Habe ein großes Problem mit einen Ebay-Käufer

    • Lachen tut er auch noch?

      Mach mal folgendes ;) ...

      biguhu schrieb:

      Darüber hinaus wäre es sehr sinnvoll, wenn du hier auch mal den Accountnamen des Käufers nennen würdest, dann können die Spezies des Forums den ein wenig durchleuchten, ob sein Vorgehen vielleicht System haben könnte. Zu deiner Beruhigung: Das ist rechtlich unbedenklich.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

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    • Es kann sein, dass Sie der Meinung sind, alles Notwendige getan zu haben, aber da irren Sie. Wir sind nicht da, um eine Rechtsberatung zu Ihren Gunsten durchzuführen, aber wir erklären Ihnen trotzdem kurz die Situation, um Ihr Verständnis etwas zu fördern.

      1) Es wurde nicht bemängelt, dass das Piercing im Goldgehalt inkorrekt angegeben wurde. Wir haben das Goldgewicht nicht gemessen und dieses interessiert uns auch nicht. Es wurden keine Angaben zu Unzen oder Karat Ihrerseits angegeben, sehr wohl aber zu Abmessungen des Schmuckstücks selber. Hier weichen die Angaben teilweise um 50% vom gesendeten Artikel ab. Da bei der Größe des Schmuckstücks der reine Goldwert wohl zu vernachlässigen ist, macht aber umso mehr die reine Abmessungen einen erheblichen Wertunterschied aus. Hier mal ein Vergleich
      Dahat er dann eine Internet Seite mit einem Piercing von 379€ eingefügt.

      Hier können Sie schon deutlich den eigentlichen Wertunterschied sehen. Wenn Sie schon angeben, den Artikel gewogen zu haben, ist es schlicht unglaubwürdig, wenn Sie sagen, ihn nicht gemessen zu haben. Selbst wenn dem so wäre, haben Sie Ihre obgligatorische Verkäuferpflicht verletzt. Egal was Sie angeben, liefern müssen Sie, was Sie angeboten haben. Ob Sie sich dabei vermessen haben oder gar nicht messen ist Ihr Problem.

      2) Wir haben Ihnen angeboten, den Artikel zurückzusenden. Wr haben natürlich nicht angeboten vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies haben wir nicht erwähnt und ist auch in keinerlei unser Willen. Es ist richtig, dass Sie den falsch von Ihnen gesendeten Artikel natürlich zurückbekommen können, aber wir bestehen selbstverständlich auf unseren Anspruch aus dem Kaufvertrag hier.

      Die schnelle Zurücksendung des Geldes stellt neben Ihrem eindeutigen Eingeständnis einen Fehler gemacht zu haben lediglich einen Begrenzungsversuch unseres Schadens dar, entlässt Sie aber keineswegs aus der Erfüllung Ihrer Pflichten des Kaufvertrags. Infolge Ihres unwürdigen Verhaltens nach dem Kauf, musste wir wenigstens den rückgesandten Kaufpreis empfangen, um nicht vollkommen geschädigt zurückzubleiben. Sie müssen aber verstehen, dass das keinerlei Einfluss auf die Einhaltung des Kaufvertrag hat.

      Wir haben volles Anrecht auf die Leistung, in dem Fall den erworbenen Artikel aus dem Kaufvertrag. Mit der sofortigen Begleichung des Kaufpreises sind wir all unseren Pflichten aus dem Kaufvertrag nachgekommen. Ihre Erfüllung des Kaufvertrags in Form der Zusendung der verkauften Ware steht aus. Sie können sich auch nicht aus den Pflichten lösen, in dem Sie sagen, keinen adäquaten Ersatz beschaffen zu können. Wir haben Ihnen im Vergleich der Artikel sowohl einen adäquaten Artikel, also auch die Bezugsquelle genannt. Wenn Sie keinen Ersatz beschaffen, dann nur, weil Sie dies nicht wollen.

      Dies steht Ihnen frei. In Folge beschaffen wir diesen und klagen den entstandenen Schaden wie bereits gestern erwähnt zivilrechtlich ein. Den von Ihnen zurückgesandten Geldbetrag nutzen wir folglich zur teilweisen Begleichung des Schadens. Die Differenz würde dann zivilrechtlich eingeklagt.

