Geld überweisen, keine Ware, Auktion von ebay gelöscht

    • Geld überweisen, keine Ware, Auktion von ebay gelöscht

      Hallo,

      also vorweg ich bin ganz frisch hier und muss mir erstmal einen Überblick hier verschaffen.

      Ersteigert habe ich ein Lenkrad am 23.07.16 für 320,58€ incl. Versand von einem Verkäufer mit 0 Bewertungen mit der Absicht es abzuholen.
      Nach gewonnener Auktion wurde der Verkäufer von mir angeschrieben bezuglich Abholung des Artikels, jedoch keine Reaktion.
      Daraufhin ist mir aufgefallen dass eine Abholung nicht angegeben war, nur Versand.
      Dann habe ich also den Betrag am 25.07.16 auf das Konto vom Verkäufer überwiesen weil ich den Artikel unbedingt haben wollte und es ein super Preis war.
      Danach noch eine Nachricht bezüglich Versand geschrieben, aber keine Antwort vom Verkäufer.
      Nach ein paar Tagen immernoch keine Reaktion vom Verkäfer und mittlerweile hat ein anderer Käufer negativ bewertet weil er einen Artikel nicht erhalten hat, einen Tag später ein weiterer Käufer.
      Also hatte der Verkäufer inzwischen -2 Bewertungen.
      Am 29.07.16 habe ich von ebay eine Nachricht bekommen dass das Angebot enfernt worden ist und mit folgendem Vermerk
      "Offenbar haben Sie diesen Artikel noch nicht bezahlt und der Verkäufer hat ihn noch nicht verschickt. Wir haben die Transaktion storniert.Bitte senden Sie daher keine Zahlung."
      Aber ich habe am 26.07.16 "Zahlung gesendet" markiert.
      Daraufhin bin ich am 30.07.16 zur Polizei und Strafantrag gestellt.
      Leider war in der Verkaufsabwicklung nur der Name und die Bankverbindung vom Verkäufer angegeben, keine Adresse o.ä.
      Nur den Artikelstandort habe ich mir von der Auktion gemerkt.


      Name vom Verkaufer: Aco bliznakovic
      IBAN: DE86360501050004144804

      SWIFT: SPESDE3E

      Was kann ich jetzt noch unternehmen um mein Geld zurück zu kekommen oder ist das sehr unwahrscheinlich?

      Ist der Name und das Konto hier bekannt?

      Kann man die Adresse vom Verkäufer irgendwie heraus finden?

      Ich hoffe auf brauchbare Tips von euch.
      Schon mal vielen Dank
    • An den Geldwäschebeauftragten der Bank schreiben mit Angabe der Daten Deiner Anzeige, damit das Konto beobachtet und dann geschlossen wird. Damit verhinderst Du zumindest, dass noch andere betrogen werden. Es sei denn, der Gauner hat mehrere Konten.
    • Du solltest dich nicht so einfach von eBay abspeisen lassen! Außerdem bekommst du hier auch die Verkäuferdaten!

      Aber mal der Reihe nach:
      Zwischen dir und dem Verkäufer wurde ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen.
      Aus diesem Vertrag entstehen dem Käufer wie auch demVerkaufer Rechte und Pflichten gem. § 433 BGB

      Das ist erstmal Fakt!

      Und selbstverständlich kann eBay sich nicht über die Gesetzgebeung stellen und Verträge für nichtig erklären.

      Die Information, eBay habe die Auktion storniert und damit war's das ist unzulässig.
      Das Mindeste was man dir hier geben muss ist eine detaillierte Begründung.
      Fraglich ist nämlich inwieweit eBay einen Betrug hätte verhindern können.
      Bei der registrierung wird auch mehr als ein Name und eine IBAN verlangt
      Wurde bei Verkäufer, aus welchem Grund auch immer nichts weiter an Daten gespeichert, hat eBay wahrscheinlich fahrlässig gehandelt.
      Also da würde ich aber nochmal nachharken.

      Und was war bei der Polizei? Da läuft jetzt eine Anzeige?
      Die musst du bei eBay vorlegen und die Verkäuferdaten anfordern.
      Und natürlich wäre es auch hilfreich wenn du Kontakt zu den beiden anderen Geschädigten herstellen könntest.

      Hast du mal deine Bank gefragt wohin das Geld überwiesen wurde?
      Also über die Bank eine Adresse zu ermitteln ist sehr wahrscheinlich. Auch wenn der Verkäufer nicht der Komntoinhaber ist.

