Warum handelt eBay oft so schnell gegen die Interessen von Käufern

    • Warum handelt eBay oft so schnell gegen die Interessen von Käufern

      Immer wieder beschweren sich Käufer darüber, dass eBay aufgrund der Aussagen von Verkäufern Auktionen (such bereits beendete) storniert.

      Da geht ein Verkäufer hin und behauptet der Artikel ist nicht mehr verfügbar und dann ist das komplette Angebot verschwunden. Einmal abgesehen ob der Verkäufer die Wahrheit sagt oder sich einfach nur weigert die Ware herauszugeben, ist die Rechtslage doch wohl eindeutig. Für die Verfügbarkeit der verkauften Ware ist einzig und allein der Verkäufer verantwortlich. Dabei spielt es nicht mal eine Rolle ob der Verkäufer privat oder gewerblich handelt. Trotzdem erhält der Käufer die Mitteilung, das der Artikel nicht mehr verfügbar ist und der Kauf storniert wurde.
      Auf welcher rechtlichen Grundlage laufen solche Entscheidungen ab?

      eBay hat den Kauf storniert, der Kaufer zahlt das Geld nicht zurück und aufgrund der Artikelnummer kann der Käufer keune Kontaktdaten abfragen.
      Obwohl sich inzwischen ein weiteres Betrugsopfer gemeldet hat, weigert sich eBay die Daten vom Verkäufer herrauszugeben. Ist das Rechtens
    • WilliW schrieb:

      Obwohl sich inzwischen ein weiteres Betrugsopfer gemeldet hat, weigert sich eBay die Daten vom Verkäufer herrauszugeben.
      Verklag sie auf Auskunft.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ist es nicht seltsam das der Accountinhaber seinen deutschen Vor-und Nachnamen als eBay-Namen wählt (z.B. hansschröder 13) und eine Sdresse in Hürt hat und der Zahlungsempfänger, der keine Bankdaten hinterlegt hat. einen russischen Vor- und Zunamen hat und die Bankkarte aus Berlin kommt.

      Ich habe schon oft von gehackten Konten bei eBay gelesen. Kann man da nicht wirklich was nachhaltiges machen? Oder ist der ewige Ärger unterm Strich billiger? Und ist das Hinterlegen von Bankdaten nicht mehr Pflicht?
      In diesem Fall musste der Käufer nach dem Kauf die Überweisungsdaten beim Verkäufer abfragen
    • WilliW schrieb:

      Ist es nicht seltsam das der Accountinhaber seinen deutschen Vor-und Nachnamen als eBay-Namen wählt (z.B. hansschröder 13) und eine Sdresse in Hürt hat und der Zahlungsempfänger, der keine Bankdaten hinterlegt hat. einen russischen Vor- und Zunamen hat und die Bankkarte aus Berlin kommt.

      Doch, ist es. Und?

      Ich rate jetzt mal: "Berlin" heisst Postbank.


      WilliW schrieb:

      Ich habe schon oft von gehackten Konten bei eBay gelesen. Kann man da nicht wirklich was nachhaltiges machen?

      Ja, man (ebay) kann.

      Ganz einfach sogar. Es wird für alle Verkäufer, die auf ebay.de anbieten wollen, verpflichtend die Identifizierung per deutschem Postidentverfahren eingeführt (was dann auch dein Chinesenproblem beseitigt ;) ) und sobald im Account relevante Daten (Anschrift, Kontoverbindungen, Telefonnumer, Mailadresse etc) geändert werden, wird die Verkaufserlaubnis mindestens so lange zurückgezogen, bis der Account über eine der anderen Optionen wieder identifiziert wurde. Wird innerhalb von sechs Monaten mehr als ein Dateninhalt geändert ist ein komplett neues Postident fällig.

      Zusätzlich wird jeder Account, der beim Erhalt einer Mail von ebay einen Mailer Daemon auslöst, der besagt, dass das Postfach nicht mehr existiert oder voll ist, vollständig vom HAndel ausgeschlossen.

      Würde zwar das Problem nicht zuverlässig lösen, weil man das auch noch umgehen könnte, aber die Hürde würde damit schon mal ein ganzes Stück höher gehängt. Zumindest bräuchte man fürs Anlegen eines Fakeaccounts dann einen gefälschten Ausweis, der auch real vorgezeigt werden kann.

