Habe ein großes Problem mit einen Ebay-Käufer

    • Cool-das ging ja schnell.Ich habe vor einer Woche ein Piercing 750iger Gold in Ebay eingesetzt.Ab 1Euro.Neu!Habe es abgemassen und abgewogen.Habe die Anzeige der Wage auf der das Pircing lag mit ins ebay gesetzt.(0.46g)
      Es wurde dann für 57€ Verkauft.Der Käufer schrieb mir ich solle es schnell abschicken,da es ein Geburtstagsgescheck sei.Ich habe es dann gleich nach Zahlunseingang Verschickt.( Hermes)
      Der Versand dauerte 4 Tage dafür gab er mir schon mal ne Negativ Bewertung.
      Dann hat er das Pircing nachgemessen und festgestellt,das die Masse nicht stimmen.Hab mich wohl sehr vermessen 1,5mm!Bei der Kugel vom Piercing gab ich an 4mm und es sind wohl laut Käufer nur 2mm.Kann ich jetzt nicht nachvollziehen,da ich das Teil nicht habe.Ich habe ihn sofort angeboten mir das Teil zurück zuschicken.Habe ihn dann gleich das Geld +Versandkosten zurück überwiesen.Das Piercing ist aber nicht zu mir zurück gekommen .Er möchte das Piercing das ich eingestellt habe von mir haben.Hat mir auch eine Internet Seite geschickt.Wo dieses Piercing mit diesen massen ist.Es kostet 379€.Das soll ich ihn jetzt kaufen und ihn schicken.
    • Es kann sein, dass Sie der Meinung sind, alles Notwendige getan zu haben, aber da irren Sie. Wir sind nicht da, um eine Rechtsberatung zu Ihren Gunsten durchzuführen, aber wir erklären Ihnen trotzdem kurz die Situation, um Ihr Verständnis etwas zu fördern.

      1) Es wurde nicht bemängelt, dass das Piercing im Goldgehalt inkorrekt angegeben wurde. Wir haben das Goldgewicht nicht gemessen und dieses interessiert uns auch nicht. Es wurden keine Angaben zu Unzen oder Karat Ihrerseits angegeben, sehr wohl aber zu Abmessungen des Schmuckstücks selber. Hier weichen die Angaben teilweise um 50% vom gesendeten Artikel ab. Da bei der Größe des Schmuckstücks der reine Goldwert wohl zu vernachlässigen ist, macht aber umso mehr die reine Abmessungen einen erheblichen Wertunterschied aus. Hier mal ein Vergleich

    • Hier können Sie schon deutlich den eigentlichen Wertunterschied sehen. Wenn Sie schon angeben, den Artikel gewogen zu haben, ist es schlicht unglaubwürdig, wenn Sie sagen, ihn nicht gemessen zu haben. Selbst wenn dem so wäre, haben Sie Ihre obgligatorische Verkäuferpflicht verletzt. Egal was Sie angeben, liefern müssen Sie, was Sie angeboten haben. Ob Sie sich dabei vermessen haben oder gar nicht messen ist Ihr Problem.

      2) Wir haben Ihnen angeboten, den Artikel zurückzusenden. Wr haben natürlich nicht angeboten vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies haben wir nicht erwähnt und ist auch in keinerlei unser Willen. Es ist richtig, dass Sie den falsch von Ihnen gesendeten Artikel natürlich zurückbekommen können, aber wir bestehen selbstverständlich auf unseren Anspruch aus dem Kaufvertrag hier.

    • Die schnelle Zurücksendung des Geldes stellt neben Ihrem eindeutigen Eingeständnis einen Fehler gemacht zu haben lediglich einen Begrenzungsversuch unseres Schadens dar, entlässt Sie aber keineswegs aus der Erfüllung Ihrer Pflichten des Kaufvertrags. Infolge Ihres unwürdigen Verhaltens nach dem Kauf, musste wir wenigstens den rückgesandten Kaufpreis empfangen, um nicht vollkommen geschädigt zurückzubleiben. Sie müssen aber verstehen, dass das keinerlei Einfluss auf die Einhaltung des Kaufvertrag hat.