      Sollte der Typ, der sehr wahrscheinlichaus Osteuropa kommt irgendwo in Deitschland gemeldet sein und Hartz IV beziehen oder schon mal versicherungspflichtig gearbeitet haben, findet man ihn über die Krankenkassen,Berurufsgenossenschaft usw.

      Anhand der Daten von eBay und der Bank siehst du aber schon mal ob die Orte in etwa zusammen liegen.
      Falls das so ist hast du auch gute Chancen zumindest den Verkäufer zu ermitteln.

      Ob du aber dein Geld zurück bekommst ist sehr fraglich.
      Genau deshalb musst du gucken ob nicht doch ein Verschulden bei eBay liegt.

      Die Chance ist auch nicht groß aber der Versuch kostet nichts. Und eBay ist für dich greifbar.

      Viel Erfolg
    • Also von ebay habe ich die Daten vom Verkäufer.
      Eine Stellungsnahme habe ich nicht bekommen, Begründung ist wie immer der Datenschutz.
      Die können nicht sagen warum die Auktion gelöscht wurde.

      Meine Bank macht jetzt noch einen Überweisungsrückruf. Falls der Kontoinhaber da wiederspricht bekomme ich die Daten und kann die mit den von ebay vergleichen.
      Mal schauen was dabei rum kommt.
    • martischneide_58
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…k&userid=martischneide_58
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…0&userid=martischneide_58

      Du hast in dem Moment, wo die Auktion beendet war, eine Nachricht von eBay erhalten: "Sie haben den Artikel gekauft! xxx"
      In dieser Mail standen Name und Anschrift Deines angeblichen Verkäufers. Anhand der vorliegenden Informationen würde ich mal auf Martin oder Martina Schneider mit Adresse in Gladbeck tippen.
      Dann hast Du die Kaufabwicklung abgeschlossen. Da hast Du abermals eine Nachricht von eBay erhalten: "Kauf bestätigt: xxx"
      In dieser Mail standen nochmal dieselben Angaben zum Verkäufer, also Name und Anschrift des angeblichen Accountinhabers, die bei eBay hinterlegt sind. In der Kaufabwicklung hingegen stand

      Zahlungsempfänger: Aco Bliznakovic
      IBAN: DE86360501050004144804
      SWIFT: SPESDE3E
      Sparkasse Essen
      KTO: 4144804

      BLZ: 36050105

      Der nun ziemlich sicher eben nicht der bei eBay hinterlegte Inhaber des Accounts ist...
      Der Account ist frisch angemeldet, hat 0 Bewertungen, Accountinhaber und Kontoinhaber stimmen nicht überein. Auf Nachrichten über eBay kamen schon vor der Bezahlung keinerlei Antworten.
      Was in Gottes Namen hat Dich angefochten, trotzdem einfach mal auf irgendein Bankkonto über 300 EUR zu überweisen???
      Übrigens: Daß Abholung nicht angeboten wurde, hätte Dir natürlich vor Gebotsabgabe auffallen müssen, entsprechende Fragen stellt man ebenfalls vor Gebotsabgabe. Wenn dann der Verkäufer nicht reagiert oder ablehnt, bietet man eben nicht mit, egal wie gerne man den Artikel haben will. Ganz nebenbei: Die Frage nach Abholung macht nur dann Sinn, wenn man dann auch wirklich abholt. Als Indiz, ob es ein Betrüger ist oder nicht, taugt die Frage nicht, denn die meisten Betrüger bieten Abholung zwar an, um seriös zu wirken. Wenn dann in seltenen Fällen der Käufer wirklich abholen will, gibt es tausend Gründe, warum das grad nicht geht. Der Artikel liegt bei der Schwiegermutter am anderen Ende der Republik, der Verkäufer ist grad in Urlaub und versendet von dort. Oder er ist beruflich so eingespannt, daß er erst in 2 Wochen Zeit hat. Aber das nur ganz am Rande...

      Wenn ich mal spekulieren darf - Die Geschichte wird sich am Ende wie so oft so darstellen:
      Der eBay-Account wurde entweder mit frei erfundenen Daten angemeldet oder es wurden Name + Anschrift eines völlig Unbeteiligten dazu missbraucht.
      Und das Bankkkonto wurde entweder mit einem gefälschten oder gestohlenen Ausweis eröffnet ( das ist die häufigere Version ) oder von einem Finanzagenten.
      Im ersteren Fall ist Dein Geld längst verloren. Im zweiten Fall würde zwar der Finanzagent zumindest theoretisch zivilrechtlich für den Schaden haften. Aber praktisch könntest Du Dir da vermutlich auch die Kosten für zivilrechtliche Schritte sparen...