      Und Gehacktes wäre uninteressant, weil man bei Änderung der Daten erst mal die Verkaufslizenz verliert. Wozu soll man aber einen Account hacken, wenn man damit dann keine Luftware einstellen kann?

      Man (ebay) will nur ganz einfach nicht.


      WilliW schrieb:

      Oder ist der ewige Ärger unterm Strich billiger?

      Welcher Ärger bitte?

      Käuferschutz ist nicht bei Überweisung.
      Käuferschutz bei Paypal geht idealerweise auch auf gehacktes.
      Und betrogen werden schliesslich nur die Käufer. Nicht ebay.



      WilliW schrieb:

      Und ist das Hinterlegen von Bankdaten nicht mehr Pflicht?

      In der Kaufabwicklung? Nein. Die einzige Bankverbindung die Du eingeben musst und bei der auch geprüft wird, ob wenigstens das Konto existiert (ob es dann zu den Daten des Accounts passt ist nochmal 'ne andere Frage, darum kümmert sich ebay nicht) ist das Konto, von dem ebay seine Gebühren und Provisionen abbucht. Das reicht ebay, meint ebay. Stimmt ja auch, denn bei der ersten Abbuchung ist das Konto im Plus, da ist ja ein Cent drauf. Nämlich der Cent, den ebay überwiesen hat und der nicht zurückgekommen ist, weil das Konto existiert. Wenn es dadurch dann ins Minus fährt - na gut, das ist ein Kollateralschaden. Aber so weit reicht der Dispo normalerweise schon.




      WilliW schrieb:

      In diesem Fall musste der Käufer nach dem Kauf die Überweisungsdaten beim Verkäufer abfragen

      Pöh... da würde ich abwarten, bis der sich meldet. Er will ja Geld. Und bis dahin ist dann vermutlich ebay schon mit dem Löschmarker über den Account gegangen. Oder ich prüfe erst mal genau, ob es da Unstimmigkeiten gibt.

      Etwas OT aber das muss jetzt mal sein...

      Ich habe aufgrund deiner bisherigen Fragen den Eindruck, Du glaubst, ebay wäre so eine Art moralische Instanz.

      Lass dir von einem ebay-Verkäufer, der seit 1995 bei ebay aktiv ist und seit 2002 durchgängig Powerseller sein "durfte" eines gesagt sein: ebay hat ungefähr so viel Moral wie eine streunende Katze.

      ebay ist der allerletzte Drecksladen und als Vertragspartner ein absolut unzuverlässiger Kantonist, den ich nur deshalb als notwendiges Übel akzeptiere, weil es keine wirkliche Alternative dazu gibt und ich damit einigermaßen Geld verdiene. Das ist auch das einzige, was ebay derzeit davor schützt, dass ich den Laden endgültig platt mache und aus dem Verkehr ziehe.

      Sollte das mal eines Tages nicht mehr der Fall sein, ist für mich nur ein totes ebay ein gutes ebay. (Kann ich problemlos offen schreiben, ebay weiss das und kann den Satz auch garantiert mir zuordnen, denn das hat die Rechtsabteilung von mir bereits schriftlich)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • WilliW schrieb:

      Haste ne Glaskugel?

      Wieso? Hab ich ins Schwarze getroffen? :whistling: 8)

      PB Berlin ist unter anderem fürs Online-Banking der PB zuständig und Postbank ist nun mal Betrügers Liebling, weil die deinen Perso sogar dann akzeptieren, wenn Du ihnen eine Packung Kellogg's Cornflakes vorlegst und behauptest, Du heisst Hahn.


      WilliW schrieb:

      Bedürchtest du nicht, dass sie dich irgendwann einfach vor die Tür setzen?

      OMG. Das wird nun aber wieder OT.

      Sicher, das können die. §4 Nr 4 der ebay-AGB. Nur löst das nicht ihr Problem. Meine Mitbewerber bleiben ja trotzdem meine Mitbewerber und ebay ist weiterhin ihr Diensteanbieter. Nur ich kann mir dann erlauben, manche Rücksichten nicht mehr nehmen, die ich aktuell noch nehme.

