Schadensersatzanspruch bei Ebay-Auktion, wenn Verkäufer von angegebener Versandart abweicht?

    • Schadensersatzanspruch bei Ebay-Auktion, wenn Verkäufer von angegebener Versandart abweicht?

      Hallo,
      ich habe am 23.06. 16 einen neuen Artikel zum Preis von etwas über 90 € von einem Privatverkäufer bei Ebay ersteigert. Ausweislich der Versendung stand ausdrücklich im Angebot, dass der Versand als Standardversand-DHL Paket erfolgt. Versanddauer ca. 3-4 Tage nach Zahlungseingang.

      Am 25.06. erhielt ich vom VK eine E-Mail, dass ich angeblich 2 € zu wenig insgesamt überwiesen hätte. Habe mich sehr gewundert und dem VK ein Foto vom Überweisungsbeleg gesendet.
      Daraufhin bekam ich eine Entschuldigungs- E-Mail und die Zusicherung den Artikel "sofort" versenden zu wollen. Eine Tracking Nr. von DHL hat der VK nicht hochgeladen und die Ware ist bis heute nicht angekommen.

      Bezahlung erfolgte durch Banküberweisung, da VK kein Paypal anbot. Bei der Ersteigerung hatte ich auch kein Misstrauen, da der VK bisher ein 100% positives Profil hatte. Mehrere Anfragen nach der Tracking NR. hat der VK nicht beantwortet.
      Habe vorgestern nun einen Fall bei Ebay aufgemacht. Dann schrieb der VK nach etlichem Rumgedruckse a la die Ware könnte doch bei meinen Nachbarn abgegeben sein, oder evtl. hätte ich eine falsche Adresse bei Ebay hinterlegt...blala.
      Das Päckchen- also nicht Paket wie in der Auktion angegeben wolle er sofort verschicken. Dann wurde der Button Sendung verschickt bei Ebay angeklickt.

      Ich wies den VK darauf hin, dass es rechtlich nicht zulässig sei, von der in der Auktion angegebenen Versandart abzuweichen und forderte ihn nochmals auf bis zum 15.06. entweder die Ware als Paket- zu versenden, oder mir Kaufpreis und Porto zu erstatten.
      Falls der VK nicht in diesem Sinne tätig würde, würde ich rechtliche Schritte einleiten.

      Heute morgen bekam ich eine Mail vom VK, dass er leider nichts machen könne, die Quittung für das Päckchen liege bei ihm zu Hause, er will es angeblich am 28.06. abgeschickt haben und sei jetzt über 800 km von seinem Heimatort entfernt- im Urlaub.

      Außerdem sei ich unverschämt, gleich mit rechtl. Schritten zu drohen, er habe ja bisher nicht bei der Post nachfragen können, wo das Päckchen sei.

      Wie lange sein Urlaub noch dauern solle hat der VK auch nicht beantwortet.

      Bei der hiesigen Poststelle habe ich heute morgen nachgefragt. Die meinten Päckchenschwund sei sehr selten und eine echte Nachforschung findet auch nicht statt, da die Sendung eben als Päckchen ohne Tracking ID versandt wurde.

      Ist es nicht eigentlich so, dass der Käufer mir diesen Artikel zahlen müsste- und auch entsprechenden Schadensersatz, da ich ja theoretisch nun den Artikel im Laden kaufen könnte, oder Online, was allerdings eine Differenz von ca. 50- 60 € zum Ersteigerungspreis ausmachen würde?

      Ich habe auch ein bisschen den Verdacht, dass der VK evtl. einfach nicht verschicken will, weil der Erlös aus seiner Sicht zu gering war. Auktionsnummer ist 282073542702.

      Von Ebay habe ich die Verkäuferdaten zugesandt bekommen, für eine evtl. Betrugsanzeige / Anwalt etc. Im Telefonbuch finde ich zu dem Namen und der Adresse keinen Eintrag, kein Facebookprofil bei Google Suche oder dergleichen.
      Der VK hat im Fall bei Ebay auch nicht direkt auf der Plattform geantwortet, sondern nur per E-Mail an mich.

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    • Letstalk schrieb:

      Falls der VK nicht in diesem Sinne tätig würde, würde ich rechtliche Schritte einleiten.
      dann ist es jetzt wohl soweit, der Drohung konsequente Taten folgen zu lassen.

      Letstalk schrieb:

      Ist es nicht eigentlich so, dass der Käufer mir diesen Artikel zahlen müsste- und auch entsprechenden Schadensersatz, da ich ja theoretisch nun den Artikel im Laden kaufen könnte, was allerdings eine Differenz von ca. 50- 60 € zum Ersteigerungspreis ausmachen würde?
      was für ein Artikel ist es denn? Neu oder gebraucht? Die Nummer gibt auf Anhieb nichts her. Oder gib doch gleich den Accountnamen, damit man den Vk einschätzen kann.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo Stubentiger,
      kann ich Dir eine PN schicken? Ist es rechtlich ok. hier öffentlich einen Verkäufernick anzugeben, bin da nicht sicher. Es handelt sich um neue Sportschuhe, Markenartikel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Letstalk ()

    • Wenn das kein Fake ist (was du nicht weißt, da du das noch gar nicht hast :))
      dann hast du Anspruch auf ein Paar Schuhe gleicher Beschreibung und notfalls per Ersatzkauf.

