Warum schafft es eBay einfach nicht, seine Grundsätze und Richtlinien konsequent durchzusetzen?

    • Stubentiger schrieb:

      Was ist denn eigentlich dein Anliegen?
      Sehr gerne.

      Ist der Betreiber einer Verkaufsplattform wie eBay (oder jede andere) berechtigt neben den gesetzlichen auch eigene Bestimmungen im Rahmen seiner AGB aufzustelle ?

      Sind die Bestimmungen des Betreibers für den Nutzer bindend und angekündigte Konsequenzen bei Verstößen aufgrund der AGB des Betreibers rechtlich durchsetzbar?
    • WilliW schrieb:

      Ist der Betreiber einer Verkaufsplattform wie eBay (oder jede andere) berechtigt neben den gesetzlichen auch eigene Bestimmungen im Rahmen seiner AGB aufzustelle ?
      ja, solange sie nicht einem Gesetz widersprechen juraforum.de/gesetze/bgb/305-e…edingungen-in-den-vertrag und "die Möglichkeit besteht, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen"

      WilliW schrieb:

      Sind die Bestimmungen des Betreibers für den Nutzer bindend und angekündigte Konsequenzen bei Verstößen aufgrund der AGB des Betreibers rechtlich durchsetzbar?
      klar, vorausgesetzt, die jeweilige Bestimmung der AGB verstößt nicht gegen Recht und Gesetzt. Und vorausgesetzt, Ebay will da was durchsetzen.
    • Stubentiger schrieb:

      Was ist denn eigentlich dein Anliegen? (so mal in einem Satz)

      Williw ist stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung von ebay Europe und hat aus den USA mitgeteilt bekommen, dass ich hier schreibe. Also soll er spätestens seit meinem letzten Ultimatum an ebay von letzter Woche unbedingt rausbekommen, wo überall ich ebay noch in meiner unnachahmlichen Art so hart reintreten will, dass es ihnen und ihren Geschäftsmodell richtig weh tut.

      Hab ich kein Problem mit - ich bin da für ebay ungefähr so was wie die Borg für die Enterprise:

      Widerstand ist zwecklos.

      *wilddrauflosspekulier*

      :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stubentiger schrieb:

      die jeweilige Bestimmung der AGB verstößt nicht gegen Recht und Gesetzt
      Eine letzte Frage habe ich nun doch noch und dann ist das Thema wirklich durch!

      Sind eigene Bestimmungen wie z.B. die Obergrenzen für Versandkosten rechtlich zulässig oder verstoßen diese gegen das Kaufrecht und das Recht auf freie Vertragsgestaltung zwischen den Vertragspartnern?
    • WilliW schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Williw ist stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung von ebay Europe
      Kannste mir vielleicht mal erklären wie dein Kommentar hier gemeint ist und wie du dazu kommst mich mit deinen eBay-Geschichten in Verbindung zu bringen?
      Löschbert das wäre ja wunderbar :lach: :lach: :lach:
      Dann könnte man sich auch gleich um die ganzen privaten VK kümmern, die bei ebay mehr eingestellt haben wie mancher gewerblicher und die Grundsätze auch nicht interessieren.
      Falschangaben beim Artikelstandort sind bei ebay auch nicht wirklich von Interesse.
      Grundsätze und Richtlinien bei ebay, nix was Hand und Fuß hat.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • WilliW schrieb:

      Eine letzte Frage habe ich nun doch noch und dann ist das Thema wirklich durch!

      Sind eigene Bestimmungen wie z.B. die Obergrenzen für Versandkosten rechtlich zulässig oder verstoßen diese gegen das Kaufrecht und das Recht auf freie Vertragsgestaltung zwischen den Vertragspartnern?
      So wie du das Thema hier ausbreitest, gehe ich davon aus, dass du die Antwort auf diese Frage schon sehr lange kennst, sie nur nicht akzeptieren möchtest. Ich versuche es dennoch noch einmal. Käufer und Verkäufer können jederzeit rechtsgültige Individualvereinbarungen treffen, auch über die Höhe der Versandkosten. Ebay hat nicht die Möglichkeit, diese für ungültig zu erklären. Allerdings gibt es da ja noch ein weiteres Vertragsverhältnis, nämlich zwischen Verkäufer und Ebay. Und in dem ist geregelt, was der Verkäufer auf Ebay darf und was nicht. Verstößt der Verkäufer dagegen, steht es eBay frei, Konsequenzen zu ziehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Und in dem ist geregelt, was der Verkäufer auf Ebay darf und was nich
      Vielen Dank. Und Nein, ich habe die korrekte Antwort, bzw. Erklärung nicht gewusst.

      Damit sind die bisherigen Auskünfte und Behauptungen, dass es eBay überhaupt nichts anginge und jeder Verkäufer nach eigenem Ermessen Versandkosten bestimmen kann als Falsch wiederlegt.

      Ich weiß, dass es keine gesetzliche festgelegten Preisobergrenzen für Versandkosten gibt. Und wenn die Vertragspartner 100,- verabreden ist das eben so. Ich wollte lediglich wissen on Richtlinien des Betreibers nur gut gemeinte Tipps sind oder ob sie ggf. auch durchgesetzt werden können.