      Das Problem von ebay ist, dass deren Entscheidungen in den USA getroffen werden. Und daher sind viele davon nicht mit deutschen bzw europäischen Regelungen kompatibel. Solange ich diese von ebay verursachten "Fehler" selbst mache, weil sie alle machen schützt das ebay als Verursacher vor den massiven Konsequenzen, die sich ergeben, wenn ich diese Fehler nicht mehr mache.

      Ich geb dir mnal ein Beispiel. Ich habe derzeit bei ebay Festpreisartikel drin. Soll ja vorkommen. Bei einigen dieser Artikel wird direkt neben dem Sofortkaufpreis eine als "Preistendenz" bezeichnete Angabe eingeblendet. Aktuell (ich habe eben nachgeschaut) steht da "Preistendenz 6,90 Euro" direkt unter meinem Sofortkauf von 4,90 Euro.

      Daneben aben wir noch ein nettes Fragezeichen, wenn man da draufklickt, bekommt man (aber nur unter der Voraussetzung, dass der Browser Javascript erlaubt) einen zusätzlichen Hinweis, der wie folgt lautet:

      eBay berechnet diesen Preis mithilfe eines maschinellen Lernmodells auf Grundlage der Verkaufspreise für dieses Produkt innerhalb der letzten 90 Tage.

      Aha.

      1.) Das ist keinesfalls eine klare Information anhand derer der Verbraucher nachvollziehen kann, wie sich diese Angabe berechnet. Er bekommt nur gesagt, dass das angeblich auf Grundlage der Verkaufspreise für dieses Produkt berechnet ist.

      Den genauen Algorithmus legt ebay aber nicht offen. Auch nicht gegenüber dem Verkäufer, dem ebay das ins Angebot reinkleistert. Auch nicht auf direkte und konkrete Nachfrage. Ahschalten lässt sich das Ding auch nicht.

      2.) Legt man nun diese Angabe so zugruinde, wie sie dasteht und rechnet mal aus, zu welchem Preis dieser Artikel in den letzten 90 Tagen in den verkauften Artikeln auf ebay auftaucht, dann stellt man fest, dass davon insgesamt 71 Artikel mit einem Gesamt-VK von 253,39 Euro verkauft wurden. Macht im Durchschnitt einen Verkaufspreis von 3,58 Euro.

      Der tatsächlich erkennbare Durchschnittspreis für diesen Artikel liegt also gerade mal bei gut der Hälfte dessen, was ebay als "Preistendenz" (sprich: als üblichen Marktpreis) dem Verbraucher suggeriert. In Verbindung mit der räumlichen Nähe und dem nicht näher bestimmten Hilfetext (der wie schon erwähnt nur angezeigt werden kann, wenn der Browser überhaupt Javascript ausführen kann) handelt es sich dabei aber um eine Werbung mit irreführenden Angaben.

      Ich für meinen Teil habe ebay bereits mitgeteilt, dass ich für alle Folgen, die sich aus dieser irreführenden Werbung ergeben (Answalts- und Gerichtskosten, Strafsummen, Ordnungsgelder etc.) , direkt ebay in die Verantwortung nehmen werde.

      Um nun nochmal auf deine Frage zurückzukommen: nein, ich befürchte nicht, dass mich ebay vor die Türe setzt. Natürlich können die auch jetzt wieder feststellen, wer ihnen in den letzten Tagen so liebe Post hat zukommen lassen und ihnen genauestens zerpflückt hat, wieso ihre Preistendenz totaler Schwachsinn ist. Dürfte nämlich eher selten passieren. Also können die auch jetzt wieder feststellen, wer ich bin.

      Was ebay getan hat: etwa zwei Stunden, nachdem ich die Mail an ebay geschickt hatte hat mich ebay unaufgefordert zurückgerufen und mich darum gebeten, ihnen sofort Bescheid zu geben, wenn da was abmahntechnisches des Weges kommt.

      Nun stell dir vor was los ist, wenn ich bei meinen Mitbewerbern keine Rücksicht mehr darauf nehmen muss, dass ich das selbe ebay-gemachte Problem an der Backe habe wie die. Wobei das nur einer von zahlreichen Angriffspunkten ist. Und wie Du ja schon gelesen hast, weiss ich auch, wie ich es schaffe, da ebay dann direkt anzugehen. Meine Abmahnung würde also ebay direkt treffen. Nicht den Verkäufer. Vorteil für mich: ebay hat definitiv die Kohle, dann auch die Musik zu zahlen, wenn der Tanz beginnt.