      Das Einzige, was Dir noch bleibt, ist die Strafanzeige bei der Polizei. Eine von hunderten, die wegen eBay-Betruges täglich auf Wachen in ganz Deutschland erstattet werden ( was den mangelnden Enthusiasmus der meisten Beamten bei diesem Thema zumindest erklärt, wenn auch nicht rechtfertigt ).
      Und ich hoffe, daß Du bei jedem weiteren Kauf im Internet nicht mehr so fahrlässig vorgehst, sondern vor der Bezahlung erstmal überprüfst, ob Dein vermeintlicher Verkäufer überhaupt existiert. Noch besser wäre es allerdings, im Net überhauptnichts zu kaufen, was mehr kostet als den Preis, den Du im Notfall als Totalverlust abhaken könntest. Und alles andere entweder im stationären Handel oder ausschließlich mit Barzahlung bei Abholung ( was dann aber wie gesagt vorher mit dem Verkäufer abzuklären ist ).
    • Schützin schrieb:

      Das Einzige, was Dir noch bleibt, ist die Strafanzeige bei der Polizei. Eine von hunderten, die wegen eBay-Betruges täglich auf Wachen in ganz Deutschland erstattet werden ( was den mangelnden Enthusiasmus der meisten Beamten bei diesem Thema zumindest erklärt, wenn auch nicht rechtfertigt )

      Ich verstehedeinen Vorwurf gegen den Käufer nicht. Selbst wenn das Konto gehackt wurde, kann eBay die Verantwortung nicht einfach auf den Käufer abwälzen. Für Sicherheitslücken von eBay kann nämlich nicht der Käufer bestraft werden.

      Du zählst hier Möglichkeiten von Benachrichtigungen auf aus denen man unterschiedliche Namen hätte ableiten können. Das mag stimmen, aber die Paxis beim Bezahlen sieht doch ganz anders aus. Und zwar so:

      Ich erhalte die Nachricht eine Auktion gewonnen zu haben. Anschließend klicke ich auf den Button: Jetzt bezahlen
      Im Anschluss auf Bankdaten anfordern erhalte ich die Bankdaten mit denen ich die Überweisung veranlasse.

      Muss ich wirklich diesen Przeß stoppen um noch einmal zu prüfen ob die eBay Angaben korrekt sind.


      Ob Abholung alsVersandart angegeben war spielt doch keine Rolle. Als der Käuferbemerkte, dass Abbholung nicht vorgesehen war hat erdie akzeptiertund den Kaufpreisüberwiesen. Was anderes wäre ihm ja auchüberhaupt nicht übrig geblieben.

      Zum Zeitpunkt derÜberweisung wusste der Käufer nicht von möglichen Geschädigten,sodass er die Überweisung hätte in Frage stellen müssen.

      Wenn 0 Bewertungenein Indiz wäre, das auf unseriöses Handeln des Verkäufersschließt, gäbe es eBay wahrscheinlich überhaupt nicht. JedeeBay-Karriere als Verkäufer beginnt mit dem ersten Verkauf.

      Wenn dies dieÜberweisungsdaten sind, die der Käufer von eBay gestellt bekommenhat, sehe ich keinen Hinweis warum er diese hätte beanstandensollen.

      HinterlegteBankdaten des Verkäufers:
      Zahlungsempfänger:Aco Bliznakovic
      IBAN: DE86360501050004144804
      SWIFT:SPESDE3E
      Sparkasse Essen
      KTO: 4144804
      BLZ: 36050105

      Ist es nicht auchso, dass eBay die Identität des Inhabers durch Überweisung einekleinen Cent-Betrags überprüft?

      Ich sehe überhauptkeinen Anlass warum der Käufer etwas falsch gemacht haben sollte.
      Muss der Käufervor jedem Kauf oder Verkauf die Angaben von eBay überprüfen oderliegt es in der Verantwortung von eBay die Identität seinerMitglieder (Vertragspartner) vor einer Nutzung ausreichend zu prüfen.

      Wenn es bei dereBay-Überweisung keine Beanstandungen gab muss der Käufer dieRichtigkeit wohl kaum hinterfragen.
      Wenn es, auswelchen Gründen auch immer dem Verkäufer möglich ist nachträglicheÄnderungen vorzunehmen, liegt es in der Verantwortung von eBay dieRechtmäßigkeit zum Schutz seiner Mitglieder ausreichend zu prüfen.Oder sehe ich das falsch?