      Wir haben volles Anrecht auf die Leistung, in dem Fall den erworbenen Artikel aus dem Kaufvertrag. Mit der sofortigen Begleichung des Kaufpreises sind wir all unseren Pflichten aus dem Kaufvertrag nachgekommen. Ihre Erfüllung des Kaufvertrags in Form der Zusendung der verkauften Ware steht aus. Sie können sich auch nicht aus den Pflichten lösen, in dem Sie sagen, keinen adäquaten Ersatz beschaffen zu können. Wir haben Ihnen im Vergleich der Artikel sowohl einen adäquaten Artikel, also auch die Bezugsquelle genannt. Wenn Sie keinen Ersatz beschaffen, dann nur, weil Sie dies nicht wollen.

      Dies steht Ihnen frei. In Folge beschaffen wir diesen und klagen den entstandenen Schaden wie bereits gestern erwähnt zivilrechtlich ein. Den von Ihnen zurückgesandten Geldbetrag nutzen wir folglich zur teilweisen Begleichung des Schadens. Die Differenz würde dann zivilrechtlich eingeklagt.

      Da wir von einem bewussten Handeln Ihrerseits ausgehen, wenigstens aber von grober Fahrlässigkeit im Umgang mit der verkauften Ware, würden wir den Fall dann auch strafrechtlich durch eine Strafanzeige prüfen lassen wollen. ebay riet uns ebenfalls dazu. Der gesandte Artikel würde im Zuge dessen als Beweisstück abgegeben.

      Es liegt nun bei Ihnen, wie Sie die Sache bereinigen wollen. Wir erwarten umgehend Ihre Rückmeldung.


    • Danke.

      Ist schon ein dicker Hund und ziemlich anmaßend und berechnend.
      Schmuck und Geld sind also vorerst einbehalten worden und es werden Forderungen gestellt.

      Na prima!

      mausiengelchen schrieb:

      Da bei der Größe des Schmuckstücks der reine Goldwert wohl zu vernachlässigen ist, macht aber umso mehr die reine Abmessungen einen erheblichen Wertunterschied aus.
      Nun kenne ich mich mit Schmuck nicht so aus.
      Ist das denn von ihm richtig beschrieben worden?
      Stimmt das mit dem Wertunterschied anhand der Maße?
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Es ist richtig, dass du den Kaufvertrag, den du geschlossen hast, erfüllen musst. Und wenn du nicht die beschriebene Ware verschickt hast, dann besteht dieser Anspruch auch weiterhin. Auf der anderen Seite hast du natürlich Anspruch auf die Rücksendung der falschen Ware.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • mausiengelchen schrieb:

      Das heißt ich muss ihn jetzt das Teil für 379€ kaufen?
      Nö, das heißt, dass du ihm die Ware liefern musst, die du verkauft hast. Weder wissen wir, was du verkauft hast (wir kennen die Auktion nicht), noch wissen wir, was du geliefert hast. Das weißt nur du und der Käufer.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • So, wie die Antwort von deinem Käufer formuliert ist, wird er genau drauf auf Biegen und Brechen bestehen.

      Wäre noch zu klären, ob der erhebliche Wertunterschied gerechtfertigt ist.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Wollmilchsau schrieb:

      Wäre noch zu klären, ob der erhebliche Wertunterschied gerechtfertigt ist.
      Ich würde meinen, dass dies nicht allein bei der Beurteilung eines Sachmangels entscheidend ist. Wenn du eine Canon-Kamera kaufst, wirst du auch keine Nikon akzeptieren, nur weil es keinen Wertunterschied gibt. Gerade wenn ein Schmuckstück viel kleiner ist, als angegeben, stellt dies auch einen Sachmangel dar.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.