      Darüber dass ebay für mich dann nur noch ein lästiger Störfaktor am Markt ist, der beseitigt werden muss habe ich ebay noch nie im Unklaren gelassen. Daher glaube ich nicht, dass ebay mir den Vertrag kündigt. Die Probleme, die ebay auf diese Art beseitigen kann sind gar nichts im Vergleich zu den Problemen, die sie dann bekommen.

      Axo - und natürlich steht mein Name auch in Zusammenhang mit der Klage, die ebay letzten Herbst die Mängelquote gekostet hat. Die Rechtsabteilung (und daher auch die GL) weiss also zuverlässig, was bzw wer da auf ebay zukommen würde.

      Und nun noch ein paar Vorankündigungen für ebay.

      1.) Rückzahlung aller jemals vereinnahmten Versandkostenprovisionen
      2.) Massensterben der privaten Verkäufer
      3.) Wegfall der Paypal-Pflicht für ebay-Shops
      4.) Wegfall der Zahlungsmethode Paypal insgesamt

      Stellt euch drauf ein. Meine Telli ist euch ja bekannt, man kann sicherlich über alles reden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • WilliW schrieb:

      Wie siehts denn für den Käufer aus? Hat der ne Chance sein Geld noch mal zu sehen?

      So, zurück zum Thema...

      Die Kohle aus dem Eingangsbeispiel ist vermutlich längst woanders hingeflossen. Dürfte also versenkt sein. Normalerweise weden diese Konten regelmäßig einmal am Tag am Automaten abgeräumt, damit der "Schaden" für den Betrüger gering ist, wenn die Bank dann doch mal in einem überraschenden Moment der Erkenntnis den Riegel rum macht.

      Steht aber in jedem Kontowarnthread hier im Forum im Eingangsposting.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Im Eingangsposting sind zwei völlig verschiedene Fälle beschrieben. Wenn der Verkäufer wegen was auch immer (Preis zu niedrig / anderweitig verkauft / angeboten, obwohl nicht auf Lager ) die Transaktion über eBay abbricht, verschwindet deswegen weder das beendete Angebot noch hat das irgendeinen Einfluss auf den Bestand des rechtsgültigen Kaufvertrages. Den kann der Käufer, unabhängig vom "Transaktionsabbruch" auf eBay, immernoch zivilrechtlich von seinem in der Regel existierenden Verkäufer einklagen. Das steht auch so in der Nachricht zum "Transaktions- oder Kaufabbruch".
      Der Transaktionsabbruch bezieht sich in diesem Fall nur auf den Teil, der eBay betrifft: Die schreiben dem Verkäufer dann die Gebühren wieder gut und der Käufer ist seitens eBay nicht mehr an die Zahlungspflicht gebunden, kann also bei Nichtzahlung auch nicht mehr verwarnt werden.

      Wenn eBay von sich aus eine Transaktion vollständig löscht, kommt eine ganz andere Mail.
      In ca 98% der Fälle handelt es sich dann um Betrug in irgendeiner Form und der Käufer hatte auch nie einen rechtsgültigen Kaufvertrag. Zu einem Kaufvertrag gehört, daß beide Vertragspartner tatsächlich die Absicht hatten, diesen Vertrag abzuschließen. Das ist aber weder bei gehackten Accounts der Fall noch beim Datenmissbrauch.
      Im ersten Fall gehört der Account zwar der genannten Person, nur hat der Accountinhaber das Angebot nicht selbst eingestellt und auch nicht einem Dritten die Erlaubnis dazu gegeben. Ein Kaufvertrag ist mit dem Accountinhaber also nicht zustande gekommen.
      Im zweiten Fall eröffnet ein Unbekannter mit den Daten eines völlig Unbeteiligten einen eBay-Account und verkauft dann unter dessen Namen nichtexistente Ware. Natürlich hat die Person, deren Daten da missbraucht wurden, weder mit eBay noch den Käufern tatsächlich einen Vertrag geschlossen.
      Und dann gibt es noch den dritten Fall, daß der eBay-Account vom Betrüger mit völlig frei erfundenen Daten eröffnet wurde. Auch mit fiktiven Personen kann man natürlich keine Kaufverträge schließen. Ein hübsches Beispiel: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=de2014_pu
      Angemeldet auf: Pu Muckel :lach: Und der wurde ernsthaft für Betrugsangebote eingesetzt !!