      Offenbar kam dieseErkenntnis für eBay zu spät als man dem Verkäufer folgendeNachricht schickte:

      Aussage derKäufers:
      Am 29.07.16 habeich von ebay eine Nachricht bekommen dass das Angebot enfernt wordenist und mit folgendem Vermerk
      "Offenbar haben Sie diesenArtikel noch nicht bezahlt und der Verkäufer hat ihn noch nichtverschickt. Wir haben die Transaktion storniert.Bitte senden Siedaher keine Zahlung”.

      Zum einen handeltes sich hier lediglich um eine Vermutung das der Käufer noch nichtbezahlt habe und zum anderen fehlt jedliche Erklärung die eineStornierung rechtfertigen würde.

      Bei Streitigkeitenzwischen Verkäufer und Käufer weist eBay regelmäßig darauf hinkeine Rechtsberatung geben zu dürfen. Umsomehr verwundert es mich,mit welchem Recht eBay sich über Verbraucherrechte stellt undrechtskräftige Kaufverträge storniert.

      Unberührt von derTatsache, dass möglicherweise Betrugsabsichtes des Verkäufersvorliegen, werden hierduch die Ansprüche des Käufers aus demKaufvertrag nicht gemindert.
      Und ob es sich umBetrug handelt, wird letztendlich nur ein Zivilgericht entscheiden.

      Ebay weist inseinen AGB ganz unmissverständlichdarauf hin wann ein Kaufvertraggem. § 433 BGB zustande kommt. Auch wenn der Käufer den Artikelnoch nicht bezahlt hätte, würde dies eBay nicht zu solchenMaßnahmen rechtfertigen.

      Nicht einmal denVertragspartnern ist es möglich einen wirksamen Vertrag einseitig zulösen.

      Ich kann leidernur davon ausgehen, dass mit dieser Reaktion eigene Fehler undeventuelle Haftungsfragen überspielt werden sollen.

      Dies ist meineÜberzeugung auf Grund der Sachlage und so wie ich sie verstandenhabe.

      Wenn du mir Faktennennst die ich ggf nicht berücksichtigt habe, die aber auf einfahrlässiges und damit selbstverschuldetes Handeln des Käufersschließen lassen, klär mich bitte auf.

      Meine Meinung istnicht das Maß aller Dinge und ich lasse mich gerne com Gegenteilüberzeugen.
    • Was Du da schilderst mit der Überweisung eines Centbetrages, das ist das Prüfverfahren von Paypal. Die haben mit eBay aber nichts zu tun.

      eBay prüft garnichts, weder die Daten, die für den vermeintlichen Accountinhaber hinterlegt sind noch erst recht nicht das Bankkonto, das der Verkäufer zum bezahlen für die Käufer hinterlegt.
      Jeder Nutzer von eBay unterschreibt bei der Anmeldung, daß er die AGB des Plattformbetreibers zur Kenntnis genommen hat. Und die besagen:

      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

      eBay schrieb:

      §1 Leistungsbeschreibung
      1.) ... eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.

      4.) Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt eBay nur begrenzt durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen, ist es daher nicht auszuschließen, dass für ein eBay-Konto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden bzw. diese sich zwischenzeitlich geändert haben.

      §3 Nutzung der eBay-Dienste, verbotene Artikel und Inhalte
      12.) Nutzer sind dafür verantwortlich, mittels der eBay-Dienste einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von eBay unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

      Das "nur begrenzt" in §1, Absatz 4 kann man schon seit Jahren getrost durch "garnicht" ersetzen. Soll heißen, Du kannst Dich bei eBay problemlos als Graf Dracula, wohhnhaft in Transsylvanien oder auch als Räuber Hotzenplotz anmelden und jahrelang unter diesen Anmeldedaten handeln. Der Plattformbetreiber wird darüber in der Regel nicht stolpern, solange nicht einer Deiner Transaktionspartner das explizit an eBay meldet ( und selbst dann ist nicht gesagt, daß auf diese Meldung unbedingt irgendeine Reaktion erfolgt ). Du kannst Dich aber auch mit den Daten irgendeines völlig ahnungslosen Menschen anmelden, dessen Namen und Adresse Du aus dem Telefonbuch gesucht hast. Oder irgendwo im Internet. Oder, was auch sehr häufig vorkommt, zB aus den Todesanzeigen der Tageszeitung.
      Woher auch immer - eBay haftet jedenfalls nicht dafür, daß diese Daten korrekt sind.