      Da wir von einem bewussten Handeln Ihrerseits ausgehen, wenigstens aber von grober Fahrlässigkeit im Umgang mit der verkauften Ware, würden wir den Fall dann auch strafrechtlich durch eine Strafanzeige prüfen lassen wollen. ebay riet uns ebenfalls dazu. Der gesandte Artikel würde im Zuge dessen als Beweisstück abgegeben.

      Es liegt nun bei Ihnen, wie Sie die Sache bereinigen wollen. Wir erwarten umgehend Ihre Rückmeldung.





    • Das habe ich Ihn dann geschrieben: Ich kann kein Ersatz für dieses Piercing liefern, da ich nur eins davon hatte. Ich habe das Piercing auf eine Wage gelegt und es fotografiert.
      Das Piercing ist 750iger Gold. Der Preis dafür war auf keinen Fall zu hoch. Ich habe mich wohl vermessen. Aber ich habe es nicht Bewusst oder gewollt getan.
      Ich wollte dadurch auf keinen Fall einen höheren Verkaufspreis erzielen.
      Ich habe auch sofort die Rücknahme angeboten und habe das Geld am selben Tag + Rückversandkosten überwiesen. Hier der Satz von Ihnen: Wir bieten an, den Artikel gegen Vorauskasse und Erstattung der Rücksendekosten zurückzusenden. Hier unsere Bankdaten : Michael Jxxx / Konto 1600 111 xxx / BLZ 820 51 000 / Sparkasse Mittelthüringen. Guten Tag
      Sie haben jetzt das Geld und die Ware obwohl ich es Schwarz auf Weiß habe ,das sie mir den Artikel zurückschicken.
      Wer macht sich nun Strafbar?

      Redaktion: Daten editiert.
    • Jetzt habe ich gerade eine mail von Ebay bekommen.



      Diese Nachricht ist eine automatisierte Antwort auf die Anforderung von Kontaktinformationen durch mk-max. Diese Anfrage bezieht sich auf die Artikelnummer 331900341915.


      Wichtige Richtlinien zur Nutzung:

      • 1. Die Kontaktinformationen dürfen nur zur Lösung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit eBay genutzt werden. Jede andere Verwendung ist unzulässig.
      • 2. Es ist nicht gestattet, diese Kontaktinformationen zu verwenden, um eine Transaktion außerhalb der eBay-Handelsplattform abzuschließen. Von den eBay-Serviceleistungen werden nur Käufe abgedeckt, die über eBay abgewickelt wurden.
      • Dann kommen unsere Adressen.
      • Der meint es ernst.
    • ist das ein König oder so?
      weil er immer in der 3.Person von sich schreibt

      lustig ist ja der behauptete Wertunterschied
      als ob die Herstellung einer 4mm-Kugel statt 2 oder 3 Raketenwissenschaft wäre, die mit Mondpreisen bezahlt werden mü0te
      ist doch herstellungspreismäßig Wurst
      entscheidend ist nur, daß eine größere Kugel etwas schwerer wäre
      aber bzgl.des gewichts gibts ja keinen Streit

      aber ist schon sehr sehr lästig, mit sojemandem zu tun zu haben
      ist der Autohändler oder -tuner? das scheint der überwiegende Bereich seiner Aktivitäten zu sein

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • mausiengelchen schrieb:

      ...Er möchte das Piercing das ich eingestellt habe von mir haben.Hat mir auch eine Internet Seite geschickt.Wo dieses Piercing mit diesen massen ist.Es kostet 379€.Das soll ich ihn jetzt kaufen und ihn schicken.

      Das würde mich mal interessieren, wo es tatsächlich ein Piercing mit genau den angegebenen Maßen zu kaufen gibt. Nenne bitte mal die Internetseite!
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • mausiengelchen schrieb:

      Kontaktinformationen durch mk-max.
      Eine echte Zierde für die Bucht.

      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=mk-max&iid=-1&de=off&items=25&searchInterval=30&which=negative&interval=365&_trkparms=negative_365


      Rechtliche Informationen des Verkäufers
      cars & more Betriebsgesellschaft bürgerlichen Rechts
      Dürrenbacher Hütte 14a
      99427 Weimar
      Germany

      Telefon:+49 151 21644889
      E-Mail:mkjebay3@t-online.de
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 301180965


      Auch unterwegs (gewesen) in mehreren "Gesellschaften", z.T. im Zusammenhang mit Insolvenz.

      moneyhouse.de/Michael-Jatsch


      Inhaber mehrerer Domains ...
    • mausiengelchen schrieb:

      etwa identisch mit dem von Ihnen gesendeten Schmuckstücks : piercing-germany.de/contents/de/p436.html

      er ist nur ähnlich, aber zumindest ähnlicher als das, was du verschickt hast

      ich gehe mal davon aus, dass der Käufer weiter auf sein Recht besteht, daran wird niemand etwas ändern können.