      Im Falle von 1 und 2 ist die Argumentation des Plattformbetreibers, warum sie die Daten des Accountinhabers nach der Löschung der Betrugsangebote nicht noch einmal herausgeben wollen, sogar halbwegs nachvollziehbar: Der Käufer hatte mit der betreffenden Person nie einen Kaufvertrag ! Im Grunde genommen gehen den also Name und Anschrift des Accountinhabers tatsächlich garnichts an. Es gibt keinerlei Grundlage für zivilrechtliche Schritte gegen diese Person. Und um eine Strafanzeige wegen eBay-Betruges zu erstatten, braucht der Käufer tatsächlich die Daten des Accountinhabers nicht wirklich. Der Polizei genügt der Accountname, die Personendaten dazu können die Ermittlungsbehörden sich dann direkt aus der eBay-Datenbank holen.
      Entgegen der allgemeinen Ansicht erstattet man eine Strafanzeige in aller Regel nicht "gegen" irgendwen, sondern man zeigt die Straftat an, deren Opfer man geworden ist. Natürlich kann man dazu gleich Namen und / oder Verdächtige mit angeben, aber ob, wie oder gegen wen dann warum tatsächlich ermittelt wird, das liegt allein im Ermessen von Polizei und Staatsanwalt.

      Was die Polizei nicht aus der eBay-Datenbank holen kann, sind Name + IBAN des Zahlungsempfängers. Zumindest dann nicht, wenn diese in der Kaufabwicklung standen.
      eBay bietet seinen Mitarbeitern keinen Zugriff auf die Daten in der Kaufabwicklung, die technische Möglichkeit, diese Daten einzusehen, existiert schlicht nicht ( obwohl sie selbstverständlich problemlos programmiert werden könnte ). Daher kann auch die Polizei darauf nicht zugreifen. Das Bankkonto, auf das der Betrogene überwiesen hat, muss der also der Polizei mitteilen. Und die Polizei stellt dann fest, ob das Bankkonto irgendetwas zu tun hat mit dem Accountinhaber.

      Die Betrugsopfer haben in der Regel wenig Aussichten, ihr Geld wiederzusehen, sofern das betreffende Bankkonto nicht zufällig sehr schnell aufgeflogen ist und evtl gesperrt wurde, bevor der Täter das Geld wieder abheben konnte. In den meisten Fällen sind bei Betrugsangeboten die betreffenden Bankkonten mit gefälschten oder gestohlenen Ausweispapieren eröffnet worden. Da gilt dann dasselbe wie bei den eBay-Accounts, virtuelle Personen kann man nicht verklagen und Personen, die zwar existieren, aber das Bankkonto nicht selbst eröffnet haben, haften dafür natürlich auch nicht.
      Einzige Ausnahme sind die sogenannten Finanzagenten.
      Die haften zumindest theoretisch für den Schaden, der Dritten entstanden ist durch die Entgegennahme und Weiterleitung von Zahlungen. Dasselbe gilt für Personen, die ein Konto selbst eröffnen und es einem Dritten vermieten oder verkaufen. Die haften allerdings dann auch "nur" für den tatsächlich entstandenen finanziellen Schaden, nicht etwa kann man sie auf Lieferung der Ware verklagen oder zusätzlichen Schadensersatz in Höhe der Differenz zum Kaufpreis bei einem anderen Verkäufer oä.
      In der Praxis sind Finanzagenten allerdings meistens finanziell eher schlecht gestellt und die Kosten sowie die Geldstrafe für das Verfahren wegen Geldwäsche verbessern die Situation dann auch nicht grade.
    • Schützin schrieb:

      verschwindet deswegen weder das beendete Angebot

      Die Erfahrung des Käufers wie auch meine sind da leider ganz anders. Warum?