      Und die Daten in der Kaufabwicklung interessieren eBay überhauptnicht, darauf greifen sie auch absichtlich garnicht zu, um sich jeder Haftung, die aus einem solchen Datenzugriff entstehen könnte, von vornherein zu entziehen. Das dort hinterlegte Bankkonto geht nur Käufer und Verkäufer etwas an und ist für eBay nicht von Belang oder Interesse, so die offizielle Begründung.

      eBay ist ein Haifischbecken und jeder, der darin freiwillig schwimmt, ist für sein Überleben selbst verantwortlich.
      Und das bedeutet nunmal zwingend, daß man, bevor man größere Summen an einen Wildfremden überweist, erstmal prüft, wie plausibel die vorliegenden Daten überhaupt sind. Und da liegen in jedem Fall zuerst die bei eBay hinterlegten Anmeldedaten vor, die man selbstverständlich dann mit den Bankdaten vergleicht, die einem entweder über die Kaufabwicklung oder vom Verkäufer direkt mitgeteilt werden. Daß die meisten Nutzer das nicht tun, sondern in aller Regel überhauptkeinen Blick in die beiden Mails mit den Anmeldedaten werfen, sondern diese darüber hinaus oft sogar ungelesen sofort löschen, ist nun wirklich ausnahmsweise nicht die Schuld des Plattformbetreibers.
      Ich benutze mal wieder das beliebte Beispiel: Wenn Dir jemand auf dem Flohmarkt ein Unbekannter anbietet, er würde Dir nächste Woche ein Handy, einen Fernseher oder meinetwegen ein teures Lenkrad mitbringen, wenn Du ihm heute cash bar auf die Kralle 300 EUR gibst - das würdest Du doch auch nicht machen. Zumindest nicht, ohne vorher seinen Ausweis gesehen und vor allem Name und Anschrift notiert zu haben und etliche sonstige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Warum um Himmels Willen überweisen dann Leute derart hohe Summen auf irgendein Bankkonto, ohne vorher auch nur nachzusehen, wer denn angeblich überhaupt der Verkäufer ist ?

      Und ja, natürlich ist bei enem ganz frisch angemeldeten Account, der 0 Bewertungen hat, aber direkt mit dem Verkauf mehrerer hochwertiger Artikel beginnt, besonders große Vorsicht geboten. Ein älterer Account, der schon etliche Bewertungen hat, bei dem kann man eher annehmen, daß zumindest die hinterlegten Anmeldedaten stimmen. Gehackt könnte der natürlich trotzdem sein, dafür könnte dann der Abgleich zwischen Kontoinhaber und Accountinhaber wieder wichtig sein. Und auch die erhaltenen Bewertungen sollte man erstmal einer kritischen Prüfung unterziehen, ob die evtl gefaked sind, soll heißen, zB mit dem Kauf von Gratis-eBooks oder 1-EUR-Ramsch gezielt aufgebaut wurden.
      Aber bei einem "Neunuller" mit teurer Ware sollte jeder Käufer extrem vorsichtig sein. Ich persönlich würde da, wenn überhaupt, nur mitbieten, wenn von vornherein klar ist, daß ich die Ware gegen Barzahlung abholen kann und werde. Oder wenigstens Paypal-Zahlung möglich ist. Paypal ist zwar auch ein Laden am Rande der Legalität, aber so ungern ich das auch sage, der Käuferschutz da funktioniert in den meisten Fällen ( eine rundum-sorglos-Garantie hat man aber auch da nicht ).

      Und ja. Wenn ich bei eBay etwas kaufe ( in aller Regel gebrauchtes Zeug nur bis maximal 30 oder 40 EUR ), dann speichere ich immer und jedes Mal alles ab. Die Mail mit den Anmeldedaten sowieso. Und außerdem bei jeder Transaktion mit einem privaten Verkäufer auch einen Screenshot der zum Zeitpunkt der Bezahlung hinterlegten Bankverbindung.
      Die in der Kaufabwicklung hinterlegte Bankverbindung kann der Verkäufer jederzeit ändern. Und was nur die wenigsten Nutzer wissen: Die ändert sich dann nämlich nicht nur für die laufenden oder zukünftigen Angebote, sondern rückwirkend (!!) auch bei allen bereits beendeten Transaktionen, selbst wenn da die Kaufabwicklung schon abgeschlossen ist !
      Das heißt, wenn zB ein privater Verkäufer ohne Vorsatz oder Betrugsabsicht zB einen Zahlendreher in seiner IBAN hat und ich überweise daher auf ein falsches Bankkonto, dann kann ich später ohne Screenshot der Kaufabwicklung nichtmal beweisen, daß das nicht meine Schuld ist. Der Verkäufer braucht bloß die hinterlegten Bankdaten zu korrigieren und schon ist von dem Zahlendreher nichts mehr zu sehen, wenn ich einige Tage später da noch mal reinschaue. Die Sicherung sämtlicher Daten ist also das A und O bei allen Transaktionen im Internet im Allgemeinen und bei eBay im Besonderen.