      Vielleicht hätte es durchschlagenden Erfolg, wenn du einen Rechtsanwalt findest, der diese Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer in diesem Fall eindeutig schriftlich formulieren und mit allen äußernen Insignien eines Vertreters der Rechtspflege an den Verkäufer zur Weiterbildung senden kann. Die ladungsfähige Anschrift hast du doch von Ebay bekommen?
      Bilder
      • Nike Air Max Thea 41 I eBay' - www_ebay_de_itm_Nike-Air-Max-Thea-41-_282073542702_hash=item41ace4b02e%3Ag%3APRIAAOSwjX.png

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    • Stubi,
      das wäre der Fall gewesen, hätte die VK den Vertrag nicht einhalten und überhaupt nicht versenden wollen.

      So steht unserem TE genau das zu, was auch passiert wäre, wäre vertragsgemäß versendet worden. DHL ersetzt Kaufpreis und Versandkosten.
    • Ja, die ladungsfähige Adresse habe ich von Ebay bekommen. Es fragt sich nur, ob die Leute dort tatsächlich anzutreffen sind. Am besten ist es wohl, ich nehme dann einen Fachanwalt für Ebay/ Internetrecht.

      Ebay selbst hat mir beim Support zur Strafanzeige geraten, aber die bringt mir ja mein Geld nicht wieder, geschweige solche Schuhe im Neuzustand.
      Falls die Leute insolvent sind, bleibe ich ja auf allen Kosten sitzen, blöde Situation.
    • *alte_eule* schrieb:

      hätte die VK den Vertrag nicht einhalten und überhaupt nicht versenden wollen.
      hat er denn versendet? kann er das beweisen? War er nicht schon unwillig?


      *alte_eule* schrieb:

      So steht unserem TE genau das zu, was auch passiert wäre, wäre vertragsgemäß versendet worden. DHL ersetzt Kaufpreis und Versandkosten.
      Ich denke, wäre vertragsgemäß versendet worden, stünde dem Käufer nur Ersatz der Aufwendungen zu, weil das Risiko des Untergangs beim Versand bei korrektem Versand bei ihm läge

      ABER, da nicht vertragsgemäß versendet worden ist, sollte der Verkäufer und Versender alle Folgen des Untergangs zu verantworten haben. Gefühlt :P und immer noch nicht sicher, ob dieser Euronenfischer einfach nicht zufrieden war mit dem "halben Preis" für neue Schuhe.
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    • alte_Eule

      Ich wäre ja schon froh, wenn ich den Kaufpreis und die Versandkosten zurück bekäme. Meine Kontodaten habe ich dem VK gemailt, die Rückzahlung könnte er/sie ja auch online von überall anweisen.

      Habe die starke Befürchtung, ich sehe weder die gekauften Sportschuhe noch mein Geld jemals wieder.

      Ich habe selbst billigere Artikel als privater VK als Päckchen bei Ebay verschickt und es ist immer alles angekommen. An den Schwund auf dem Postweg kann ich nicht so wirklich glauben.

      Habe mich darauf verlassen, dass wie angegeben als DHL- Paket versandt wird, bei dem nicht geringen Ersteigerungspreis und dem guten VK Profil.
    • @ Letstalk

      Nun lass mal bitte die Kirche im Dorf.

      Es gibt überhaupt keinen Grund zur Annahme, deine VK sei insolvent oder auch nur in der Nähe davon!
      Wenn eure Konversation untereinander in dem Tonfall genauso verlaufen ist, würde ich mich als VK zunächst einmal in Schweigen hüllen, ein paar Tage abwarten, dann nochmal nachfragen, ob das Päckchen zwischenzeitlich angekommen ist.

      Der Päckchenversand erfolgt nicht bevorzugt und KANN entsprechend auch schon mal 10 Werktage dauern. Auch die Mitarbeiter der Versanddienstleister haben mal Urlaub. Da befinden wir uns gerade an der Grenze.

      Schon mal freundlich beim Nachbarn gefragt, ob der evtl. deine Sendung hat?
      Entgegen deiner unterstellten Ausrede war das ein konstuktiver Versuch, die Sendung zu finden.
    • Der VK behauptete ja in der Mail von heute morgen, er habe zu Hause eine Quittung liegen, über einen Versand als Päckchen. Da er/sie aber jetzt über 800 km entfernt im Urlaub seien, kommt er nicht an die Quittung ran und kann auch die Postfiliale nicht aufsuchen.
    • Klar, habe ich die Nachbarn gefragt. Wir wohnen im EFH, kleiner Ort, da kennt man sich und hilft sich gegenseitig.
      Da ist leider kein Päckchen abgegeben worden.
      Unseren Zusteller kennen wir auch persönlich, der hat bestimmt kein Päckchen versemmelt. Ihn habe ich auch befragt, aber er hatte kein Päckchen für mich in der letzten Zeit.