      Käuferaussage in der eBay-Community:

      ich habe heute einen Artkel ersteigert. Die Kontodaten zur überweisung hat mir de Verkäufer per nachricht auf mein Anfragen gsendet.Ich habe daraufhin Überwiesen. Kurz danach war der Artikel nicht mehr Verfügbar und von ebay kam um 22:30 die Nachricht das die Transaktion storniert wurde und der Verkäufer kann nicht kontaktiert werden kann.

      Und tatsächlich war der Artikel unter der eBay-Artikelnummer: 152213390057 nicht mehr aufrufbar. Auch die" Erweiterte Suche" blieb erfolglos.

      Im Übrigen gab es von den Elite-Beratern von "Mitgliedern helfen Mitgliedern" bis heute, fast eine Woche später nicht eine einzige Antwort.
      Na ja, es ist ja Ferienzeit.

      Das Verkäuferkonto scheint jedoch immer noch aktiv zu sein. Es war heute jedenfalls problemlos möglich sich das Bewertungsprofil des Verkäufers anzusehen und ihm auch eine Nachricht zu schicken.

      Zu sehen sind 2 Verkäufe wovon eine negativ bewertet wurde weil der Käufer 125,- EUR bezhalt, aber keine Ware erhalten hat. Dieser Verkauf erfolgte bereits am 22. Juli. Der erste Verkauf vom 10. Juli wurde dagegen positiv bewertet. Demnach ist die eBay-Auskunft 50 % positiv durchaus korrekt.

      Leider kam die negative Bewertung erst nachdem der Käufer gekauft hatte. Für ihn war bei Kaufabschluuss lediglich der erste Verkauf sichtbar, der auch positiv bewertet wurde.

      Angeforderte Kontaktdaten des Verkäufers wurden dem Käufer von eBay verweigert, da es sich in diesem Fall nicht um Käuferschutz handele.

      Und nun noch einmal zu meiner Frage:

      Auf welcher Grundlage storniert eBay einen abgeschlossenen "Sofort-Kauf" anstatt den Verkäufer über seine Pflichten zu informieren.
      Natürlich hat die Stornierung keinen Einfluss auf die Ansprüche die dem Käuder aus dem Vertrag entstehen. Viele Käufer, so eben auch dieser halten derartige eBay-Botschaften allerdings für eine kompetente Auskunft im Bezug auf ihre Rechte als Käufer. Der Hinweis, den eBay zwar in der Benachrichtigung nennt, das der Kaufvertrag unberührt bliebe, wird von den Käufern in der Regel nicht sofort wahrgenommen oder sie wissen eifach nicht was dieser Satz ausdrückt.

      Fakt ist:
      Auf Verlangen und im Interesse des Verkäufers der zuvor noch seine Bankdaten zur Überweisung versendet hat, wird eine rechtsgültige Transaktion storniert.
      Als Handlanger des Verkäufers überbringt eBay dem Käufer die Nachricht, dass der Kauf wegen fehlender Ware storniert wurde. Hierbei handelt es sich für mein Verständnis um eine Irreführung weil der der deutliche Hinweis auf die Rechte des Käufers fehlt.

      Der Käufer nimmt bewusst nur die Information auf: " Dein Artilkel ist nicht mehr zu haben - deshalb haben wir den Kauf rückgängig gemacht".

      Obwohl eBay selbst angibt, dass der Verkäufer angeblich nicht zu kontaktieren sei, werden dem Käufer die hinterlegten Adressdaten verweigert.
      Diese sind aber zwingend notwendig um dem Verkäufer z.B. eine Frist zur Nacherfüllung setzen zu können. Also um als Käufer selbst nach gesetzlichen Grundlagen handeln zu können.

      Und obwohl von 3 bekannten Verkäufen mindestens 2 Käufer abgezockt wurden, wurde der Zugang zum Account offensichtlich nicht oder nicht komplett gesperrt.

      Das eBay-Hilfeforum "Mitglieder helfen Mitgliedern", das anderen Usern untersagt auf Fagen zu antworten ist tagelang nicht in der Lage auch nur eine einzige Antwort zu geben.

      Hier kann man sich wirklich nur zwei Fragen stellen:

      Sind die Ratgeber, die von sich selbst behaupten die erfahrensten und aktivsten eBay-Kenner zu sein mit diesem Anliegen geschlossen überfordert?