      Und ja, dieser bescheuerte Textbaustein "Offenbar haben Sie den Artikel noch nicht bezahlt blablubb" ist eine Unverschämtheit und völliger Schwachsinn. Der kommt jedesmal mit diesem Wortlaut, wenn eBay Angebote löscht, ohne daß der Account gehackt ist ( in dem Fall kommen andere Benachrichtigungen). Da haben sich schon unzählige betrogene Käufer in ähnlichen Situationen noch zusätzlich verarxxxt gefühlt vom Plattformbetreiber, denn fast immer haben die Käufer schon überwiesen, wenn eBay eingreift.
      Eine "Stornierung der Transaktion" durch eBay bedeutet in der Tat nicht, daß der geschlossene Kaufvertrag aufgehoben wurde. Das hat eBay daher so auch nicht geschrieben, die sagen nur "Transaktion storniert", das bedeutet, daß zumindest der Plattformbetreiber hier nicht mehr darauf besteht, daß der Käufer zahlen muss. Zu deutsch: Der Käufer wird hier keine eBay-Verwarnung erhalten, wenn er nicht bezahlt. Das ist aber auch schon alles, was diese Nachricht tatsächlich bedeutet.
      Rechtlich entbindet sie den Käufer zumindest theoretisch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, sofern ein real existierender Verkäufer auf dieser bestehen sollte.

      Und da sind wir eben an dem Punkt, wo wahrscheinlich auch bei eBay gewaltige Zweifel herrschen:
      Ich befürchte, der ganze Account ist mit falschen Daten angemeldet. Also entweder frei erfundenen. Oder den Daten irgendeines Unbeteiligten, die ein unbekannter Täter irgendwo im www gefunden und mißbraucht hat. Und in dem Fall gibt es eben überhauptkeinen Vertragspartner. Denn eine fiktive Person ist als Vertragspartner genauso nutzlos wie eine Person, die zwar existiert, aber sich nie bei eBay selbst angemeldet hat. Letztere kann natürlich für den Missbrauch ihrer Daten in keinster Weise zivilrechtlich für irgendeinen Schaden verantwortlich gemacht werden, der aus diesem Datenmissbrauch Dritten entstanden ist. Und natürlich auch weder zur Lieferung irgendwelcher Ware verpflichtet werden noch zur Rückzahlung irgendwelcher Gelder.
    • Damit bleibt dann noch der Inhaber des Bankkontos. Und auch da gibt es zwei Möglichkeiten, sofern es hier, wie zu befürchten steht, um gewerbs- und serienmäßigen Betrug geht:

      1.) Möglicherweise wurde das Bankkonto mit einem gefälschten oder gestohlenen Ausweis eröffnet. Im vorliegenden Fall evtl sogar ein ausländischer mit einer gefälschten deutschen Meldebescheinigung. Auch Banken haften dafür nicht. In der heutigen, völlig kritiklosen Zeit ist es ja problemlos möglich, Bankkonten online zu eröffnen, die "Prüfung" der Identität erfolgt dann in der Regel über ein sogenanntes "Postidentverfahren", bei dem jemand den Ausweis einem Postbediensteten vorlegt und der dann bestätigt, daß die Angaben in dem Ausweis mit dem auf dem Kontoeröffnungsformular übereinstimmen. "Postbediensteter" Ist allerdings jede Aushilfskraft in einem Backshop oder einem Zeitungsladen, halt jeder Angesstellte in irgendeinem Postshop, der von irgendwem nebenbei betrieben wird. Diese Leute können nichtmal einen deutschen gefälschten Ausweis von einem echten unterscheiden. Geschweige denn einen aus Tschechien, Polen, Litauen oder sonst irgendeinem Land der EU ( die alle problemlos berechtigt sind, in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen ).
      Alles soll immer nur möglichst einfach und bequem sein, alles wollen die Leute online machen, bloß nicht mal persönlich irgendwo erscheinen. Von daher finden die meisten Menschen es heutzutage völlig normal, daß man auf diesem Weg etwas so sensibles wie ein Bankkonto eröffnen kann. Die meisten finden es sogar genial einfach, daß man seit neuestem nichtmal mehr mit dem Ausweis zum Zeitungsladen pilgern muss. Nein, jetzt genügt es sogar schon, sich vor den PC zu setzen und sich den Ausweis neben den Kopf zu halten!!! Ein Angestellter der Bank schaut sich das Spektakel dann auf seinem Monitor an, stellt eine gewisse Ähnlichkeit zwischen Visage und Foto fest und winkt die Kontoeröffnung durch !
      Und die Mehrheit der Bevölkerung findet immernoch, daß das wieder ein großer Fortschritt ist.
      Nun ja, gestern standen wir vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
      Da braucht sich jedenfalls wirklich niemand mehr zu wundern oder gar zu beschweren, daß Serienbetrüger praktisch unbegrenzt deutsche Fake-Bankkonten zur Verfügung haben. Inzwischen betreiben diesen Schwachfug nicht mehr nur die einschlägigen online-Banken, sondern aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit zunehmend auch die bisher als eher seriös einzustufenden Filial-Banken.