      Ich habe dem VK auch nicht unterstellt, dass er/ sie insolvent oder dergleichen sei. Habe nur darauf aufmerksam gemacht, dass er die Verantwortung zu tragen hat und mir die Kosten ersetzen muss, wenn er keine Tracking ID über den angegebenen Paketversand hat.

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    • Dieser VK hat auch schon unter Preis geliefert. Das ergibt sich aus dem Profil.
      Es gibt keinen Grund für die Annahme, dass das diesmal nicht so gewesen sein soll.

      Und nein! Man kann zwar in der Theorie von jedem Platz der Welt aus eine Online-Überweisung tätigen, in der Praxis findet das (hoffentlich) nicht statt.
      Dem Rechner im I-Café würde ich jedenfalls genauso wenig über den Weg trauen wie einem offenen Hotelnetz. Da kann ich das Geld ja gleich abheben und zur Abholung auf die Straße legen in der Hoffnung, dass es den richtigen Empfänger erreicht.
    • Ich hatte übrigens vor ein paar Jahren bei Ebay mal einen Privatverkäufer, wo ich noch heute einen vollstreckbaren Titel über 300 € habe, der wegen Privatinsolvenz nicht vollstreckt werden konnte.
      Der VK hat mehreren Ebayern keine Waren geliefert. Vorher hatte er auch ein seriöses Profil, alles top, dann plötzlich elf Rote wegen Nichtlieferung.
      Der Account wurde dann von Ebay gelöscht, auf dem Schaden sind vermutlich alle Käufer sitzen geblieben.

      Natürlich kann die Post mal länger brauchen, halte das aber für Ausnahmen, wenn es nicht gerade Versand als Büchersendung ist.

      Ich hoffe ja mal, alte_Eule, Du hast Recht und die Schuhe treffen hier noch ein. Okay, das mit der Online Überweisung aus einem Hotelnetz ist vielleicht keine gute Idee.
      Aber warum antwortet der VK nicht auf meine Frage, wie lange der Urlaub noch dauert?

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    • Letstalk,

      ich bin nicht betroffen und nicht dein VK. Trotzdem hab ich hier bei deinem Tonfall nebst Unterstellungen erst mal nen richtig dicken Hals gekriegt.... und ja, da überliest man auch schon mal was oder antwortet nicht ganz so kpl. wie sich das das Gegenüber wünscht.
      Genauso wird man mitten in einer Konversation auch schon mal abgelenkt und vergisst deshalb einen Teilsatz.

      Wir sind alle Menschen. Deine VK auch. Wer nicht gerade gewerblicher VK ist, zeigt sich dann auch schon mal dünnhäutiger.

      Echte Größe zeigst du mit nochmaliger Nachfrage nach Urlaubsende, dem Wunsch für einen schönen Urlaub und ihr klärt das mit dem Paket, wenn sie wieder zu Hause ist. Das nimmt erst mal die Luft raus und bereitet den Weg für einen guten Abschluss für euch beide.
    • Letstalk schrieb:

      Falls die Leute insolvent sind, bleibe ich ja auf allen Kosten sitzen, blöde Situation.
      Das Geld, was du überwiesen hast, sollten die ja noch haben (oder wieder reinkriegen)

      Die Sache mit dem Schadensersatz käme für die Vertragsverletzung obendrauf, und das käme auf deinen Anwalt an.

      Hab hier einen vergleichbaren Fall gefunden, wo ein "Schnäppchen" gekauft und gegen die Abmachung "unversichert" versendet wurde:

      http://www.frag-einen-anwalt.de/Schadenersatzmoeglichkeit-nach-Paketverlust-(DHL)--f35598.html schrieb:

      Wenn der Verkäufer entgegen seiner Zusicherung doch keine Transportversicherung abgeschlossen haben sollte, wäre ihm hier eine Pflichtverletzung vorzuwerfen, was ihn dann im Hinblick auf den tatsächlich bezahlten Kaufpreis von € 150 schadenersatzpflichtig machen würde.
      Im Hinblick auf den entgangenen Gewinn wären Sie darlegungs- und beweispflichtig
      allerdings geht es da um eine zusätzliche "Transportversicherung" was nicht genau das gleiche ist wie die "eingeschlossene Versicherung" bei Paketversand bei der DHL
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Den Wert hat der VK netterweise selbst in der Auktion genannt, damit ist die Kiste auch durch (außer natürlich die Schuhe wären nur noch zu einem noch höheren Preis zu beschaffen). Schadensersatz ohne Deckungskauf hat der BGH auch netterweise alles schon bei den Verhandlungen zu den Abbrüchen durchgekaut und bejaht. Bleibt also nur noch die ordentliche Fristsetzung, welche dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachlieferung gibt.

      Dem TE wäre trotzdem mal zu etwas Zurückhaltung geraten. Wer den Konflikt sucht, der findet ihn nämlich auch fast immer.