      Oder geht es hier einfach nur um Gleichgültigkeit.

      Beide Möglichkeiten berechtigen zu der Überlegung, ob es tatsächlich notwendig ist, dieses Forum länger zu betreiben. Und wenn ja, wem hilft es?

      Wie ich bereits im Beitrag erwähnt habe handelt es sich eben nicht um bedauernswerte Einzelschicksale, sondern um Regelmäßikeit. Aber auch dieser Umstand dürfte hier sicher nicht für Verwunderung sorgen.

      Ich behaupte nicht, dass eBay gesetzeswidrig handelt. Das ist alles ganz bestimmt legal und rechtlich nicht zu beanstanden.
      Was ich eBay dagegen vorwerfe ist die Art und Weise mit der sich viele Geschädigte auseinander gesetzt müssen wenn sie in eine derartige Situation geraten.

      eBay kann keine Rechtsberatung bieten. Demnach ist die Hilfe auf Vermittlungsversuche beschränkt. Aber dann Bitte schön soll es auch so bleiben, anstatt dem Käufer falsche Eindrücke zu vermitteln.

      Bei eBay ist bekannt:

      - Käufer hat bezahlt, aber den Artikel nicht erhalten
      - Der Verkäufer hatoffensichtlich keine Bankdaten
      - Nach Selbstauskunft ist der Verkäufer nicht kontaktierbar (Woher weiß eBay das?)
      - Weitere Geschädigte haben sich beschwert



      Hast du mal versucht unter der oben stehenden Artikelnummer das Angebot zu finden? Dann sag mir doch bitte was ich falsch gemacht habe.

      Du bezweifelst die Richtigkeit meiner Angaben?
      - Angebote werden nicht gelöscht
      - eBay versendet ganz andere e-Mails

      Was liegt denn deiner Meinung nach für ein Problem vor?
      Wie gesagt, andere Angebote des Verkäufers sind problemlos sichtbar. Allerdings gab es bei diesen Angeboten vom Verkäufer auch keinen Handlanger-Job, den eBay hätte ausführen können.
    • Sehr interessant. Wie bist du denn da dran gekommen? Was nutzt dir ein Artikelbild auf dem du nicht erkennen kannst was es darstellt?
      Also ich denke da kann das Angebot schon als gelöscht bewerten. Das soll ein Kindle Whitepaper sein.

      Ich habe es eben noch einmal versucht und folgende Botschadt erhalten:


      Ok, ich versuch mal dir Infos als PN zu schicken. Wird ja sicher nicht anders sein als sonst auch.

      YmxlZXA= schrieb:

      Das Artikelbild ist jedenfalls noch da.
    • Pandora schrieb:

      Wenn der Account des Verkäufers gehackt wurde
      Auch darüber müsste eBay seine Nutzet doch wohl informieren - oder sehe ich das falsch?

      Und sollte eBay aufgrund anderer Käuferbeschwerden reagieren, dann kann man dem Käufer nicht einfach sagen das die Ware nicht mehr verfügbar ist.

      Auch wenn die Info vom Inhalt her zutrifft, so lenkt sie doch von den wahren Gründen über die Problem des Käufers ab.
    • WilliW schrieb:

      Pandora schrieb:

      Wenn der Account des Verkäufers gehackt wurde
      Auch darüber müsste eBay seine Nutzet doch wohl informieren - oder sehe ich das falsch?
      ...
      Da kommt dann folgende Mitteilung:

      ebay schrieb:

      Einer Ihrer letzten eBay Käufe könnte von einem kompromittierten Konto stammen



      Guten Tag <name>,


      Sie waren kürzlich beteiligt an der Transkation des Artikels


      1xxxxxxxxxxx1 - Dxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
      .
      Wir schreiben Ihnen nun, da wir starke Indizien haben, dass das Angebot von einer unautorisierten dritten Person und ohne Zustimmung des Kontoinhabers eingestellt wurde. Das Angebot haben wir folglich entfernt, weshalb auch die dazugehörige Transaktion abgebrochen wurde. Wir möchten Sie bitten folgende Vorsichtsmaßnahme zu treffen:

      Wenn Sie bereits eine Zahlung für den Artikel eingeleitet haben:
      Möglicherweise sind Sie durch den eBay-Käuferschutz abgedeckt. Hierzu zählen alle Zahlung per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift, Kauf auf Rechnung, „Click & Collect“ sowie alle Artikel, welche mit dem eBay-Garantie Logo versehen sind. Wenn Sie eine der genannten Zahlungsmethoden genutzt haben, öffnen Sie bitte einen Käuferschutzfall.
      Sollten Sie eine andere Zahlungsmethode gewählt haben (z.B. per Überweisung), setzen Sie sich umgehend mit Ihrem entsprechenden Bankinstitut in Verbindung, um die getätigte Zahlung abzubrechen bzw. die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

      Wenn Sie noch keine Zahlung vorgenommen haben:
      Wenn Sie die Zahlung noch nicht eingeleitet haben, erachten Sie die genannte Transaktion als hinfällig und führen Sie auch keine Zahlung durch.

      Wir möchten Ihnen gleichermaßen versichern, dass Ihr Nutzerkonto nicht von dem unberechtigten Zugriff betroffen war. Außerdem unternimmt eBay eine ganze Reihe von Maßnahmen, um die Sicherheit Ihres Nutzerkontos zu gewährleisten und zu verbessern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter dem folgendem Link:

      pages.ebay.de/help/account/protecting.html


      eBay-Sicherheitsteam
      @Willi

      Woher willst du wissen, dass der betreffende User nicht auch so eine Mitteilung erhalten und/oder falsch verstanden hat?
      Der User scheint ziemlich unerfahren zu sein.

      Allerdings:
      Bei einem geschätzten Preis von um die 70-80€ ist das Teil imho nicht besonders typisch für gehackte Accounts, höchstens als Staffage.

      Das Ding heißt übrigens Paperwhite und nicht Whitepaper.

      edit:

      "Transkation" im Zitat ist übrigens kein Schreib- oder Übertragungsfehler meinerseits. Der Text ist im Original hier reinkopiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von YmxlZXA= ()

    • YmxlZXA= schrieb:

      Allerdings
      Offensichtlich reichen eine ganze Reihe von Maßnahmen nicht um wirklich Sicherheit zu gewähren.

      Gehackt wird überall. Doch bei eBay scheint esa irgendwie einfacher zu sein als woanders. Denn nur über eBay-Sicherheitslücken wird so oft berichtet.

      Kann man eigentlich irgendwo einsehen welche Maßnahmen wann getroffen wurden? Also nicht im Detail, aber vielleicht Grundsätzliche Infos, die nicht geheim bleiben müssen
    • WilliW schrieb:

      Gehackt wird überall. Doch bei eBay scheint esa irgendwie einfacher zu sein als woanders. Denn nur über eBay-Sicherheitslücken wird so oft berichtet.
      In aller Regel geben die User ihre PW leichtfertig selber preis, nicht nur bei ebay. Internet kann man ja, überall draufklicken wo blinkt und freudig Auskunft geben :wallbash . Sehr häufig sind die "gehackten" solche User, welche ihre Accounts monate- teils jahrelang nicht genutzt haben und erfreut darüber sind, von ebay per mail darauf aufmerksam gemacht zu werden. Unter verschiedenen Vorwänden soll man sich mit einem natürlich bereit gestellten Link einloggen. Dass das eine Phishingmail und die mitgelieferte Seite Fake ist, wird gar nicht realisiert. Und schon ist das PW weg, das hat eigentlich nichts mit "Hacken" zu tun. Gegen solch Unverstand und Leichtfertigkeit ist kein Kraut gewachsen und das kann man ebay auch nicht in die Schuhe schieben.

      Zurück zum Thema.
      Eigenartig ist das schon. Bei einem neu angemeldetem Account werden einige Angebote auf fast Nimmerwiedersehen gelöscht, andere nicht. Die eine positive für einen Verkauf am 12.07.16 um 23:43h wird noch am 12.07.16 positiv bewertet, also innerhalb von max. 17 Min. 8o
      Da hat ebay wohl einige Angebote als Fremzugriff gewertet und entsorgt. Dass der Account vermutlich selber auf falsche Daten angemeldet sein könnte, auf die Idee ist man nicht gekommen. :wallbash

      Keine Ahnung, wieviel da noch eingestellt war. Aber das ließ sich noch finden:




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