paketversand nur den Schaden, der dem Vertragspartner tatsächlich entsteht.

      Das Risiko des Untergangs trägt aber bei einem Privatverkauf kpl. der Käufer. Dem VK als Vertragspartner entsteht gar kein Schaden. Kein Schaden - keine Haftung - keine Zahlung.

      Dass diese Kostellation durch DHL schon aus Kostengründen nicht überprüft wird und es in der Praxis anders gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.
    • Das ist eine theoretische Frage, um die es hier nicht geht.
      Es geht um eine Abweichung vom Vertrag und damit um eine Vertragsverletzung:

      Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 281 ff. BGB (= positives Interesse)
      Vertragsansprüche: Beruht der Schadensersatzanspruch auf der Verletzung einer vertraglichen Leistungspflicht, so ist der Vertragspartner so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Leistung gestanden hätte. Dementsprechend spricht der Gesetzgeber von "Schadensersatz statt der Leistung" (§§ 281 ff., 311a Abs. 2 BGB), von "Schadensersatz wegen Nichterfüllung" (§ 651 f Abs. 1 BGB)
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Doch Mijanne, genau darum geht es.

      Wenn die VK den Versand selbst glaubhaft machen kann - und daran besteht für mich bei dem Profil kein Zweifel - fährt unser TE bei einem Rechtsstreit mit entsprechender Argumentation der Gegenseite nämlich ganz fürchterlich gegen die Wand und hat neben dem bezahlten und nicht erhaltenen Artikel diese Zusatzkosten auch noch zu zahlen.

      Und den Rechtsstreit würde es wohl spätetstens dann geben, wenn er um die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung auflastet, zumal es diese bei einem PV auch nicht gibt.
    • Eule

      es geht nicht um den Nacheis des Versandes, es geht um die Vertragsverletzung.
      Der Vk hat sich nicht an den Vertrag gehalten und damit haftet er
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Nein, der Schaden entsteht durch die Vertragsverletzung.
      Päckchen haben eine höhere Verlustrate als Pakete und sind nicht nachzuverfolgen, das bedeutet, die Wiederfindrate ist kleiner.
      Der Schaden bemißt sich daran, dass das Päckchen nicht angekommen ist.

      Und dies ist ursächlich durch eine Vertragsverletzung entstanden und dafür haftet der VK.
      Nichts Neues. Sonst würde ein VK der angibt mit Paket zu verschicken und per Päckchen verschickt nie haften.

      Es handelt sich um Vertragsrecht und die Art der Sendung ist Teil des Vertrages.Ergo ist eine Änderung des Versandes eine Vertragsverletzung und für die haftet derjenige, der sie begeht.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Päckchen haben eine höhere Verlustrate als Pakete und sind nicht nachzuverfolgen, das bedeutet, die Wiederfindrate ist kleiner.

      Gefühlt gebe ich dir ja recht. Aber hast du dafür einen Beleg außer vielleicht auch der jetzt von mir angenommenen Tatsache, dass auch die Anzahl der gestellten Nachforschungsanträge geringer ist?
      Das liegt u.a. daran, dass die wenigsten wissen, dass man für restlos jede Sendung bis hin zur Postkarte einen solchen Antrag stellen kann und auf ihrem Recht beharren. Sie lassen sich abwimmeln.

      Das ändert aber auch nichts daran, dass du jetzt anders formuliert unterstellst, die Sendung wäre ohne die Vertragsverletzung nicht verloren gegangen.
      Ich setze dagegen, dieser Beweis ist nicht zu erbringen.
    • :rolleyes:

      Mal unabhängig davon, ob die Treter doch noch eintrudeln.

      Fest steht:

      1.

      tante-pink schrieb:

      EUR 4,50 Deutschland Standardversand (DHL Paket) Innerhalb von ca. 3-4 Werktagen nach Zahlungseingang.


      2. Paket ist bei DHL immer sendungsverfolgbar und

      dhl schrieb:

      Bei Verlust oder Beschädigung erstatten wir Ihnen die Kosten bis 500 EUR.

      3. Für ein Paket in dieser Größnordnung (2 Kg)

      fallen je nach Frankierungsart zwischen 4,99€ und 6,99€ Porto an.

      4. Was der VK selber als Porto-/Versandkosten angibt, ist unerheblich. Er hat "freie Wahl", siehe Beispiel, hier 100,00€.


      Wenn er nur 4,50€ angibt, ist das sein Problem.

      5, Definitiv zugesagt ist Paket, demnach sendungsverfolgt und bei Verlust bis 500€ versichert. Wenn er anders versendet hat, beabsichtigt oder nicht, ist das imho eine Obliegenheitsverletzung und er haftet dafür. Die Durchsetzung der Haftungsansprüche ist natürlich eine andere Baustelle ...
    • Du behauptest nun also das das Paket in jedem Fall unwiederbringlich untergegangen wäre, völlig egal ob es nun als Päckchen oder Paket aufgegeben worden wäre ?

      Rein logisch sind Pakete schon leichter wieder aufzufinden bzw. weniger attraktiv für Diebe, weshalb diese Behauptung kaum haltbar sein dürfte. Da DHL aber immer noch für den tatsächlichen Wert haftet, ändert sich an der Summe so oder so nichts, egal wie man sie nun herleitet.


      EDIT: Un der nächste schreddert den Thread mit der wiederholung unstrittiger Fakten....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Pandora,

      dreh mir nicht das Wort im Mund um, bitte. Ich habe an keiner Stelle behauptet, die Sendung sei auf jeden Fall unwiederbringlich verloren gegangen sondern nur, dass der Nachweis nicht zu erbringen ist, dass die Versandart hier die Ursache war.