      2.) Es könnte ein Finanzagent sein.
      Der würde dann zumindest zivilrechtlich haften. Allerdings ist bei denen in der Regel finanziell nichts zu holen, sodaß das Risiko, auf den Kosten für zivilrechtliche Schritte zusätzlich sitzen zu bleiben, sehr hoch ist.
      Und um an die Daten des angeblichen Kontoinhabers zu kommen, ist erstmal die Strafanzeige bei der Polizei zwingend erforderlich, denn die Bank, hier die Sparkasse Essen, wird diese Daten dem geschädigten Käufer mit größter Wahrscheinlichkeit aus Datenschutzgründen nicht mitteilen. Die sind nur den Ermittlungsbehörden gegenüber auskunftpflichtig. Und auch denen nur dann, wenn eine offizielle Ermittlung anhängig ist, sprich, eine Strafanzeige erstattet wurde.

      Die Ermittlungen zum Thema Internetbetrug, insbesondere eBay-Betrug, sind schleppend. Wie schon oben erwähnt, da reisst sich in der Regel auch kaum ein Beamter ein Bein aus, die Fälle werden aufgrund der schieren Masse hauptsächlich verwaltet und die Akten hin und hergeschoben. Der übliche Weg ist:
      Die Wache am Wohnort des Anzeigenerstatters leitet den Fall erstmal weiter an den die Polizei am Wohnort des angeblichen Accountinhabers. Falls der nicht existiert, geht die Akte wieder zurück an die Kripo am Wohnort des Käufers. Sofern der Accountinhaber existiert, wird er vorgeladen zu einer Anhörung. Bis dahin sind locker 6-8 Wochen vergangen. Der gibt dann an, daß seine Daten mißbraucht wurden und er mit der Sache nichts zu tun hat. Daraufhin geht die Akte wieder an den Wohnort des Käufers. Inzwischen sind 8-12 Wochen mindestens um.
      Nun erst beginnt die örtliche Kripo, bezüglich des Bankkontos zu ermitteln. Bis die Bank eine entsprechende Anfrage nach den Kontoeröffnungsdaten beantwortet, kann es dauern. Dann geht die Akte an den Wohnort des angeblichen Kontoinhabers. Wenn der dort nicht existiert, geht die Akte wieder zurück an den Wohnort des Käufers. Und die Ermittlungen werden vorläufig eingestellt. Darüber bekommt der Käufer meist nach 6-8 Monaten eine Nachricht vom Staatsanwalt.
      Falls der Kontoinhaber existiert, wird er zu einer Anhörung vorgeladen. Das dauert wieder 6-8 Wochen. Wenn er glaubhaft machen kann, daß sein Ausweis gestohlen/verloren wurde, geht die Akte zurück an den Wohnort des Anzeigenerstatters, die Ermittlungen werden vorläufig eingestellt.
      Falls es ein Finanzagent ist, werden die Ermittlungen wegen Betruges gegen ihn eingestellt. Je nach Lust des Staatsanwaltes kriegt er evtl ein Verfahren wg fahrlässiger Geldwäsche. Die Betrugsakte hingegen geht zurück an den Wohnort des Anzeigenerstatters. Und die Ermittlungen gegen Unbekannt werden mangels Tatverdächtigem vorläufig eingestellt. Oder auch nicht. Der Anzeigenerstatter jedenfalls wird normalerweise über eventuelle Ermittlungsergebnisse nicht informiert, schon garnicht automatisch. Da muss er sich selbst drum kümmern und ( erstmals frühestens nach 3 Monaten ) regelmäßig bei den Ermittlungsbehörden nachfragen.

