Im geschilderten Fall geht es um folgenden Sachverhalt:
Der Gewinner einer eBay-Auktion hat für 300,- EUR eine neue ovp Uhr ersteigert und den Kaufpreis im Anschluss überweiser.
Wenig später wurde die Auktion durch den Käufer abgebrochen.
Auf E-Mails des Käufers reagierte der Käufer ebenso wenig wie auf den späteren Kontaktversuch durch eBay.
Der Käufter stellte dem Verkäufer eine Nacherfüllungsfrist. Wenige Tage vor Ablauf meldete sich der Verkäufer und bot nun, 3 Wochen nach der Auktion an, den Kaufpreis zu erstatten.
Der Neupreis dieser Uhr liegt im Preisvergleich zwischen 450,- EUR und 600,-EUR.
Nun ist es ja wohl so, dass der Käufer aufgrund des Kaufvertrages Anspruch auf die Uhr, bzw. einen gleichwertigen Ersatz hat.
Besteht dieser Anspruch auch dann, wenn er den Kaufpreis erstattet bekommen hat ohne auf Lieferung der Uhr zu bestehen?
Oder hat er nun das Recht die Preisdifferenz (150,- EUR) als Schadenersatz geltend zu machen?
Der Gewinner einer eBay-Auktion hat für 300,- EUR eine neue ovp Uhr ersteigert und den Kaufpreis im Anschluss überweiser.
Wenig später wurde die Auktion durch den Käufer abgebrochen.
Auf E-Mails des Käufers reagierte der Käufer ebenso wenig wie auf den späteren Kontaktversuch durch eBay.
Der Käufter stellte dem Verkäufer eine Nacherfüllungsfrist. Wenige Tage vor Ablauf meldete sich der Verkäufer und bot nun, 3 Wochen nach der Auktion an, den Kaufpreis zu erstatten.
Der Neupreis dieser Uhr liegt im Preisvergleich zwischen 450,- EUR und 600,-EUR.
Nun ist es ja wohl so, dass der Käufer aufgrund des Kaufvertrages Anspruch auf die Uhr, bzw. einen gleichwertigen Ersatz hat.
Besteht dieser Anspruch auch dann, wenn er den Kaufpreis erstattet bekommen hat ohne auf Lieferung der Uhr zu bestehen?
Oder hat er nun das Recht die Preisdifferenz (150,- EUR) als Schadenersatz geltend zu machen?