      Die Annahme, dass ich die richtige Antwort kenne, aber nicht akzeptieren will ist falsch.
      Richtig ist, dass mir niemand bisher eine richtige und nachvollziehbare Antwort gegeben hat.
      Das ich falsche Antworten nicht als richtig akzeptiert habe, muss ich mir wahrscheinlich nicht zum Vorwurf machen.
    • WilliW schrieb:

      Damit sind die bisherigen Auskünfte und Behauptungen, dass es eBay überhaupt nichts anginge und jeder Verkäufer nach eigenem Ermessen Versandkosten bestimmen kann als Falsch wiederlegt.
      Das kommt darauf an, in welchem Kontext diese Aussage gemacht wurde bzw. auf was sie sich bezog. Ebay selbst schränkt doch in vielen Kategorien die höchstmöglichen Versandkosten ein, wenn ich mich recht erinnere (ansonsten haben sich meine folgenden Sätze erledigt). Wenn jemand aber im Auktionstext eine individuelle, deutlich erkennbare Vereinbarung mit dem Käufer trifft, dann wird die rechtswirksam. Es kann nur schnell passieren, dass eBay diesen Verkäufer sanktioniert. Vertragstechnisch hat eBay keinerlei Einfluss auf die verlangten Versandkosten, sehr wohl aber plattformtechnisch und somit nimmt eBay indirekt Einfluss auf die verlangten Versandkosten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      nimmt eBay indirekt Einfluss auf die verlangten Versandkosten
      Ja genau. So in etwa habe ich mir das auch gedacht. Denn wenn es Probleme zwischen Käufer und Verkäufer gibt, hält eBay sich daraus. Sie dürfen keine Rechtsberatung geben. Das ist aber auch nachvollziehbar. Das Thema ist für mich damit aber auch abgeschlossen.

      Allerdings hätte ich nicht gedacht, dass eBay es einfach nicht schafft das Problem inden Griff zu bekommen. Schließlich hat man schon 2008 danit angefangen. Was ich darüber imInternet gelesen habe war ehrlich gesagt nicht si berauschend. Ist mit einer erneuten Reform zu rechnen oder hat eBay schon längst kapituliert?

      Leider gibt es außer eBay und amazon nichts Vergleichbares. Wäre es technisch gesehen ein großer Aufwand wenn das System bereits bei der Angebotserstellung die Kategorie z.B. Bücher, kleidung usw. erkennen und selbständig die Versandkosten errechnen würde?
    • WilliW schrieb:

      Wäre es technisch gesehen ein großer Aufwand wenn das System bereits bei der Angebotserstellung die Kategorie z.B. Bücher, kleidung usw. erkennen und selbständig die Versandkosten errechnen würde?
      Hast Du es immer noch nicht begriffen?
      Der Plattformbetreiber hat sich aus solchen Sachen rauszuhalten.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      Hast Du es immer noch nicht begriffen?
      Kannste mir mal sagen was du von mir willst? Und dann gewöhn dir vielleicht mal einen anderen Ton an.

      Die Frage wurde kompetent und nachvollziehbar beantwortet. Damit ist die Sache für mich abgeschlossen. Steht alles etwas weiter oben.
      War ne spontane und vor allem eine technische Frage. Preise für Pakete können schließlich auch über eBay kalkuliert werden.

      "Das Thema ist für mich damit abgeschlossen" Bitte alles lesen - von oben nach unten
    • WilliW schrieb:

      Kannste mir vielleicht mal erklären wie dein Kommentar hier gemeint ist und wie du dazu kommst mich mit deinen eBay-Geschichten in Verbindung zu bringen?

      Nö. Jokes, die man erklärem muss sind nicht mehr lustig. Mit Ausnahme von dir hat das ja auch jeder hier als solchen erkannt. Spätestens an dem Zusatz unten im Posting.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Jokes, die man erklärem muss sind nicht mehr lustig
      Von was anderem bin ich ehrlich gesagt auch nicht ausgegangen. Ein eBay-Typ aus USA der sich hier hinsetzt und als Tarnung eine nicht endende Versandkostendiskussion anzettel wäre dann glaube ich doch des Guten zu viel.

      Aber ganz so abwägig finde ich meine Anfrage auch nicht. Die noch dazu kein Vorwurf war.

      Du beschreibst auf jeden Fall detailliert eine Situation, wie du sie mir gelegentlich allgemein auch schon mal beschrieben hast. Wenn ich es richtig verstanden habe besteht zwischen dir und eBay ein besonderes Verhältnis. Und offensichtlich hast du auch mehr Möglichkeiet, als eBay mit den Versandkosten um ihre Gebühren zu besche...... Mal ehrlich, ist es da wirklich auszuschließen, dass eBay tatsächlich Leute einschleust, die einfach mal sehen wer hier welche Meinung hat? Ich nicht. Es ist vielleicht nicht so einfach die Identität festzustellen. Aber auf welchem Niveau die Gespräche geführt werden und welches Insiderwissen dazu erforderlich ist, das analysieren die aber auch schon die eBay-Lehrlinge oder denkst du nicht?
      Ich kenne die eBay-Unternehmensphilosophie nicht. Vielleicht verarbeiten die ja tatsächlich nur Informationen die sie über öffentliche Nachrichtenagenturen erhalten. Vor diesem Hintergrund wäre meine Rolle also durchaus denkbar. Und wer wirklich davon überzeugt ist, aus welchen Gründen auch immer wird wahrscheinlich den Kontakt zu mier meiden. Ich jeden Fall würde es tun wenn ich glauben würde mich mit einem Spitzel unterhalten zu würden. Und du ganz bestimmt auch.