      Ach ja: Eine Anzeige sollte man tunlichst persönlich auf der nächstgelegenen Wache erstatten !
      Auch das kann man zwar heutzutage online machen ( bloß nicht bewegen !! ), allerdings ist das in der Regel kontraproduktiv. Online-Anzeigen werden meist erst Wochen später bearbeitet und oft fehlt dann die Hälfte der benötigten Unterlagen, sodaß der Anzeigenerstatter dann mit erheblicher Verspätung doch noch auf die Wache muss...
    • WilliW schrieb:

      Ob Abholung alsVersandart angegeben war spielt doch keine Rolle. Als der Käuferbemerkte, dass Abbholung nicht vorgesehen war hat erdie akzeptiertund den Kaufpreisüberwiesen. Was anderes wäre ihm ja auchüberhaupt nicht übrig geblieben.
      Ich stimme Dir bei diesem Punkt insoweit zu, daß er mit Gebotsabgabe einen ( zunächst mal ) rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen hat.
      Das Problem begann allerdings schon vorher: Daß Abholung nicht explizit angeboten war, hat er erst nach Gebotsabgabe und Auktionsende "bemerkt".
      Sowas schaut man aber zwingend bereits vor Gebotsabgabe nach. Und klärt das dann gegebenenfalls auch vor Gebotsabgabe via PN mit dem Verkäufer. Und wenn der dann nicht antwortet, dann bietet man eben nicht, auch wenn man den Artikel wirklich gerne gekauft hätte.

      Und daß Abholung nicht ausdrücklich angeboten war, bedeutet ja noch nicht automatisch, daß der Verkäufer es explizit ausgeschlossen hat. Wieso musste also die Überweisung dringend stattfinden, obwohl der Verkäufer bis dahin auf die Kontaktaufnahme / Anfrage des Käufers überhauptnoch nicht reagiert hatte? Zu Hast und Hektik bestand doch überhauptkein Anlass.
      An dieser Stelle hätte nun spätestens erstmal die Überprüfung der hinterlegten Kontaktdaten stattfinden können mit der Idee, den Verkäufer eventuell mal anzurufen.

      Wie gesagt: Es ging hier um über 300 Euro. Die dem Käufer gehören. Und nur er allein trägt die Verantwortung für seine Kohle. Die ersetzt ihm niemand, wenn er sie erstmal überwiesen hat. Und unter dieser Voraussetzung sollte doch um Himmelswillen jeder bei Geschäften im Internet so vorsichtig sein wie ein Igel beim Geschlechtsverkehr !!
      Warum verhalten sich die Leute im Internet so extrem kritiklos, leichtsinnig und fahrlässig, während sie im realen Leben in ähnlichen Situationen völlig anders handeln würden?
    • Schützin schrieb:

      Und nur er allein trägt die Verantwortung für seine Kohle
      Tja, wie gesagt. Viele Leute wissen nicht einmal das sie einen rechtskräftigen Kaufvertrag in der Tasche haben.

      Über die Frage was der Käufer hätte ahnen können oder an welcher Stelle beim Bezahlen Vorsicht geboten wäre lässt sich wahrscheinlich ewig diskutieren.

      Das er sein Geld zurück bekommt wage ich ebenfalls zu bezweifen. Selbst dann wenn sie den Täter ermittelt haben.

      Allerdings ist mir noch nicht so richtig klar ob eBay sich da so elegant einfach ausklinken kann.

      Zunächst einmal finds ich es ungeheuerlich sich über das BGB zu stellen und rechtsgültige Verträge einfach zu stornieren. Denn damit der Verkäufer überhaupt erstattungspflichtig ist, muss der Käufer im eine vom Gesetz vorgesehene Frist zur Nacherfüllung ermöglichen. Erst wenn diese erfolglos bleibt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten und den Kaufpreis zurück fordern.

      Nun noch einmal zu Margot und Martin Schneider. Welche Rolle spielen die? Sind das die wahren Verkäufer des Lenkrads?

      Falls ja, wie konnte der Abzocker seine Bankdaten während der Bezahlung einfach dazwischen schieben. Oder habe ich da jetzt etwas komplett falsch verstanden.

      Fakt ist doch wohl offensichtlich, dass der Abzocker bereits vor unserem BMW-Freund 2 andere gutgläubige Käufer über den Tisch ziehen konnte.
      Für die ermittlungen der Staatsanwaltschaft wäre es sicher hilfreich, wenn man die Vorgehensweise der drei Geschädigten vergleichen könnte.

      Und laut Aussage des Verkäufers erhielt er die Auskunft, dass eBay nicht weiß weshalb der Vertrag storniert wurde. Wer bitte schön soll das denn glauben?

      Vielleicht hast du Lust mir die Sache mit dem Ehepaar zu erklären? Bisher dachte ich nämlich der Abzocker hätte einen Account eröffnet, Ware angeboten, Kassiert und nicht geliefert. Aber ganz so einfach wird die Sache wohl nicht gewesen sein, oder?