Wann und wie entsteht eigentlich ein Anspruch auf Schadenersatz?

    • Wann und wie entsteht eigentlich ein Anspruch auf Schadenersatz?

      Im geschilderten Fall geht es um folgenden Sachverhalt:

      Der Gewinner einer eBay-Auktion hat für 300,- EUR eine neue ovp Uhr ersteigert und den Kaufpreis im Anschluss überweiser.

      Wenig später wurde die Auktion durch den Käufer abgebrochen.

      Auf E-Mails des Käufers reagierte der Käufer ebenso wenig wie auf den späteren Kontaktversuch durch eBay.

      Der Käufter stellte dem Verkäufer eine Nacherfüllungsfrist. Wenige Tage vor Ablauf meldete sich der Verkäufer und bot nun, 3 Wochen nach der Auktion an, den Kaufpreis zu erstatten.

      Der Neupreis dieser Uhr liegt im Preisvergleich zwischen 450,- EUR und 600,-EUR.

      Nun ist es ja wohl so, dass der Käufer aufgrund des Kaufvertrages Anspruch auf die Uhr, bzw. einen gleichwertigen Ersatz hat.

      Besteht dieser Anspruch auch dann, wenn er den Kaufpreis erstattet bekommen hat ohne auf Lieferung der Uhr zu bestehen?

      Oder hat er nun das Recht die Preisdifferenz (150,- EUR) als Schadenersatz geltend zu machen?
    • Wenn der Käufer die Erstattung nicht selbst verlangt hat und der Verkäufer diese einfach so vorgenommen hat, dann dürften sich die Ansprüche des Käufers prinzipiell nicht geändert haben.

      Ich würde auch soweit gehen und das Handeln des Verkäufers als eindeutige Verweigerung der Leistung auslegen, womit der Käufer auch ohne zusätzliche Fristsetzung direkt zum Rücktritt und Forderung von Schadensersatz berechtigt ist.
    • Pandora schrieb:

      Wenn der Käufer die Erstattung nicht selbst verlangt hat
      Vielen Dank für deine Antwort. Der Käufer hat die Kaufpreiserstattung gefordert.

      Es ist eben wie so oft auch hier so, dass der Käufer Das Kaufrecht im Allgemeinen und seine Ansprüche im Einzelnen überhaupt nicht kennt.
      Das Geld ist weg, die Ware wird ebenfalls nicht geliefert, da konzentrieren sich fast alle darauf, wenigstens ihr Geld zurück zu fordern.
      Das kann ich auch gut nachvollziehen. Obwohl es eigentlich schade ist. Denn genügend Beispiele zeigen, dass wer seine Rechte und Ansprüche kennt, durchaus auch ein gutes Geschäft damit machen kann.

      Klar scheint ja auf jeden Fall zu sein, dass es keinen Grund für den Verkäufer gibt den Kaufpreis zu behalten, wenn er den Artikel nicht liefern kann.
      Fraglich ist also ob der Käufer mit der Forderung den Kaufpreis zu erstatten der Vertragserfüllung durch den Verkäufer automatisch zustimmt.
    • Wenn man den Begriff Kaufpreiserstattung verwendet, dann wird etwas erstattet, also zurückgegeben, aus dem sich auch eine Rückabwicklung ableiten lässt. Diese beinhaltet generell, das die gezogenen Leistungen zurückgewährt werden müssen. In diesem Fall wird das erhaltene Geld gegen den Verzicht auf die Ansprüche auf Vertragserfüllung zurückgegeben.
      Im Falle der Geltendmachung eines Schadensersatzes müsste man schon auf die Vertragerfüllung bestehen, um daraus aufgrund der Unmöglichkeit der Lieferung den Schadensersatz aus Kaufpreis und Marktwert zzgl. des bezahlten Kaufpreises realisieren zu können.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      das die gezogenen Leistungen zurückgewährt werden müssen
      Also wenn ich dich richtig verstanden habe, fordert man etntweder sein Geld zuück und verzichtet auf mögliche Ansprüche.
      Oder manbesteht auf Vertragserfüllung, überlässt es dann aber einem Verkäufer der sich ja bereits als unzuverlässig gezeigt hat.

      In letzter Zeit ist mir auch aufgedallen, dass Verkäufer mehrfach kurz nach der Auktion bei eBay angegeben haben die Artikel wären nicht mehr verfügbar. Klar hat der Käufer einen Anspruch. Auch auf eine Ersatzlieferung. Und in den Fällen die ich kenne wurde auch der Betrag dem Käufer erstattet.

      Allerdings hatte ich auch den Eindruck, als ob das eine neue Möglichkeit der kurzfristigen Geldbeschaffung ist. Viele Käufer kennen die Ablaäufe ja nicht mal.

      Bis es dann endlich zur Fristsetzung und einem möglichen Rücktritt kommt hat der Verkäufer wieder Geld und zahlt zurück.