      Allgemein Usus ist es auch, dass bei Privatverkauf und Paketversand die bei Verlust durch DHL erstattete Summe an den Käufer geht. Nur was allgemeiner Usus ist, muss nicht gleichzeitig auch gesetzlich so untermauert sein.

      Sicher ist, dass DHL den tatsächlichen Kaufpreis zuzüglich der Versandkosten erstattet hätte. Entsprechend würde ich als TE darauf abzielen, genau diesen Betrag wegen Vertragsverletzung vom VK erstattet zu bekommen.

      Erstes Lehrjahr einer kfm. Ausbildung:
      Der Wert einer Sache bemisst sich daran, was jemand zum Zeitpunkt x bereit ist, für diese Sache zu bezahlen.

      Speziell diese Schuhe hatten im Rückschluss nur den Wert von rund 90 Euro.

      Alles darüber hinaus könnte einen Rechtsstreit provozieren, bei dem der TE ohne alles da steht und Zusatzkosten für den Rechtsstreit hat.

      Ich verweise nochmal auf

      *alte_eule* schrieb:

      Das Risiko des Untergangs trägt aber bei einem Privatverkauf kpl. der Käufer. Dem VK als Vertragspartner entsteht gar kein Schaden. Kein Schaden - keine Haftung - keine Zahlung.
    • @Letstalk

      Ich hatte schon ähnlichen Ärger und das nicht nur 1 Mal. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, musst du erst einmal 150-300 EUR in Vorkasse gehen.
      Diese Gelder kommen dann später auf den Täter zu, sollte er gefunden werden. Sprich: Wenn seine Angaben stimmen, er nicht unbekannt verzogen ist etc.
      Du kannst dich auf eine Bearbeitungszeit von min. 1 Jahr einstellen (je nach Bundesland). Wenn du Glück hast, will der Täter "höhere Kosten" vermeiden und zahlt mit dem ersten Schreiben des Anwalts.
      In jedem Fall musst du erst einmal investieren und Zeit mitbringen. Du bist im Recht! Er hätte als Paket versenden müssen, alles Andere ist sein Problem, nicht deines. Ich kann deine Wut verstehen, dann ruhig zu bleiben ist schwierig! Als kleiner Tipp: Banken können bis zu 6-8 Tage nachdem du überwiesen hast das Geld zurück buchen. Aber nur wenn man als Grund einen "Betrugs-Versuch" angibt. Es ist reine Kulanz von der Bank des Verkäufers aber es ist möglich. Ich habe so 7 Tage später (bin bei einer Sparkasse) von der Raiffeisenbank mein Geld zurück bekommen, ganz ohne Paypal! Der Erfolg der Rückbuchung ist nicht garantiert und kostet 15,00 EUR.

      Es kann ja sein, dass der Verkäufer wirklich versendet hat und das Päckchen irgendwo steckt aber das ist nicht dein Problem.
      Er hat seine Pflicht nicht erfüllt und wie du schon sagtes, Päckchen werden weder versichert, noch verfolgt.
    • Smarty schrieb:

      Es kann ja sein, dass der Verkäufer wirklich versendet hat und das Päckchen irgendwo steckt aber das ist nicht dein Problem.
      Er hat seine Pflicht nicht erfüllt und wie du schon sagtes, Päckchen werden weder versichert, noch verfolgt.
      Wenn du doch glaubst, dass das Paket verschickt worden sein könnte, warum bezeichnest du den Verkäufer als Täter und nennst eine Bearbeitungszeit (wovon eigentlich) von einem Jahr? Gibt es überhaupt irgendwelche Indizien, die für eine Straftat sprechen? Bisher ging es hier doch nur um eine zivilrechtliche Angelegenheit.

      Smarty schrieb:

      Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, musst du erst einmal 150-300 EUR in Vorkasse gehen.
      Wofür soll denn das Geld sein? Ich wüsste da durchaus einige Wege, die deutlich günstiger sind oder zumindest nicht zwangsläufig diese Summe ergeben müssen. Unter welchen Voraussetzungen kommst du zu diesem Betrag?

      Smarty schrieb:

      Der Erfolg der Rückbuchung ist nicht garantiert und kostet 15,00 EUR.
      Ja, wirklich? Wo kann man denn die Kosten dafür bei der Bank des TE nachlesen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @biguhu

      wow! heute waren Sie ja mal riiichtig schnell vor Ort ;)

      Das ist eine Aneinanderreihung von hilfreichen Tipps, die nur im Falle eines Falles zutreffen oder auch nicht. Nur die aktuelle Sachlage im Norden von Deutschland beschreibt. Ich hatte bisher 126 Fälle von Schadensersatz bei über 10.000 Waren und natürlich können die Preise unterschiedlich sein, hängt vom Anwalt ab. Wer jedoch die Kosten für Anwälte, Gerichte usw. kennt - wird schnell merken, dass diese nicht für 10,00 EUR arbeiten. Wo wir gerade von Zeit sprechen, die Gerichte in Hamburg sind so überlastet, dass eine Bearbeitung einfacher Fälle bis zu 3 Jahre dauern kann. Die haben noch immer einen Fall von mir von April 2014 bei sich liegen :-).

      Bei der Sparkasse sind die 15,00 EUR preislich festgelegt, so auch Geld-Umtausch-Gebühren usw. Die Preise sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Bevor man so etwas in Auftrag gibt, muss der Bank-Angestellte die Kosten offen legen. In kann nur für meine 3 Banken sprechen, bei denen kostet es 15,00 EUR und ich bin bei 3 verschiedenen.

      LG