      Vorschlag: du gehst auf den Käufer ein und verlangst zuerst die Rücksendung des fehlerhaft beschriebenen Rings, wenn du den hast und das auch der Ring ist, den du verschickt hattest, dann gib bei amazon.de die Artikelnummer B00GQC02DG in das Suchfeld ein und kaufe den Ring in der Größe 8 mm für 99 Euro - den schickst du dem Käufer ohne Angabe der Herkunft und lernst für den Verlust von ca. 60 Euro, dass es ziemlich wichtig ist, dass Artikelbeschreibungen bei ebay entweder stimmen müssen oder lieber gar nicht vorhanden sind, denn die Maße musstest du nicht angeben.
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Das ist jetzt aber echt lieb.Mir geht es schon ein wenig besser.Aber ich glaube er schickt mir mein Piercing nicht zu.Ich schreibe ihn jetzt mal an.Die Reaktion schreibe ich hier dann auch gleich.
      Mein Piercing hatte ein Stein-der in Amazon nicht.Das wird ihn wohl nicht gefallen.Aber trotsdem vielen vielen lieben Dank.
    • Die Übergabe des Rings an die Polizei im Rahmen einer Anzeige ist Schwachsinn, er muss dir den Ring aber auch nicht sofort zurückschicken, zumindest könnte er ihn im Streitfall erstmal zurückbehalten.

      Und wieso hat hier immer noch niemand die Kontodaten und Namen anonymisiert ? Das Impressum des Accounts ist das eine, Name und Kontodaten des Mannes der Geschäftsführerin sind aber etwas anderes.

      EDIT: Soll er dir mal einen Beleg schicken das der Ring von der Polizei einbehalten wurde. Davon ab wird es jetzt aber lächerlich, sofern du die Leistung noch nicht verweigert hat schießt er sich mit dem Deckungskauf zum aktuellen Zeitpunkt nämlich selbst ins Knie, also soll er mal :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Das ist jetzt als Antwort gekommen:Warum melden Sie sich erst jetzt. Ich habe Sie heute mittag angeschrieben. Das Schmuckstück hat mein Mann zusammen mit der Strafanzeige vorhin zur Polizei gebracht. Ich weiß nicht, ob die Strafanzeige mittlerweile aufgenommen und das Schmuckstück als Beweisstück eingezogen wurde. Warum haben Sie sich nicht schneller gemeldet. Wie wollen Sie das mit der Ersatzlieferung handhaben. Wir diese direkt zu mir geschickt oder geht sie auch wieder den langen Weg über Sie und es dauert dementsprechend. Haben Sie eine adäquate Bezugsquelle. Ich kann Ihnen da auch noch mal 2-3 Adressen nennen, wo wir jetzt den Ersatz beschafft hätten. Das wollte ich morgen machen, damit das richtige Piercing dann wenigstens zu diesem Wochenende da ist.
    • Pandora schrieb:

      Und wieso hat hier immer noch niemand die Kontodaten und Namen anonymisiert ?

      Machs doch selbst!

      Ach? Kannst du nicht? Sieh mal an, ich auch nicht, und der Rest der normalen Nutzer ebenfalls nicht. Hast du irgendein Ding zu laufen oder bereitet es dir Freude, dich nach 4 (!) Stunden zu beschweren, daß die Redaktion hier nicht dauer-on ist um deine Löschwünsche zu erfüllen?

      Hast du wenigstens deinen Meldeknopf benutzt, um die Redaktion zu benachrichtigen? Du Held! :wallbash

      .

      Zur Sache. Der Typ versucht doch hier die ahnungslose VK glatt zu betrügen. Der schickt doch nicht ohne Grund einen Link zu einem Piercing mit massiver Goldkugel, obwohl er eins mit einem billigen Stein drin gekauft hat. Deshalb will der auch die Quelle für die Ersatzbeschaffung bestimmen. Dieses Recht gibt es natürlich nicht.