      Aber ich bin ein humorvoller Mensch und von dahersehe ich den Joke keineswegs negativ.
    • Und nur mal so am Rande:
      Bei Amazon wird einem Verkäufer weder vorgeschrieben, wie hoch seine Versandkosten pro Artikel sein sollen noch, daß diese Versandkosten sich mit jedem weiteren Artikel verdoppeln.
      Es gibt da allerdings einige gewerbliche Händler, die zu blöd sind, beim einstellen eines Artikels, der mehrfach verkauft wird, die richtige Einstellung zu wählen, zB "jeder weitere Artikel wird kostenlos versendet" oder "die Versandkosten erhöhen sich mit jedem weiteren Artikel um xx Cent" etc.
      Das kann man bei Amazon, genau wie bei eBay, selbstverständlich alles genauestens voreinstellen.

      Bei Verkäufern, die mir auf Anfrage, was die Verzehnfachung der Versandlkosten bei Kauf von 10 Artikeln denn bitte soll, dieselbe dämliche Antwort geben, die WilliW erhalten hat, kaufe ich daraufhin natürlich nicht, selbst wenn die den niedrigsten Kaufpreis hätten. Ich schlage mich doch anschließend mit so einer Torfnase nicht noch endlos herum, um mein Geld wiederzubekommen. Den gleichen Artikel bekomme ich garantiert bei auch bei einem anderen Verkäufer, der den Versandkostenrechner vernünftig im Griff hat und gleich nur 1x Versandkosten berechnet...
      Amazon hat mit der Unfähigkeit des Verkäufers jedenfalls nichts zu tun, die schreiben dem das nicht so vor
    • Schützin schrieb:

      Bei Amazon wird einem Verkäufer weder vorgeschrieben
      Woher nimmst du deine Kenntnisse? Ich habe selbst bei amazon verkauft und kann deine Aussage, zumindest für Privatanbieter nicht bestätigen. Ist aber auch ca. 3 Jahre her. Wahrscheinlich hängt es aber auch davon ab ob du den Versand über amazon abwickelst. Bei gewerblichen Händler sind die Gebühren anders gestaffeltt, aber das meinst du ja sicher nicht.Weißt du zufällig wo amazo darüber Infos bereits hält. Finde ich aber denke ich auch so. Also mir ist das . Ebenso das amazon etwas kostenlos anbietet andem sie eigentlich verdienen können.

      Aber wie gesagt, diese Regelungen kenne ich so nicht. Dehalb eben meine Frage woher du diese Infos hast.

      Wenn ich weiß sage ich dir gerne Bescheid
    • Über private Anbieter bei Amazon weiß ich nichts, für die ist Amazon ja aber eigentlich auch nicht gedacht.
      Und den Rest kann man bei jedem Artikel doch direkt sehen. Beispiel:
      amazon.de/gp/offer-listing/B00…&f_new=true&startIndex=10
      Schon auf der ersten Seite 4 verschiedene Versandkosten für den gleichen Artikel. Und nehmen wir mal den mit den 4,94 EUR Versandkosten:
      amazon.de/Hewlett-Packard-CHP1…dp?ie=UTF8&m=AR8A2HYHUYBI
      Da kannst Du soviel in den Einkaufswagen packen wie Du willst, die Versandkosten bleiben immer gleich.

      Auch hier 3 verschiedene Versandkosten:
      amazon.de/gp/offer-listing/B00…nmilbenfrei&condition=new
      Der hier hat zB angegeben, daß sich die Versandkosten mit jedem Artikel um 5 Cent erhöhen:
      amazon.de/Dr-St%C3%A4hler-0424…p?ie=UTF8&m=AS9HLJRMKFLOR

      Usw usw.
      Das kann jeder Verkäufer bei Amazon nach eigenem Gutdünken vorgeben.
      Da ich die Antwort mit dem erstatten der zehnfachen Versandkosten von einem gewerblichen Händler bekam, war der ganz offensichtlich einfach nur zu doof, die Versandkosten vernünftig einzustellen. Daß Amazon seinen Verkäufern so einen Blödsinn vernbindlich vorschreibt, ist ziemlich unwahrscheinlich. Da würde doch kein normaler Mensch noch was bei Amazon kaufen, zumindest nicht, wenn man mehrere identische Artikel kaufen will. Das wäre ja bei 10 Kleinartikeln schon unbezahlbar und die Käufer würden reihenweise zurück zu eBay getrieben.