      Dann: Die Auktion wurde bereits wegen Irrtums angefochten. Einen Gegenstand, der gleichzeitig die Beschreibung erfüllt als auch wie auf den Fotos zu sehen aussieht, gibt es nicht. Es liegt also neben dem Irrtum noch eine Unmöglichkeit der Leistung, §275 BGB vor. Der Käufer ist berechtigt, Schadenersatz statt der Leistung zu fordern, §§280, 283 BGB. Und mehr auch nicht. Welcher Schaden ist ihm denn entstanden dadurch, daß er einen nicht-existierenden Gegenstand nicht geliefert bekam?

      Genau: gar keiner! Seine Ersatzbeschaffung kann er sich in die Haare schmieren, denn er kann ebensowenig den Auktionsgegenstand kaufen wie die VK, weil es ihn nicht gibt. Wenn der Typ die Ware nicht rausrückt, ist das Unterschlagung, und die ganze Sache gehört sofort zu einem abgebrühten Anwalt, der mit allen verfügbaren Mitteln gegen diesen kranken Vogel schießt.
    • mausiengelchen schrieb:

      Das ist jetzt als Antwort gekommen:Warum melden Sie sich erst jetzt. Ich habe Sie heute mittag angeschrieben. Das Schmuckstück hat mein Mann zusammen mit der Strafanzeige vorhin zur Polizei gebracht. Ich weiß nicht, ob die Strafanzeige mittlerweile aufgenommen und das Schmuckstück als Beweisstück eingezogen wurde. Warum haben Sie sich nicht schneller gemeldet. Wie wollen Sie das mit der Ersatzlieferung handhaben. Wir diese direkt zu mir geschickt oder geht sie auch wieder den langen Weg über Sie und es dauert dementsprechend. Haben Sie eine adäquate Bezugsquelle. Ich kann Ihnen da auch noch mal 2-3 Adressen nennen, wo wir jetzt den Ersatz beschafft hätten. Das wollte ich morgen machen, damit das richtige Piercing dann wenigstens zu diesem Wochenende da ist.

      BITTE bleib ganz ruhig, die wollen dich jetzt richtig unter Druck setzen, du musst nachliefern, aber der Zeitpunkt muss nicht umgehend sein.

      Wobei dein Zeitgefühl schon etwas gelitten hat:


      mausiengelchen schrieb:

      Ich habe vor einer Woche ein Piercing 750iger Gold in Ebay eingesetzt.

      Das war am 04.07.16 Also vor einem Monat! Und verkauft am 14.07.16 - vor knapp drei Wochen! Da kann ein Käufer schon mal unruhig werden. Du solltest im Fall einer erfolgten Anzeige den Käufer bitten, die Anschrift der aufnehmenden Polizeidienststelle und das Aktenzeichen der Anzeige zu übermitteln. Dort kannst du dann mal anrufen und den Sachverhalt erläutern. Das entschärft die Angelegeneheit etwas. Aber du musst dich ernsthaft bemühen eine Klärung zu erreichen.
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Soll ich mir die schicken lassen.Ich kann Ihnen da auch noch mal 2-3 Adressen nennen, wo wir jetzt den Ersatz beschafft hätten. Das wollte ich morgen machen, damit das richtige Piercing dann wenigstens zu diesem Wochenende da ist.Ich habe ihn am 23.07.das volle Geld zurück überwiesen und habe ihn nach einer Woche gefragt,wo meine Ware bleibt.Am 25.07.war das Geld auf seinem Konto.Dann hat er mir geschrieben,dass sie am 24.07.in den Urlaub geflogen sind und das sie erst am 14.08.zurück kommen.
    • pandarul schrieb:

      Einen Gegenstand, der gleichzeitig die Beschreibung erfüllt als auch wie auf den Fotos zu sehen aussieht, gibt es nicht.

      Das stimmt so leider nicht. Dummerweise habe ich beim googeln so etwas gefunden und der Ring war dann noch teurer als der vom Käufer als Vergleich verlinkte Ring. Das kann also richtig nach hinten los gehen.
      Die von der Verkäuferin eingestellte Beschreibung passt zwar nicht wirklich zu den Fotos, aber da die Fotos sehr bescheidener Qualität sind kann man nicht absehen, wie das ein Richer entscheiden würde.
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • pandarul schrieb:

      Machs doch selbst!
      Na wenigstens fühle ich mich nicht gleich durch jeden deiner Posts persönlich angegriffen, aber wenn es dir so viel Spaß macht mich dauernd persönlich anzugehen... :rolleyes:

      BTW: Der nicht mal eine Minute früher erstellte Post wurde redaktionell bearbeitet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()